Betreuungsunterhalt?

  • Guten Abend!
    Ich habe mal eine Frage bezüglich des Betreuungsunterhaltes.
    Habe davon hier im Forum hin und wieder gelesen, aber kann damit nichts anfangen.
    Weiß auch nicht, ob mich das überhaupt betrifft, da ich nie verheiratet war.
    Zu der momentanen Sitaution:
    Bin im zweiten Erziehungsjahr, bekomme Kindesunterhalt, Kindergeld, Alg2 und Erziehungsgeld,
    wohne mit meinem Sohn allein, und bin seit der Schwangerschaft vom KV getrennt.


    Wäre schön, wenn ihr mir Auskunft geben könntet.


    Danke schonmal.
    MaMaKatrin

  • Der Vater des Kindes ist in den ersten 3 Jahren nicht nur dem Kind sondern auch Dir Unterhaltspflichtig. Ich glaube (korrigiert mich wenn ich falsch liege) dass der Selbstbehalt des Vaters der Mutter gegenüber bei 1000€ liegt. Alles was er darüber noch übrig hat muss er Dir zahlen, bis zu ich glaube etwa 700€


    So hab ich das jedenfalls verstanden. Einklagen muss man das aber glaube ich selber, bzw. das Sozialamt macht das, wenn es dadurch Geld sparen kann. Frag doch da mal nach. :)

  • guten morgen,


    also ich muss meine vorrednerin recht geben, geh zum amt hin und die schreiben den vater an, zwecks unterhalt für dich.


    bis vor kurzem waren es noch 3 jahre, das ist richtig aber da ein neues gesetz in kraft getreten ist, und nicht verheiratete mit den verheirateten gleichgestellt werden, ist der KV für dich bis zu 8 jahren unterhalt verpflichtet, denn mein ex hat schon sch... geschrien deswegen.

  • Also ich habe mich da erst vor kurzen schlau gemacht. Der KV wenn du nicht verheiratet bist bezahlt noch bis zu 3 Jahre das neue Gesetzt kommt erst im September dieses Jahr raus. Und dann zum nachteil der Verheirateten denn da sollen die 8 Jahre runtergesetzt werden.
    Der KV zahlt bis zu 840Euro an dich allerdings wird das Elterngeld dazugezählt das heißt bis zu denn 840Euro der betrag der dir fehlt zahlt er dir. Aber ansonsten wie schon gesagt kann dir das JA weiter helfen oder auch der VAMV der Verband allein erziehende Mütter und Väter.

  • Um das mal richtig zu stellen:


    Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass neuerdings auch eine unverheiratete Mutter 8 Jahre BU bekommt.
    Allerdings ist bei Gericht die Ungleichbehandlung von unverheirateten und geschiedenen/getrennten Müttern gekippt worden, da es Verfassungswidrig ist, dass uneheliche Kinder kürzer von ihren Müttern betreut werden können als eheliche Kinder.
    Bis 2008 hat der Gesetzgeber Zeit, das zu ändern. Darum ist ja auch die Unterhaltsreform gestoppt.


    Anzunehmen ist, dass es nun auch für geschiedene Mütter heißt, dass sie nach 3 Jahren keinen Anspruch mehr auf EU haben, sondern arbeiten gehen müssen. Ausnahmen gibt es natürlich, z.B. behinderte Kinder.


    Und damit sich keiner aufregt: bleibt das Kind beim Vater, gilt das Ganze andersrum. Dann ist die Mutter unterhaltspflichtig.


    Erziehungsgeld durfte übrigens früher nicht auf den BU angerechnet werden, da es dem erziehenden ET ungeschmälert zukommen soll. Wie das heute ist... :frag

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