Ich bin einer, der wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt wurde


  • Mich stört es dass die Steuerzahler dann für die Kinder aufkommen müssen.


    Also in meinem Fall musste der Steuerzahler bisher keinen Cent, damals Pfennig bezahlen.


    Da hat das Jugendamt eine Bedarfsgemeinschaft aus Exfrau und damals Freund gebastelt, als es den Begriff noch gar nicht gab.


    Der Steuerzahler muss erst jetzt aufkommen, in Form der Kosten für einen Prozess, den die Staatsanwaltschaft schon nach den Vorermittlungen einstellen hätte können.


    lg


    Camper

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  • Da hat das Jugendamt eine Bedarfsgemeinschaft aus Exfrau und damals Freund gebastelt, als es den Begriff noch gar nicht gab.


    das JA hat eine Bedarfsgemeinschaft gebastelt??
    Das habe ich ja noch nie gehört, dass kann das JA gar nicht. Das kann höchstens das Jobcenter und das gibt es noch nicht sooo lange.
    Warum sollte der Freund deiner Frau Unterhalt für deine Kinder zahlen????


    Alles höchst merkwürdig......deine Aussagen
    echse64

  • Warum sollte der Freund deiner Frau Unterhalt für deine Kinder zahlen????


    sfg ist doch ganz logisch somit wäre er doch die last los udn hätte seine ruhe! rachegedanken kann man so auch befriedigen.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • so, jetzt muss ich auch mal :kotz:kotz:amok:


    ich hör hier immer nur was von paragraphen, anzeigen, gericht, usw... :amok:
    ich finde das sowas von zum :kotz



    - den ganzen tag sitzt der TE hier am pc, wofür er scheinbar geld hat... und genießt die negative aufmerksamkeit. das kann nur krank sein...


    frag mich grad, ob es sinnvoller gewesen wäre, das geld in die kinder zu investieren oder vielleicht die zeit... zeit kann man damit verbringen, briefe zu schreiben, zu telefonieren... auch die ganze zeit, die der TE damit verbringt, sich um den ganzen §-sch... zu kümmern...
    ich könnte platzen vor wut... aber wenn ich das hier alles so lese und höre, dann ist der fehlende kontakt wohl nur dem kindeswohl dienlich... :D


    ein arbeitskollege von mir würde jetzt die frage der DASEINSBERECHTIGUNG stellen...


    :kotz:kotz:kotz


    edith wollte noch sagen, dass egal was hier gesagt oder gefragt wird, es für alles eine schöne zugerechtgelegte ausrede gibt...
    was macht man damit? geht er in den knast, hat er noch mehr zeit, sich müll auszudenken, bleibt er "draussen" kommt auch nix gescheiteres dabei rum. ein fall für meinen arbeitskollegen...


  • das JA hat eine Bedarfsgemeinschaft gebastelt??
    Das habe ich ja noch nie gehört, dass kann das JA gar nicht. Das kann höchstens das Jobcenter und das gibt es noch nicht sooo lange.
    Warum sollte der Freund deiner Frau Unterhalt für deine Kinder zahlen????
    Alles höchst merkwürdig......deine Aussagen
    echse64


    Das Jugendamt hat gar nicht erst Unterhaltsvorschuss gezahlt, als es feststellte, der Freund ist eingezogen. Damals galt schon nicht erst die Ehe als eine Einstandsgemeinschaft, sondern bereits ein eheähnliches Verhältnis vom ersten Tag an.


    Und das habe nicht ich entschieden, sondern das Jugendamt. Hat also mit Rachegedanken überhaupt nichts zu tun.


    lg


    Camper

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  • Hallo,
    aber geht es vielleicht nur darum...das du deiner Ex einen auswischen möchtest...frei ausgesprochen..der Alten zeige ich, was ne Harke ist...die bekommt keinen Euro von mir..
    verletzte Eitelkeit...und vorallem..wie schön es ist das die Mühlen sooooo langsam mahlen..ich streite 10 Jahre..


    könnte mein Ex sein..der mit 48 versucht Rentner zu werden..nur um mir nicht einen Euro geben zu müssen..


    Sein spruch..."gehst Du, bekommst du nicht einen Euro"...
    und genau das hat er umgesetzt...


    Das es aber die eigenen Kinder sind, denen er damit die Grundlage nimmt das sieht er...( Du ) wohl auch nicht.


    Toll ..wirklich ganz Toll...gemacht..du bist ein Held...so wollte deine eigene Mama dich immer haben..du solltest schon immer nur an dich denken...
    viele Grüße...

  • Das Jugendamt hat gar nicht erst Unterhaltsvorschuss gezahlt, als es feststellte, der Freund ist eingezogen. Damals galt schon nicht erst die Ehe als eine Einstandsgemeinschaft, sondern bereits ein eheähnliches Verhältnis vom ersten Tag an.


    Dann muss da ja schon länger her sein...oder?
    Denn die letzten Jahre ist das ja anders, da muss die Unterhaltskasse zahlen, solange die neuen Lebenspartner nicht miteinander verheiratet sind.



    Ausschnitt-----Der geschiedene Angeklagte ist gelernter Bürokaufmann und derzeit als Taxifahrer mit einem monatlichen Nettoeinkommen von ca. 1.000,- € tätig. Er hat drei Kinder im Alter von 27, 22 und 18 Jahren, darunter das am 10. August 1991 geborene Kind J. S., das bei der Mutter in B. lebt.-----


    Das Kind ( geb 1991) hätte 6 Jahre Unterhaltsvorschuss erhalten. Max bis zum 12. Lebensjahr. Dann sind wir bei 2003. Und dann gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr.
    Der Freund( oder EX Freund) deiner EX Frau muss nicht für dein Kind zahlen.


    Wovon hat dein Kind von 2003 gelebt.....


    echse64

  • Hallo,
    aber geht es vielleicht nur darum...das du deiner Ex einen auswischen möchtest...frei ausgesprochen..der Alten zeige ich, was ne Harke ist...die bekommt keinen Euro von mir..
    verletzte Eitelkeit...und vorallem..wie schön es ist das die Mühlen sooooo langsam mahlen..ich streite 10 Jahre..


    Du bringst da etwas durcheinander . Ich streite nicht mit meiner Exfrau um Unterhalt. Ich wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt eine vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht begangen zu haben, und ich habe den ordentlichen Rechtsweg gewählt, mich gegen diesen Vorwurf zu wehren.


    Genauso hätte jemand behaupten können, ich hätte einen Mord begangen. Da muss ich nciht beweisen, dass ich den Mord nicht begangen habe, sondern die Staatsanwaltschaft muss dem Gericht beweisen, dass ich den Mord begangen habe. Ansonsten Freispruch.


    Genauso ist es bei dem aktuellen Verfahren. Hier muss die Staatsanwaltschaft beweisen, dass ich mich einer vorsätzlichen Verletzung der Unterhaltspflicht schuldig gemacht habe. Kann sie das nicht, gibt es einen Freispruch.


    Bei Mord wäre eine tote Person mit einem Messer im Rücken noch lange kein Nachweis, dass ich den Mord begangen habe. Im Falle des § 170 StGB ist die Tatsache, dass ich keinen Unterhalt bezahlt habe, obwohl er durch einen Vergleich tituliert war, noch lange kein Beweis, dass es bei diesem Vergleich mit rechten Dingen zugegangen ist.


    Deshalb wertet Strafrecht unabhängig von Zivilrecht. Eben aus einem anderen Blickwinkel.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()



  • Besser hätte ich es nciht sagen können! :respekt


  • Ich weiss nur, dass sich meine Exfrau mal bitterlich darüber beklagt hat, dass sie keinen Unterhaltsvorschuss bekommt, weil sie mit ihrem Freund zusammen lebt. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Abgesehen davon habe ich den Unterhalt bis 2000, wenn auch verspätet immer wieder bezahlt.


    Von 2003 bis zu meiner Arbeitslosigkeit wurde gepfändet, wo es nur ging.


    lg


    Camper

  • Zitat von »echse64«
    Mich stört es dass die Steuerzahler dann für die Kinder aufkommen müssen.


    Also in meinem Fall musste der Steuerzahler bisher keinen Cent, damals Pfennig bezahlen


    [quote='Camper1955',index.php?page=Thread&postID=901571#post901571]Ich weiss nur, dass sich meine Exfrau mal bitterlich darüber beklagt hat, dass sie keinen Unterhaltsvorschuss bekommt, weil sie mit ihrem Freund zusammen lebt. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Abgesehen davon habe ich den Unterhalt bis 2000, wenn auch verspätet immer wieder bezahlt.


    Also weißt du nicht ob dein Kind nicht von Steuergeldern gelebt hat. ( Evtl hat deine EX Wohngeld beantragen müssen, oder Alg2) denn sie ist ja, so habe ich das verstanden, auch nicht mehr mit ihrem Freund zusammen.
    Von ihrgendwas muss doch dein Kind gelebt haben..........



    Abgesehen davon habe ich den Unterhalt bis 2000, wenn auch verspätet immer wieder bezahlt



    Ohhh jetzt ist alles als Zitat erschienen..... :motz:


    Ausschnitt-------Der Angeklagte ist bereits seit vielen Jahren der Unterhaltspflicht gegen über seinen Kindern nicht nachgekommen. Mit Vergleich vom 25. März 2003 verpflichtete er sich zur sofortigen Zahlung des laufenden Unterhalts ab 1. Januar 2003 und Tilgung der Unterhaltsrückstände seit 1 . Januar 2001, zahlte aber weiterhin nicht--------------



    Sorry.......jetzt reicht es.....mehr muss ich mir nicht anhören.

  • [quote='Camper1955',index.php?page=Thread&postID=901483#post901483] Zitat von »echse64«
    Mich stört es dass die Steuerzahler dann für die Kinder aufkommen müssen.


    Also in meinem Fall musste der Steuerzahler bisher keinen Cent, damals Pfennig bezahlen


    [quote='Camper1955',index.php?page=Thread&postID=901571#post901571]Ich weiss nur, dass sich meine Exfrau mal bitterlich darüber beklagt hat, dass sie keinen Unterhaltsvorschuss bekommt, weil sie mit ihrem Freund zusammen lebt. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Abgesehen davon habe ich den Unterhalt bis 2000, wenn auch verspätet immer wieder bezahlt.



    Also weißt du nicht ob dein Kind nicht von Steuergeldern gelebt hat. ( Evtl hat deine EX Wohngeld beantragen müssen, oder Alg2) denn sie ist ja, so habe ich das verstanden, auch nicht mehr mit ihrem Freund zusammen.
    Von ihrgendwas muss doch dein Kind gelebt haben..........

    Weiss ich sehr wohl. würde vom 3. Monat nach der Trennung weg, immer wieder gepfändet. Dann ging auch mit Pfändung nix mehr, also hat sie Unterhaltsvorschuss beantragt. Da der Freund schon eingezogen war, gab es keinen. Den Unterhalt, der in der zwischenzeit gefehlt hat, habe ich hinterher nachbezhalt.



    Abgesehen davon habe ich den Unterhalt bis 2000, wenn auch verspätet immer wieder bezahlt



    Ohhh jetzt ist alles als Zitat erschienen..... :motz:


    Ausschnitt-------Der Angeklagte ist bereits seit vielen Jahren der Unterhaltspflicht gegen über seinen Kindern nicht nachgekommen. Mit Vergleich vom 25. März 2003 verpflichtete er sich zur sofortigen Zahlung des laufenden Unterhalts ab 1. Januar 2003 und Tilgung der Unterhaltsrückstände seit 1 . Januar 2001, zahlte aber weiterhin nicht--------------

    Das waren die rein persönlichen Feststellungen der Staatsanwaltschaft, die vollkommen ohne Belege getätigt und von den Richtern so übernommen wurden. Das OLG sagt ja, man muss nachprüfen, ob alles stimmt


    Hier steht es.


    1. Die Ausführungen des Landgerichts erlauben bereits keine sicheren Feststellungen, in welchen Zeiträumen sich der Angeklagte der Verletzung der Unterhaltspflicht schuldig gemacht haben soll. § 170 Abs. 1 StGB ist Dauerdelikt. Die Unterhaltspflichtverletzung endet insbesondere mit dem Wegfall der Leistungsfähigkeit oder Bedürftigkeit und kann mit deren Wiedereintritt neu beginnen (Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 170 Rdn. 36). Neue Unterhaltspflichtverletzungen stehen mit den vorangegangenen in Tatmehrheit. Dies hat das Berufungsgericht verkannt. Die Dauer der einzelnen Unterhaltspflichtverletzung ist für den Schuldumfang von Bedeutung und darf nicht offen bleiben.


    Noch was ist wichtig und zeigt das der Nutzwert der Zitate aus den Urteilen der untern Instanzen praktisch null ist.

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 1. September 2009 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

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  • Also in meinem Fall musste der Steuerzahler bisher keinen Cent, damals Pfennig bezahlen.



    [quote='Camper1955',index.php?page=Thread&postID=901595#post901595]Weiss ich sehr wohl. würde vom 3. Monat nach der Trennung weg, immer wieder gepfändet. Dann ging auch mit Pfändung nix mehr, also hat sie Unterhaltsvorschuss beantragt.


    Nach wie vor ist meine Frage nicht beantwortet.......weißt du genau, dass sie keine öffentlichen Gelder in Anspruch genommen hat. Nach 2003, denn dann gab es keinen Unterhaltsvorschuss mehr
    Das hast du ganz klar verneint..............und mir leider auch bis jetzt nicht das Gegenteil bewiesen.


    Hast du auch den Unterhalt nachgezahlt, der nicht gepfändet werden konnte???


    Ich glaube nach wie vor, dass hier Steuergelder an dein Kind gezahlt worden sind.

  • Nach wie vor ist meine Frage nicht beantwortet.......weißt du genau, dass sie keine öffentlichen Gelder in Anspruch genommen hat. Nach 2003, denn dann gab es keinen Unterhaltsvorschuss mehr
    Das hast du ganz klar verneint..............und mir leider auch bis jetzt nicht das Gegenteil bewiesen.


    Ja, denn KM und neuer Ehemann waren seit 1996 verheiratet. Tochter lebte in BG mit ihnen. Verdienst von Ehemann und KM war zu hoch, um Anspruch auf ALG II zu haben. Auch nicht auf Sozialhilfe. 2003 gab es ja noch gar kein ALG II.



    Hast du auch den Unterhalt nachgezahlt, der nicht gepfändet werden konnte???


    leider ja. dadurch kam es dann zu den burn outs meinerseits.

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  • Sich um den Unterhalt drücken und dann noch stolz drauf?


    Ehrlich geagt, bin ich stolz drauf, dass ich überhaupt noch lebe und mich nicht längst vor den Zug geschmissen habe. Und was ich an Unterhalt, egal ob durch Pfändung oder freiwillig, bezahlt habe, wieg die Summe einer möglichen Halbwaisenrente mehr als auf.


    Naja, kA ob er drauf stolz ist. Ich glaube der Post wurde u.U. woanders rausgerupft? Wenn "wir" da über Unterhaltspflichtverletzung gesprochen haben, macht das Sinn das er sich dazu äußert.


    So ist es


    Hab das jetzt nur überflogen aber er war doch wohl leistungsfähig für einen nachgewiesenen Zeitraum und er hat einen Vergleich geschlossen....


    Der Vergleich wurde mir von den Richtern des OLG aufgenötigt.


    Einer der Richter hat gesagt: (ich zitiere wörtlich): "Wenn sie jetzt nicht sofort einem Vergleich zustimmen, verurteilen wir sie zu schwerere Arbeit"


    Worauf ich geantwortet habe: (ich zitiere wieder wörtlich) "Das dürfen sie nicht, ich habe von Geburt an einen Herzfehler"


    Der Richter wiederholte den oben genannten Satz noch einmal wortwörtlich.


    Hätte er ein Urteil sprechen müssen, nach dem was fest stand, nicht nur durch Gehaltsbelege, sondern auch durch schriftlich nieder gelegte Zeugenaussagen meines Sohnes, wäre maximal ein Drittel des ernötigten Vergleichsbetrages raus gekommen.


    Nun ist die Staatsanwaltschaft an der Reihe, zu überprüfen ob es bei dem Vergleich damals mit rechten Dingen zugegangen ist. Ich habe das mehrmals aktenkundig gemacht, wie es gelaufen ist.


    Daher unter anderem ja auch


    I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 1. September 2009 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.


    und


    1. Die Ausführungen des Landgerichts erlauben bereits keine sicheren Feststellungen, in welchen Zeiträumen sich der Angeklagte der Verletzung der Unterhaltspflicht schuldig gemacht haben soll. § 170 Abs. 1 StGB ist Dauerdelikt. Die Unterhaltspflichtverletzung endet insbesondere mit dem Wegfall der Leistungsfähigkeit oder Bedürftigkeit und kann mit deren Wiedereintritt neu beginnen (Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 170 Rdn. 36). Neue Unterhaltspflichtverletzungen stehen mit den vorangegangenen in Tatmehrheit. Dies hat das Berufungsgericht verkannt. Die Dauer der einzelnen Unterhaltspflichtverletzung ist für den Schuldumfang von Bedeutung und darf nicht offen bleiben.


    Sollte sich also raus stellen, dass ich unschuldig im Sinne des Gesetzes bin, hat die Staatsanwaltschaft in die andere Richtung zu ermitteln.


    Aber das ist ein absoluter Einzelfall. Ich habe die Richter genau deswegen im Jahr 2006 auch angezeigt. Damals hat die Staatsanwaltschaft, das Verfahren eingestellt, weil sie gemeint hat, ich war ja von einem Anwalt vertreten. Inzwischen sieht es vermutlich auch die Staatsanwaltschaft anders. Das ist aber wieder meine rein private Meinung. Wie sie es tatsächlich sieht, kommt am 21.03.2011 auf.


    Ich habe dann 4 Monate lang den Vergleichsbetrag bezahlt mit dem Ergebnis, dass ich ab August 2003 Für insgesamt 10 Wochen im BKH lag. 4 Wochen davon nur mit Krankengeld in Höhe von etwa, den Betrag weiss ich nicht mehr genau, aber die Staatsanwaltschaft kennt ihn jetzt sicher, 1200 €.


    Im Jahr 2004 habe ich Prozesskostenhilfeantrag auf Abänderung nach unten gestellt. Auch hier hat das Gericht wieder gemeint, ich sei leistungsfähig und den Antrag abgeschmettert.


    All das wird jetzt, wie gesagt rückwirkend bis 1994 überprüft und kostet den Steuerzahler Tausende von € weil irgend jemand meine Exfrau angestiftet hat, es nochmal mit § 170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht) zu versuchen.


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • :wow


    Nach der Lektüre dieses Threads freue ich mich einfach, dass ich mich in meinem Leben mit angenehmeren Dingen beschäftigen darf, als mir immer wieder überlegen zu müssen, wie ich was wie zu definieren habe, damit ich im Recht bin und bleibe... :anbet



    Emma ,(die den Sinn des Threads irgendwie wohl nicht verstanden hat.) :rotwerd

  • Nach der Lektüre dieses Threads freue ich mich einfach, dass ich mich in meinem Leben mit angenehmeren Dingen beschäftigen darf, als mir immer wieder überlegen zu müssen, wie ich was wie zu definieren habe, damit ich im Recht bin und bleibe...


    Du redest Dich da relativ leicht. Wenn man ein Mangelfall ist, und wird von anderen immer als leistungsfähig in Höhe des Mindestunterhaltes gesehen, hat das schon erhebliche Auswirkungen auf die Psyche.


    Glaub mir, ich hätte auch gerne für meine drei Kinder den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend Unterhalt bezahlt. Aber ich war, auch aufgrund meiner Bildung und Ausbildung nie in der Lage, den Mindestunterhalt zu bezahlen.


    Als Familienrichter habe ich mich ja mal beworben. Dann hätte ich auch Kindesunterhalt bezahlen können. Mich hat der Staat nur nicht genommen. :lach


    lg


    Camper


  • Als Familienrichter habe ich mich ja mal beworben. Dann hätte ich auch Kindesunterhalt bezahlen können. Mich hat der Staat nur nicht genommen. :lach


    Da haben wohl Deutschlands Kinder nochmal Glück gehabt... :thanks:


    Statt auf persönliche Beziehungen einzugehen, wird hier nur mit Paragraphen statt mit Liebe und Mühe um sich geworfen...
    Bevor ich mir das hier weiter reinzieh, geh ich jetzt mit meinem Junior spielen und dann machen wir was leckeres zu essen, statt mich zu fragen ob ich das will oder mir das leisten kann...


    Praxis statt Theorie!!! :lgh