Umgang reduzieren - wie soll ich reagieren?

  • Hallo :wink ,


    bin momentan etwas durch den Wind. Und ich bitte euch um Rat, vielleicht hilft es mir dabei, den Kopf wieder freizubekommen :pfeif


    Als mein Exmann unseren Sohn vom letzten Papa-WE zurückbrachte musste er mit mir reden. Seine Worte: "Wie du weißt, hat sich ja der Unterhalt von ... (Sohn) seit August erhöht, mach dir einen Kopf, wie du dich an den Umgangskosten beteiligst (Benzin)".


    Ich meinte, dass er sich einen Kopf machen müsse. Daraufhin meinte er, wenn ich nicht dazu beitrage, kann er ... (Sohn) nur noch einmal im Monat holen.


    Fakten dazu:


    . bisher jedes 2. WE von Samstag 9 Uhr auf Sonntag 17 Uhr - die Bitte, Sohnemann von Freitag bis Sonntag zu nehmen stieß auf taube Ohren
    - er hat die Entfernung geschaffen (70 Kilometer einfach) um zu seiner Neuen zu ziehen
    - er hat sich dazu entschieden noch ein Kind in die Welt zu setzen und das nächste schon zu planen
    - er macht eine Umschulung, die noch knapp 2 Jahre andauert (Verdienst an die 1400€ netto + Fahrtkostenerstattung)
    - Sohnemann geht gerne zu ihm, er wäre sehr traurig und mir bricht es das Herz
    - unter diesen Umständen wird doch auch keine Bruderbeziehung aufgebaut (er mag seinen Halbbruder sehr, er ist jetzt knapp 9 Monate)
    - ich kann mich nicht beteiligen oder auf einen Teil vom Unterhalt verzichten, beim besten Willen nicht


    Und jetzt? Ich dreh mich im Kreis und mir fällt nichts ein, ausser das ich aus dieser hilflosen Situation wohl nicht mehr rauskomme und gewähren muss - so traurig es auch für Sohnemann ist,
    der eh schon genug zu kämpfen hat seit der Trennung vor 2 Jahren :( .


    Danke fürs :flenn


    LG
    tandus123

  • :troest
    Vollpfosten
    Hat der Vater diese Frage vor dem Kind erörtert? :crazy


    Gibt es eine schriftliche Umgangsvereibarung?
    Falls nein, würde ich eine solche ausarbeiten, und mit Fristsetzung zusenden. Darin ist selbstverständlich kein Umgang enthalten, der nur einmal monatlich stattfindet. Unterschreibt der Vater nicht, würde ich die Vereibarung einklagen wollen, mit der Bitte, das Gericht möchte bei aktivem oder passivem Umgangsboykott eine empfindliche Geldstrafe verhängen.

  • Ich war bislang der Meinung, dass KU und Umgang zwei verschiedene Paar Schuhe sind. :schiel


    Schriftlich fixieren und unterschreiben lassen halte ich auch für angebracht...

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • tandus123



    - er hat sich dazu entschieden noch ein Kind in die Welt zu setzen und das nächste schon zu planen


    Zurzeit sind also 272 € + 225 € an KU fällig. Macht eine Summe von 497 €



    - er macht eine Umschulung, die noch knapp 2 Jahre andauert (Verdienst an die 1400€ netto + Fahrtkostenerstattung)


    Sozialrechtliche Fahrtkostenerstattung ist nicht mit Familienrechtlichen Aufwand gleichzusetzen. Sozialrechtlich wird mit 0,20 € je Kilometer gerechnet, Familienrechtlich an den meisten OLG´s mit 0,30 € für jeden Kilometer. Also darfst Du von jedem Kilometer den er fährt noch 0,10 € von seinen 1400 € abziehen.



    - unter diesen Umständen wird doch auch keine Bruderbeziehung aufgebaut (er mag seinen Halbbruder sehr, er ist jetzt knapp 9 Monate)


    Er hat das Recht, beim Jobcenter einen Zuschuss zu seinen Fahrtkosten zu verlangen, da der Betrag ja tituliert ist.


    - ich kann mich nicht beteiligen oder auf einen Teil vom Unterhalt verzichten, beim besten Willen nicht


    Brauchst Du auch nicht. Das macht auf Antrag dort das Jobcenter. Egal, wer die Entfernung geschaffen hat. Falls Du auch ALG II beziehst, kann es allerdings sein, dass für die Umgangstage der Regelsatz für das Kind gekürzt wird.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Hallo maschenka,


    nein, er meinte zu Sohnemann, geh mal rein, ich muss mit der Mama was besprechen. Da ich nach dem Gespräch mit Tränen in den Augen zu Sohnemann rein ging, kann er sich aber denken, dass es nichts Gutes war. Er hatte ein Bild gemalt und meinte, das gebe ich Papa dann in 2 Wochen wenn er mich wieder holt. Ich hab geschwiegen :flenn


    Es gibt keine schriftliche Umgangsvereinbarung, die wollte er nicht unterschreiben, er fragte mich nur, ob der Umgang im Gesetz geregelt ist, er beantwortete selber mit nein und das er daher ja wohl zu nichts verpflichtet ist.


    Ich habe letztes Jahr bereits versucht über das JA an ihn ranzukommen, vernünftig zu reden, wie das alles weiterlaufen soll wegen Umgang. Er war nicht bereit zu einem Gespräch, die Dame vom JA meinte dann nur zu mir, ja man kann einen Vater nicht zum Umgang zwingen, er macht ja nun auch die Umschulung und muss da viel lernen, evtl. ist er ja in 3 Jahren zu mehr bereit (das hab ich sogar schriftlich per Mail).


    Vollpfosten - ja das trifft es wohl am Besten :(

  • @ camper


    ich beziehe kein ALGII mehr!


    Und er kann beim Jobcenter Unterstützung für die Umgangskosten beantragen? Wird da von seiner Lebensgefährtin auch was mit einberechnet? Wie nennt sich das genau was man da beantragen kann?

  • Und er kann beim Jobcenter Unterstützung für die Umgangskosten beantragen? Wird da von seiner Lebensgefährtin auch was mit einberechnet? Wie nennt sich das genau was man da beantragen kann?


    Das nennt sich Hilfe in besonderen Lebenslagen und rührt vom § 73 des SGB XII


    Ob da das Einkommen seiner LG irgendwie angerechnet wird, ist mir nicht bekannt. Einen Versuch ist es jedenfalls wert.


    lg


    Camper

  • Sozialrechtliche Fahrtkostenerstattung ist nicht mit Familienrechtlichen Aufwand gleichzusetzen. Sozialrechtlich wird mit 0,20 € je Kilometer gerechnet, Familienrechtlich an den meisten OLG´s mit 0,30 € für jeden Kilometer. Also darfst Du von jedem Kilometer den er fährt noch 0,10 € von seinen 1400 € abziehen.


    Hör endlich auf Quark mit Soße zu labern... du weißt genau, dass für die Umgangskosten das Kindergeld hälftig auf den KU angerechnet wird. Die TE muss also gar nichts abziehen.


    @Tandus,
    sollte der Vater ergänzend ALG II beziehen oder das Einkommen der BG nur geringfügig darüber liegen, kann er die Übernahme der Umgangskosten beim Jobcenter beantragen. Verpflichtet zu Kostenübernahme ist dieses, wenn die BG (= Familie des Vaters) Leistungen bezieht. Ansonsten wäre ich mir da nicht so sicher. Aber ein Versuch wäre es wert.


    Will der Vater den Umgang nicht wahrnehmen, kannst du ihn nicht wirklich dazu zwingen. Es ist, gewissermaßen das Recht des UET auf sein Recht zu verzichten... will er auch keine vermittelnden Gespräche beim JA würde ich dennoch eine Klage einreichen. Einfach deshalb, um einem Vorwurf, du hättest den Umgang boykottiert - und der kommt gern unverhofft - gleich mal den Wind aus den Segeln zu nehmen.

  • @ maschenka


    er bezieht kein ergänzendes ALGII, das "Familien"einkommen beträgt derzeit gesamt ca. 2700€ inkl. Kindergeld, Elterngeld, Gehalt + Übergangsgeld. Ab Februar 2012 wird es ca. noch mal 600€ mehr sein, da seine Verlobte wieder arbeiten geht. Daher seh ich für die Kostenübernahme vom JC ziemlich schwarz :(


    Ich denke ich warte nun ab, in welchem Maß er das alles durchzieht und wie würde das dann mit der Klage laufen? So im Groben?

  • Hör endlich auf Quark mit Soße zu labern... du weißt genau, dass für die Umgangskosten das Kindergeld hälftig auf den KU angerechnet wird. Die TE muss also gar nichts abziehen.


    Es geht hier um die Fahrtkosten zu seiner Ausbildungsstelle. Nicht um die Fahrtkosten zum Kind.


    lg


    Camper

  • Hi,


    @tandus, wurde bei der Berechnung des KU das neue Kind vom KV mitberücksichtigt :Hm


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Seine Neue wohnte 70 km weit weg. Konnte er sie wegen Spritkosten auch nur einmal im Monat besuchen? Was sind denn das für Menschen? Liebt der denn sein Kind nicht? Ist es nur eine lästige Pflicht aus der Vergangenheit? Wenn ja, so wird es immer wieder Gründe geben ihn nicht holen zu können. Was für ein armseliger Mensch, wenn dem so ist.
    Wie kannst du reagieren? Ihm Wege zum Spritgeld malen? Du kannst nur dein Kind noch ein bisschen mehr liebhaben. Auch wenn das die Vaterliebe nie ersetzen wird. Ich hoffe er überdenkt das nochmal.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • Hi,


    OK @tandus.....wie du weißt, hat der KV, in dem Falle, kein Recht von dir was zu verlangen !
    Das ist nun die rechtliche Seite ....


    Beratungsgespräch anzuleiern, mußt du einschätzen, ob dies der KV als gut empfindet.
    Ich fand die vom JA nicht gut ;) ...kommt aber darauf an !


    70 km, wären also 280 km, pro Umgang. (Ca. 24 Liter Sprit * 1,52) /2 = 18,24 € pro Umgang ;)
    Wie wäre es mit einem solchen Vorschlag ? ....und/oder das du das Kind bringen würdest ?


    Übrigens, ich hatte Töchterchen auch immer zur Mama gefahren, damit sie Umgang hatte. Finde ich besser, als auf das Recht zu bestehen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • @ vilette


    nein, da hat sie im Spritgeld gegeben, damit er zu ihr kommen kann :brille und 2 wochen nach der Trennung ist er eh bereits komplett bei ihr eingezogen.


    Ich rede mir immer ein, das er unser Kind liebt, man kann sich doch nicht von seinem eigenen Fleisch und Blut entlieben. Manchmal ist es schwer zu glauben :(
    Seine eigene Mama hat mir prophezeit, dass er ihn wohl irgendwann garnicht mehr holen wird. Lässt tief blicken, oder?


    Gezwungene Umgänge möchte ich auch nicht wirklich, ich glaube kaum, dass diese Sohnemann gut tun.


    Ich fange Sohnemann immer wieder auf, den Vater kann ich aber leider nicht ersetzen :kopf

  • Also unter solchen Umständen wundert es mich nicht mehr. Seine eigene Mutter schätzt ihn so ein, dass er sein Kind fallen lassen wird? Seine Neue musste Geld hinlegen um ihn zu sehen? Allmächd :ohnmacht:

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • @ babbedeckel


    er fährt nen diesel ;)


    aber schön ausgerechnet, nun kapier ich es noch weniger, das wären keine 40€ im Monat bei 2 Wochenenden. Ich zweifel langsam daran, ob es wirklich am finanziellen liegt :frag

  • Ich zweifel langsam daran, ob es wirklich am finanziellen liegt


    Kann es ja eigentlich nicht, denn er kriegt doch ca 90 Euro vom Kindergeld. Da reicht es sogar noch für Essen fürs Kind.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • Hi,


    Diesel kostet ja bald genausoviel ;) :D

    aber schön ausgerechnet, nun kapier ich es noch weniger, das wären keine 40€ im Monat bei 2 Wochenenden. Ich zweifel langsam daran, ob es wirklich am finanziellen liegt

    ich wollte nur damit zeigen, daß du´s ihm einfach so, oder so ähnlich, vorschlägst und dann mal schaust ;)


    Hat das Kind Kontakt zur Oma (Mutter vom KV) ? ...bzw. du einen guten Kontakt zu ihr ?
    Falls der Umgang weniger klappt, so würde ich sie fragen. Mütter sind zu ihren Söhnen etwas ...öhm...hartnäckiger :brille


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.