Nein, das kann er nicht verlangen. Und das darf auch kein Richter entscheiden. Die Mutter darf hinziehen wo sie möchte, das ABR regelt lediglich, bei wem das Kind letzten Endes lebt.
Öhm, selbst schon miterlebt im Bekanntenkreis. Da durfte das Kind im Radius von 50km mit der Mutter umziehen, anderweitig wäre das ABR auf den Vater übertragen worden.
Es hängt sehr sehr viel vom Richter ab, keine Frage, aber bei GSR MUSS der Vater zustimmen.
Wozu also, wenn man machen kann was man möchte als Mutter ( unabhängig von den Motiven )
Das Kind ist 4 Monate alt und ist dabei Bindungen aufzubauen, wie soll das bei der Entfernung gehen ?
Ein Richter der eher auf der "Seite" der Väter ist, kann da erheblich Einfluss nehmen......
SIE kann hinziehen wo sie will, das steht ihr frei.
Sie hat aber weder das ASR noch das ABR, sie kann nicht einfach das Kind mitnehmen.