Wie soll ich vorgehen ????

  • Guten Morgen Ihr lieben,


    ich habe eine Frage an Euch. Ich trenne mich ja jetzt von meinem Mann. Wir sind seit 7 jahren verheiratet und haben einen 10 Monaten alten Sohn. Ich bin derzeit in Erziehungsurlaub, eigentlich bis mein kleiner Schatz 3 ist. Und das würde ich auch gerne so beibehalten.


    Jetzt weiß ich allerdings nicht wie ich finanziell weiter leben soll (ausser von meinem gesparten) .....bekomme ich Hilfe ?? Wenn von welchem Amt ??


    Habt ihr vielleicht auch eine ähnliche Erfharung gemacht und könnt ihr mir weiterhelfen ?? Tipps zu welchem Amt usw. ??


    Als erstes zum Anwalt ??


    Würde mich über Eure Antworten freuen


    LG und vielen Dank


    Liv und Sonnenschein Jacob (10 Monate)

  • Hallo!


    Also, ich war nach der Trennung bei einem Anwalt!
    Bin auch noch im Erziehungsurlaub.
    Für den Anwalt kannst Du einen Beratungsschein beantragen - beim Amtsgericht.
    Du bekommst Unterhalt für Dich und Dein Kind ( Gehe mal davon aus, dass Dein Mann arbeitet?)


    LG Micha

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meine Tastatur.


    :D

  • Hallo Micha,


    ja mein Mann arbeitet ! Aber bis die Scheidung durch ist dauert doch auch seine Zeit ....und wie macht man das in der Zeit finanziell ? Wie hast du das geregelt ?


    LG LIv :idee

  • Livchen,


    in der Zeit hast du Anspruch auf Trennungsunterhalt.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Du hast auch während der Trennung Anspruch auf Unterhalt für Dich und dein Kind - Trennungsunterhalt.
    Vom ersten Tag der Trennung an.
    Bin ja auch noch nicht geschieden.............

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meine Tastatur.


    :D

  • hallöchen gehe zum anwalt du bekommst bestimmt prozesskostenhilfe und der wird dir helfen und sagen was du machen musst ausserdem gibts beim jugendamt nette leute die dir helfen so verrufen wie der name ist sind die gar nicht frag doch einfach mal nach einer beratung kirsten

  • Hallo Livchen,


    wenn Du getrennt bist und das Kind bei Dir lebt, kannst Du Unterhalt für Dich und das Kind beanspruchen.


    Das wird dann sicherlich Dein Anwalt für Dich beantragen, der für Dich Prozesskostenhilfe beantragen wird.


    Wenn das alles nicht ausreichend sein sollte, musst Du Leistungen beim Arbeitsamt beantragen (ALG II).


    Gruß


    Grinsekatze