Wann darf ich das Kind sehen?

  • Guten Tag liebe MitgliederInnen,




    ich bin nun (vermutlich) seit 14 Tagen Vater eines Kindes. Mit der Mutter besteht absolut gar kein Kontakt, da sie es momentan konsequent ablehnt und alles über Anwalt, Gericht und Jugendamt angeht.




    Unsere Beziehung ist sehr früh während der Schwangerschaft gescheitert. Sie hat mich also in den verbliebenen 7Monaten weder über den "Stand der Dinge" oder andere die Umstände betreffende Abläufe informiert, (eben auch nicht über dritte). Sie besteht aber wohl darauf, dass ich der KV bin, was ich in Form einer Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht und die Schreiben des JA eben bestätigt sehe. Abgsehen davon, dass es keine Festlegung einer Unterhaltspflicht festgestellt wurde und die KM demenstprechend keinen Titel hat, frage ich mich, wann ich das Kind wenigstens mal sehen darf?




    Die Mutter scheint sich vehement dagegen zu wehren und hat bisher auch nicht wieder mit dem JA kontakt aufgenommen. Meine Bekannte vermutet aus dem Grund, weil sie dann auch einen Termin vereinbaren muss, zu dem der KV das Kind sehen darf.




    Natürlich will ich, sofern ich der Vater bin (und ich gehe auch davon aus), das Kind sehen, dafür aufkommen und all meine Pflichten aber auch meine Rechte wahren.




    Nun die Frage, wie kann ich erreichen, dass ich in den nächsten Tagen wenigstens mal das Kind sehen darf und einen Zugang zu meinem Nachwuchs erhalte?




    Ich möchte auch im Gegenzug zu meiner Ex eigentlich gar nicht "aggressiv" vorgehen, sondern dass einfach sosanft und ruhig wie möglich erreichen.



    Über einige Ratschläge wäre ich sehr dankbar.




    Grüße

  • Die Mutter ist sehr kompliziert und ich denke es ist müßig und auch überhaupt nicht zu schaffen jeden ihrer wahnwitzigen Schritte und Aktionen hier aufzuführen.


    Fakt ist sie hat mich einerseits bei der Polizei wegen des Unterhalts angezeigt, ebenso mich beim Jugendamt als vater angegeben. Und nun Igelt sie sich ein, um den Kontakt zwischen mir und dem Kind zu erschweren. Reicht Dir das als grobe Erklärung? Danke!



    Ich würde nur gerne wissen, wann ich es zb. gesetzlich sehen kann?

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  • also erstmal, die Frage wieso mit der Frau ein Kind...naja es ist da und nicht zu ändern ( will ja auch keiner). Und der Vater will sich ja kümmern, so wie ich das rauslese.
    Hast du denn mal versucht mit dem JA zu reden? Vielleicht können die dir ja helfen. :frag

    ....mutig ist wenn man es trotzdem macht....

  • Hi Simone,



    ein Vaterschaftstest wurde noch nicht gemacht. Die KM hat eine Email an eine gemeinsame Bekannte gesendet, in der sie sagt, dass an meiner Vaterschaft kein Zweifel bestehen kann. Ich glaube das im Grunde auch. Ich weiß nur nicht, ob ich jetzt warten muss, bis die Vaterschaft eindeutig festgestellt ist, oder ob es einen Weg gibt, wie ich das Kind in den kommenden Tagen zumindest mal sehen kann?



    Grüße

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  • Hallo Dorthea,


    ja mit dem JA hatte ich in der vergangenen Woche gleich telefoniert. Zum einen mit dem Sachbearbeiter, der für den Kindesunterhalt und die Annerkennung der Vaterschaft zuständig ist, als auch mit der Dame vom "sozialen Dienst", die also in Zukunft vermitteln soll und Termine vereinbaren wird.


    Beide hatten mir mitgeteilt, dass sich die KM nicht gemeldet hat und das war letzte Woche auch in Ordnung. Meine Frage zielt darauf ab, ob ich das Kind unabhängig vom Unterschreiben der Vaterschaftsanerkennung erstmal sehen darf? So wie man ein Auto vor dem Kauf erstmal anschaut (oh je, für den Vergleich gibt's wieder Prügel von Eli :-) )



    Nein, im Ernst. Mir würde viel daran liegen, dass ich das Baby auch jetzt in den Tagen nach der Geburt wenigstens mal sehen darf.


    Ich weiß nicht aber dieses Gefühl sollte man nachvollziehen können, oder?



    Grüße

  • Hallo orphelio!
    Hatte in deinem anderen Thread schon mal geantwortet.
    Du scheinst generell nicht zu wissen wie jetzt was und warum und wozu getan werden sollte an deiner Stelle - was auch verständlich ist! ;)
    Also: Wenn du dir zu 100% sicher bist, gehst du zum JA und machst eine Vaterschaftsanerkennung.
    Hast du dann die Vaterschaft anerkannt gehst du weiter beim JA zur nächsten Mitarbeiterin und regelst mit der alles bzgl. Unterhalt, sprich dann auch den Titel.
    Dann sprichst du mit dem JA über den Umgang!


    Du solltest jetzt von dir aus so alles übers JA regeln, was sie jetzt macht ist erstmal zweitrangig, du musst jetzt aktiv werden wenn du deine Rechte und Pflichten gewahrt sehen möchtest.


    liebe Grüße, Kathi



    Nachtrag: Was hat denn das JA zu deiner Frage nach Kontakt zum Kind gesagt?

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  • Hallo Kathi, :thanks:



    vielen Dank, das war genau die Antwort die ich gesucht habe. Und vor allem so, dass ich auch nachvollziehen kann. Deine Einschätzung zur Situation ist ebenfalls absolut zutreffend. Im Grunde weiß ich nämlich gar nichts.



    Eine Frage hätte ich eventuell noch zur Annerkennung der Vaterschaft. Dieses Restrisiko, dass ich es nicht bin bleibt ja bestehen. Was sind denn die Konsequenzen, wenn ich jetzt anerkenne und später stellt sich raus, ich bin es nicht? Zum Hintergrund wir hatten in der Phase schon einige Streits und uns dann auch teilweise tagelang nicht gesehen. Das sie in diesen Momenten evtl. mit einem Anderen das Kind gezeugt hat ist eben nicht komplett auszuschließen.



    Ansonsten auf jeden Fall erstmal vielen Dank für die exzellente und hilfreiche Antwort.



    Grüße

  • Was sind denn die Konsequenzen, wenn ich jetzt anerkenne und später stellt sich raus, ich bin es nicht?


    Kurz und knapp auf den Punkt gebracht: Du wirst es nie wieder leichter haben einen Vaterschaftstest zu bekommen als jetzt.
    Die KM wird bestimmt gerne KU und BU haben wollen. Der steht ihr auch zu - vom Vater und niemand sonst. Wenn du jetzt blind die Anerkennung unterschreibst bist du in der Rolle drin. Egal ob du es bist oder nicht. Willst du im Nachhinein einen Test, weil du dir vielleicht doch nicht (mehr) sicher bist, dann musst du entweder die KM von einem freiwilligen Test überzeugen oder das Gericht bemühen. Und dem Gericht musst du dann Gründe darlegen, warum du es deiner Meinung nach doch nicht mehr sein kannst. Ein einfaches "Naja, es könnte halt sein" wird dem Richter nicht genügen um einen Test anzuordnen.
    Unterschreibst du nicht und erklärst dich gleichzeitig zu einem Test bereit zusammen mit der Bereitschaft bei einem positiven Test natürlich deiner Verantwortung nachzukommen kann dir niemand was am Zeug flicken. Die KM wird entweder mitspielen müssen oder vom Gericht dazu verdonnert werden. Jedenfalls wird sie vom JA keinen UHV bekommen solange da ein potentieller Vater ist, der jedoch vorher gerne Gewissheit hätte und dabei im Recht ist.

  • Ich antworte immer so wie ich meine Fragen selbst gern beantwortet hätte - also nix zu danken!
    Tja, das ist jetzt so eine Zwickmühle........Da sprich am besten mit der Sachbearbeitung beim JA, die wissen ganz genau wie das Prozedere läuft.
    Also definitiv beim JA persönlich antreten und um Beratung bitten!
    :wink


  • hmm, ganz ehrlich. Slebst wenn es nachher sich rausstellt, dass du nicht der Erzeuger bist. Doch warst du dann über Jahre hinweg der Papa für das Kind. Und wie willst das nachher mit der und vor dem kind verantworten wenn du dann sagst: "Du ich hab dich doch nciht gezeugt, geh weg" Kann ich persönlich nicht, und will ich auch garnicht. Wenn ich die Vaterschaft anerkenne bin ich Papa nicht nur auf dem Papier, sondern spätestens dann auch im Herzen.


    Rechtlich widerum kannst du meines Wissens die Vaterschaftsanerkennung bis zwei jahre nach Anerkennung anfechten. Dies geht allerdings nur mit einem besonderen Grund. EIne blose vermutung geht da nicht. Was nach den zwei Jahren ist, egal was dann aufkommt, du bist der Vater ob Erzeuger oder nicht.


    Grüße

  • Wenn du die Vaterschaft anerkennst, dann wird es keinen Test geben. Dann bist du der Vater es sei denn du fechtest das im Nachhinein noch an.


    Wenn du die Vaterschaft nicht anerkennst oder sie im Nachhinein anfechtest, dann wird ein Test veranlasst. Beweist der dass du der Vater bist wirst du gezwungen die Vaterschaft anzuerkennen..oder der Richter macht es? Das weiß ich nicht genau.
    Jedenfalls musst du das dann bezahlen und das wird dich ca. 2000 Euro mindestens kosten.


    Solltest Du nach dem Test nicht der Vater sein, dann wird man wohl auf die Mutter zugehen und nach weiteren Namen fragen. Dann musst du vermutlich nichts zahlen oder nur die Kosten Deines Anwalts.


    Es wäre natürlich schön, wenn du das Kind vorher sehen könntest.
    Vielleicht kannst du ja ein Treffen beim JA vorschlagen wo sie das Kind mitbringt und dann entscheidest du ob du unterschreibst. Auf diese Weise käme sie eher an die Unterschrift und hätte damit evtl. einen Grund dem zuzustimmen.


    Um die 2000 Euro für den Test zu sparen könntest du der Mutter auch einen privaten Test(ca. 100 Euro) vorschlagen, mit dem Argument, dass du dann schneller unterschreibst und zahlst.

  • Orphelio,


    darf ich fragen, wie lange ihr euch vor der Schwangerschaft gekannt habt?
    Wieso wurde der Kontakt von wem abgebrochen?
    Woher weißt du (gesichert), dass sie Borderline hat?


    Also, was ist mit den Fragen...


    Deine Frage läßt sich ganz einfach beantworten: Ohne Vaterschaftsanerkennung kein Umgangsrecht.

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  • Deine Frage läßt sich ganz einfach beantworten: Ohne Vaterschaftsanerkennung kein Umgangsrecht.


    ...und keinerlei Unterhalt.


    Nur um den Satz nicht so halbfertig in der Gegend stehen zu lassen :brille

  • *lach* 3erpapa...


    Ist der TE der Vater, kann er das Geld schon mal auf ein gesondertes Konto überweisen... zahlen darf (ist ja auch Teil des Sorgerechtes) er dann ja auch. - Es ist natürlich nicht verboten, Unterhaltsschulden anzuhäufen. :frag

  • Es ist natürlich nicht verboten, Unterhaltsschulden anzuhäufen


    Wieso Unterhaltsschulden? Die können nur bei einer vorhandenen Unterhaltspflicht entstehen. Und unterhaltspflichtig ist nur der Vater. Den hat das Kind bis dato aber noch gar nicht. Außerdem habe ich weiter oben schon darauf hingewiesen, dass er durchaus seine Bereitschaft kundtun soll/darf Unterhalt zu zahlen sobald erwiesen ist, dass er der Vater ist.
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

  • Also der Reihe nach. Ich kannte die Frau ca. 1 Jahr bevor sie schwanger wurde.



    Das sie Borderlinerin ist habe ich nicht in Form eines Gutachtens aber die Gespräche mit meiner Paartherapeutin, mit diversen Ärzten in meinem Bekanntenkreis und das einfach Beobachten ihres Verhaltens lassen diesen Schluß mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu. Ich habe auch erreicht, dass die KM sich vom psychologischen Dienst des JA untersuchen lassen muss. Allerdings ist sie exzellent darin, den lieben Engel zu spielen und "funktioniert exzellent" darin mit ihren tiefsitzenden Problemen nicht aufzufliegen.



    Vielen Dank 3erPapa und Kathi, ich denke anhand Eurer Empfehlungen. Kann ich zumindest heute mit dem JA telefonieren und einen Termin vereinbaren für ein Treffen mit den Bearbeitern dort. Ebenso werde ich alles heute noch einmal mit meinem Anwalt durchsprechen. Ein Test für 100 EUR wäre mir natürlich lieber als Kosten i.H.v. 2000 EUR. :-)



    Auf der anderen Seite habe ich mich auch damit bereits abgefunden. Das Geld hätte ich in einer funktionierenden Beziehung nur zu gerne ausgegeben. So hat das Kind eben nichts davon, aber viele andere leben gut davon. Das ist auch so ein Punkt den die KM überhaupt nicht verstanden hat.



    Gruß

  • Also das mit dem Unterhalt ist auch schon in Berabeitung. Die Mutter hatte schon vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin Anspruch auf Unterhalt, den hat sie auch geltend gemacht. In diesem Zusammenhang hatte mich das JA damals angeschrieben und mir mitgeteilt, dass ich zur Errechnung des Unterhalts die Vaterschaft annerkennen müsse. Mein Anwalt hat dies aber damals abgelehnt mit der Begründung, dass auf Grund der Vorfälle zunächst einmal eine Besichtigung des Kindes und ggf. ein Vaterschaftstest erfolgen sollten. Dem Hat das JA zugestimmt und die KM aufgefordert das zu akzeptieren.


    Insofern habe ich schon einen Betrag-X auf dem Konto der zum Ausgleich bereit steht.


    Wenn Das Kind von mir ist, will ich wie erwähnt auch zahlen, habe damit gar kein Problem. Ich will es einfach nur mal sehen...!!!! Mehr nicht.


    Insofern vielen Dank für Deine Ratschläge 3erPapa, ich hoffe ich erreiche gleich jemand beim JA, um so einen Termin abzustimmen.


    Gruß

  • Hallo Orpohelio,


    woanders schreibst du, dass du schon die Hilfe eines RA in Anspruch genommen hast. Der kann dir sicher genau sagen, welche Schritte notwendig sind. Mein Kenntnisstand: Erst Vaterschaft feststellen/anerkennen, dann erst Rechte auf Umgang.


    Noch etwas anderes:
    Ich finde es schwierig, wie du über die KM schreibst. Du schreibst, sie sei Borderlinerin, wäre völlig durchgeknallt und sei (aus deinem anderen Thread) schuldig für eureTrennung (Ich finde übrigens auch, bei einer Trennung geht es nicht um Schuld. Dass man verletzt sein kann ist etwas anderes.) Die Untersuchung durch den psychologischen Dienst , schreibst du, hast du erzwungen.
    Wenn mein Ex Freund so über mich sprechen und denken würde, würde ich- ganz ehrlich- auch die Flucht ergreifen wollen. Darüberhinaus klingt das für mich unganehem selbstgerecht. Es ist dann kein Wunder, wenn euer Verhältnis extrem belastet ist und du für sie eher Feind als sonst was bist.


    Nur mal nebenbei: Ich habe eine Freundin, der wurde von ihrer Psychotherapeutin eine ängstliche Persönlichkeitsstörung, später in einer Tagesklinik dagegen eine Borderlinestörung, von einer späteren Therapeutin wiederum eine zwanghafte Persönlicheitsstörung diagnostiziert. Also drei Personen, drei unterschiedliche Diagnosen.


    Romi