Bin total verzweifelt!!! Wie kann das sein???

  • Ist es Dir nicht möglich Dich woanders aufzuhalten. Ich denke so wie Du den Brief verstanden hast, hat es auch der Kindesvater verstanden und steht womöglich pünktlich vor der Tür und macht ein riesen Fass auf..... Ich glaube um mir Weihnachten nicht völlig zu versauern, wäre ich wohl nicht zu Hause.


    Falls er DAS tut, treibt er sich einen weiteren Nagel in den Sarg, weil er gegen das Näherungsverbot verstößt! :nanana


    Herrje......bin zwar völlig unbeteiligt, aber ich bin grad sowas von erleichtert !!!


    Hast Du die Möglichkeit, über Weihnachten irgendwo unterzukommen oder so??? Und das Geschehen erstmal ausschalten, damit Ihr Weihnachten doch irgendwie genießen könnt?


    SunnyDay



    Allerdings bin ich gerade wirklich am überlegen, ob ich nicht komplett für die Feiertage inklusive die Zeit zwischen den Jahren und Silvester wo unter kommen kann... die Feiertage wär kein Problem, OHNE Übernachtung! Da hätten sich eh die "einsamen Weiber" der Familie zusammen gerottet ;-) Aber ansonsten hat keiner Platz (und geschweige denn Nerv!), mir und meinen quirligen Zwillingen Unterschlupf zu gewähren vom Familien- und Bekanntenkreis :kopf

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Auch hier ist ein Stein geplumpst und was für einer :schwitz


    Hoffentlich ist bis zum Termin Mitte Januar kein Polizeieinsatz mehr nötig ist und auch danach nicht mehr, Ihr einfach in Ruhe und Frieden leben könnt :bet


    Ja, das wünsch ich mir auch :bet

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Ach blöd, Sonnenschein. Letztes Jahr hätte ich noch das große Haus gehabt, da wär`s kein Problem gewesen, weil Ihr dann den 1. Stock fast für Euch allein hättet haben können, aber jetzt in dem klitzekleinen Haus gäb`s Chaos total mit zweimal quirligen Zwillingen und wir würden vermutlich gemeinsam wahnsinnig :schiel

  • wow, da ist ja doch alles gut gelaufen zumindest hast du jetzt Sicherheit!!!


    Die Formulierung fand ich eigentlich recht eindeutig. Vermutlich sieht der KV das auch so!!


    Sei vorsichtig und habe dein Telefon immer griffbereit, damit du im Notfall anrufen kannst! In deiner Haut möchte ich gerade nicht stecken, aber auf der anderen Seite: je mehr Terror er jetzt macht, desto geringer werden seine Chancen im Januar! Ich hoffe, du verstehst es richtig, wie ich es meine und nicht dass du denkst, ich will dass du größtmögliches Theater hast :wow


    Es liegt sowieso jetzt in KVs Händen wie er sich verhält!!


    Ich weiß: aus der Entfernung ist es leicht gesagt, aber ich würde zu Hause bleiben, klar die Tage über Weihnachten bei Freunden Familie verbringen, aber abends zu Hause sein!! Einfach um ihm zu zeigen, dass er dich nicht beugen kann, sondern du weiterhin erhobenen Hauptes dein Reich verteidigst!! Lass dich nicht unterkriegen!!


    Du bist bis hierher gekommen und wirst den Weg auch noch weiter gehen, egal, was er für einen Terror macht!!

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Dann ist ja alles gut.


    An die welche hier sagten sie solle nicht und Brief ignorieren u.s.w.



    Der Brief gilt nach dem Zustellunggesetz als Zugestellt mit dem Datum das auf dem Brief steht. Nur wenn man Beweisen kann das man sich nicht zu Hause aufgehalten hat kann man den vorherigen Stand zurück kehren. Dh. die Frist läuft dann ab Kenntnisnahme.
    So wie es in dem Brief heißt das es eine Einstweilige Verfügung gibt: Wer gesagt hat sie solle sich nicht daran, hat die Rechtsstaatlichkeit nicht verstanden. Man kann Rechtsstaatlichkeit nicht nur annehmen wenn es einem genehm ist.


    Sich an eine EV nicht zu halten ist nicht ratsam auch wenn es mehr als als "Unangenehm" ist.


    Der einzige Weg war hier ein Anwalt und nicht "Fahre weg", "Ignoriere den Brief". EV kann mit hilfe der Exekutive umgesetzt werden und das wäre sicher nicht im Sinne der TS wenn Ex mit Polizei auftaucht.


    Im Übrigen ist es immer noch so wie es dort steht wenn es der Richter Unterschrieben hat.
    Dh. die EV gilt noch auch wenn Richter am Tel sag NEIN.
    Es müsste eine neue Einstweilige Anordnung kommen.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • :schwitz:schwitz:schwitz:daumen:daumen


    Mensch Sonnenschein,
    diese Rechtspflegerin würde ich wahrscheinlich nach Flensburg und zurück :nawarte::nawarte::nawarte::crazy
    Sowas braucht kein Mensch...


    Ich glaube kaum, dass der Vater tatsächlich so weit denkt, dass er sich den Nagel weiter in den Sarg treibt. Es ist gut möglich, dass er mit dem Schreiben auftaucht und sich auf den Standpunkt stellt "nix Näherungsverbot" Umgangsrecht! - grins... wann ich zurückkomm sag ich nicht, weiss ich noch nicht, an den vermeintlichen Beschluss halt ich mich vielleicht, vielleicht auch nicht, wahrscheinlich-evtl-gggf-wenn-nicht-dann... deshalb: Brief deiner Anwältin als Eilschreiben an ihn, gefaxt, gemailt...

  • Natürlich bin auch ich erleichtert, allerdings stellt sich mir die Frage wie das am Wochenende gehandhabt wird. Er steht vor der Tür will die Kinder abholen, denn so steht es in dem Schreiben drin. Du gibst ihm die Kinder nicht oder holst sogar die Polizei. Was ist wenn die das Schreiben auch falsch verstehen und ihm dann die Kinder mitgeben :hae:


    Ich will keine Panik machen, allerdings wäre mein Gedankenkarusell jetzt noch nicht zu Ende.

  • Ach blöd, Sonnenschein. Letztes Jahr hätte ich noch das große Haus gehabt, da wär`s kein Problem gewesen, weil Ihr dann den 1. Stock fast für Euch allein hättet haben können, aber jetzt in dem klitzekleinen Haus gäb`s Chaos total mit zweimal quirligen Zwillingen und wir würden vermutlich gemeinsam wahnsinnig :schiel


    :lach da hast du wohl Recht - Dankeschön dennoch ;)


    Die Formulierung fand ich eigentlich recht eindeutig. Vermutlich sieht der KV das auch so!!


    befürchte ich auch... und er hat sich, mal wieder, keinen anwaltlichen Beistand geholt, der ihn eines Besseren belehren kann :kopf Bis jetzt zumindest.


    Sei vorsichtig und habe dein Telefon immer griffbereit, damit du im Notfall anrufen kannst! In deiner Haut möchte ich gerade nicht stecken, aber auf der anderen Seite: je mehr Terror er jetzt macht, desto geringer werden seine Chancen im Januar! Ich hoffe, du verstehst es richtig, wie ich es meine und nicht dass du denkst, ich will dass du größtmögliches Theater hast :wow


    hab dich schon verstanden :daumen


    Es liegt sowieso jetzt in KVs Händen wie er sich verhält!!


    Ja, und das muß ich mir immer und immer wieder sagen!


    Ich weiß: aus der Entfernung ist es leicht gesagt, aber ich würde zu Hause bleiben, klar die Tage über Weihnachten bei Freunden Familie verbringen, aber abends zu Hause sein!! Einfach um ihm zu zeigen, dass er dich nicht beugen kann, sondern du weiterhin erhobenen Hauptes dein Reich verteidigst!! Lass dich nicht unterkriegen!!


    Du bist bis hierher gekommen und wirst den Weg auch noch weiter gehen, egal, was er für einen Terror macht!!


    Im Grunde habe ich die selbe Einstellung wie du, und mag mich nicht unterkriegen lassen! Aaaber.... so langsam merke ich, wie mir echt die Puste ausgeht... und ein bissl räumlicher Abstand fänd ich gar ned schlecht...


    Im Übrigen ist es immer noch so wie es dort steht wenn es der Richter Unterschrieben hat.
    Dh. die EV gilt noch auch wenn Richter am Tel sag NEIN.
    Es müsste eine neue Einstweilige Anordnung kommen.


    Es steht: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts §§........ + einstweilige Anordnung


    Und die Richterin hat es meiner Anwältin so erklärt, daß das auseinander dividiert so zu verstehen ist: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts + Antrag einer einstweiligen Anordnung! Es ist also das ganze Schriftstück lediglich ein Antrag des KV's! Unglücklich formuliert, auch unglücklich, weil KV das vielelicht auch anders versteht :( Aber die Richterin wird das wohl deswegen nicht noch mal anders formulieren udn neu aufsetzen... haben ja noch mehr zu tun ::)


    deshalb: Brief deiner Anwältin als Eilschreiben an ihn, gefaxt, gemailt...


    Also die Richterin wird meiner Anwältin den Antrag und die Vorladung/Gerichtstermin zufaxen, und meine Anwältin wird die nötigen Schriftstücke aufsetzen und dem KV senden. Ich hoffe, das geht so auch alles seine Dinge :frag

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    muß man nehmen was kommt!"


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  • Natürlich bin auch ich erleichtert, allerdings stellt sich mir die Frage wie das am Wochenende gehandhabt wird. Er steht vor der Tür will die Kinder abholen, denn so steht es in dem Schreiben drin. Du gibst ihm die Kinder nicht oder holst sogar die Polizei. Was ist wenn die das Schreiben auch falsch verstehen und ihm dann die Kinder mitgeben :hae:


    Ich will keine Panik machen, allerdings wäre mein Gedankenkarusell jetzt noch nicht zu Ende.


    Mein Gedankenkarussell ist auch nicht zu Ende... glaub mir! Aber die Polizei dürfte die Kinder dem KV nie übergeben! Das glaube ich nicht! Der KV hat ja anscheinend da auch im Amtsgericht angeklingelt, und Hampelmännles gemacht... ich hoffe, die haben dem das auch dann richtig erklärt :anbet

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  • Es steht: Antrag auf Regelung des Umgangsrechts §§........ + einstweilige Anordnung



    Sorry, aber dann hast DU von Anfang an nicht die Wahrheit geschrieben.
    Warum sollte man einen Antrag auf einstweiligen Umgang im Dezember stellen und die Richterin legt den Termin im Januar?
    Ich bin davon ausgegangen das im Brief steht was Du im ersten Posting geschrieben hast.
    Was steht denn nun genau dort.


    Wenn das aus Posting 1 steht dann wir vermutlich am 17 die Polizei bei dir sein und Du musst die Kinder rausgeben.
    Für die Exekutive zählt nur was die Judikative schriftlich veröffentlicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • ja, das stimmt alles so, wie ich es euch hier aufgeschrieben habe, bzw. SO stehts da! Und für mich war das auch eindeutig und unmissverständlich! :frag


    Aber meine Anwältin hat gemeint ich kann mich beruhigen, daß dem NICHT so sei, dies habe auch die Richterin bestätigt! Soll ich nun auf eine schriftliche Bestätigung bestehn?? Oder was meinst, was ich tun soll? :frag

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  • ja, das stimmt alles so, wie ich es euch hier aufgeschrieben habe, bzw. SO stehts da! Und für mich war das auch eindeutig und unmissverständlich! :frag


    Aber meine Anwältin hat gemeint ich kann mich beruhigen, daß dem NICHT so sei, dies habe auch die Richterin bestätigt! Soll ich nun auf eine schriftliche Bestätigung bestehn?? Oder was meinst, was ich tun soll? :frag


    Wenn es da so steht dann ist es Beschlossen.
    Der Beschluss eines Gerichts.


    Glaubst Du das Polizei am WE die Richterin anruft um zu fragen was den nun gemeint war.


    Es steht dort ganz klar un unmissverständlich: Im Wege der einstweiligen Anordnung wird beschlossen. Unterschrift und Amtssiegel.

  • Es steht dort ganz klar un unmissverständlich: Im Wege der einstweiligen Anordnung wird beschlossen. Unterschrift und Amtssiegel.


    Ich versteh das ganz genauso wie Du, glaub mir... aber ich habs gefunden, das "Schlupfloch" ;-) ich hab nochmal nachgesehn: unter diesem Schreiben, diesem Antrag und ANTRAG auf einstweilige Anordnung, stehen lediglich die Unterschriften des KV's und der Rechtspflegerin! Nix Richterin, Nix Amtssiegel!


    Unterschrift vom Richter + Siegel steht nur unter der Ladung zum Gerichtstermin!


    Warum er diese einstweilige Anordung vor dem Gerichtstermin noch wollte, der KV? Ist doch klar! Er will so schnell wie möglich, und noch DAVOR "die Kinder sehn"... sprich, eventuellen Kontakt mit mir! :hm...

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    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Hoffentlich würde die Polizei das auch berücksichtigen, dass die Unterschrift der Richterin fehlt. Ich denke, es wäre wichtig, dass du vorher 100%ige Sicherheit hast, dass im Fall des Falles du die Kinder nicht dem KV nicht mitgeben musst.
    Wäre es möglich, dass man sich im Vorfeld absichern kann, in dem man bei der Polizei anruft und die Situation schildert und fragt, wie die Polizei sich bei dem Schreiben verhält? Oder ist das nicht möglich?



    Romi

  • Wäre es möglich, dass man sich im Vorfeld absichern kann, in dem man bei der Polizei anruft und die Situation schildert und fragt, wie die Polizei sich bei dem Schreiben verhält? Oder ist das nicht möglich?


    Keine Ahnung :frag Ich denke mal ein Beschluß ist erst dann ein beschlossener Beschluß ( :radab voll Hirni!!), wenn die Unterschrieft eines Richters + Amtssiegel drunter sind... I hope so!!! :bet


    Ich hab eben nochmal meine Anwältin versucht zu erreichen, aber da ist jetzt wohl Mittag... vatertochterduo hat mich ganz kirre wieder gemacht :flenn (kein Vorwurf! )... ich versuchs später nochmal bei ihr!


    Ich hab jetzt grad Frühstück und Mittagessen in Einem gemacht, habs essen total vergessen :hä und versuch jetzt noch ein bissl Schlaf nach zu holen... wenns gelingt! :bet

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  • Also vielleicht ist das nicht so aber hat nicht jedes schreiben einen Amtsstempel? (Rundstempel)


    Im Grunde müsste oben stehen: Beschluß
    Vermutlich steht dort: Antrag


    Ist aber trotzdem komisch das man für Dezember eine Antrag stellt und erst im Januar ein Termin stattfindet.

  • Also ich würde meinen Freundeskreis/ Bekanntenkreis mobilisieren und wäre mit den Kindern weg. Und zwar bis Januar.


    Als bei uns die Situation eskaliert ist, habe ich das auch so gemacht und es war rechtlich im Nachhinein in Ordnung. Hatte auch die ganze Zeit anwaltlichen Beistand. Nach 4 Wochen gab es wieder Umgang. Die Gemüter hatten sich beruhigt, mein Ex war in therapeutischer Behandlung, unsere Gespräche moderiert und seit dem läuft es. Man muss doch in einer brenzligen Situation keine Eskalationen forcieren.


    Ich würde es mir und meinem Kindern nicht zumuten, dass Mama und Papa mit der Polizei vor der Tür debatieren, es Geschrei gibt, etc. Auch so eine Situ wie die, das der Papa sich vor/hinter das Auto legt um ein Wegfahren zu verhindern, würde ich nicht mehr riskieren..das spricht nicht für eine funktionierende Selbstkontrolle...


    Mit dem Mann stimmt etwas nicht. Wahrscheinlich hat er seine Handlungen nicht im Griff. Ich finds heikel.