Umgang mit dem Vater

  • Ich denke mal,daß das Recht auf Umgang nicht in jedem Fall besteht und das ist auch gut so.Nach der Rechtsprechung wird erstmal vom Idealfall ausgegangen.Aber die Bandbreite ist groß und die Väter lassen sich nicht miteinander vergleichen,genauso wenig die vorhergegangenen Trennungssituationen und die Arten der Straffälligkeit (wenn eine bestehn sollte).


    Wenns Not tut,muß ein Kind auch vorm Vater geschützt werden,wenn der dem Kind schadet (in welcher Form auch immer).


    Auch betreuter Umgang kann in den Einzelfällen nichts nutzen,denn betreuter Umgang ist sozusagen die "Vorarbeit" für regelmäßigen Umgang ohne Betreuung.Was nützt es,wenn Vater sich 10mal zusammenreißt für ne Stunde und beim ersten unbetreuten Umgang wieder einen Joint neben dem Kind raucht oder Schlimmeres? Warum soll nur eine Mutter an ihrem Verhalten arbeiten? Wenn ein Vater echtes (!) Interesse an seinem Kind hat,dann arbeitet er erstmal an sich selbst,notfalls auch mit Therapie u.a. und erst dann würde sich betreuter Umgang auch lohnen,weil dann ein unbetreuter Umgang im Anschluß daran möglicher sein wird.


    LG Rhia

  • Und wer entscheidet, wann der Vater fertig ist mit "an sich arbeiten"?
    Wer legt fest, wann der Vater dem Kind wieder gut tut?


    Die Mutter? Sorry, aber die ist nicht objektiv genug und schon deshalb sollte das JA zu Rate gezogen werden.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich kann das Jugendamt nicht in jedem Fall empfehlen (schlechte Erfahrungen mit gemacht),sorry ist so.Es gibt noch den Jugendschutzbund,Erziehungsberatungsstellen usw.


    Das "an sich arbeiten" läßt sich u.a. auch mit Drogenscreenings nachweisen,wo sich eindeutig mit beweisen läßt,daß keine Drogen mehr genommen wurden.Eine Therapie läßt sich schriftlich bestätigen (und das regelmäßige teilnehmen).Es gibt viele Möglichkeiten.

  • Und nach wieviel Therapiesitzungen ist der Vater fertig, darf der Vater sein Kind sehen?
    Ein depressiver Vater macht ggf. auch eine Therapie - wird ihm das Kind deshalb verweigert?


    Betreuten Umgang bietet ja nicht nur das JA an, ich würde auch beim Kinderschutzbund vorsprechen und mir dort neutralen Rat holen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Also,erst einmal,ich habe nirgendwo geschrieben,daß einem Vater das Kind verweigert wird,aufgrund einer Therapie.
    Mein getrennt lebender Mann ist selber depressiv,trotzdem verweiger ich ihm nicht unsern Sohn.


    Es geht auch nicht darum,nach wieviel Stunden eine Therapie beendet ist,damit der Vater sein Kind sehn kann.Sondern daß der Vater SEIN Leben in den Griff bekommt,damit er fähig wird,mit seinem Kind einen normalen Umgang zu pflegen.


    Ich hab das Gefühl,du mißverstehst mich.Ich habe nichts gegen normalen Umgang zwischen Vater und Kind,im Gegenteil.Es gibt aber Ausnahmen,da schadet ein Vater seinem Kind und da gilt es,daß erst der Vater an sich arbeiten muß,damit er sich ändert,um seinem Kind nicht zu schaden,bevor Umgang geplant wird.Kinderseelen sind zerbrechlich.

  • Der "richtige Zeitpunkt" ist sehr schnell verpaßt. (Wahrsch., weil er nie kommt.)

    Zitat

    Original von coffe-and-milk


    Natürlich ist es total blöd, wenn das Kind nicht sein Recht auf Vater von Geburt an wahrnehmen kann, doch mal ehrlich? Glaubt ihr das ein Kind das jemandem zum Vorwurf machen würde, dass man als Mutter es erst zugelassen hat seinen leiblichen Vater kennen zu lernen, als man 3 war, anstatt von Geburt an?


    JA, JA, JA, JA, JA !!!! ( meine eigene Erfahrung )


    @ Rhia


    Bleibt die Frage, wer sowas wie Drogenscreening usw. anordnen und bezahlen soll, denn Gelder sind überall knapp, und "so schnell" sieht das JA den Handlungsbedarf leider nicht, besonders, wenn es von Finanzen abhängt. :frag

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Drogenscreenings können vom Richter (Familiengericht) angeordnet werden als Auflage zu einer Umgangsvereinbarung,dazu muß nicht das Jugendamt anbeordert werden.
    Frau geht zum Familiengericht und beantragt eine Umgangsvereinbarung, Begründung u.a. kann sie klar hineinschreiben, was,wieso und überhaupt.
    Wenn Richter schlau ist,läßt er nachprüfen,ob die Behauptung der Frau stimmt,daß vater Drogen nimmt,und in dem Fall wird der Richter anordnen können,daß Vater regelmäßig auf Drogen getestet wird (kommt öfter vor,als man hört).

  • Zitat

    Original von Rhia


    Wenn Richter schlau ist,läßt er nachprüfen,ob die Behauptung der Frau stimmt,daß vater Drogen nimmt,und in dem Fall wird der Richter anordnen können,daß Vater regelmäßig auf Drogen getestet wird (kommt öfter vor,als man hört).


    Eben, wenn Richter.....! Die OLG entscheiden da so unterschiedlich, als wenn von Nord- und Südpol zugleich die Rede ist. Was, wenn Richter nicht so schlau ist....kommt leider auch zu oft vor. :brille
    Ziemlich verfahren.
    ( Mit JA allgemein meinte ich natürlich auch weitere Stellen wie Gerichte usw. :D ).
    Eine einheitliche Rechtssprechung in unserem Lande und nicht mind. 16 verschiedene würden meiner Meinung nach schon "Wunder" bewirken. :strahlen

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  • Mela


    Ich glaub du hast einfach Schwierigkeiten damit Dir vorstellen zu können, dass es auch andere Situationen in der Hinsicht Kind-Vater-Umgang gibt. Sonst wärst du nicht so bissig. Lass mir von Dir jedenalls nicht unterstellen (selbst wenn durch die Blume gesagt) egoistisch, machthaberisch und verantwortungslos zu sein.
    Nicht alle Väter sind gleich, sowie auch nicht alle Mütter gleich sind.

  • :kopf


    Mir fehlen grad die worte, aber ich würde gern mal was dazu sagen!


    Wo fang ich grad mal an...


    :kopf


    ALSO: Mein Verlobter hat sich ja wie viele bstimmt schon wissen kurz vor der Hochzeit getrennt von UNS!


    Ewig mit JA wegen KU rumgehandelt, sich nen Anwalt genommen und böse durch die Gegend gespuckt...
    Da gab es ja dann auch den Knatsch wegen dem Umgang...


    Ich sollte den Kleinen vor die Tür stellen, er holt ihn ab, bringt ihn das WE zu seinen Eltern, stellt ihn mir wenn es ihm wieder paßt vor die Tür!
    Das hat er dem Ja so auch per Anwalt ausrichten lassen.
    Meine Anwältin, und ich natürlich, schlug ihm kindgerechten Umgang zu! Ebenso die Möglichkeit vor Gericht zu gehen!
    Beim JA war ich natürlich auch. Fand den sehr nett und beratend! Ein Umgang zum wohle des Kindes sieht anders auch!


    BIS HEUTE KEINE REAKTION!


    Natürlich hat ein Kind einen Anspruch auf beide Eltern! Aber sinnvoll! Ich stelle kein 1,5 Jahre altes Kind vor die Tür. Zumal er seinen vater auch nicht mehr auf Fotos erkennt!


    So, nun noch mein Psychologe! Mit dem habe ich mir schon gewisse Strategien erarbeitet wie sage ich es eines Tages Milan wenn er nach seinem Papa fragt. Nach dem Erzeuger-Papa quasi! und uns sind da sehr schöne Sprüche eingefallen! Kindgerecht ohne den Vater schlecht und nieder zu machen!


    Hier wo ich wohne arbeiten JA, Beratungsstellen, Anwälte und Gericht sehr engmaschig zusammen, nach einem gewissen Modell (noch nie davon gehört, ist wohl auch einmalig!) und so bekam ich überall die gleiche Antwort:


    Ein Kind hat immer ein Recht auf seinen Erzeuger-Papa (nenn ich jetzt einfach mal so, mir fällt nix besseres ein!), aber immer im Sinne des Kindes. Das Kind hat aber ein Recht auf menschwürdigen Umgang! Und vor allem kindgerechten!


    So, nun bin ich das mal los! Nun zerfetzt mich bitte nicht! :kopf

  • ...da fällt mir ein Stein vom Herzen. Was ICH meine, in DEINEN Worten. Vielen Dank. :anbet :anbet :anbet

  • Oh wie schön... 10 Mal betreuter Umgang, eine Stunde lang.. wow.. da kann man sicherlich einen Menschen einschätzen, vor allem wo der sich doch auf gar keinen Fall die ganze Zeit benehmen kann. Eine Stunde lang? Wer erwartet denn sowas? Das geht doch nicht! *Ironie off*


    Also entschuldigt mal bitte.. Natürlich hat jedes Kind das Recht seinen Vater zu sehen, ihn zu kennen, mit ihm was zu unternehmen. Aber wenn der Vater Drogen nimmt, dann erwarte ich, dass er einen Test vorlegt, ansonsten bekommt er kein Kind und das werde ich notfalls per Gericht einklagen und wenn das nicht geht, geh ich ins Ausland. Zum Wohle meines Kindes nämlich!


    Wenn ihr eure Kinder gerne einem Drogenabhängigen Herrn Papa geben wollt, dann bitte.. tut das doch! Viel Erfolg bei der Therapie die das Kind hinterher braucht! :radab


    Meiner Meinung nach ist der betreute Umgang für 'leichte' Fälle geeignet, nicht aber für etwas wie Alkoholiker oder Drogenabhängige.


    Was den Vater im Knast wegen Betrugs angeht... seh ich kein Problem... warum auch? Betrug ist schließlich etwas gänzlich anderes denn Prügeleien, Mord, Missbrauch und Co.


    Sorry, aber da geht bei mir ebenfalls die Hutschnur hoch, wenn ich lesen muß, dass Mütter dazu gezwungen werden können nach 10 Sitzungen die je nur eine Stunde gehen.......... :wand *abwink*

  • @coffee. Vielleicht liegt es daran das unser Beziehungsbruch noch nicht all zulange her ist? Vielleicht ist unser Gefühl noch anders wie bei Müttern die schon seit Jahren so leben?


    Ich habe meinem Ex einen kindgerechten Umgang vorgeschlagen... Der hätte also ganz vielfältig aussehen können, nur reden sollte man auch schon. Aber der feine Herr will ja das der kleine vor der Tür steht...
    Neeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee, da bin ich zu sehr Mutter!!!!!!!! :nudelholz


    Ich stell doch mein Wunschkind nicht vor die Tür mit einem Schild um den Hals: Bitte stehen lassen, Vater kommt bald zum Umgang, immerhin ist es das Recht des Vaters! :hä

  • Stimmt, das kann echt der Grund sein. Aber das meinte ich auch eigentlich damit, dass man in der Hinsicht nicht alles überstürzen soll, kommt Zeit kommt Rat. Nicht nur Wir als Mütter werden reifer sondern auch KV oder?? (Bitte nicht direkt wieder aggressiv werden....meinte damit nicht 20 Jahre Zeit).

  • Hm bevor ich mein Kind in dem Alter zum betreuten Umgang geben würde , d.h. aber auch das das im Gefängnis stattfinden müßte, denn glaube kaum das der Vater für sowas Freigang bekäme,sollte man mit dem Jungendamt erst mal klärende Gespräche führen . Denn wie sieht es aus der Umgang????? Wer ist dabei????


    Ist ja gut und schön immer zu Hören der vater hätte auch rechte doch es gibt genug Beispiele auch hier im Forum wo das so nicht läuft .Man muß sich da schon sehr genau mit auseinander setzen jeder fall ist nun mal anders.
    Und oft sind die Mitarbeiter vom Jugendamt auch sowas wie Hilflos.
    HIer bei uns z.b. gibt es nur einen Sozialen Dienst ,wenn hier ein kind aus einer Familie geholt werden muß und untergebracht werden wegen Schläge usw. , habe ich selbst miterlebt weil wir das JA und Polizei gerufen haben, dann kommen die Kinder nach Kiel in Heime oder gar nach Schleswig in die Kinder und Jugendpsychatrie, ob das sinnvoll ist frage ich mich echt!!!!!
    Selbst die Polizisten haben nur den Kopf geschüttelt dazu in dem Falle.
    Gerade aus solchen Gründen sollte man sehr vorsichtig sein was Ämter usw. betrifft.

  • @coffee Na super schon mal an das Porto gedacht??? Immerhin wiegt der Kleine schon 12 Kilo und da er übers WE ja auch was braucht bin ich sicherlich mal bei einem 20 Klio-Paket! :lach


    Aber den Vorschlag könnte ich wohl mal machen! Owohl, dann stimmt er dem auch noch zu? :radab


    :kopf


    Schade das man erst ein Wunschkind bekommt und dann sich über so einen Mist Gedanken macht!


    :kopf


    Mela Ich bezieh mal deine letzte Nachricht auch zum Teil auf mich. Natürlich kann man Birnen und Äpfel nicht miteinander vergleichen! Sollte man auch nicht...
    Ich wollte nur auch mal was zum Thema sagen. Und ich hoffe du denkst wie ich das ich ein nicht mal 2-jähriges Kind vor die Tür stellen muss nur damit der Vater seinem Umgang nachgehen darf. :radab Das ich solchen Umgang verweigere ist mein gutes Recht!


    Oder wer traut sich zu in einigen Jahren die Therapie bei Milan durch zu führen weil er echt einen an der Waffel hat vom all dem-Wochenend-vor-die-Tür-gestelle! :scared


    :respekt Immerhin habe ich die Absegnung von meiner Anwältin, der Beratungstelle und dem JA! Und wie gesagt hier bei mir arbeiten alle Stellen an einem Strang, auch mit dem Gericht! :respekt


    Ich habe mich auch oft genug gefragt was passiert wäre wenn ich Milan beim KV gelassen hätte? Mich quasi geweigert hätte ihn mitzunehmen! Da er sich jetzt null um sein Kind kümmert bin ich eben der Meinung er wäre damit überfordert gewesen! denn bis heute kein Brief, kein Telefonat, nichts, null, überhaupt nichts passiert für Milan!


    So, natürlich prüft vor der Geburt keiner ob man reif für ein Kind ist. Weder den Vater, noch die Mutter!
    Ich bin mit 23 Mutter geworden und mir fällt auf :ich bin hier auch oft mit die jüngste.
    Ich habe mir aber schon immer Anlaufstellen gesucht: in der Schwangerschaft war ich 2 mal bei Pro Familia, nach der Geburt hatte ich eine Hebamme und habe auch regelmässig die Hebammenpraxis besucht und jetzt nach der Trennung gehe ich regelmäßig zur Beratungsstelle und lasse mich psychologisch begleiten... ebenso suche ich immer das Gespräch mit dem JA.


    Natürlich bin ich nicht der Nabel der Welt! Und es gibt auch andere Menschen! Mütter die ihre Kinder verhungern lassen oder schlagen...


    Pauschal kann ich sagen: Keiner kann sich kein genaues Urteil erlauben über andere Familien, solange man sich nicht wirklich kennt. Und auch nicht die genauen Umstände.
    Ich will mir also kein Urteil über alle anderen Mitschreiber erlauben. Ich wollte nur mal sgaen und aufzeigen wie das bei mir grad so läuft!


    Allerdings ein Vater der sich eine gewisse Zeit nicht um sein Kind gekümmert hat und nun endlich seine Pflicht als Vater neu entdeckt hat- den muss man nicht in den Himmel als Halbgott preisen und sein Kind wann immer es ihm paßt auf dem Silbertablett servieren! :wuetend


    Was wäre aus dem Kind geworden wenn sich die Mutter genauso wenig um das Kind gekümmert hätte?


    Ich gebe dir auch recht das man mal ganz schnell wegen Betrug einsitzt. Ist mir fast auch passiert und auch nur weil ich ein falsches Kreuz beim BaFöG Antrag gemacht habe. Unwissentlich, aber das reichte schön mächtig Ärger zu bekommen. Ich war damals grad mal 18.


    Ich denke aber nicht das einem Kind zu zumuten ist seinen Vater das erste Mal im Knast zu sehen und dann noch womöglich im betreuten umgang, ohne ein vertrautes Gesicht! ->Das lass ich jetzt auch mal so stehen, ohne weiteres Kommentar!


    Ansonsten wünsche ich mir hier für dieses Thema das es nicht weiter zündelt, denn ich spüre so in manchen Berichten so einen komischen O-Ton! Wir sollten schon alle miteinander fair bleiben und uns respektieren. Es ist jeder nun mal anders! :blume


    Also bitte keine argen Beleidungen und ich hoffe das Thema artet nun nicht so aus. So, das war´s für mich! *fürs erste* :D

  • Zitat

    Original von Cathleen
    Ich denke aber nicht das einem Kind zu zumuten ist seinen Vater das erste Mal im Knast zu sehen und dann noch womöglich im betreuten umgang, ohne ein vertrautes Gesicht! ->Das lass ich jetzt auch mal so stehen, ohne weiteres Kommentar!


    Für Kinder bis 3 Jahre ist das in einem entsprechend gestalteten Besucherraum überhaupt kein Problem. Sie werden sich später nicht oder nur äußerst vage daran erinnern.


    Und wie sicherlich schon gesagt: warum dem Vater nicht die Chance geben, nach einem Fehltritt sein Leben in den Griff zu bekommen.
    So ein Kind kann einem ungemein viel Kraft geben, wie wir alle täglich merken.
    Soll der Vater keinen Anspruch auf diese magische Kraft haben?


    Wer abrutscht, darf nochmal. Aber bitte nicht ein zweites Mal abrutschen...

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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  • ey....langsam koch ich über...wer hat denn was von teenie-alter gesagt??????? In einem Jahr ist ein 11 Monate altes Kind doch kein teenager???????


    Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen dass Du das selbe bezüglcih den Umgangs in einem Besucherraum schreiben würdest, wenn du schon mal in einem gewesen wärst. @ Mela


    So unbeschwert läuft es da nämlich garnicht ab. Da hast du erstens Probleme einfach irgendwelche "überflüssigen Sachen" wie ein schmusetuch und ähnliches sowie Kinderkekse mitzunehmen o.ä. ausserdem wird jeder jegliche Körperkontakt zwischen den Besuchern und dem Insassen strengsten kontrolliert, meist sogar untersagt, aus Angst vor irgendwelchen Schmuggelversuchen. Mag sich für Dich vielleicht etwas lächerlich anhören, ist aber so. Abgesehen davon glaub ich weder, dass es dem Vater etwas bringt, noch dem Kind den ersten Kontakt miteinander im Besucherraum eines Gefängnisses anzugehen, denn unbeobachtet und ungestört ist man DA ganz bestimmt nicht.
    Da schliess ich mich cathleen an, in Besucherräumen haben Klenkinder wirklich nix verloren! (Die Hygiene dort will ich garnicht erwähnen...wo willste das Kind denn krabbeln lassen?) auch der Kinderwagen muss draussen bleiben. das stellst Du Dir echt einfacher vor als es ist.

  • Hallo Leute,


    ich bin neu hier (werde mich noch in der dafür gedachten Ecke vorstellen), und habe mich jetzt gschwind extra für dieses Thema hier angemeldet. Dem, was Kai dazu schreibt, möchte ich widersprechen:



    Der Vater meines Sohnes (jetzt 2,5 Jahre) sitzt auch im Knast und die beiden hatten ein gutes Verhältnis miteinander. Ich besuche meinen Mann NICHT mit unserem Sohn. Ich habe mich dazu mir dem JA, Psychologen und Sozialarbeitern beraten. Die Dame von JA (!) ist mit mir einer Meinung, dass solche Knastbesuche für ein kleines Kind sehr belastend sind. Woher Du, Kai, die Erkenntniss hast, dass ein Kind bis 3 Jahre damit keine Probleme hat, ist mir ein Rätsel. Vielleicht kommts ja auf den Knast an - aber gewisse Dinge sind in allen Knästen gleich. Vielleicht erinnerst sich ein kleines Kind später nicht, mag sein - aber ein Gefühl, und zwar ein Negatives, wird bleiben.


    Die Besuche im Knast würden lediglich einem wirklich nutzen: dem Inhaftierten, ein kleines Kind hat davon nichts. - Und ja: so ein Kind kann ungeheure Kraft geben - so was fällt dem KV aber erst ein, wenn er im Kanst sitzt? Als er da noch nicht drinne war, wie war es da mit dem Interesse am Kind (ich mein jetzt nicht meinen Fall, sondern den der Ausgangsposterin)?


    Warum muss eine Mutter, die in der Schwangerschaft alleine war und die ersten 11 Lebensmonate des Kindes dann springen, wenn es dem Vater (besser gesagt: Erzeuger) gerade danach ist - nur weil ER jetzt in einer unangehmen Situation ist, die er sich durch das Kind angenehmer gestalten will?


    Ich denke, das Kind hat auf jeden Fall ein Recht auf seinen Vater - aber da die Kleine bisher nichts von ihm hatte, kann der Aufbau einer Vater-Kind-Beziehung doch wirklich noch bis Januar warten, bis er entlassen wird. Muss man doch wirklich nicht auf Kosten des Kindes (und auch der Mutter) übers Knie brechen.


    Bevor jetzt einige sich über mich aufregen, weil ich meinen Sohn nicht zum Vater bringe: mein KV ist drogenabhängig (schon sein halbes Leben), ich mache die Fortsetzung der Vater-Kind-Beziehung von einer Therapie abhängig - ist aber eine andere, lange Geschichte.


    Grüße
    Susanne