Hallo,
mein Ex geht für immer ins Ausland. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Kann er mir das irgendwie freiwillig übertragen, also das alleinige?Er ist ja dann nicht mehr verfügbar für Entscheidungen.
Hallo,
mein Ex geht für immer ins Ausland. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Kann er mir das irgendwie freiwillig übertragen, also das alleinige?Er ist ja dann nicht mehr verfügbar für Entscheidungen.
Will er das denn?
Gemeinsame elterliche Sorge ist auch möglich, wenn einer am anderen Ende der Welt wohnt.
Es reicht eine Generalvollmacht, außerdem kann man ja wohl auch z.B. per Internet sehr gut miteinander kommunizieren.
Der Kater :brille
Ja, er will mir das übertragen.
@ Grinsekatze: Die Kommunikation und der Umgang klappen schon hier nicht, wie soll es dann im Ausland gehen?
Er kann nicht abgeben, er kann aber zustimmen, wenn Du einen Antrag stellst!
Der Kater :brille
Ja, er will mir das übertragen.
Dann dürfte es eigentlich kein Problem geben.
Du musst einen Antrag stellen und er muss zustimmen-Gut is
Danke!Und wo stelle ich den Antrag?Jugendamt?
Ich würde sagen beim amtsgericht?
Du kannst zur Rechtsantragsstelle Deines Amtsgerichtes gehen!
Aber ... nimm am Besten eine Zustimmung des Vaters mit.
Der Kater :brille
Hallo befinde mich in der selben Situation,meine Anwältin hat ein schreiben fertig gemacht in dem er mir das alleinige Sorgerecht zuspricht,diesen muss er Unterschreiben(Was er auch getan hat)und dann gehts wieder ab zur Anwältin,sie meinte das es in vielen Fällen(wie bei uns,Kind ist schwer Krank es müssen immer wieder entscheidungen getroffen werden.)das beste wäre und das da fast jeder Richter/in zustimmen würde.Mein nochMann zieht zwar nicht zum ende der Welt aber dennoch weit genug weg das es Probleme geben könnt,vorallem wenn man sich eh nicht mehr viel zu sagen hat(Bei uns genau so)ist es ja auch doof immer wegen Unterschriften rennen zu müssen Kinderpass,wlche Schule OPs usw.LG
Hallo ihr Lieben,
habs grade durch.
Stelle schriftlich einen Antrag ans Amtsgericht. Am besten legst du die Einverständniserklärung des Vaters mit bei. Ihr beide werdet dann in 2 unterschiedlichen Gesprächen ins Jugendamt geladen, die müssen nämlich Stellung dazu nehmen. Das JA schickt die Stellungnahme dann ans Amtsgericht und ihr bekommt beide eine Vorladung. Es kann sein das dein Kind mit dorthin muss und angehört wird.
Sollte dem Antrag zugesprochen werden, bekommst du ein paar Tage später ein Schreiben in dem hervor geht, das du nun das alleinige Sorgerecht besitzt.
Liebe Grüße