Zuschuss Erstausstattung vom KV

  • Ich hätte alle Quittungen vorlegen müssen, so meine Beistandschaft. Da es schon ein endloses Prozedre war den Unterhalt durchzusetzen hatte ich für den Sonderbedarf keine Nerven mehr. Hat er wohl Schwein gehabt :lach



    Vor der Vaterschaftsanerkennung ist es sowieso müßig...



    Schwierig ist es glaúbe ich, Geld für Dinge zu bekommen, die schon vorhanden sind und man sie nicht abholen mag :hae:

  • Ich gehe allerdings davon aus das du Sangreal83 dies mindestens von den KV fordern kannst da dein EX ja nun nicht wirklich gerade zu den Geringverdienern gerade in Thüringen gehörst.Ich würde dir Raten dringend einen Anwalt zu nehmen der dies für dich berechnet wenn dein Ex zu keinen Zugeständnissen bereit ist. Ihr scheint beide ganz gut verdient zu haben, aber das heißt noch lange nicht das du nun alleine für den kleinen aufkommen musst. Also kämpfe um den Anteil des Kleinen, auch wenn du das Geld nicht unbedingt brauchst, Spare es hslt jeden Monat, dein kleiner wird sich später drüber Freuen :strahlen

    genau das sind meine gedanken :thanks:



    Zitat

    Schwierig ist es glaúbe ich, Geld für Dinge zu bekommen, die schon vorhanden sind und man sie nicht abholen mag :hae:

    laut kvs aussage hat er alles entsorgt, als ich ihm das geld nicht geben konnte. :crazy

  • Laut Info der SB alle Schwangere, die nicht mit dem KV verheiratet sind. Bei Verheirateten wird die Beteiligung an den Kosten vorausgesetzt.
    Verheiratete Hartz4-Empfänger bilden eine Bedarfsgemeinschaft und sind damit auch "raus" was die Rückzahlung betrifft. Da greift der Staat komplett.


    Wie gesagt, es geht um die Zahlungsfähigkeit des nicht verheirateten KV.

    Man muss auch mal bereit sein, auf ein Opfer zu verzichten!


    Normalität ist lediglich ein Mangel an Mut!

  • Haben diesen gesetzlichen Anspruch auch verheiratet und/oder gut verdienen Personen?


    Laut Info der SB alle Schwangere, die nicht mit dem KV verheiratet sind. Bei Verheirateten wird die Beteiligung an den Kosten vorausgesetzt.
    Verheiratete Hartz4-Empfänger bilden eine Bedarfsgemeinschaft und sind damit auch "raus" was die Rückzahlung betrifft. Da greift der Staat komplett.


    Wie gesagt, es geht um die Zahlungsfähigkeit des nicht verheirateten KV.


    Das ist jetz aber ein anderes Thema wo wir sind oder?

    Und unsere Ewigkeit ist nur ein Wimpernschlag, uns bleibt nicht ewig Zeit...

  • Nein, somebody, das gehört dazu. ;)
    Es ging ja (auch) darum ob es einen "Anspruch" darauf gibt, oder nicht.

    Man muss auch mal bereit sein, auf ein Opfer zu verzichten!


    Normalität ist lediglich ein Mangel an Mut!