Sorry, aber eine Verpflichtungserklärung kann man ja nur abgeben, wenn die Vaterschaft entweder vorher oder mit anerkannt wird. Somit sehe ich das schon als Grundlage.
Außerdem wird man(n) vor Unterzeichnung der vorgeburtl. Vaterschaftsurkunde von dem Standesbeamten sehr wohl über seine UH-Pflichten aufgeklärt. Er bekam ja sogar ein Infoblatt ausgehändigt.
Außerdem sagte mir die SB vom JA auch, solange er in der Vaterschaftsurkunde steht ist er unterhaltspflichtig! Nur vollstrecken müssten sie mit einem Titel, den sich das JA blitzschnell besorgen kann. (von Amtswegen?!)
VG
Schnuggel