Probleme mit Ehe wenn Ehemann Vaterschaft Anfechtet?

  • Wie aus meinen Letzten Beiträgen ersichtlich habe ich ja das Problem das ich als Biologischer Vater nicht so einfach Gesetzlicher Vater meines Sohnes werden kann, da meine Ex-Freundin sich noch in einer "Schein-Ehe" befindet.


    Nun bräuchte ich mal wieder Tipps und Ratschläge von euch, vielleicht hat ja jemand sogar schon mal in der Ehe von einen "Kuckuckskind" erfahren und dies dann angefechtet und kann mir von seinen Erfahrungen berichten.


    Ich habe nun nach langen Reden meine Ex zumndest so weit gebracht das Sie bzw. ihr Ehemann sich einen Beratungsschein holen und sich mal von einen Anwalt Beraten lassen. Allerdings weiß ich das Sie dann maximal was in die Wege Leiten würden wenn es dann für Sie keine Probleme mit ihrer "Ehe" und seinen Aufenthaltsrecht geben würde. Nun weiß ich allerdings nicht genau wie sich das dann verhält, habe da im Netz doch Recht widersprüchliche Angaben gefunden, die Konstellation scheint es Recht selten zu geben. Also kann man die Vaterschaft eines in die Ehe geborenen Kindes Anfechten und dann trotzdem ganz "Normal" Verheiratet bleiben? Und was würde der ganze Spass in etwa Kosten? Da ich wohl für die ganze Sache Zahlen müßte damit Sie es Überhaupt machen würde es mich schon sehr Interressieren was ich so zu Erwarten habe. Und wäre dann im Falle einer Gerichtsverhandlung ein Teures Abstammungsgutachten unbedingt notwendig wenn sich alle 3 Seiten einig sind und ich als Biologischer Vater gleich dazu stehe?


    Habe zwar meine Anwältin erst einmal Informiert das ich erst einmal von meiner Seite her nicht Klagen werde, habe allerdings nicht daran gedacht Sie das alles zu Fragen. Will das auch nicht unbedingt da Sie das mit meinen Beratungsschein eh nicht Abrechnen kann und hätte da ein schlechtes Gewissen.


    Der Grund warum ich möchte das Sie bzw. ihr Ehemann die Vaterschaft Anfechtet ist ganz einfach weil ich mir davon Erhoffe das Sie dann weniger Probleme bekommen. Wenn ich die Vaterschaft Anfechte müsste ich Beweisen das Sie nur eine Scheinehe führen und das würde dann für alle Seiten Größere Probleme nach sich ziehen. Dies wäre dann nur die Letzte Option für mich, habe Angst meinen Sohn dann gar nicht mehr Sehen zu dürfen.


    Hoffe ihr könnt mir Helfen, habe langsam die Situation mehr als Satt und weiß nicht mehr was ich am besten tun soll. Bin nur von ihren Wohlwollen abhängig und kann das im Moment nicht Ändern ohne Größere Probleme zu verursachen, und das wäre mit Sicherheit auch nicht das Beste für den kleinen. :motz:

  • Ich kann Dir hier nur von meinen Erfahrungen berichten...


    meine jüngste Tochter wurde ehelich geboren, war es aber nicht. Der Biopapa (ich nenn ihne mal einfach so) und ich sind zum Jugendamt gegangen um uns beraten zu lassen.
    Diese rieten uns zu einem Verfahren, welches "Anfechtung der Ehelichkeit" heißt. Dieses wurde dann auch in die Wege geleitet, das Jugendamt übernahm die Vormundschaft -in diesem einen Teilbereich- und unsere Tochter "klagte" auf Anfechtung der Ehelichkeit und Feststellung der Vaterschaft.
    Es kam zu einem Prozess, bei welchem wir dann erfuhren, das sich die Gesetzeslage geändert hatte (/Kt. 2008) und dies nicht mehr so einfach möglich sei...früher konnte ein/e Richter/in bei Einigkeit ALLER Parteien die Vaterschaft einfach beschließen. Heute braucht sie hierzu ein Abstammungsgutachten, das das Kind nicht vom Ehemann abstammt. Wenn sich dann der Biopapa quer stellt, muss noch ein zweites Abstammungsgutachten her, welches belegt, wer der Biopapa ist. Dies kann allerdings auch mit einer Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt ersetzt werden.


    da bei uns die äußeren Umstände dafür sprachen -mein Biopapa ist dunkelhäutig, mein Ehemann hellhäutig- konnten wir der Richterin klar machen, das Abstammungsgutachten nicht notwendig sind...
    Kosten normalerweise: gerichtlich zulässiges Abstammungsgutachten...Kosten von 800-1800 €, dazu Gerichtskosten.


    Unsere Richterin fand die Argumente: Biopapa zahlt -freiwillig- und kümmert sich nahezug täglich sehr gut, das vereinfachte das ganze Verfahren erheblich. Ebenso, die Art und Weise, wie Biopapa und Kind miteinander umgingen und das sie sah, das der recht. Vater keinen Bezug zum Kind hat...
    Ob das allerdings bei Eurer uneinigen Situation so einfach wird, keine Ahnung...


    LG Carina


    PS: Das ganze war als unsere Tochter ein Jahr alt war, sie wird nächsten Monat 2, verheiratet bin ich immer noch ;)
    PPS: Hoffe die Fehler halten sich in Grenzen, aber übers Handy is das alles ungleich schwerer ;l

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Vielen Dank Bernstein, das hilft mir sehr. Ich hatte zwar auch schon mit den Jugendamt gesprochen, allerdings sagten diese mir das Sie in unseren Fall gar nix machen können. :hae: Ich glaube ich muss noch mal mit diesem Reden, ob sich in dieser Hinsicht Gesetzlich jetzt was geändert hat oder Sie ganz einfach unwillig sind zu Helfen. Ein Paar Fragen hätte ich dann allerdings noch.


    Wenn das Jugendamt im Namen des Kindes klagt und sich alle 3 Parteien einig sind, braucht man dann unbedingt eine Anwaltliche Vertretung? Könnte man im Vorfeld auch einen Vaterschaftstest machen wo unter Aufsicht z.B. durch einen Arzt die Proben entnommen werden? Weil dieser würde dann ja nur ca ein Drittel Kosten wie ein Abstammungsgutachten vor Gericht. Könnte ich dann auch gleich im Zuge dieses Gerichtsverfahren die Vaterschaft anerkennen? Und wie Lange hat bei euch das Gesamte Verfahren gedauert?


    P.S. Im Moment sind wir uns zumindest soweit einig das ich auch der Rechtliche Vater werden kann solange es keine Probleme mit ihrer Ehe gibt, und dies scheint ja zumindest in deinen Fall zu Funktionieren, das macht mir wieder Hoffnung :strahlen

  • :hae: Welche Probleme mit der Ehe sollte das geben? Seitensprünge kommen in den besten Häusern vor...

  • Wenn sich wirklich alle drei erwachsenen Beteiligten einig sind, könnt Ihr etwas in Bewegung setzen. Ansonsten ist es sehr schwierig. Du kannst nicht so richtig klagen, die Beklagten (Ehepartner) müssen nur bedingt aussagen, Tests verletzen die Persönlichkeitsrechte. ... Wenn der Ehemann (durch eine Scheidung) sein Aufenthaltsrecht verlieren würde, wäre er "doof", die Vaterschaftsfeststellung durchzuführen. Mit "leiblichem" Kind wäre sein Aufenthalt trotz Scheidung sicher zu stellen. Ohne Kind könnte die Abschiebung drohen. Warum soll er sich dem aussetzen? Vor allem, weil die Bande zwischen Dir und der Mutter sich ja verstärken würden und die Gefahr der Ehescheidung letztlich wächst. Oder seid Ihr sicher, dass Du mit der Mutter und umgekehrt keine Beziehung eingehen wollt und die Konstellation so bleibt (ist jetzt keine Frage, die Du hier öffentlich beantworten sollst! Es ist die Frage, die die Problemkonstellation darstellen soll ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.