Strafantrag wg. UH-Pflichtverletzung?

  • eine Unterhaltsverpflichtung ist doch gleichwertig wie ein Titel oder sehe ich das falsch? Die Urkunde ist ja auch vollstreckbar, bedarfs es dann noch einen Titel vom Gericht?



    LG


    Schnuggel



  • Genauso ist es! Die Urkunde ist ne Grundlage dafür, mehr nicht!

  • Zitat

    Original von meziel
    chaosmaus,


    ich klugsche**** 8)werde Dir jetzt mal dazu was schreiben:


    Du meintest wohl Coffee-and-milk :hm...


    Zitat

    Der Mann vom Gericht hat teils recht, teils aber auch nicht.
    Man KANN bei der Vaterschaftsanerkennung auch die Unterhaltsurkunde unterschreiben, MUSS man aber nicht!
    Und automatisch ist es nicht der Titel! Unterschreibt man, schickt das JA die Urkunde zu Gericht und lässt sie quasi titulieren. Das Gericht schickt ein Schreiben an den Pflichtigen mit der Bitte um Stellungsnahme binnen zwei Wochen. Kommt keine ergeht quasi ein Urteil. Mit Rechtskraft ist dies dann der sogenannte Titel! Der geht an das JA und Du bekommst ihn dann von denen, während der Pflichtige ne Kopie bekommt! Mit diesem kannst Du zum Gerichtsvollzieher, der wiederum im Auftrag des Kindes pfändet.


    Fertig ist der Kuchen!


    Das Jugendamt kann keinen Titel selbstständig machen. Ein Titel ist immer ein Urteil! Und Urteile können glücklicherweise nur Gerichte machen. Eine Ausnahme gibt es: Finanzamt bei Steuerschulden. Die können auch ohne Titel pfänden!


    Das ist totaler Quatsch!


    Als mein Kleiner geboren war, sind wir gemeinsam - Vater und ich samt Baby - zum hiesigen JA gelatscht, haben die Vaterschaftsanerkennung beurkundet und gleichzeitig den TITEL ausstellen lassen.
    Das JA stellt sehr wohl einen vollstreckbaren Titel aus, genauso steht es auf den Papieren, die ich hier vor mir liegen habe.
    Wenn es das JA nicht könnte, müsste ich ja auch bei der mir zustehenden Einkommensprüfung meines Ex alle zwei Jahre zum Gericht latschen, um den Titel abändern zu lassen.
    Fakt ist aber, dass ich vor 3 Jahren auf dem JA war und die haben sich drum gekümmert: Vater angeschrieben, alles durchgerechnet, neuen Titel gepinselt, vollstreckbare Ausfertigung samt beglaubigter Kopie an mich geschickt.


    Im Prinzip braucht man wegen KU keinen Anwalt und kein Gericht, wenn der unterhaltspflichtige ET kooperiert.
    Die ausgestellten Urkunden sind alle vollstreckbar.


    Wenn das Gericht allerdings ein Urteil fällt, gibt es hinterher noch eine Einspruchsfrist für die Gegenseite, welche abgewartet wird, bevor das Urteil rechtskräftig und ein somit erstellter Titel vollstreckbar wird.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Ach Kaj, wir kommen heute wohl nicht einander vorbei.


    Ich weiß nicht wann Deine Kinder geboren sind, aber meine Tochter ist 1997 zur Welt bekommen! Bei Vaterschaftsanerkenung habe ich auch die Unterhaltsurkunde unterschrieben! Wurde aber nicht tittuliert, weil wir ne Lebensgemeinschaft hatten und keiner drauf bestanden hat! Nach der Trennung 2001 wurden die Unterhaltssachen geklärt! Bin wieder zum JA und ne neue unterschrieben. Unterhalt habe ich bezahlt, trotzdem bestnd das JA auf Tittulierung! Es kam das besagte Schreiben des Gerichtes! Später der Beschluss und somit der Titel!
    In meinem Fall allerdings ein dynamischer, was heißen mag das Anpassung nicht nötig sind, da er an der aktuelle DT angepasst wird!


    So, und wenn Du mir nicht glaubst, gehe ich heute abend in den Keller und suche den raus. Da ist ein Stempel des zuständigen Amtsgerichtes drauf!


    Kaj, das JA bzw. die Beistandschaft ist der Interessenvertreter des Kindes. Also vertreten die nicht meine sondern die des Kindes. Aleine diese Tatsache zeigt doch schon das die keinen Titel ausstellen können! Die könnten ja reinschreiben was will im Interesse des Kindes. Wäre das gleiche wenn mein Rechtsanwalt den BU für die Mutter festlegt! Wo kommen wir denn dahin!


    Vollstreckbare Titel können nur Gerichte veranlassen, sonst keiner! Ausnahme Finanzamt bei Steuerschulden!


    Wenn Du mir schwarz auf Weiß das gegenteil beweist, spende ich 100 € an einen gemeinnützigen Verein Deiner Wahl !

  • So bei der Urkunde meiner Tochter steht....



    3. Ich verpflichte mich zur Zahlung des Unterhalts....
    4. Wegen der Nichterfüllung der Verbindlichkeiten aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
    5. Ich bewillige die Erteilung einer einfachen und einer vollstreckbaren Ausfertigung an das Kind z.Hd. des gesetzlichen Vertreters.



    Ausgestellt vom JA des LRA XXXX ... Urkundsperson.


    So + mit dieser Unterhaltsverpflichtungsurkunde (ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung) kann ich vollstrecken und brauche keinen Titel extra vom Gericht. Da hätten die FG`s ja noch mehr zu tun...


    @meziel


    les mal das "Kleingedruckte" ;)
    Bei mir ist es jedenfalls sehr sehr klein geschrieben auf der Urkunde.

  • Ja, such den Titel raus. Am besten noch alle anderen, die einen haben, dann zählen wir aus...


    Sorry, aber ich bin nicht bekloppt und ich weiß, wie4 es bei uns - 2001 - gelaufen ist und was auf dem Papier steht. Genau mit diesem Titel, ausgestellt vom JA und ohne Stempel vom Gericht kann ich höchstpersönlich bei KU-Nichtzahlung pfänden und Anzeige erstatten.


    Was du auf dem JA unterschrieben hast, wird nicht der Titel gewesen sein, weswegen dich das Gericht angeschrieben hat.
    Mein Ex hat aber den Titel unterschrieben, somit hat hier kein Gericht was gestempelt oder sonstwas.


    Und das JA ist wohl befugt, KU-Titel auszustellen, sonst würden sie es nicht tun! Selbst meine RAin erkennt den Titel, den das JA ausgestellt hat, als richtig an. Und die muss es ja wissen.


    Das JA richtet sich bei der Titulierung nach der aktuellen DT, genauso wie sich der Anwalt bei der Berechnung des BU nach den gesetzlichen Auflagen richtet. Und wenn du den Schriebs unterschreibst, hast du ihn anerkannt und bist in der Pflicht. Da ist der Stempel des Gerichtes vollkommen unrelevant, da du dich selbst verpflichtet hast.


    Anhang: der Beweis


    Checkliste für den Wirkungsbereich der Beistandschaft nach §§ 1712 ff. BGB
    Mögliche Wirkungskreise:
    • Feststellung der Vaterschaft, Festsetzung des Regelbetrages ab .....................................
    sowie Sicherung der Zahlungsaufnahme (ca. bis zu 1 Jahr)
    • Titulierung des Unterhaltsanspruchs
    • Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung
    1. laufenden Unterhalts
    2. Rückständen
    • Prozessvertretung in Unterhaltsangelegenheiten
    • Schaffung eines neuen Unterhaltstitels
    • Vertretung im Prozess vor dem Amtsgericht ......................................
    wegen....................................mit dem Aktenzeichen .......................................................
    • Vertretung in der Unterhaltsklage ab .............................und Sicherung der
    Zahlungsaufnahme


    Quelle

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    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kaj,


    ich werde das Teil heute abend raussuchen!


    Angesichts Deines Links bin ich auch langsam der Überzeugung das Du Recht hat!


    Ich entschuldige mich dann schonmal vorab und bitte um Vergebung bei dir Kaj, und an alle anderen, denen ich die falsche Info gegeben habe (unwissentlich bzw. aus eigenen Erfahrungen) bitte ich jeweils auch um Entschuldigung!


    So Kaj, das zum Thema Sturheit aus dem anderen Thread :brille

    Einmal editiert, zuletzt von User1 ()

  • meziel,


    du musst dich nicht entschuldigen, mir reicht, dass ich Recht hatte. ;)


    :bigkiss

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  • Zitat

    Original von Kaj
    meziel,


    du musst dich nicht entschuldigen, mir reicht, dass ich Recht hatte. ;)


    :bigkiss


    Stimmt, ich muss es nicht, aber ich will es so, weil ich im Unrecht war!
    Und ich stehe zu dem was ich angeboten habe!


    Nur mal so angemerkt! Wer die Schnauze aufreißt, muss auch dafür gerade stehen!

  • Ja und wie geht man denn nun vor, wenn der KV das NICHT unterschrieben hat beim JA, also nur die Vaterschaftsanerkennung? Und vor allem, wie geht man vor, wenn der KV NICHT kooperiert? Also kann man es irgendwie "erzwingen", dass der KV eine Titulierung unterzeichnet? Wie?

  • Coffee-and-milk,


    das geht dann nur per Gericht. Dann bekommst du am Ende ein Urteil, in dem der Vater (bzw. in einigen Fällen die Mutter) verknackt wird, KU pünktlich zum soundsovielten eines Monats (meistens 3. Werktag im Voraus) zu Händen des Kindesvormunds den KU in der und der Höhe zu zahlen.
    Tut er das nicht, kannst du mit dem Urteil vollstrecken.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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