Wohngeld oder ALGII ????

  • Hallo :hilfe


    könnt ihr mir vieleicht helfen?? Stimmt es das man entweder ALGII bekommt oder Wohngeld??
    Das ALGII ist doch nicht so viel da kann man sich doch keine Wohnung leisten??


    Bin voll am verzweifeln!! :flenn


    Liebe Grüße
    Dani

  • Leider schreibst du gar nicht, ob und über wieviel Einkommen du verfügst, sonst könnte man dir genauer antworten.


    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Leute mit geringem aber so viel Einkommen, dass sie keinen Anspruch auf ALG II haben.


    ALG II teilt sich in Unterhalt zum Leben plus Kosten für die Unterkunft.
    Es kann jeder beantragen der über ein zu geringes bzw. kein Einkommen verfügt, um seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich verfüge momentan über kein Geld. Trenne mich von meinem Freund, habe keine Arbeit bin aber in Elternzeit.
    Mein sohn ist 13 Monate alt.

  • Dann ist ein Anwalt und die Arge dein erster Anlaufpunkt.


    Der Anwalt wird für deinen Sohn den Anspruch an KU und für dich den Anspruch an Betreuungsunterhalt (BU) errechnen.


    Bis zur endgültigen Klärung hast du Anspruch auf ALG II. Es kann aber sein, dass du zumindest einen Teil zurückzahlen musst, sobald der KV Unterhalt (nach)gezahlt hat.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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  • ja du hast auf jeden fall Anspruch auf Alg II
    Wohngeld wäre hier nicht ausreichend. im Alg II wird das mit veranschlagt.


    bist du schon ausgezogen?, hast du schon eine wohnung?
    warst du schon auf der ARGE respektive Job Center zur Information?
    die sagen dir genau, wie gross die Wohnung sein darf :wand, alles was drüber liegt musst du selbst zahlen, soll heisen, die übernehmen nur bis zum ortsüblichen Mietspiegel. :wand


    :tuschel aber mach dich net fertisch, wird zwar anstrengend aber das ist auf jeden Fall zu schaffen.
    wenn die Anträge durch sind und der Rubel rollt, kannste dich wieder entspannen. :wink kopf hoch.


    äh was ist BU?

    Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag.
    {charlie chaplin}


    :tuedelue tippfehler nicht beachten! bin ja nicht auf der Arbeit:lgh

  • Ah danke,
    das gab es bei mir damals net.


    woher bekommt man das vom Vater oder vom Amt? :nixwieweg

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    :tuedelue tippfehler nicht beachten! bin ja nicht auf der Arbeit:lgh

  • Zitat

    Original von felida


    woher bekommt man das vom Vater oder vom Amt? :nixwieweg


    Den Betreuungsunterhalt muß der Vater zahlen, bei unverheirateten Paaren bisher (es tut sich da wohl was) bis zum 3. Lebensjahres des Kindes. Allerdings muß er den nur zahlen, sofern das jetzige Einkommen der Mutter sein eigenes nicht übersteigt und sie mit seinem Unterhalt mehr hätte als er. Und er muß nur die Differenz zwischen ursprünglichem Einkommen vor der Geburt und dem jetzigen zahlen, sofern er überhaupt zahlungsfähig ist.

  • danke :blume für die Aufklärung,
    das gab es tatsächlich damals noch net.
    hätt ich, wenn dann, eh net bekommen, der Erzeuger (mehr isser leider net, iss aber ne lange geschichte) hat damals noch studiert.


    @ Danilla


    lass uns wissen, wie das bei dir geklappt hat.
    ich bin immer wieder erstaunt, wie krank die Behördenmühlen mahlen. :kotz

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