Hallo,
es geht um meinen 5jährigen Sohn.
Ich erhalte Unterhaltsvorschuss für ihn seit September 2010. Sein Vater ist nun endgültig in Hartz IV gerutscht und somit nicht leistungsfähig. Verursacht hat er das allerdings selbst. Es besteht ein Titel über 115 % der Regelbetragsverordnung.
Ich bin bisher nicht zur Beistandschaft gegangen, da mir vorab telefonisch gesagt wurde, der Titel müsse geändert werden. Wer weiß was wird und wenn er mal wieder irgendwann Arbeit hat, wird dann neu berechnet. Soweit ok, wenn er denn nicht von selbst alles dran gesetzt hätte, dass er jetzt schlussendlich in Hartz IV gerutscht ist. (Selbständige Kündigung ohne Not, Sperre, Arbeit, Job wieder verloren, kurzzeitig Arbeit, wieder arbeitslos, jetzt Hartz IV)
Sein Vater kümmert sich leider kein Stück um sein Kind und hat sich dessen vollständig entledigt, mental sowie finanziell. Seit letztem Jahr sind bereits Rückstände beim Kindesunterhalt von rund 950 Euro aufgelaufen, die ich alleine trage neben Natural- und Betreuungsunterhalt.
Unser Sohn hat eine Behinderung von 50 amtlich eingetragen. Ich habe erhebliche Kosten zusätzlich. Die notwendigen Medikamente liegen oberhalb des Festbetrages und müssen zum Teil selbst finanziert werden. Habe erhebliche Fahrkosten zu Therapien. Kindergarten muss gezahlt werden, obwohl normalerweise das letzte Jahr vor der Schule frei sein sollte (Integrativ-Kindergarten). Kurkosten sind angefallen und es folgen immer wieder mehrwöchige Aufenthalte in einem spezialisierten Krankenhaus.
Ab Sommer, wenn er in die Schule kommt, muss ich noch Schulgeld in Höhe von rd. 175 Euro zahlen, da er in der normalen Regelschule nicht beschulbar ist. Eine Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII ist beantragt. Das Verfahren läuft noch.
Aufgrund all dieser Dinge besteht erheblicher Mehrbedarf, der aber beim Unterhaltsvorschuss in keiner Weise Berücksichtigung findet.
Gibt es unter solchen Umständen die Möglichkeit, anstatt Unterhaltsvorschuss andere Sozialleistungen zu beantragen und wären diese dann mehr als die 133 Euro UVV? Wenn ja, wie hoch darf dann mein Einkommen sein, um überhaupt eine Chance zu haben, etwas beantragen zu können?
Ich kann echt nicht mehr. Das Jugendamt sagt mir ständig, ich könne mit "so einem Kind" gar nicht arbeiten, aber helfen kann mir auch keiner. Und weiterhin alles alleine stemmen geht einfach nicht mehr. Mal abgesehen von der sonstigen Belastung, die mittlerweile extrem an die Substanz geht. Zweimal bin ich bereits zusammen geklappt. Ich weiß nicht, wie das weitergehen soll. Habt ihr eine Idee?
LG
Glubbs