Kind ist da wie geht`s weiter???

  • Hallo
    Ich habe mal ein paar fragen an euch und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen....
    da ich ja noch nicht so lange Alleinerziehend bin und mich grade frage wie es die anderen Mütter / Väter machen.


    Okay fangen wir mal an ich bin letztes Jahr schwanger geworden und konnte nicht mehr in meinem Job arbeiten habe dann von meinem Frauenarzt ein Arbeitsverbot bekommen und durfte dann bis zur geburt zu Hause bleiben habe weiterhin von meinem Arbeitgeber meinen normalen Lohn bekommen....


    Kurz vor und eben nach der Geburt bekomm ich ja Mutterschutz/geld ....wie geht es denn jetzt weiter?


    -Den Antrag für Elterngeld hab ich schon abgeschickt hab ihn allerdings wiederbekommen weil ich noch eine Bescheinigung vom Jugendamt brauche das ich alleinerziehend bin ...den bekomm ich Donnerstag


    - Kindergeldantag hab ich auch schon weggeschickt und ich hoffe das der so langsam mal bearbeitet wird


    Einen Erzeuger gibt es zwar nur kann ich ihn nicht ausfindig machen kenne nur den Vornamen (wenn der überhaupt stimmt) (ich will da jetzt auch nicht weiter eingehen)
    also mit unterhalt fürs Kind + Ich können wir nicht rechnen


    Habe jetzt bei meinem Arbeitgeber erst mal 3 Jahre erziehungsurblaub angemeldet das ist das Maximale was geht hab ich gehört ...leider kann ich nach den drei jahren wohl nicht mehr dort arbeiten weil es sich mit dem Kind absolut nicht vereinbaren lässt und ich das auch körperlich nciht mehr schaffe bis ich 70 bin....


    Jetzt mal zu meinen Fragen ich würde jetzt dieses Jahr von Kindergeld + Elterngeld leben muss ich mich noch irgendwo melden arbeitsamt oder was steht mir denn noch zu ich bin doch eigendlich nicht Arbeitslos... und was passiert dann nächstes jahr da fällt dann doch alles weg bzw das elterngeld... Wie läuft da denn bei euch ab?


    Ich hatte bis jetzt noch nie was mit den ganzen Ämtern zu tun jetzt hab ich etwas Angst das mir der Boden unter den Füssen weggezogen wird... Ich würde mich freuen wenn ihr mir ein paar tipps geben könntet was man so noch beantragen kann bzw muss ....


    Liebe Grüße Dagy

  • Hallo Dagy,


    genau, du kannst noch Unterhaltsvorschuss beantragen. Am besten du machst beim Judentamt einen Termin und lässt dich dort beraten. Das sind dann immerhin noch ein paar Euro die ihr zusätzlich zur Verfügung habt.


    Der Kindergeldantrag dauert meist etwas länger. Bei mir hat das ca. 3 Monate gedauert. Da einem das Geld ab Geburt zustehst ist die erste Zahlung des Kindergeldes dann höher.


    Reicht das Elterngeld denn zum Leben? Sonst kannst entweder Wohngeld oder ergänzendes Hartz 4 beantragen. Es gibt Wohngeldrechner im Internet.


    Alles Gute
    Annemarie

  • Hallo Dagy,


    herzlichen Glückwunsch zu dem Zwerg und euch ein gesundes neues Jahr!


    Wenn du Unterhaltsvorschuss beantragst, wird das Jugendamt dich nach dem Vater "fragen". (U.u. wird der UVG abgelehnt werden, wegen mangelnder Mitwirkung)
    Solltest du jemals von Harz IV leben müssen, wird dich die Arge nach dem Vater "fragen". Hast du in deren Augen nicht alles getan, um dessen Identität festzustellen, rechnen sie dir den Kindesunterhalt fiktiv an.


    Wenn du es dir nicht leisten kannst, auf die o.g. Gelder zu verzichten, würde ich in mich gehen und nachdenken.
    - auch das Kind wird dich eines Tages fragen.


    Viele Grüße
    maschenka

  • Huhu ja icch muss Donnerstag zum Jungendamt ich hoffe die werden mir da weiterhelfen


    ob ich von den Gelder leben kann weis ich bis jetzt noch nicht hab noch nix bekommen hatte noch ein paar euro zur seite gelegt letztes jahr aber die gehen auch so langsam den ende entgegen
    ich weis eben nicht fall ich dann unter ALG1 oder 2 oder muss ich H4 beantragen ich bin da z.Z total verwirrt ...

  • Arbeitslosengeld 1 wirst du in der Elternzeit nicht bekommen. Da du ja in Erziehungsurlaub bist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.


    Ich hatte ca. 1000 Euro Elterngeld und habe ergänzend Wohngeld bekommen. Aber da kommen viele Faktoren zusammen, wie hoch ist die Miete etc.

  • Ich hatte bis jetzt noch nie was mit den ganzen Ämtern zu tun jetzt hab ich etwas Angst das mir der Boden unter den Füssen weggezogen wird... Ich würde mich freuen wenn ihr mir ein paar tipps geben könntet was man so noch beantragen kann bzw muss ....


    Du kannst bei der Kindergeldsstelle auch zusätzlich Kindergeldzuschuß beantragen!!!!

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen,
    aber man muss es vorwärts leben
    !!
    :rainbow:


    [size=8]30.Juli 2012....geschieden ist genauso wie getrennt.....nur ein bischen anders!

  • Wenn Du glaubhaft ! darlegen kannst, dass Du den Vater nicht auffinden kannst und denen alles sagst, was Du weisst, dann wirst Du schon UHV bekommen.
    Nach dem Elterngeld wird es dann wohl auf ALG" hinauslaufen, sofern Du keinen anderen Kob findest.
    Wenn du einen findest, dann kannst Du mit Wohngeld aufstocken.
    Bei UHV gibt es keinen Kindergeldzuschlag, da der Bedarf mit Kindergeld + UHV vom Kind gedeckt ist.

  • Eben... glaubhaft. Das ist das Stichwort. Die Aussage ONS, weiß leider nix mehr, kenne nur den Vornamen, wenn er denn richtig ist, habe keien Telefonnummer... ist, anbetrachts immer leererer Kassen, meist nicht mehr ausreichend glaubhaft gemacht. Man muss sich als Mutter eines vaterlosen Kindes schon etwas mehr bemühen, entweder mit Freundinnen sprechen, diese Fragen; vielleicht kennt jene jemanden, der den Vater kennt oder weiß selbst mehr, oder "hochnotpeinliche" Fragen schriftlich beantworten, incl. derer, was man bisher unternommen hat, um dem Kind zu seinem Vater zu verhelfen.


    Auch wenn es unangenehm für die Frau ist, das Kind hat ein Recht darauf zu wissen, wer der Vater ist.


    Wieso soll die Allgemeinheit dafür zahlen, um der Mutter die "Peinlichkeit"? zu ersparen?

  • Erstmal Glückwunsch.


    Du könntest Dich auch bei Pro Familia informieren, was Dir in dieser Situation exakt zusteht.


    Ich habe damals eine wunderbare Liste bekommen, welches Geld für wen, wie lange und welche Voraussetzungen (mit Telefonnummern und allem drum und dran).


    Zitat

    Wieso soll die Allgemeinheit dafür zahlen, um der Mutter die "Peinlichkeit"? zu ersparen?

    Häh? Sie hat anscheinend wirklich keine Ahnung, wo dieser Mensch lebt. Solche Sachen passieren im Leben, ob das nun gut oder schlecht ist.


    In meiner Sturm-und Drangzeit habe ich in der Regel nicht nach dem Nachnamen, der Adresse, dem Arbeitgeber gefragt.


    Dennoch würde ich an Deiner Stelle Recherchen anstellen.


    Gruß
    Lyttos

    Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln. (Astrid Lindgren)


    Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie Ungerechtigkeit. (Charles Dickens)



  • Ach Lyttos,
    fast alle Menschen hatten Sturm- und Drangzeiten. :brille
    Das ist aber kein Grund, im Falle einer Schwangerschaft nicht sorgfältig in sich zu gehen, schließlich ist es auch das Recht des Kindes auf seinen biologischen Vater.


    Hast du schon mal den Fragebogen gesehen? - Frauen, die das "Vergnügen" hatten, diesen auszufüllen... haben geschluckt, gefl...t, getobt anbetrachts der intimen Fragen. Die Weigerung diese Fragen genau zu beantworten, hat Konsequenzen, außer bei einer Vergewaltigung (Anzeige vorlegen). Und ich finde, frau sollte wiessen, dass sie höchstwahrscheinlich unangenehme, sehr intime Fragen zu beantworten hat. Im Interesse des Kindes ist das auch richtig so.

  • Maschenka,


    ich schrieb ja auch, die Beitragserstellerin solle Recherchen anstellen.


    Nein, so ein Formular, wie von Dir angesprochen, hab ich noch nicht gesehen... und kann daher meinen Senf nicht abgeben;-)


    Ich wiederhole mich und empfehle dringend auf die Suche nach dem Erzeuger zu gehen. Denn auch er hat ein Recht zu wissen, dass er jetzt ein Kind hat.

    Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln. (Astrid Lindgren)


    Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie Ungerechtigkeit. (Charles Dickens)



  • schließlich ist es auch das Recht des Kindes auf seinen biologischen Vater.


    Da hast du natürlich recht. Aber das ist dem Jugendamt egal und es kümmert sich doch auch nicht darum, dass das Kind seinen biologischen Vater kennenlernt.


    Den eigentlichen Grund weshalb das Jugendamt sich interessiert hast du selbst genannt:

    Wieso soll die Allgemeinheit dafür zahlen, um der Mutter die "Peinlichkeit"? zu ersparen?


    Und um mehr kümmert sich das Jugendamt von sich aus nicht.

  • huhu
    Ich will jetzt hier auch keine diskussion starten indem es üben den biologischen Vater geht da gibt es hier schon genug beiträge....wo die Mütter hier "plattgemacht" wurden auch mit den sprüchen warum die allgemeinheit zahlen soll usw... deswegen sag ich einfach nichts dazu.
    Ich kenn ihn nicht und fertig. Wenn ich das geld von denen nicht bekomme oder da sachen erzählen soll die unter meiner Würde sind dann könne die sich das Geld auch in den ....... stecken auf Deutsch gesagt....
    Ich bin mal gespannt wie weit die mir dort helfen können ...werde dann auf jeden fall noch mal bei pro familia oder einer anderen einrichtugn um rat fragen ....

  • Hallo.



    du kannst Leistungen nach dem SGB II beantragen...nur den Unterhaltsvorschuss kannst du dir eben nicht irgendwo hin stecken, denn das ist eine vorrangige Leistung, die du vor Hartz 4 beantragen musst...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • die Alternative ist auch nach einem Jahr, wenn die Elternzeit wieder rum ist arbeiten zu gehen. Einfach mal mit dem AG sprechen, vielleicht kann man da ja einen Job machen, der weniger belastend ist. Teilzeit muss ein AG doch inzwischen auch immer anbieten, wenn er eine bestimmte MA-Größe hat, oder? Oder es sind auch immer wieder Jobs in Teilzeit ausgeschrieben - die sind zwar nicht superqualifiziert - aber lösen den Großteil der Geldsorgen. Und realistisch gesehen, ich bin zu meinem alten AG zurück, aber die haben mich auch voll degradiert - ist aber auch egal, die Gründe warum ich arbeiten gehe haben sich total verschoben, da isses einem oft gar nicht mehr so wichtig, dass man was forderndes macht - der Alltag ist ja dann schon fordernd genug :-)
    Und wenn man sich früh kümmert, dann bekommt man auch einen guten staatlichen Krippeplatz als alleinerziehende Mutter und wenn der Vater keinen Unterhalt bezahlt, gibt es da wohl auch Zuschüsse.
    ach und wenn man alleinerziehend ist, bekommt man 2 Monate länger Elterngeld

  • Ich kenn ihn nicht und fertig. Wenn ich das geld von denen nicht bekomme oder da sachen erzählen soll die unter meiner Würde sind dann könne die sich das Geld auch in den ....... stecken auf Deutsch gesagt....


    Dagy, du wärst die erste Mutter mit einem Säugling, die auf den Unterhaltsvorschuss verzichten könnte. Wenn du glück hast, rechnet die Arge dir nur den UVG an, egal ob du ihn beziehst oder nicht. Wahrscheinlicher ist, dass sie dich sanktionieren, weil du nicht alles unternimmst, um deine Bedürftigkeit zu verringern. Die dürfen das. Das hat nichts mit "plattmachen" o.ä. zu tun. Dann um einen Gutschein für Windeln o.ä. betteln zu müssen, oder Freunde um das Geld zu bitten, ist würdeloser, als in sich zu gehen oder tief durchatmend, schluckend die Fragen zu beantworten...


    Armes Kind, dem wird sein Vater vorenthalten.

  • Hallo Dagy!


    Erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt des Zwergs!


    Und Du brauchst Dich weder beim Jugendamt noch sonst wo darüber auslassen, warum Du den Vater nicht kennst. Mein Zwerg hat auch keinen Papa. Ich war beim Jugendamt, natürlich haben die gefragt, und ich habe ihnen kurz erzählt warum ich den Vater nicht kenne (ONS nach dem Besuch einer Veranstaltung, auch nur Vorname) und damit war die Sache für sie geklärt. Bekomme auch UHV.


    Lass Dir nicht von Maschenka Bange machen!! Die Aussagen sind Blödsinn! Weder das Jugendamt noch sonst irgendwer wird Dich sanktionieren! :-)


    Ulli

  • Hallo Ulina,
    das ist von JA und JA unterschiedlich und wird immer restriktiver gesehen.


    Und die Arge wird nach dem KU fragen und sich nicht mit UHV zufriedengeben.


    Das zu verheimlichen, ist jemanden ins offene Messer laufen lassen.