Beistandsschaft für´s Kind - und für mich...?

  • hallo zusammen,


    mich gibt es auch noch......bin eher eine stille Mitleserin.
    Kurz zu mir, ich bin seid einiger Zeit endlich in meiner Wohnung und fühl mich richtig wohl dort. Der Bauch wächst und wächst und ich freu mich auf den Krümel.......


    Ich versuche vor der Geburt noch einmal ein Gespräch mit dem KV zu führen ( vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch an die Geschichte...)
    Er hat ja immer versichert, er möchte keine Vaterschaftsklage. Aber wenn er im Vorfeld die Vaterschaft nicht anerkennt, wird es doch wohl so laufen. Also die Scheidung von meinem Mann (nicht der KV) ist bis zur Geburt auf jeden Fall eingereicht.
    Für den Fall, das der KV nicht mit sich reden lässt muß es doch so laufen:


    Beistandsschaft beim Jugendamt beantragen, die kümmern sich um die Feststellung des Vaters und um die Höhe des Unterhaltes, richtig?


    Was ist mit mir? Brauche ich auch Rechtsbeistand? Steht mir als künftig alleinerziehende irgendetwas in dieser Richtung zu?


    ich dank euch schon mal für Eure Hilfe. Ich habe demnächst noch mal einen Termin beim Landkreis will aber etwas vorbereitet sein.


    LG Elke

  • Zunächst einmal steht der Vater fest, nämlich Dein Noch-Mann, da das Kind ehelich geboren wird. Ob das Jugendamt schon vor der Ablehnung der Vaterschaft durch Deinen künftigen Exmann tätig wird, weiß ich nicht.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Der KV ist selbständig und verdient sehr gut, da ist mit Sicherheit noch Luft nach oben.


    Ich hatte das bislang so verstanden, dass wenn die Scheidung eingereicht ist mein Mann aussen vor ist! Ist das nicht so?


    OK, selbst wenn es nicht so ist und nachdem mein Mann getestet ist, der es nicht ist und danach der KV. Reicht der Beistand vom Jugendamt aus oder muß ich selbst auch noch einen Anwalt kontaktieren?

  • Was ist mit mir? Brauche ich auch Rechtsbeistand? Steht mir als künftig alleinerziehende irgendetwas in dieser Richtung zu?


    du brauchst einen rechtsanwalt, damit du deinen anspruch auf betreuungsunterhalt für dich durchsetzen kannst :winken:

  • Hallo,
    ich würde auch einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, sicher ist sicher.


    Leider ist Dein Ehemann definitiv nicht außen vor. Erst wenn die Scheidung erfolgt ist, kann der KV die Vaterschaft rechtskräftig anerkennen (er kann sie schon früher anerkennen, interessiert aber erst nach der Scheidung irgend jemand).
    Außerdem brauchst Du ja auch die Unterschrift des (gesetzlichen) Vaters, sprich Ehemannes, um Deinem Kind einen Namen etc. geben zu können (erst dann Geburtsurkunde, Krankenkasse, Elterngeld etc. möglich).


    Aber Du kannst Dich hierfür auch mal mit Deinem Standesamt in Verbindung setzen, die haben mir damals sehr geholfen und alles so genau aufgeschrieben, dass selbst meine Anwältin begeistert war und sich die Informationen zu ihren Unterlagen gelegt hat.


    Es ist zwar jetzt alles etwas mühsam, aber nach der Geburt bist Du froh um alles, was geregelt ist, da willst Du Dein Kind nämlich nur noch genießen.

    "Was für ein schöner Tag" :sonne