• Hi,


    ich hätte da mal eine Frage.


    Mein Ex ist eher bereit unser Haus jemanden fremden für einen Preis zu verkaufen bei dem noch Restschulden bleiben als es mir zum selben Preis zu überlassen.

    Meine Frage ist, ob ich ein Vorkaufsrecht habe, da mir die andere Hälfte vom Haus ja schon gehört?


    Anja

    Lieber im Nachhinein
    einen Fehler bereuen,
    den man begangen hat,
    als von vornherein all die Wagnisse
    und Verrücktheiten unterlassen,
    mit denen uns das Leben lockt!!!!

  • Hab mal gegoogelt.


    "zugunsten eines Miteigentümers besteht kein gesetzliches Vorkaufsrecht. Ihre geschiedene Ehefrau wird somit nur dann vorkaufsberechtigt sein, wenn ein schuldrechtliches oder ein dingliches Vorkaufsrecht zu deren Gunsten bestellt wurde.


    Bestehen zwischen Ihnen und Ihrer geschiedenen Ehefrau keine Vereinbarungen, wie zu verfahren ist, wenn das gemeinsame Haus verkauft werden soll, werden Ihnen zunächst keine Fristen gesetzt werden können. Bei einem freihängigen Verkauf müssen Sie sich mit Ihrer geschiedenen Ehefrau über die Bedingungen im Einzelnen einigen. Stimmen dem Verkauf Ihrer Grundstückshälfte an Ihre geschiedene Ehefrau nicht zu und ist Ihre geschiedene Ehefrau mit einem Verkauf an eine dritte Person nicht einverstanden, wird kein Kaufvertrag geschlossen werden können. Ihre geschiedene Ehefrau wie auch Sie können bei einer fehlenden Einigung allerdings die Teilungsversteigerung zwecks Vermögensauseinandersetzung bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen. Hierbei zu berücksichtigen, dass das Versteigerungsverfahren in wirtschaftlicher Hinsicht gegenüber dem freihändigen Verkauf des Hauses ungünstiger sein wird. Da die Teilungsversteigerung öffentlich ist, werden Sie nicht verhindern können, dass Ihre geschiedene Ehefrau selbst mitbietet."


    Nachzulesen auch hier: Vorkaufsrecht




    Kannst Du denn Deinen Mann auszahlen, falls er sich doch dazu entschließt, dan Dich zu verkaufen?

    Liebe Grüße
    Phinchen mit Sohnemann (2002) und Tochterkind (2005)

  • In der ersten Stufe klassische Pattsituation. Er will nicht an Dich verkaufen, Du nicht an einen Dritten. Also geht erst einmal nüscht.
    Hast Du jedoch das Geld, das Haus zu übernehmen (und auch ggfls. die Bank auf Deiner Seite. Die Sache mit einem Vorvertrag klären), dann kannst Du die Teilungsversteigerung beantragen. Das Haus wird dann versteigert und verkauft (wenn die Gläubiger, also die Bank) zustimmt. Während in der ersten Runde der teilungsversteigerung das Haus zum Marktwert angeboten wird (hier ersteigert normalerweise keiner), wird in der zweiten Runde der ca. halbe Nennwert vom Rechtspfleger angesetzt. Du bietest mit, ersteigerst das Haus. ...


    Für Dich ein gutes Geschäft. Beispiel:


    Hauswert: 200. 000 Euro.
    Schulden bei der Bank: 160.000. Davon Dein rechnerischer Anteil: 80.000 Euro
    Du kaufst bei Teilungsversteigerung für 100.000. Davon werden 50.000 Euro Deiner Schulden getilgt. Es bleiben 30.000. Dein Mann tilgt auch 50.000 durch den Verkauf. Bleiben ihm 30.000 Schulden. Du hast jetzt bei der Bank 100.000 Schulden durch den Kauf und 30.000 Schulden durch die Altschulden: 130.000 Euro Schulden. Dafür ein Haus im Wert von 200.000 Euro.
    Dein Mann hat kein Haus, dafür Schulden im Wert von 30.000 Euro. Diese freundliche Übernahme der Schulden von Deinem Mann bringen dir also satte 30.000 Euro.
    Wenn Du ihm das vorrechnest, stimmt er einem unstreitigen Verkauf vielleicht doch zu. ...


    Wichtig bei der Teilungsversteigerung "an sich selbst" ist, dass die Bank das mitmacht. Sie tut es gern, wenn Du den Zins bedienen kannst. Denn der eventuelle fremde Ersteigerer hat sicher ein anderes Kreditinstitut an der Hand ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.