Mich stört es dass die Steuerzahler dann für die Kinder aufkommen müssen.
Also in meinem Fall musste der Steuerzahler bisher keinen Cent, damals Pfennig bezahlen.
Da hat das Jugendamt eine Bedarfsgemeinschaft aus Exfrau und damals Freund gebastelt, als es den Begriff noch gar nicht gab.
Der Steuerzahler muss erst jetzt aufkommen, in Form der Kosten für einen Prozess, den die Staatsanwaltschaft schon nach den Vorermittlungen einstellen hätte können.
lg
Camper