Geburtsurkunde vom KV-ich brauche sie dringend!

  • Da wir zum Zeitpunkt der Geburt unserer Tochter nicht verheiratet waren und auch kein Kontakt bestand, habe ich für die Kleine nur eine Geburtsurkunde, in der mein Name steht. Das Feld für den Vater ist offen.
    Nach 1,5 Jahre habe ich es endlich durch, dass die Vaterschaft anerkannt ist und er den rückständigen Unzerhalt nachgezahlt hat und auch mit den laufenden Unterhaltszahlungen alles ok ist.


    Nun informierte mich das Standesamt, dass ich die Geburtsurkunde des KV nachreichen soll, damit meine Tochter eine vollständige Geburtsurkunde erhalten kann, wo beide Elternteile drin stehen.
    Ich versuche jetzt seit 1/2 Jahr die Geburtsurkunde zu beschaffen. Erst versprach er es immer wieder und vertröstete mich, nun höre ich gar nichts mehr von ihm.
    Unterhaltszahlungen laufen über das Jugendamt.
    Zur Information:
    1. Er ist Amerikaner und als Mitarbeiter bei der army in Schweinfurt stationiert. (vorher Soldat gewesen, jetzt retired)
    2. Er hat die Vaterschaft in Schweinfurt beim Jugendamt anerkannt und dort seine ID-Card vorgelegt.
    3. Es bestehtn nur Kontakt über E-Mail (er lehnt jede andere Kommunikation ab)
    4. Er wurde in Orlando/Florida geboren, lebt aber in Deutschland und will auch hier bleiben.


    Frage:
    1. Ist es meine Aufgabe, die Gebursturkunde des Vaters zu besorgen oder muss das Standesamt den Vater auffordern, die Geburtsurkunde vorzulegen?
    2. Wenn ich die Geburtsurkunde besorgen muss, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, diese Besorgung durchzusetzen?



    PS: Oder hat jemand eine Idee, was ich sonst noch tun kann?
    MfG Tina

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  • Teil dem Standesamt mit beleg mit, dass Du den vater mehrfach angeschrieben hast und keine Rückmeldung kommt. Es ist nicht Deine Aufgabe, die Urkunde herbei zu bekommen. Im Falle des letzten Falles muss das Standesamt über ein Rechtshilfeverfahren bis in die USA gehen. Da haben die auch keine gehobene Lust drauf und den kurzen Weg probiert ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich wusste gar nicht das das geht, den Vater nachzutragen... Bei uns stehe nämlich auch nur ich drin-da werde ich mich gleich mal erkundigen!

  • Ich habe soeben mit dem legal officer der Kaserne telefoniert und dieser wird mit ihm persönlich noch einmal sprechen.
    Er meldet sich wieder bei mir, wenn er was erreicht hat.
    Laut Jugendamt Schweinfurt habe ich keine rechtlichen Möglichkeiten, die Geburtsurkunde zu bekommen, da er kein Deutscher ist.
    Das Standesamt meines Wohnortes teilte mir mit, dass das Kind dann halt nur die einfache Geburtsurkunde haben kann, ohne den Eintrag des Vaters.


    DAS KANN DOCH WOHL NICHT SEIN!
    Jeder Deutsche hier wird zu allem möglichen verpflichet und er kann sich drücken?
    Das kann ich mir nicht vorstellen.

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  • Ich wusste gar nicht das das geht, den Vater nachzutragen... Bei uns stehe nämlich auch nur ich drin-da werde ich mich gleich mal erkundigen!


    Ja, das geht.
    Nicht jeder hat zur Geburt des Kindes die Vaterschafsanerkennung schon parat und es dauert seine Zeit, bis alles erledigt ist. Erst recht, wenn der Vater nicht mitarbeitet.
    Das Kind hat ein Recht auf eine Geburtsurkunde mit beiden Elternteilen, das wäre ja sonst unmöglich, wenn man es nicht nachtragen könnte.
    Probleme gibts aber nur, wenn der Vater kein Deutscher ist. So ist es sehr schwer, die Urkunde zu beschaffen. Vielleicht sogar unmöglich.

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  • Du hast doch ein Dokument über die Vaterschaftsanerkennung. Das leg dem Standesamt vor und bitte schriftlich um die "ordnungsgemäße" Eintragung. In den USA gäbe es keine Geburtsurkunden. ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Alles echt komisch... ich frage mich gerade was da damals an mir vorbei ging :-D Also über die Vaterschaftsanerkennung habe ich gar keine Dokumente und ihr Papa, der sie haben sollte, jedenfalls ging ich davon aus, meint er hätte auch keine...
    Aber wir haben die Vaterschaft definitiv anerkannt :-D
    Habe ihn jetzt auch direkt geschrieben, dass man ihn auch nachtragen kann. Er brauchte nämlich mal die Geb. Urkunde, die ihm dann nichts nutzte , weil er da ja gar nicht drin steht :-(


    Ich fands nämlich auch immer so blöd, das da steht Eltern: und nur mein Name.
    Aber ansonsten ändert sich ja nichts weiter.

  • Also was braucht es denn jetzt für die Urkunde? Die Urkunde des anderen Elternteils und die Vaterschaftsanerkennung oder wie?
    Und kostet das was, das Nchtragen lassen?

  • Also bei uns konnte ich nach der Vaterschaftsanerkennung, die das JA durchgeführt hat, beim Standesamt eine neue Geburtsurkunde beantragen, da war dann der Vater automatisch mit drin. Von mir wollte nie jemand die Geburtsurkunde des Vaters.


    Wobei´ich nicht weiß, ob er die im JA abgegeben hat.


    Das Beantragen der neuen Geburtsurkunde kostet dann etwas, ich weiß nichzt mehr wie viel, höchstens 10 Euro.

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

    Einmal editiert, zuletzt von elefantendame ()

  • Du hast doch ein Dokument über die Vaterschaftsanerkennung. Das leg dem Standesamt vor und bitte schriftlich um die "ordnungsgemäße" Eintragung. In den USA gäbe es keine Geburtsurkunden. ...


    :lgh


    Na Du bist ja witzig, soooo blöd werden die beim Standesamt wohl auch nicht sein, dass die das glauben!?!

  • Du hast doch ein Dokument über die Vaterschaftsanerkennung. Das leg dem Standesamt vor und bitte schriftlich um die "ordnungsgemäße" Eintragung. In den USA gäbe es keine Geburtsurkunden. ...


    Die Vaterschaftsanerkennung allein reicht nicht, ein Identitätsnachweis muss vorgelegt werden in Form der Geburtsurkunde.

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  • Also ich habe die Geburtsurkunde für Zwergi auch erst bekommen, als er seine eigene und das Familienbuch( noch verheiratet) vorgelegt hat bzw. er hat mich auch dauernd vertröstet und die Dokumente einfach nicht beigebracht, so war mein Sohn die ersten Wochen seines Lebens gar nicht existent in Deutschland. Zum Glück haben wir eine entfernte Verwandte die dann in seinem Geburtsort auf dem Rathaus angerufen hat und sich beides faxen lies, normalerweise gelten nur Originale und keine Faxe, aber da sie diese Dokumente selber beglaubigt, hat sie ein Auge zugedrückt^^ Allerdings muss ich dazu sagen, dass die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt war und ich deswegen keine Geburkunde ohne seine Unterlagen bekam.....
    Vllt gibt es ja auf eurem Rathaus auch jemand, der das man über Amtswege versuchen kann??????Klar doof ist halt, dass er kein Deutscher ist, aber evtl. reisst sein Chef da ja was, er sollte je Gehorsam kennen als Soldat.


    Viel Erfolg

  • Also was braucht es denn jetzt für die Urkunde? Die Urkunde des anderen Elternteils und die Vaterschaftsanerkennung oder wie?
    Und kostet das was, das Nchtragen lassen?


    Ja, die Urkunde des Vaters und die Vaterschaftsanerkennung. Achso, die amerikanische Geburtsurkunde muss natürlich noch ins deutsche übersetzt werden!
    Das kostet bestimmt was, ist für mich aber nebensächlich. Ich bezahle das.

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  • Ich habe ein ähnliches Problem. Mein mittlerweile 13 Monate alter Sohn ist ehelich geboren, sein "Vater" und inzwischen mein Ex-Ehemann ist auch Ausländer. Kontakt besteht seit der Geburt keiner!
    Nach einem riesengroßem Hin und Her mit dem Standesamt habe ich erst vor 2 Monaten eine Geburtsurkunde für meinen Sohn bekommen, in der nur ich stehe. Der KV hält es nicht für nötig , seine Geburtsurkunde beizubringen, trotz wiederholter Aufforderung durch das Standesamt, Androhung von Ordnungsgeld usw.
    Ich bin auch aufgefordert worden, diese Geburtsurkunde zu besorgen, aber das ist absolut nicht möglich in einem Nicht EU Land. Habe es über die Botschaft versucht, die mir aber auch nicht helfen konnte!
    Ich bin froh, jetzt erst einmal überhaupt eine Geburtsurkunde für mein Kind zu haben, denn der kleine Mann war fast 1 Jahr lang nicht mal existent
    Was weiter passieren wird, weiß ich nicht. Vielleicht schafft es der KV irgendwann mal, eine beglaubigte und übersetzte Geburtsurkunde vorzulegen.

  • So, habe den KV nun beauftrag sich beim Standesamt zu erkundigen. Die haben gesagt, dass ich eben noch ne alte Geburtsurkunde habe, die bevor wie ihn als Vater anerkennen lassen haben.
    Nun, da die Vaterschaft anerkannt ist (schon seit 7 J.), ist er automatisch eingetragen. Wir können uns die Urkunde gegen 10 Eur ausstellen lassen. Dafür brauchen wir weder Geburtsurkunde von mir noch von ihm oder sonst etwas, weil die Vaterschaft ja anerkannt ist und es eben auch schon so aufgenommen wurde im Computer.


    Tina, bei euch ist die doch auch anerkannt, wozu denn dann noch seine Geburtsurkunde?

  • Warum ist es eigentlich so wichtig, dass beide Eltern eingetragen sind? Erleichter das irgrendwelche Behördengänge?


    Das mag jeder für sich selber entscheiden, warum es für ihn wichtig ist, dass Vater und Mutter in seiner Geburtsurkunde erscheinen. Ich kann nicht beurteilen, ob es für irgendwelche Behördengänge erleichternd ist. Für welche auch....
    Es geht hier um andere Dinge. Jedes Kind hat ein Recht darauf zu wissen, woher es abstammt. Schwarz auf weiß. Eine Geburtsurkunde muss man im Leben bei vielen Gelegenheiten vorlegen und wenn da nur die Mutter steht, kommen Fragen über Fragen auf und ich will es meinem Kind nicht zumuten, tausendmal Erklärungen abzugeben.
    Was ich nicht genau weiß ist, ob es Einfluß auf das Erbrecht hat, wenn der Vater mal nicht mehr ist.
    Außerdem steht bei uns noch die Frage an, ob meine Tochte einmal die amerikanische Staatsbürgerschaft haben möchte. dazu ist auch die Urkunde des Vater nötig und eben dieser Eintrag in ihrer eigenen Geburtsurkunde.


    @larabebie: Die vaterschaftsanerkennung reicht nicht als Identitätsnachweis, laut Aussage des Standesamtes. Ich kann es nicht anders erklären. Sie wollen hat die Urkunde.

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