Exfreund will auch das Sorgerecht

  • Also, mein EX fragte mich gestern ob er auch das Sorgerecht für seine beiden Kinder haben kann :kopf was ich aber nicht will, da er demnächst nach Dänemarkt geht um dort zu arbeiten. Kann er das einfach so machen oder kann ich dagegen Einspruch erheben???

  • Hallo Nicci,


    ich nehme mal an, Ihr wart nicht miteinander verheiratet. In den Fällen ist es so, dass zunächst einmal die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Das gemeinsame Sorgerecht kann nur entstehen durch Eheschließung oder durch eine sogenannte Sorgeerklärung vor dem Jugendamt (oder Notar oder Standesamt). In diese Sorgeerklärung müssen(!) beide Eltern einwilligen. Wenn die Mutter hiermit nicht einverstanden ist (und somit keine Erklärung abgibt), bleibt es beim alleinigen Sorgerecht der Mutter. Es ist dem Vater dann nicht möglich, das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen.


    Also -> Wenn Du nix unterschreibst, ändert sich auch nix am Sorgerecht. Das ist eine freiwillige Entscheidung.


    Gruß


    Grinsekatze :brille

  • Hallo!


    Aus der Erfahrung (meiner eigenen und der von Freunden) kann ich dir sagen: Lass es.


    Wenn ihr in der Lage seid vernünftig zu kommunizieren und euch trotz der Trennung gegenseitig respektiert könnt ihr alle Entscheidungen auch so gemeinsam treffen und benötigt nicht das gemeinsame Sorgerecht.


    Da er aber demnächst ins Ausland geht, frage ich mich, was er mit dem Sorgerrecht will. Dann bist du mit den Kids mehr als sonst alleine und musst ohnehin alle Entscheidungen alleine treffen.


    Kann es vielleicht sein, dass er insgeheim auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht spekuliert, dass im Sorgerecht enthalten ist? Dann hat er auch Anspruch darauf, die Hälft der Zeit (wie immer das realistisch auch aussehen mag!) mit ihnen zu verbringen.


    Vielleicht höre ich ja die Flöhe husten, aber sei da besser vorsichtig.


    Liebe Grüße
    Tine1974

    Früher hatte ich drei Theorien über Kinder. Heute habe ich drei Kinder und keine Theorie.


    Das letzte Kind hat ein Fell.

    Einmal editiert, zuletzt von Tine1974 ()

  • Alleiniges Sorgerecht? Sei froh, dass du es hast und gib es bloß nicht freiwillig her! Mein jetzt Exschwager ist nach der Scheidung von meiner Schwester nach Kanada ausgewandert, er hat unterschrieben, dass er auf das Sorgerecht verzichtet, zahlt auch keinen Unterhalt, aber er müsste erst seine Tochter vergewaltigen, damit er aus seinem Sorgerecht rauskommt. Wenn jetzt eins von den Kindern eine ernste Behandlung braucht, darf sie jedesmal auf eigene Kosten einen Privatdetektiv bemühen, der ihn in Kanada findet, damit er ihr schriftlich gibt, dass ihm alles egal ist. Sorgerecht und Sorgepflicht sind eben noch zwei Paar Schuhe.

  • Hm, also da er ins Ausland geht, würde ich auch sagen, laß es mit dem gemeinsamen Sorgerecht. Man mag keinen Teufel an die Wand malen, aber warum will er es ausgerechnet jetzt und hat es nicht schon die Zeit vorher gewollt?
    Und laß irgendwas sein, wo du seine Zustimmung brauchst, wie willst du das dann mal eben regeln, wenn er in Dänemark ist?
    Wenn ihr sonst ein gutes Verhältnis habt, kannst du sicherlich weiter ihn informieren oder fragen, was er hiervon oder davon hält.

  • Danke für die Antworten!!!! hat mir sehr geholfen, ich hatte ihm ja auch gesagt, wenn jetzt zum Beispiel ne schwere OP anstehen würde, müsste ich ja auch seine Zustimmung haben, wenn er das Sorgerecht bekommen würde.Ansonsten verstehen wir uns eigentlich gut und erzähle ihm sowieso was mit den Kindern ist und wo sie in den KIGA gehen usw.

  • Ich denke wichtig ist von ihm zu wissen, was er mit dem gemeinsamen Sorgerecht möchte bzw. in Verbindung bringt. Hast Du ihn das mal gefragt?


    Wenn es ihm um den Umgang geht, dann hat er das Umgangsrecht sowieso und das bleibt ja bei ihm.


    Alles andere haben ja schon meine Vorschreiberinnen geschrieben.

  • Ich persönlich rate dir ab.


    Denn dann kann er mit dem Kind abhauen, und du musst es erst mal richterlich einklagen.


    Und die Mühlen mahlen langsam da kann jahre vergehen.
    Da kann der Richter dann zu seinen Gunsten entscheiden, weil das Kind sich ja so gut bei ihm eingelebt habe.


    So ist das vor paar Jahren einer Internetbekannten passiert.



    Will nun keinen Angst machen



    Gruss
    Dani

  • Zitat

    Original von Nicci
    er möchte auch gerne mal Zeugnisse usw. unterschreiben, deswegen wollte er das haben


    :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh
    Welch überzeugendes Argument!!!!! :lgh :lgh :lgh


    Du kannst das, falls es vor Gericht geht, ganz entspannt abschmettern, selbst wenn er mit so einer Argumentation eine Verhandlung bekommen sollte. Du hast für jedes Kind 20 Krankheitstage, die du dir bei gemeinsamen Sorgerecht mit dem Vater teilen müsstest - aber wenn der KV in Dänemark ist, ist er bei Krankheit der Kinder schlichtweg nicht greifbar, wenn du nicht gerade in Flensburg wohnst.


    Mit dem Ausland würde ich nicht argumentieren, Dänemark gehört zu Europa, hier gilt in jedem Fall das Haager Abkommen, außerdem kann er ohne Dokumente für die Kinder über die Grenze.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • tu es nicht! wenn er in Dänemark arbeitet wirds kompliziert. Hat auch er das Sorgerecht, brauchst du für jeden Pups seine Unterschrift. Kita Anmeldung, alles was Schule betrifft, Kindergeld, Erziehungsgeld etc.. Wenn er die Vaterschaft anerkennt, dann hat er das Umgangsrecht, das geht auch schon sehr weit und gibt ihm ne Menge Rechte. Ich verstehe mich mit meinem Exs ganz gut, er hat kein Sorgerecht, obwohl ich zugestimmt hätte, aber als wir hörten, wie kompliziert das alles macht, haben wir das gelassen.