Verstehe das ganze Wirr-Warr Unterhaltsgesetz nicht!

  • Hallo!


    Ich werd noch wahnsinnig!!! Ich weiß nicht woran es liegt aber ich versteh die ganze Gestzeslage um Thema Unterhalt nicht!


    Also, momentan bekomm ich Hartz4. Nach ewigen Hick-Hack, Beleidigungen und Rumdiskutiere hat sich mein Ex "entschlossen" fürs Kind Unterhalt zu zahlen. In seiner Spalte das geringste was laut Tabelle zu steht! Aber keinen Cent mehr. :radab Ich finds Hammer, immerhin wollte er doch die trennung und hätte sich ja dann auch erst mal erkundigen können wie viel ihm das kostet! :nudelholz
    So, weit so gut!
    Nun ist der feine Herr ja bei der Bundeswehr und beendet diese zum August! Da bekommt er eine Stange Abfindung! Nun hab ich beim JA nachgefragt was da ist! Sieht mein Sohn dann für August auch mehr Unterhalt oder darf der Ex das alles behalten. Die gute Frau hat mich 20 Minuten über das Gesetz zum Unterhalt zugetextet! In einem Satz hat die geredet. Ich bin nicht wirklich schlauer wie vorher!!!! :kopf
    Was denn nun? JA oder NEIN?
    Zudem muss es ja beruflich mit ihm dann weitergehen! Glaub nicht das der sich meldet und von sich aus was macht-könnte ja passieren er muss plötzlich mehr zahlen, der Arme! Aber muss ich nicht auch immer wissen wo er nun arbeitet und was verdient?
    Gibt doch diese 2 Jahresregelung. Muss ich die abwarten???


    Und überhaupt! Wird denn nun der Unterhalt fürs Kind beim Hartz4 mit berechtnet oder gar nicht! Da hab ich bis jetzt auch keine schlaue Antwort bekommen! :hm... Und der Bescheid ist ja sowas von seltsam-hab Widerspruch eingereicht, weil selbst meine Anwältin mit den dort befindlichen Zahlen nichts anfangen kann! :wuetend :radab


    So, der nächste Hammer. Meine Anwältin mal einfach so geprüft ob er nicht auch noch Betreuungsunterhalt zu zahlen hätte. Siehe da: Sogar fast 100 Euro mehr wie Unterhalt fürs Kind!!!! Hoppla, denk ich mir doch da!? Ist das Kind nicht wichtiger wie BU? :radab kann man den damit den Ex nicht gleich auffordern mehr Kindesunterhalt zu zahlen?


    Und das urst komische!!!! Hab eben auf Kontoauszug gesehen: Ex hat 6 Euro abgezogen und mir kommentarlos BU überwiesen! :hä
    Warum 6 Euro weniger! Keine Ahnung! :hm... Allein komisch schon, sonst hat er ja wegen jedem Mist endlos über Anwalt oder beim JA rumdiskutiert. Egal um was es ging!!!!! :hä


    So, und wie sieht es mit dem Betreuungsunterhalt aus??? Wird der auf Alg2 angerechtne? Ganz oder nur zum Teil?
    Weil wirds ganz angerechnet, brauch ich ja logischerweise kein BU. Hab ja eh nix davon! Oder doch?


    Sorry das es so lang ist, aber ich hab echt schon viel nachgefragt! Fühl mich danach aber nicht schlauer und hab auch schon viel nachgelesn bei so Gestzestexten! Nur verstehen tu ich das nicht ganz so, was das speziell für mich heißt!


    Danke für jede Antwort die mich extremst schlauer macht. Wer das schafft dem gebührt mein größter Dank und :respekt

  • Hi Cath,


    KU wird voll auf ALGII angerechnet. Wie es mit BU ist, weiß ich nicht, aber ich denke genauso. Ist ja praktisch euer EK und dem Amt kann es nur recht sein, dass dein Ex zahlt. ;)


    Zum 01.07. wurde doch die DT gesenkt und ich denke deswegen hat er auch 6 Euro weniger überwiesen. Auskunft über sein EK kannst du wirklich nur alle 2 Jahre verlangen. Mache die ganze Prozedur schon zum 2. Mal durch. Allerdings wird sich in dem Jahr sicherlich der KU erhöhen. :tanz


    Bei mir macht das ein RA, da das JA schon mal eine Prüfung in den Sand gesetzt hat. :wuetend


    VG


    Schnuggel

  • Aber was hat der Betreuungsunterhalt mit der Düsseldorfer Tabelle zu tun? Denke in der Tabelle gehts nur um Kindsunterhalt!!! :kopf
    Voll angerechnet find ich ja ein Ding! Zumal vom Alg2 noch nie jemand reich geworden ist!!!! :wow und ich bekomm ja eh da ich 25 bin und wieder zu hause wohne so wenig und dann noch da...

  • OKOKOK...ganz ruhig....


    Ein unterhalspflichtiger Elternteil (ET) ist zuallererst dem Kind unterhaltspflichtig, dann kommen alle anderen.


    Also: man nehme das Nettojahreseinkommen, teile es durch 12 (Monate) und schon hat man sein monatliches Einkommen. Mit diesem Betrag schaut man in der DT nach, nach welcher Stufe KU gezahlt werden muss. Da dein Ex nur 2 Personen - nämlich dir und eurem Kind - unterhaltspflichtig ist, die DT aber für 3 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist, wird dein Ex eine Stufe höher gestuft.
    Von dem KU in der Tabelle darf dein Ex anteilig KG abziehen, maximal 77,-.


    Ist das Nettoeinkommen um den KU bereinigt und es ist genug bis zum Selbstbehalt von (weil du erwachsen bist) ca. 1000,- über, bekommst du das als Betreuungsunterhalt. Dazu ist der KV auch verpflichtet zu zahlen, bis das Kind 3 Jahre alt ist.
    BU geht vor ALG II!!! Du darfst es also nicht ausschlagen und auf Kosten des Staates leben.


    Zur Abfindung:
    Ich nehme an, dein Ex ist - wie mein Bruder auch - Zeitsoldat.
    Da müsste er meines Wissen eigentlich so viel Sold bekommen, dass er locker KU und BU in angemessener Höhe zahlen kann. Das würde ich ganz ganz ganz schnell vom Anwalt checken lassen. Mach der Frau mal Beine! Ich weiß ja, was mein Bruder kriegt. ;)


    Die Abfindung wird selbstverständlich auf das Jahreseinkommen angerechnet, welches dann durch 12 geteilt wird. Es ist auch möglich, sie auf mehr als 12 Monate anzurechnen, aber da bin ich leider überfragt.


    Meine Empfehlung: trabe zur RAin und verlange hier eine schnelle Klärung. Das Rumgeeier macht einen doch wahnsinnig! Verlange einen Titel, für KU und BU, dann kannst du pfänden, wenn er nicht zahlen will oder zu wenig zahlt.


    Übrigens: falls dein Ex bei den Eltern wohnt, ohne Miete zahlen zu müssen, gilt das als Wohnvorteil und senkt seinen Selbstbehalt ab, d.h. unterm Strich hat er euch mehr zu zahlen!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)


  • KAJ, ich könnt dich knutschen!!!!!!!!!! :blume


    Also wegen BU, gut zu wissen das das vorgeht! Wenn man das gegen rechnet mit Alg2, komm ich auf Differenz von knnapp 30 bis 40 Euro. Das heißt das bekomm ich ergänzend Alg2 oder fällt das nun hinten runter?


    Und wie ist das nun mit Kinderunterhalt. Angerechnet auf Alg2 ja oder nein? Wenn ich dann nun kein Alg2 mehr bekomme wegen dem BU, wie läuft das dann wegen den ganzen Versicherungen? speziell Krankenversicherung? Muss ich das selbst zahlen?


    Zur Abfindung: ja er ist Zeitsoldat! wen frag ich denn mal noch wegen der Abfindung, weil ich denke der verheimlicht das!


    Wohnung, gutes Thema! Ich weiß von ner Freundin das er definitiv bei seinen Eltern wieder wohnt! Über seinen Anwalt hat er ausrichten lassen das er aber noch in der alten gemeinsamen Wohnung wohnt bis Ende diesen Monats. Nun war ich ja vor 14 Tagen da, und siehe da!! HALLO??? Die Wohnung die wir gemeinsam hatten war leer. Wie das jetzt wieder bei seinen Eltern läuft keine Ahnung. Er weigert sich dazu Auskunft zu geben! Was tun?????

  • Und vor allem warum ist der BU höher als der KU, wenn das Kind aber vor Bu steht?? Ist ne Logik, versteh ich nicht!!!!!! :radab

  • Cath,


    mit dem BU sollst du ja Miete, Versicherungen und Lebensunterhalt wenigstens teilweise abdecken können, darum ist der höher als KU.
    Das Kind bekommt ja neben KU auch noch KG.


    Je nach Höhe von KU und BU plus KG erhälst du ergänzend ALG II. Wenn du bei deinen Eltern wohnst aber wohl eher nicht. Ist aber auch egal, woher das Geld kommt. ;)
    In der GKV müsstest du in der Elternzeit mit deinem Kind eh beitragsfrei versichert sein, also spielt das auch keine Rolle (soweit ich weiß, falls sich nichts geändert hat).

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    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Wegen der Wohnung würde ich mal den Vermieter anschreiben, ob die Wohnung zu vermieten wäre. Musst ja nicht sagen, dass du die Ex bist... ;)


    Die Auskunft über alles musst du zur Not einklagen. Dann zahlt er aber ab dem Zeitpunkt, zu dem du/deine RAin ihn in Verzug gesetzt haben, rückwirkend den ganzen Betrag. :D Das war's dann wohl mit der Abfindung...und die Gerichtskosten trägt er auch noch.


    Sollte ihm vielleicht mal einer sagen... :hm...

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • @cath,


    Du könntest Antworten etwas leichter gestalten wenn Du Zahlen nennen könntest! Wieviel SOld bekommt der gute Mann?


    Die Abfindung wird auf den gesamten Zeitraum verteilt, in dem er dort war! Sprich, bei 10000 Euro Brutto für einen Zeitraum vom 4 Jahren, würde das Jahreseinkommen um 2500 Euro brutto steigen, abzüglich Sozialabgaben!

  • Zitat

    Original von Kaj
    Wegen der Wohnung würde ich mal den Vermieter anschreiben, ob die Wohnung zu vermieten wäre. Musst ja nicht sagen, dass du die Ex bist... ;)


    Die Auskunft über alles musst du zur Not einklagen. Dann zahlt er aber ab dem Zeitpunkt, zu dem du/deine RAin ihn in Verzug gesetzt haben, rückwirkend den ganzen Betrag. :D Das war's dann wohl mit der Abfindung...und die Gerichtskosten trägt er auch noch.


    Sollte ihm vielleicht mal einer sagen... :hm...


    Ähm, da liegt das Problem. Seine Mama arbeitet bei einer Wohnungsbaugesellschaft und die verkaufen nur noch, vermieten neu aber nicht mehr und die Wohnung in der seine Eltern wohnen ist auch deren Eigentumswohnung! Die Wohnung neben an wollten sie auch immer noch kaufen, beide Wohnungen verbinden mit einer Küche für alle. Links wohnen seine Eltern- rechts sollten wir dann mal wohnen! Verstanden?????? Hoffe hab mich verständlich ausgedrückt! Ist nicht so einfach!!! Das heißt hat meine Freundin recht und eer wohnt wirklich inzwischen in der Nachbarwohung müssen seine Eltern oder er die Wohnung gekauft haben!

  • Zitat

    Original von meziel
    @cath,


    Du könntest Antworten etwas leichter gestalten wenn Du Zahlen nennen könntest! Wieviel SOld bekommt der gute Mann?


    Die Abfindung wird auf den gesamten Zeitraum verteilt, in dem er dort war! Sprich, bei 10000 Euro Brutto für einen Zeitraum vom 4 Jahren, würde das Jahreseinkommen um 2500 Euro brutto steigen, abzüglich Sozialabgaben!


    Ok, dann werd ich sachlich. Als wir zusammen lebten hat der Ex 1600 Euro auf alle fälle auf der Hand gehabt, mit drin halt internes Kindergald und Familienzuschlag. Ist ja bei der BW so üblich für solche die mit Frau ihres kindes und dem Kind richtig zusammen leben! Das dürfte er wenn er ehrlich war nicht mehr erhalten!
    Manchmal war es etwas mehr wenn es auf Übunfg war oder Wache gemacht hatte. Dann waren es auch mal bis zu 1800 Euro. Mehr hat er aber nur noch gehabt wenn er Weihnachtsgeld bekommen hat, aber mehr wie 2000 Euro warens im Dezember auch wirklich nicht!
    Unterhalt für den Kleinen zahlt er 185 Euro! Betreuungsunterhalt muss er laut Anwältin 266 Euro zahlen, hat aber von sich 6 Euro abgezogen, also nur 260 Euro überwiesen!
    Alg 2 bekomm ich momentan 294,25 Euro!

  • Zitat

    Original von Sunny
    Cath, warum hast Du einen neuen Nick? :Hm Hab ich was verpasst?


    Nö, haste nicht. War nur mal Zeit für was neues! :pfeif


    Ähm sunny, ich möchte dich mal drauf hinweisen das du in deinem blauen Text einen Rechtschreibfehler hast. Paßt ja zwar nicht zum Thema, aber ich kann sowas nicht lesen! :flenn :D

  • Zitat

    Original von meziel
    @cath,


    Du könntest Antworten etwas leichter gestalten wenn Du Zahlen nennen könntest! Wieviel SOld bekommt der gute Mann?


    Die Abfindung wird auf den gesamten Zeitraum verteilt, in dem er dort war! Sprich, bei 10000 Euro Brutto für einen Zeitraum vom 4 Jahren, würde das Jahreseinkommen um 2500 Euro brutto steigen, abzüglich Sozialabgaben!


    Ach so, meziel. 8 Jahre war er bei der Bundeswehr! Und hat mal so betont er bekommt dann so zwischen 12- und 15000 Euro Abfindung. Das hat uns immer sehr gefreut weil dann wollten wir die Familienkutsche abzahlen und wäre sogar noch was über für einen Urlaub!!!!!

  • hmmm nochmal zum Wohnvorteil. Den bekommt er nur angerechnet wenn er Wohneigentum hat und nicht, wenn er bei seinen Eltern wohnt.


    Mein Ex wohnt auch bei Mama auf der Couch und meine Anwältin ist der Meinung: Nicht sein Eigentum - kein Wohnvorteil....
    ABER so fällt es dann wohl unter "Zuwendung Dritter" und ist wohl auch irgendwie anrechenbar, allerdings meinte sie, ich müsse dies irgendwie nachweisen können. :radab


    Und plötzlich tauchen wie aus dem "Nichts" fadenscheinige Mietverträge auf. :wuetend
    In meinem Fall wäre das eher lächerlich oder kann man ne Couch vermieten? :lgh:lgh:lgh

  • Zitat

    Original von Schnuggel
    In meinem Fall wäre das eher lächerlich oder kann man ne Couch vermieten? :lgh:lgh:lgh


    Doch, kann man. Für Mama-Söhnchen geht das!!! :radab
    Da wir beide, wie ich finde einen gleichen Typ Mann haben, wird das bei mir sicherlich fast genauso laufen. Geld spielt in dieser Familie keine Rolle. Da mein sohn und ich sowieso bei dieser Familie abgeschrieben sind wird man sich da sicherlich weigern überhaupt irgendwas zu sgaen und dann irgendwann Mietverträge aus dem Hut zaubern.


    Also trotzdem bleiben ja viele Fragen! Was, wie und wieso? Was sollte denn mein nächster schritt sein, wo fang ich an? Fragen über Fragen!!!!!! :kopf

  • So, wollt nur mal noch schnell los werden das ich morgen Termin bei der Anwältin hab und Donnerstag einen Termin bei der ARGE hab! Meine Fragen wegen Unterhalt hab ich mir schon notiert-vielleicht bin ich dann schlauer. Und wenn, werde ich euch an meiner Intelligenz teilhaben! :D

  • Also Kindesunterhalt und Bertreuungsunterhalt werden exakt auf den Cent genau aufs Alg2 angerechnet, so kann es bei guter Zahlung auch passieren das man dann kein Alg2 mehr bekommt!


    Aber was ist denn dann mit der Krankenversicherung? Muss man sich dann privat versichern? ?(

  • Ist man nicht im Erziehungsurlaub kostenfrei versichert oder so?
    Ich würde mal bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Soweit ich weiß von meiner krnakenkasse, eben nicht. Was ist dann aber im falle eines unterhalts wenn Alg2 es nicht mehr gibt? Wäre Zahlung der Krankenenkasse-Beiträge nicht Aufgabe dann des Ex?