Ex-Freundin will mit gemeinsamen Kind wegziehen
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moment, ich habe das abr auch? wie und wo kann ich das erfahren, sie hat leider alle unterlagen.
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Du musst doch wissen ob es eine Gerichtsverhandlung wegen ABR gegeben hat?
Ich habe auch Schicht gearbeitet und trotzdem das ASR für beide bekommen. Solange man die Betreuung sicherstellen kann, ist das kein Hindernis. (Allerdings hat meine Ex sich da auch nicht quer gestellt...) Und die Betreuung könnte er sicherstellen, wenn seine Eltern ihn unterstützen.
Gruß Uwe (aka Alien)
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ASR wird er sowieso nicht bekommen. Da kann er noch mehr Schicht machen um die Kosten zu bezahlen.
ABR hat er vertan.
Wenn mir mein Kind wichtig ist dann gebe ich auch einen Schichtdienst auf. Du kannst nicht verhindern das sie wegzieht wenn Du nicht die Betreuung übernimmst. Die wolltest Du aber nicht. (Du hättest gekonnt) Somit gegessen.
Ich habe auch Schicht gearbeitet und trotzdem das ASR für beide bekommen. Solange man die Betreuung sicherstellen kann, ist das kein Hindernis. (Allerdings hat meine Ex sich da auch nicht quer gestellt...) Und die Betreuung könnte er sicherstellen, wenn seine Eltern ihn unterstützen.
@ TS: Rede mal mit deinem Chef, ob du auf feste Schicht wechseln könntest. Lebst du im selben Haus, wie deine Eltern?
Gruß Uwe (aka Alien)
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Ich habe auch Schicht gearbeitet und trotzdem das ASR für beide bekommen. Solange man die Betreuung sicherstellen kann, ist das kein Hindernis. (Allerdings hat meine Ex sich da auch nicht quer gestellt...) Und die Betreuung könnte er sicherstellen, wenn seine Eltern ihn unterstützen.
Gruß Uwe (aka Alien)
ASR braucht es Grunde gegen das Kindeswohl. Hier sehe ich keine Gründe.
Gericht wird sich fragen warum er jetzt gerade das ABR möchte und damals Kind wieder zur Mutter gebracht hat.
Wenn ich die Wahl zw. Schicht und Kind hätte würde ich sicher nicht für Schicht entscheiden. -
es hat noch gar keine gerichtsverhandlungen gegeben
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sind depressionen keine gründe?
und wie gesagt, hätte ich gewusst das sie umziehen will, hätte ich früher anders reagiert. ich weiss es aber nur seit zwei tagen. -
stehe ich ihne job da ist keinem damit geholfen.
sagen wirs mal so der armen maus wäre das hin udn her udn das gezerre mehr als erspart geblieben.
sorry aber neee laut meinen gefühl tut mir das kind mehr als leid.
mama hats zurück gelassen, papa hats als zu schwer empfunden also wieder zurück und nun das ganze von vorn?
auch mit 3,5 jahren
ich find das unendlich grausam für son kind.
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ASR kann es auch dann geben, wenn aufgrund der Umstände (UET zieht weit weg) für Entscheidungen, die bei GSR von beiden Elternteilen getroffen werden müssen, der Aufwand unverhältnismäßig groß würde, ein Elternteil physisch/psychisch dazu nicht in der Lage ist oder das Verhältnis so zerrüttet ist, dass gemeinsame Entscheidungen nicht möglich sind. Das könnte hier gegeben sein. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Mehr als ein "Nein" kann er nicht bekommen.
Wenn es noch keine Verhandlung gegeben hat, ist es höchste Zeit für eine Klärung, grandmasta.
Gruß Uwe (aka Alien)
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es hat noch gar keine gerichtsverhandlungen gegeben
Na dann habt ihr beide das SR und das ABR. SIe hat Vorteile beim ABR.
Wegziehen ist kein Grund für ASR. -
sollte ich eine chance haben zu gewinnen, dann werde ich die schichtarbeit in zukunft ablehnen, das müsste machbar sein. leider hab ich im moment nur einen befristeten vertrag und kann auf der arbeit auhc keine große klappe riskieren, stehe ich ihne job da ist keinem damit geholfen.
Du hast schon noch eine Chance, aber da musst du jetzt darüber im Klaren sein was deine Ziele sind.
Ich schlage dir vor,setz dich mal bei einer Tasse Kaffee hin und überlege wie du Job und Betreuung Kind
unter einen Hut bringen kannst. Schreib es dir auf. Mach dir auch gleich Gedanken wie mal der UG laufen könnte.
Also so richtig einen nachvollziehbaren Plan erarbeiten.jenpa
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@VaterTochterduo: Der psychische Gesundheitszustand aber schon...
Aber mal was anderes, Grandmasta: Du schreibst von ihr als "Ex-Freundin".... Wart ihr verheiratet? Wenn nicht, hast du jemals GSR beantragt? Das spielt nämlich eine große Rolle, bei der Frage nach Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn ihr nicht verheiratet wart, hast du nicht zwangsläufig GSR und ABR...
Gruß Uwe (aka Alien)
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mir tut die kleine auch leid, ich wollte nie das sie so aufwachsen muss.
aber leider ist es nun mal so gekommen und wenn man nicht im geringsten damit rechnet (wir haben eine davor noch gemeinsam urlaub verbracht), ist man erstmal wie erstarrt und völlig überfrodert mit der ganzen situation. so war es zumindest bei mir. -
mir tut die kleine auch leid, ich wollte nie das sie so aufwachsen muss.
aber leider ist es nun mal so gekommen und wenn man nicht im geringsten damit rechnet (wir haben eine davor noch gemeinsam urlaub verbracht), ist man erstmal wie erstarrt und völlig überfrodert mit der ganzen situation. so war es zumindest bei mir.Willkommen in der Welt von Eltern mit Kindern.
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@VaterTochterduo: Der psychische Gesundheitszustand aber schon...
Nein, ist er nicht. - Oder würdest du dein ASR abgeben wollen? -
Nein, ist er nicht. - Oder würdest du dein ASR abgeben wollen?Ist er schon, maschenka.
Und - um es auf meinen eigenen "Fall" zu beziehen - es hinge von verschiedenen Faktoren ab, ob ich bereit wäre, dass Sorgerecht aus gesundheitlichen Gründen abzugeben. Vorallem davon, ob ich selbst noch dazu in der Lage bin und wer die Person wäre, die das Sorgerecht bekäme. In meinem Fall sieht es so aus, dass ich nicht völlig alleine bin, ich (so mies es mir auch im Moment geht) mich um meine Jungs kümmern kann und die Störung der KM schwerer (ärztlich erwiesen in Hinblick auf das Kindeswohl) ist als mein eigenes Problem... Aber das ist OT und hat hier eigentlich nichts zu suchen...
Gruß Uwe (aka Alien)
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auf das Kindeswohl) ist als mein eigenes Problem... Aber das ist OT und hat hier eigentlich nichts zu suchen...
Genau und Du kennst auch nicht den Zustand der KM des TS.
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Alien... sorry... das gibt nur schmutzige Wäsche und einen Verlierer: das Kind.
Der Vater gibt das Mädl zurück zur Mutter, wissend um ihre gesundheitlichen Probleme.
Und "plötzlich" will er der Mutter das Sorgerecht entziehen, eben wegen dieser Probleme???ABR ja, ASR - nie und nimmer.
Eher verliert er das GSR. -
Immer wenn es ums Sorgerecht oder ums ABR geht, gibt es schmutzige Wäsche - sonst bräuchte es keine Familiengerichte und kein Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht. Traurig, ist aber nun mal so. Von daher macht es in seinem Fall keinen Unterschied, ob er ABR oder ASR versucht einzuklagen.
Da Ex ohnehin bereits "beschlossen" hat mit dem Kind wegzuziehen, wird sie in jedem Fall Widerstand leisten und damit ist die schmutzige Wäsche bereits vorprogrammiert. Solches zu vermeiden gäbe es nur eine Möglichkeit: In dem er kampflos aufgibt... -
In dem er kampflos aufgibt...
Soll er ja nicht.
Da er damals aber nicht wollte/konnte/oderwasauchimmer sind die Karten eben nicht gut.