Mehrbedarf bei Unterhaltsvorschuss?

  • Hallo,
    es geht um meinen 5jährigen Sohn.
    Ich erhalte Unterhaltsvorschuss für ihn seit September 2010. Sein Vater ist nun endgültig in Hartz IV gerutscht und somit nicht leistungsfähig. Verursacht hat er das allerdings selbst. Es besteht ein Titel über 115 % der Regelbetragsverordnung.


    Ich bin bisher nicht zur Beistandschaft gegangen, da mir vorab telefonisch gesagt wurde, der Titel müsse geändert werden. Wer weiß was wird und wenn er mal wieder irgendwann Arbeit hat, wird dann neu berechnet. Soweit ok, wenn er denn nicht von selbst alles dran gesetzt hätte, dass er jetzt schlussendlich in Hartz IV gerutscht ist. (Selbständige Kündigung ohne Not, Sperre, Arbeit, Job wieder verloren, kurzzeitig Arbeit, wieder arbeitslos, jetzt Hartz IV)


    Sein Vater kümmert sich leider kein Stück um sein Kind und hat sich dessen vollständig entledigt, mental sowie finanziell. Seit letztem Jahr sind bereits Rückstände beim Kindesunterhalt von rund 950 Euro aufgelaufen, die ich alleine trage neben Natural- und Betreuungsunterhalt.


    Unser Sohn hat eine Behinderung von 50 amtlich eingetragen. Ich habe erhebliche Kosten zusätzlich. Die notwendigen Medikamente liegen oberhalb des Festbetrages und müssen zum Teil selbst finanziert werden. Habe erhebliche Fahrkosten zu Therapien. Kindergarten muss gezahlt werden, obwohl normalerweise das letzte Jahr vor der Schule frei sein sollte (Integrativ-Kindergarten). Kurkosten sind angefallen und es folgen immer wieder mehrwöchige Aufenthalte in einem spezialisierten Krankenhaus.


    Ab Sommer, wenn er in die Schule kommt, muss ich noch Schulgeld in Höhe von rd. 175 Euro zahlen, da er in der normalen Regelschule nicht beschulbar ist. Eine Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII ist beantragt. Das Verfahren läuft noch.


    Aufgrund all dieser Dinge besteht erheblicher Mehrbedarf, der aber beim Unterhaltsvorschuss in keiner Weise Berücksichtigung findet.


    Gibt es unter solchen Umständen die Möglichkeit, anstatt Unterhaltsvorschuss andere Sozialleistungen zu beantragen und wären diese dann mehr als die 133 Euro UVV? Wenn ja, wie hoch darf dann mein Einkommen sein, um überhaupt eine Chance zu haben, etwas beantragen zu können?


    Ich kann echt nicht mehr. Das Jugendamt sagt mir ständig, ich könne mit "so einem Kind" gar nicht arbeiten, aber helfen kann mir auch keiner. Und weiterhin alles alleine stemmen geht einfach nicht mehr. Mal abgesehen von der sonstigen Belastung, die mittlerweile extrem an die Substanz geht. Zweimal bin ich bereits zusammen geklappt. Ich weiß nicht, wie das weitergehen soll. Habt ihr eine Idee?


    LG
    Glubbs



  • Liebe Grüße


    Ute

  • Pflegestufe war auch das erste was ich dachte, beim lesen deiner Zeilen.


    So könntest du Pflegegeld bekommen, dir vielleicht auch Hilfe durch eine Pflegestation ins Haus holen.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten.


    Es ist leider so, dass ich für die Medikamente zuzahlen muss. Es handelt sich nicht um eine Zuzahlung. Die Festbeträge, welche die Krankenkasse der Pharmaindustrie zahlt, sind gesenkt worden. Das war die letzte Gesundheitsreform. Beispiel: Das Medikament kosten regulär 60 Euro, der Festbetrag ist aber nur 40 Euro. Somit muss der Kunde/Kranke die fehlenden 20 Euro zahlen.


    Da hab ich auch schon eine lange Diskussion mit der Krankenkasse gehabt und mit stundenlang aufgeregt, nützt aber nichts. Bin momentan gerade dabei zu schauen, dass ich die KK wechsel (wieder einmal). Ich weiß nämlich, dass eine andere große KK die Kosten ganz übernimmt durch andere Eltern. Woran das liegt, das manche (wenige) die Kosten übernehmen und andere nicht, weiß ich nicht. Angeblich soll das ja gesetzlich so sein.


    Ja, bei uns ist das letzte Jahr vor dem Schuleintritt beitragsfrei.... normalerweise. Das scheint aber nicht für Kinder mit besonderem Förderbedarf zu gelten.


    Die Schule ist eine Halbprivate und bietet spezielle Förderung, welche an einer normalen Regelschule nicht geleistet werden kann. Zusätzlich ist dort störungsbildkompetentes Lehrpersonal. Es geht sogar soweit, dass die "normale" Schule mir (natürlich nur mündlich) mit mitteilte, dass mein Sohn abgelehnt sei. Nach einem Gespräch mit der Schulaufsicht wurde die Schule dann darauf hingewiesen, das sie gar nicht ablehnen dürfen. Wie dem auch sei, an der Schule wird es mit meinem Sohn nichts.


    Pflegestufe? Ich dachte, das geht nicht so einfach.
    Ich habe versucht, bei seinem Schwerbehindertenausweis die Merkmale H und B zu bekommen. Wurde beides abgelehnt, auch nach Widerspruch. Mir bleibt nur noch der Weg über das Gericht und das hab ich erst mal ad acta gelegt, da ich eh so viel um die Ohren habe und den Stress wollte ich mir nicht auch noch ans Bein binden.
    Was bewirkt denn denn z.B. die Pflegestufe I?


    Rein vom moralischen her, würde ich ja eher erreichenw wollen, dass der Vater sich einbindet, wenn schon nicht durch Anwesenheit, dann doch wenigstens finanziell.
    Kann man ihn denn nicht irgendwie "ermutigen" sich wenigstens einen 400 Euro-Job zu suchen um den Mindestunterhalt sicher zu stellen? Es ist schließlich unser gemeinsames Kind. Da sollten sich dann auch beide drum kümmern. Oder bin ich da völlig schief gewickelt?


    LG
    Glubbs



  • Liebe Grüße


    Ute

  • Also ich fürchte der Weg zu mehr Leistung führt wahrscheinlich eher über eine Selbsthilfegruppe die sich mit Behinderung deines Kindes und den Ansprüchen gegenüber den Kassen und Behörden auskennt, als
    ein leistungsunwilliger Vater, der keinen Unterhalt zahlt.


    Über die Beistandschaft kannst du ihn natülich nochmal in die Pflicht nehmen und mit Glück einen Richter finden der Bewerbungsbemügungen verlangt.
    Aber ob das eine wesentliche Summe Unterhalt einbringt, ist fraglich....

  • Hallo,


    hast du dich mit deinen ganzen Problemen schon mal an den VDK gewannt??
    Oder vielleicht gibt es bei dir im Lkr. eine Organisation die dir weiterhelfen und infos geben können.


    Was die Pflegestufe betrifft....in wie weit ist deine Kind behindert?? Um die Pflegestufe I zu bekommen mußt du einen zeitaufwand in der Grundpflege ( waschen, anziehen, kämmen, auf die Toilette helfen usw.) von 45 min tägl. haben ebenso tägl. einen zeitaufwand von 45 min im Haushalt ( für ihn kochen, einkaufen, saubermachen usw.)


    Da ich selber jahrelang in der Altenpflege gearbeitet haben keinn ich mich a weng aus mit Pflegestufen...du kannst mir gerne auch eine PN schreiben.


    glg
    Hexe35

  • Du kannst dich auch schlau machen inwiefern,du bzw dein Sohn bedingt der 50 % anerkannten Behinderung Grundsicherung oder ergänzende Sozialhilfe bekommt
    Ebenso wie schon angeraten,stell den Antrag auf Pflegestufe ,auch wenn er (nur als Beispiel) in 0 eingestuft wird,erhälst du Leistung von der Pflegekasse ;)

  • also mein Sohn hat eine 70prozentige Schwerbehinderung, und das letzte Jahr in der integrativen heilpädagogischen KiTa war beitragsfrei (natürlich ohne Mittagessen)- NRW


    Wir hatten zu Beginn der Grundschule auch einen Integrationshelfer, und die Grundschule war eine "normale" Regelintegrativgrundschule, und wir konnten über die Förderung nicht klagen (vielleicht sich mal nach einer geeigneten Regelintegrativschule umsehen?)


    Bzgl. der Pflegestufe ist es bei Kindern oft schwierig, da sie in diesem Alter ja immer eine gewisse Unterstützung brauchen, und man schon deutlich erkennen muss, dass der Bedarf exorbitant grösser ist, als bei einem nicht behinderten Kind- wir haben es nicht bekommen- ebenso das H war unmöglich...


    Was die Zuzahlung angeht, bin ich persönlich doch überrascht.... Kinder unter 18Jahren zahlen normalerweise für medizinisch notwendige Medi´s nichts bei :frag
    Kann das vielleicht daran liegen, dass die Medikamente z.B. hämoopatisch sind, bzw. Heilmittel, und keine Arneimittel?


    Es ist wahrscheinlich abhängig von der Art der Behinderung bzw. den Einschränkungen... und, ob man die passende Regelförderung findet, oder auf kostenintensivere private ausweichen muss....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)