Kopie von: 2.2.2012 Infoabend vom VafK Leipzig zum Sorgerecht für Väter

  • Hi Immortelle,


    informiere dich mal:
    Die Mutter ist längst rechtlich dazu verpflichtet, den Umgang zu fördern. Ein Vater hat immer das Recht (Ausnahme: Kindeswohlgefährdung) auf Umgang. Deshalb geht es nur darum, ob der Vater den ihm rechtlich zustehenden Umgang auch tatsächlich genutzt hat.


    Ebenfalls: :kotz

  • den Umgang zu fördern.


    Was aber längst nicht jede Mutter tut die dem KV eines auswischen will..



    Und nochwas dieses :kotz Smilie lässt wieder weit blicken über die Konversation und dem Respekt dem Anderen ggü :crazy

  • Die Mutter ist längst rechtlich dazu verpflichtet, den Umgang zu fördern.


    So steht es vielleicht geschrieben, aber wer setzt es wirklich durch ?? Nur die Väter die wirklich bitter kämpfen bekommen ihr Umgang bei eine Umgangsverweigerin, die anderen, denen vielleicht das Geld fehlt für's Gericht , denen die Kraft fehlt oder halt einfach das nötige Wissen, die gucken dumm aus der Wäsche und ich glaube genau darum geht es um solche Veranstaltungen!

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    LG Jennylee

  • Ich hab den nur eingesetzt weil ich nen Satz dazu geschrieben hab..


    Streicht den Smilie doch einfach aus der Leiste :D ;)

  • war gerade mal auf der Internetseite des VAMV


    ein Zitat:
    Auf der Grundlage einer breiten Wissensbasis in Forschung und Politik zu den geschlechterpolitischen Aspekten des Arbeitsmarktes fordert der VAMV unter anderem die Abschaffung der Minijobs, eine Männerquote von 50 Prozent für Vorstände und Aufsichtsräte sowie eine Geschlechterquotierung in möglichst vielen Branchen.....


    Noch fragen.....


    Auch wenn ich die Zusammensetzung des Vorstandes sehe, bekomme ich schon grübel, wo sind da die 50 % Männer aus obiger Forderung?


    Der einzige Mann ist der Schatzmeister

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
    ***************************************

  • die Idee von Romy2008, die beiden Vereine mal gegenüberzustellen, damit man sich vielleicht ne Meinung bilden kann, warum manche bei dem einen oder anderen Verein Kritikpunkte sehen, finde ich prima! :daumen
    Bestimmt kriegen wir das auch hin, ohne in die (erstmal) fruchtlose Geschlechterstreiterei zu verfallen.

  • Ach, die Kotzerei geht wieder los....


    bei dieser auflistung überkam mich einfach dieses gefühl - dies ist menschlich, sollte diese "übergebende männchen" nicht erwünscht sein - warum ist es dann in der engeren auswahl?
    aber genug OT....

  • Ist es gerecht:


    wenn ein Umgangselternteil darüber entscheiden darf, ob ein BET wegziehen will (Arbeitsplatz, Großeltern), tatsächlich aber keinen Umgang hat.
    Selbst aber wegziehen darf?


    Oder in welchen Kiga/Schule das Kind geht, obwohl kein Kontakt zum Kind besteht? Und der BET es ist, der das Kind zum Kiga bringt?



    Meine Meinung: Gerecht ist das nur, wenn auch das für beide Seiten gilt. Gerecht ist das nur, wenn wirklich Umgang besteht.


    Und ob Umgang besteht, hängt definitiv nicht von dem BET ab, sondern vom Umgangselternteil.


    Romi

  • Und ob Umgang besteht, hängt definitiv nicht von dem BET ab, sondern vom Umgangselternteil.


    das ist so nicht richtig und den Schuh kannste Dir viell selbst anziehen!


    Den Fall habe ich nämlich genau neben mir auf der Couch sitzen der für seinen Umgang trotz GSR und blablubb erst vor 2 Wochen vor Gericht ziehen musste weil die KM es nicht gepeilt bekommt das er ein Recht auf Umgang hat und ihr Schindluder mit den Kindern seit nunmehr 8 Monaten treiben konnte. WE's einfach absagen, Anrufe nicht entgegennehmen ectectect...........


    Also soeinen Spruch klemme Dir demnächst!


    Da gehe ich hoch wie ne V8 wenn ich soeinen Mist lese!

  • Ist es gerecht:
    Und ob Umgang besteht, hängt definitiv nicht von dem BET ab, sondern vom Umgangselternteil.


    was ist heute schon gerecht - man kann es nie allen recht machen und es wird immer welche geben die nörgeln, ABER man kann für ALLE gleiche Voraussetzungen schaffen....


    Nein der Umganssatz ist definitiv falsch - diesen kann man genauso umdrehen - aber was ist schon gerecht bzw. was ist richtig und falsch...

  • Wenn die Mutter den Umgang absagt, muss sie dies durch einen Attest belegen. Ansonsten droht ein hohes Ordungsgeld (ersatzweise Ordnungshaft).
    Das Argument: Die Väter wüssten aber nichts von diesem Recht, wage ich mal anzuzweifeln.


    Romi

  • Und ob Umgang besteht, hängt definitiv nicht von dem BET ab, sondern vom Umgangselternteil.


    Das sehe ich aber ganz ganz anders. Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille. Die Ansicht ändert sich immer so, auf welcher Seite man sich befindet.


    Und wenn wir ehrlich sind, gibt es auf beiden Seiten Arschlöcher. Es gibt Frauen die geben die Kinder nicht raus, es gibt Frauen die hauen einfach ab und lassen die Kinder bei dem Vater und kümmwern sich nicht weiter darum, es gibt Männer die schwängern Frauen, zeugen Kinder um kümmern sich um kein einziges und es gibt Männer die heulen jede Nacht, weil sie ihre Kinder nicht sehen können und an deren Leben nicht teilhaben können.


    Es gibt von allem und jeden etwas und ich würde mich hüten zu behaupten von den Männern gibt es aber mehr so welche oder von den Frauen eher solche, denn ich habe in diesem Forum gelernt, das es von allem etwas gibt.


    Jeder Mensch der sich für seine Kinder intressiert, aber nicht an deren Leben teil haben darf, tut mir einfach leid. Noch mehr leid als die, die sich allein um das Kind kümmern müssen, weil der andere Part nicht will!

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    LG Jennylee

  • Jennylee,


    das Kind muss "rausgegeben werden". Der BET hat überhaupt keine Möglichkeit, sich darüber hinwegzusetzen.


    Romi


    Ich habe auch übrigens mit keinem Wort geschrieben, dass ein Geschlecht das Bessere ist.

  • muss sie dies durch einen Attest belegen. Ansonsten droht ein hohes Ordungsgeld


    das gilt aber erst nach der gerichtlichen "Einigung" nicht vorher da wird mal kurz dudu gemacht vom JA nicht mehr nicht weniger :rolleyes2: ..
    Jetzt wird sie es nicht wagen...................................................

  • das Kind muss "rausgegeben werden". Der BET hat überhaupt keine Möglichkeit, sich darüber hinwegzusetzen.


    Ich muss mich auch anschnallen, und dennoch tu ich es nicht. Dann werde ich halt erwischt um muss ein paar mal eine Geldstrafe zahlen und irgendwann, wenn ich nicht daraus lerne muss ich vielleicht auch meinen Führerschein heraus geben. In der zwischenzeit versuche ich mich heraus zu reden, bin zu klein für den Gurt, der drückt, der war kaputt. Damit schinde ich Zeit, bis...........ja bis mein Auto kaputt ist und nicht mehr gefahren werden will ;)


    Verstehst du worauf ich hinaus will ?

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    LG Jennylee

  • Nic,


    ja, für den Fall, dass der Umgang verweigert wird, bleibt aber die Möglichkeit den Umgang durch ein Gericht regeln zu lassen.
    Deine Meinung, dass der UET meist Schafe sind, die von all dem nichts wissen, teile ich nicht.
    Das Problem, dass du meinst, dass der Umgang verhindert wird, wird auch nicht durch das GSR gelöst. Auch da müsste sich dann der betroffene Elternteil sich an ein Gericht wenden.


    Romi

  • dass der UET meist Schafe sind, die von all dem nichts wissen, teile ich nicht.


    wo habe ich das geschrieben? Nirgendwo.

    dass der Umgang verhindert wird, wird auch nicht durch das GSR gelöst. Auch da müsste sich dann der betroffene Elternteil sich an ein Gericht wenden.

    das weiss ich auch ;) ..


    Habe das Gefühl wir reden hier aneinander vorbei...Iss aber auch schon spät ;) :muede

  • Jennylee,


    sei mir nicht böse, aber du hast keine Ahnung.


    Ich kann dir von mir selbst erzählen: Ich habe in ungefähr 2 Jahren 3 Mal den (begleiteten) Umgang abgesagt. Ich musste deshalb vor Gericht erscheinen, wo ich (wie ich das schon vorher getan hatte) die Ausfälle belegen musste. Die Ausfälle kamen durch zwei stationäre Krankenhausaufenthalte zustande, für die ich natürlich ärztliche Atteste hatte.


    Übrigens: Umgekehrt musste der KV nicht eine Bescheinigung für seine vielen Umgangs-Absagen vorlegen.


    Das Ordnungsgeld beträgt auch übrigens nicht mal 20 oder 30 Euro.


    Romi


    So, habe mal schnell nachgelesen. Ein Fall: Eine Mutter musste 1000 Euro Ordnungsgeld bezahlen. Sie hatte zwei Termine abgesagt. Die Vorgeschichte habe ich jetzt aber nicht nachgelesen