Selbstbehalt

  • Hallo,
    weiß jemand ob sich der Selbstbehalt verringert, wenn man schon seit 2 Jahren in einem eheähnlichen Verhältnis lebt?
    Bei meinem Ex ist das so und ich frage mich gerade, da meine Kinder jetzt in andere Altersstufen kommen, ob sich der Unterhalt
    dadurch erhöhen könnte?

  • Er zahlt mehr als den Mindestunterhalt, habe ich damals eingeklagt.
    Bin aber der Meinung er könnte mehr zahlen und dann frag ich mich noch wie das mit
    Sonderausgaben,wie Brille und etc. ist.

  • Bin aber der Meinung er könnte mehr zahlen


    er lebt doch schon im Selbstbehalt? Zahlt mehr als den Mindestunterhalt, und du meinst, er könnte mehr zahlen? Wovon? Soll seine Freundin komplett für ihn aufkommen? :kopf

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Er zahlt mehr als den Mindestunterhalt, habe ich damals eingeklagt.
    Bin aber der Meinung er könnte mehr zahlen und dann frag ich mich noch wie das mit
    Sonderausgaben,wie Brille und etc. ist.


    Ich vestehe nicht, warum er zusätzlich noch mehr zahlen soll?! Er zahlt doch schon mehr als den Mindestunterhalt. Und jetzt willst du noch mehr? Warum?

  • Es ist schon über 2 Jahre her, glaube das er mitlerweile mehr verdient,da er ziemlich viele Überstunden macht
    und deshalb auch fast nie Zeit für seine Kinder hat. Nach einem halben Jahr sind sie dieses Wochenende mal wieder bei ihm.
    Ich weiß nicht wieviel Geld er dadurch schon allein gespart hat. Dadurch konnte er z.B. die Einschulung nicht miterleben, also auch kein Geschenk.
    Ich bezahle alles alleine, ob Brillen, Zahnspange,... Und er macht sich ein neues Leben in einem Haus mit zwei anderen Kindern und Frau, das kann nicht
    richtig sein.

  • Also es gab zum 1. Juli 2010 eine Gesetzesänderung wonach der Gesetzgeber klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass NEUE Partner nicht mehr mit für den Unterhalt von Kindern aus vorangegangen Beziehungen aufkommen müssen!


    Ich kenne das noch aus alten Zeiten, da mussten wir der Exfrau meines Exmannes 1250 Mark und für das Kind 540 Mark bezahlen! Wir hatten zwei gemeinsame Kinder und ich noch eins mitgebracht und das 3. gemeinsame Kind war unterwegs. Da ich als "Zweitfrau" Einkommen in Form von Unterhalt für den Großen und Kindergeld für 3 Kinder und Erziehungsgeld für 2 Kinder bekommen habe, wurde das alles mit in die Unterhaltsberechnung von der Exfrau einbezogen! Das war richtig scheiße!


    Heute ist das so, dass nach dem neuen Gesetz, dem Expartner der Selbstbehalt von 950 Euro mindestens bleiben muss zuzüglich, wenn er arbeiten geht noch 10 % Werbungskosten!


    Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, warum muss der Expartner so bluten, wo zwei am Scheitern einer Beziehung beteiligt sind? Ist es nicht genug, dass man mit 950 Euro leben MUSS, ob man will oder nicht? Noch weniger ist doch frustrierend und motiviert den Expartner nicht mehr arbeiten zu gehen ... da haste am Ende weniger Stress und bist erst mal aus dem Schneider, was die Zahlerei angeht. Sorry, aber das ist meine Meinung ... vielleicht bin ich auch nur mal wieder zu NETT???

  • Ich bezahle alles alleine, ob Brillen, Zahnspange,...

    :frag ich auch
    man kann doch mal nett nachfragen,ob er was dazu gibt,wenn nicht,dann trage ich das eben.Tut ja meinem Kind gut
    wenn er eh schon mehr bezahlt als den Mindestunterhalt,versteh ich das nicht wirklich.
    Evtl neu berechnen lassen?

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  • Es ist schon über 2 Jahre her, glaube das er mitlerweile mehr verdient,da er ziemlich viele Überstunden macht


    das hat aber nichts mit dem Selbstbehalt zu tun. Da kannst du eine Unterhaltsneuberechnung anfordern. (Wenn er mehr verdient und damit in der DD-Tabelle hochrutscht mit seinem Einkommen, muß er natürlich auch mehr zahlen).


    Der Selbstbehalt ist eigentlich für diejenigen da, die zu wenig verdienen, um den Mindestunterhalt zu zahlen. Das heißt nicht, dass jeder Unterhaltspflichtige nur soviel haben darf ( udn noch weniger, weil er sich nicht genug kümmert... achtung, ironie).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ich zahl auch alles allein. Ich frage auch bei größeren Dingen freundlich nach ob er was dazu gibt. Meine kleine sucht sich natürlich immer die teuerste aller Brillen aus und er meinte dann am Anfang zu mir das wär egal. Sie muss ihr gefallen sonst zieht sie sie nicht an. Seit dem teilen wir das ganze netterweise. Aber grundsätzlich gilt doch das der Unterhalt für all solche sachen da sind. Natürlich kann es sein das das nicht reicht. Ist aber nunmal so. Und ehrlich.....? Ich bin froh das ich den Unterhalt bekomm den er zahlen kann als das ich UVG bekomme. Denn ich denke das das noch weniger wäre als ich jetzt bekomm. :frag :frag


    Ich wäre mit dem Betrag zufrieden an deiner Stelle. es gibt sicher einige die froh wären wenns so viel und so regelmäßig und ohne streit läuft.

  • Selbstbehalt beschreibt das, was ein Expartner mindestens haben muss!


    Wenn mehr übrig ist, nachdem der Mindestunterhalt weg ist .. klar kein Ding, neu berechnen!
    Aber einen neuen Partner mit in die Scheiße ziehen, nur weil man frustriert allein geblieben ist, das finde ich verwerflich! Und es macht eben den Eindruck, dass hier aus Frust, weil der Ex ne neue Beziehung hat, dass dann ja mehr Geld da sein müsste!


    Selbst wenn er neue Kinder gebastelt hat, dann sind alle Kinder gleichberechtigt und es wird unterm Strich das was über die 950 Euro hinaus geht durch die Anzahl der Kinder geteilt! Und manchmal kommt dann eben nicht mehr raus, sondern weniger! Aber das muss eben jeder selber wissen, ob er diesen Weg geht oder nicht!

  • Selbstbehalt beschreibt das, was ein Expartner mindestens haben muss!


    Wenn mehr übrig ist, nachdem der Mindestunterhalt weg ist .. klar kein Ding, neu berechnen!
    Aber einen neuen Partner mit in die Scheiße ziehen, nur weil man frustriert allein geblieben ist, das finde ich verwerflich! Und es macht eben den Eindruck, dass hier aus Frust, weil der Ex ne neue Beziehung hat, dass dann ja mehr Geld da sein müsste!


    Selbst wenn er neue Kinder gebastelt hat, dann sind alle Kinder gleichberechtigt und es wird unterm Strich das was über die 950 Euro hinaus geht durch die Anzahl der Kinder geteilt! Und manchmal kommt dann eben nicht mehr raus, sondern weniger! Aber das muss eben jeder selber wissen, ob er diesen Weg geht oder nicht!


    Das weißt du doch alles garnicht :hae:

  • Die rechtliche Komponente verhält sich so, das ist das was ich weiß!


    Wie das in Deinem Fall ist - kann ich das natürlich so aus der Ferne nicht wissen! Den Kurs in Ferndiagnostik und Hellsichtigkeit hab ich leider nicht abgeschlossen - war mir zu langweilig!
    Aber ein Besuch beim Jugendamt, eine Beistandschaft beantragen, dann regelt sich das so wie es sein soll!

  • Von vielen Überstunden auf mehr Geld zu schließen ist aber auch naiv.
    In vielen Firmen werden die gar nicht ausbezahlt, sondern auf ein Stundenkonto geschrieben.


    Mann, was wär ich reich, wenn meine Überstunden ausbezahlt würden, und mein Kind Unterhalt bekäme, und dann noch mehr als üblich :D

  • Wenn ich das hier so lese,stellen sich mir die Nackenhaare auf.


    Meine Exfrau die Mutter unserer Tochter,hat noch nie KU gezahlt und wird auch nie zahlen.
    Sie geht nicht arbeiten lebt von HartzIV und ihrem Minijob. Sie kann sich eine grössere Wohnung leisten
    als ich mit Kind,sie fährt 3 Mal im Jahr in den Urlaub etc etc und was kann ich machen nichts.


    Nicht mal das Amt hält es für nötig was zu tun.


    Übrigens,ich gehe volltags arbeiten. Zahle auch jeden Mist selber,wie Zahnspamge usw,.


    Und ich bin stolz drauf,ich tue alles für meine Tochter und sie weiß es zu schätzen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Also es gab zum 1. Juli 2010 eine Gesetzesänderung wonach der Gesetzgeber klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass NEUE Partner nicht mehr mit für den Unterhalt von Kindern aus vorangegangen Beziehungen aufkommen müssen!


    Lebt der Unterhaltspflichtige in häuslicher Gemeinschaft, so kann ihm 10% vom Mindestbehalt abgezogen werden (war in einem Link zu lesen, den RobertK vor einigen Tagen gepostet hat).
    Da der Selbstbehalt aber gestiegen ist um 50 Euro dürfte letztendlich ja doch alles beim Alten bleiben und die Klage lohnt sich nicht.


    Wenn die Kids jetzt aber sowieso in neue Altersstufen wechseln, ist es vielleicht gar nicht verkehrt, das die Beistandschaft des Jugendamtes regeln zu lassen.

  • Lebt der Unterhaltspflichtige in häuslicher Gemeinschaft, so kann ihm 10% vom Mindestbehalt abgezogen werden


    Er zahlt aber schon mehr als den Mindestsatz,da greift der Mindestbehalt doch eh nicht mehr :frag

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Heute ist das so, dass nach dem neuen Gesetz, dem Expartner der Selbstbehalt von 950 Euro mindestens bleiben muss zuzüglich, wenn er arbeiten geht noch 10 % Werbungskosten!

    Es ist kein Gesetz das sind "nur" Richtlinien. Im §1605 steht keine Summe.
    Die Düsseldorfer sehen das anders wie die Frankfurter.


    10% Werbungskosten ist auch eine gerne angezogene Mähr. Die meisten Richter wollen das genau berechnet haben.

    Lebt der Unterhaltspflichtige in häuslicher Gemeinschaft, so kann ihm 10% vom Mindestbehalt abgezogen werden (war in einem Link zu lesen, den RobertK vor einigen Tagen gepostet hat).

    Das mit der häuslichen Gemeinschaft ist auch nicht so. der andere Teil der H. Gemeinschaft muss auch Einkommen haben.
    Und wieviel dann abgezogen wird entscheiden dann nur Richter alles andere ist Raterei.



    Ja ich weiß es gibt Urteile in denen genau sowas steht.