Umgangsrecht

  • Guten Morgen,


    Ich bin im 8. Monat schwanger und vom kv getrennt,


    nun meine Frage ab wann darf er dass Kind sehen, muss er dazu erst die vaterschaft anerkennen oder wie läuft dass so ab?


    wie sieht den der Umgang bei einem Neugeborenen aus, wie hattet ihr das geregelt?



    freue mich über Antworten..... :D



    Liebe Grüße Karo

  • Hallo :winken:


    das kommt auf dich auch an, ab wann er es sehen darf, wenn du nichts dagegen hast, direkt nach der Geburt.
    Wenn du was dagegen hast, bekommt er die Rechte mit der Vaterschaftsanerkennung, wenn du dich weigerst den Umgang zuzulassen, legst du dir nur selber Steine in den Weg.
    Wie die Besuchszeiten vom Amt festgelegt werden, bei einem Baby, weiß ich nicht, das kommt auch noch alles auf mich zu, bin auch im 8. Monat schwanger :D


    -Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!


    -Ich verstehe gar nicht, warum alle auf die Beamten schimpfen. Die tun doch gar nichts. :pfeif


    -Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit!


    -Da wir von allem nichts verstehen, reden wir überall mit.


    Ich werde ein paar Veränderungen in meinem Leben machen...wenn du nichts mehr von mir hörst, warst Du eine davon! :D

  • emfpohlen wird in dem alter: häufiger, dafür kürzer. also wenn es irgendwie machbar ist 3 mal die woche für ein paar stunden. hintergrund ist dort, dass das baby ja zeitabstände ganz anders einschätzt, als ein erwachsener.


    rechtlich ist er erst der vater, wenn die vaterschaft anerkannt ist. solange hat er auch keinerlei rechte am kind. aber menschlich ist es für das kind wichtig, dass es von anfang an beide eltern kennt und lieben darf.

  • In der Regel sagt man, je kleiner ein Kind umso häufiger -dafür aber meist kürzer in der Dauer- sollten die Umgänge stattfinden.
    Was natürlich nur funktioniert, wenn beide Eltern relativ nah beieinander leben (gleiche Stadt, Nachbarort).


    Anfangs halte ich es für wichtig, das es ein Ort ist an dem das Kind sich geborgen fühlt, will sagen bei Dir daheim, so Du dies zulassen kannst.


    In der Zeit nach der Geburt ist es erstmal wichtig, das Zwerg und Du Euch kennenlernt, meine damit im Wochenbett so wenig Besuch wie möglich -auch von anderen Verwandten und Freunden.



    Bei uns lief es folgendermaßen ab...


    Trennung Ende März 09, Geburt 06/09. Der KV war trotz Trennung bei der Geburt dabei -ich wollte ihm diesen Wunsch erfüllen- nach 2 Tagen ging mein Leben aber schon wieder seinen gewohnten Gang (Dank dreier großer Töchter ging dies nicht anders).
    Die Kleine und der KV haben sich regelmäßig -fast täglich bis täglich- gesehen, bei schönem Wetter draußen, bei Regen bei ihm in der Wohnung, Anfangs in meinem Beisein (das war sein Wunsch, weil es für ihn das erste Kind ist)


    Ich habe voll gestillt, wusste aber das ich komplikationslos abpumpen kann, so konnte ich ihn auch ins Füttern integrieren. Windeln wechseln hat er auch gemacht, genauso wie an- aus- und umziehen. Er hatte von Anfang an ein Bettchen (sep. Kinderzimmer) für die Kleine.


    Die erste Übernachtung war in meinem Beisein nach ca. 3 Monaten, das erste mal allein übernachtet hat sie bei ihm mit knapp 1/2 Jahr. Da habe ich allerdings nicht mehr gestillt.


    Bei uns klappte das mit dem tgl. sehen auch nur, weil der KV anfangs arbeitslos war...als er dann wieder arbeitete haben wir die Schlafzeit der Kleinen nach hinten verlegt, er nahm sie dann (mit knapp 1/2 Jahr) abends nach dem arbeiten, war dafür zuständig, die Kleine zu füttern und bettfertig zu machen. Wenn sie dann wieder zu mir kam konnte ich sie direkt ins Bettchen legen, hatte in der Zwischenzeit Ruhe für die Großen (Kochen, Abendessen, reden usw.)


    Mittlerweile ist unsere Tochter fast 23 Monate und lebt im Wechselmodell, d.h. sie ist ne Woche bei Daddy, ne Woche bei mir. Hauptbetreuung wird durch eine Tagesmutter gewährleistet, so können wir beide Vollzeit arbeiten.


    Unsere Kommunikation war mal besser, mal schlechter, im Moment eher sehr schlecht...Zwischendurch haben wir dann auch 4 Monate zusammengelebt, das war der totale Reinfall.



    Wie ist es denn bei Dir? Möchte der werdende Papa die Vaterschaft anerkennen?


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Ich war auch allein-gebährend ;)


    Bei der Vaterschaftsgeschichte würde ich mich ans Jugendamt wenden und dort eine Beistandschaft beantragen. Die kannst du entweder für Vaterschaftfeststellung und Unterhalt oder nur für eines davon bekommen.
    Das Jugendamt übernimmt dann für dich den Papierkram und es gibt weniger Reibungsfläche.


    Als der Kurze noch Mini war, haben wir begleiteten Umgang gemacht (von mir begleitet).
    Dreimal die Woche 2 Stunden. Ich hab mich sehr im Hintergrund gehalten.
    Meistens sind wir zusammen raus und er hat ihm in Manduca getragen und ich war die wandelnde Milchbar (der Kleine war seeeehr hungrig) ;).
    Später als die Stillpausen größer waren sind sie auch alleine raus.


    Grundsätzlich würde ich mich immer ans Jugendamt wenden und dort besprechen, einfach damit du dich sicher fühlst, in dem was du tust...

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

  • erst einmal ein liebes :thanks: .....



    Er ist sich selbst nicht sicher ob er die vaterschaft anerkennen will oder nicht, dass muss er selbst entscheiden.


    dass Problem ist dass er 80 km entfernt wohnt und durch seinen Beruf oft auf lährgänge ist ( Bundeswehr)


    aber ich werd nochmal nen Terminbeim Jugendamt machen und mich dort beraten lassen.


    Zur zeit verstehen wir uns eher schlecht, er droht immer mit dem Gericht und mehr wie Beleidigungen und Anschuldigungen hör ich von ihm nicht mehr... :radab



    Liebe Grüße karo....

  • Er ist sich selbst nicht sicher ob er die vaterschaft anerkennen will oder nicht, dass muss er selbst entscheiden.


    Was er will ist grundsätzlich in diesem Punkt egal. Er ist der Vater, und Ende. Ich kann zwar nachvollziehen, dass du es ihm irgendwie leichter machen möchtest, aber euer Kind hat 2 Eltern, und ein Recht darauf, dass auch beide Eltern in der Geburtsurkunde stehen. Das ist nicht nur eine lästige Unterschrift, sondern es beinhaltet sämtliche Rechte und Pflichten, die er und auch euer Kind haben.


    du hat das Kind nicht alleine gemacht, und dazu muß er jetzt auch stehen. Spätestens, wenn du irgendwelche Leistungen beanspruchen mußt du ihn eh als Vater angeben.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Wenn Du ihm von Anfang an das Recht einräumst, Euer Kind zu sehen, macht es ihm es vielleicht auch einfacher die Vaterschaft anzuerkennen. Den Weg übers Jugendamt kannst Du ja trotzdem einschlagen.


    Ansonsten kann ich wieder mal nur Rovena Recht geben ;)



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
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  • Ich werd ihn natürlich als vater angeben, meinte nur dass ich ihn nicht zwingen kann die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen, wenn er einen Test machen möchte, dann ist dies ihm überlassen.


    ich möchte ihm schon die Möglichkeit geben sein Kind zu sehen, nur frag ich mich wie das Kind ein verhältniss aufbauen kann, wenn kv manchmal für mehrere wochen nicht da ist, weil er wieder auf lährgangen oder ähnlichem ist.


    Wie ist dass mit den Großeltern, diese wohnen 300 km entfernt, haben großeltern ein eigenständiges Umgangsrecht?



    Grüßen karo

  • Ich frage mich warum Du nach Rechten fragst.
    Warum sollen die Großeltern ihren Enkel nicht kennen lernen.
    Du wirst später noch sehen das ein Babysitter sehr gut ist. (dies ist nur einer der Vorteile für Dich)
    Poche nicht auf Rechte oder Pflichten sondern mache es freiwillig wenn Verwandte es möchten.
    Die Großeltern können auch nichts dafür wenn das Verhältnis zum KV schlecht ist.

  • karo-bine: es sind die Großeltern deines Kindes. Das ist seine Familie. Du mußt sie nicht mögen, aber du solltest deinem Kind die Chance geben, sie kennen zu lernen. (Heißt nicht: setz dich sofort nach der Geburt ins auto oder in den Zug und fahr mal eben die 300 km, aber blockier auch nicht schon im Vorfeld alles.).


    Und die paar Wochen, die er mal nicht da ist sind nicht so schlimm, wenn dazwischen das Verhältniss stimmt. Meine Tochter sieht ihren Vater nur am WE, manchmal fällt auch mal eins aus. Sie ist 11 Monate alt, und freut sich ohne Ende, wenn er reinkommt. Da wird er heftig geknuddelt und mit feuchten Küssen übersäht.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ja, Großeltern haben ein eigenständiges Umgangsrecht, aber nur, wenn dies dem Kindeswohl dient und auch bereits eine Bindung zwischen Großeltern und Kind vorhanden ist.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern