Frage/Hilfe für einen Freund in misslicher Lage: Noch-Frau wieder schwanger vom Next

  • Hallo!


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe gerade einen ziemlich ratlosen Freund der anscheinend nur durcheinander gemacht wird.
    Er lebt seit ca. 2 Jahren getrennt von Frau (und leider Kindern), und das mit der Scheidung läuft anscheinend schleppend seit dem... so ganz genau warum weiß ich auch nicht. Auf jeden Fall haben sie sich wohl auch noch nicht so intensiv drum gekümmert in der Vergangenheit.
    Jetzt hat sich die Lage insofern geändert, daß die Noch-Frau einen neuen Partner hat, und nun von ihm schwanger ist! Jetzt muß natürlich schnellstens die Scheidung her, sonst ist ja mein Kumpel der gesetzliche Vater, und das will keiner!
    Naja, jetzt hat er wohl auch nicht die beste Anwältin glaub ich... er erreicht sie nicht, sie ruft nicht zurück, vom Gerichtspfleger bekommt er Aussagen, die wieder anders sind mit den Aussagen seiner Noch-frau und deren Anwältin... und er ist total durcheinander und ratlos wie gesagt :(


    Konkret gefragt:


    1. kann er im laufenden Verfahren den Anwalt wechseln? Wie sieht es dann da mit der Gerichtskostenbeihilfe aus? Die hat er ja bewilligt bekommen, bzw. erhält noch die jetzige Anwältin.


    2. er ist nun noch zusätzlich von irgend jemanden verunsichert worden, was die Vaterschaft des zukünftigen Nachwuchses seiner Noch-frau betrifft. Daß er ja auf jeden Fall als Vater gelten würde, egal wann jetzt die Scheidung rechtskräftig werden würde, weil zurück gerechnet wird :wow Sie ist jetzt glaub ich im 3. oder Anfang 4. Monat.


    Kennt sich jemand persönlich aus mit der Materie? :hilfe


    LG, 3x :sonne

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • ein kind was in der ehe gezeugt wird,gilt solange als ehelich ,bis die scheidung stattgefunden hat.so war es bei mir.ich mußte bezeugen,mündlich, das mein ex,damals noch ehemann, nicht der vater des kindes ist.nach der scheidung und nach der geburt des kindes,was noch in meiner ehe geboren wurde,konnte ich die geburtsurkunde ändern.
    der leibliche vater hat beim jugendamt paralell dazu(also noch in der ehe mit dem ex man) vorher schon seine vaterschaftsanerkennung abgeben

  • Hey, schön Dich zu lesen :knuddel


    Er muss sich keinen Stress machen, wenn der Vater zu seinem ungeborenen Kind steht.


    Wir hatten die gleiche Situation, also Ex noch nicht geschieden, Noch-Frau schwanger vom neuen Freund. Sie sind zu dritt zum Standesamt gewackelt und dort hat Ex die Vaterschaft aberkannt und der leibliche Vater anerkannt. War kein großer Staatsakt und sie haben es sogar noch geschafft fünf Tage vor der Geburt des Kindes geschieden zu werden.


    Zum Anwaltswechsel weiß ich jetzt nix.


    :winken:

  • ein kind was in der ehe gezeugt wird,gilt solange als ehelich ,bis die scheidung stattgefunden hat.so war es bei mir.ich mußte bezeugen,mündlich, das mein ex,damals noch ehemann, nicht der vater des kindes ist.nach der scheidung und nach der geburt des kindes,was noch in meiner ehe geboren wurde,konnte ich die geburtsurkunde ändern.
    der leibliche vater hat beim jugendamt paralell dazu(also noch in der ehe mit dem ex man) vorher schon seine vaterschaftsanerkennung abgeben


    Muß das während der Schwangerschaft noch am besten gemacht werden? Oder geht das erst nach der Geburt? Und läuft das alles vor dem Jugendamt ab?


    Hey, schön Dich zu lesen


    Hey, sorry Süße, daß ich dir noch nicht geantwortet habe auf deine mail... hatte ne harte Woche :( Hab mein Kätzle "einschläfern" lassen... und es war furchtbar!!! :flenn


    Sie sind zu dritt zum Standesamt gewackelt und dort hat Ex die Vaterschaft aberkannt und der leibliche Vater anerkannt


    Nach der Geburt, oder noch während der Schwangerschaft?


    Danke euch :thanks:

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • der vater des kindes,also der erzeuger,kann jetzt zum jugendamt gehen.ich habe dann beim scheidungstermin bezeugt,das mein noch ehemann nicht der vater meines neugeborenen kindes ist.das jugendamt kann ihm dann auch weiterhelfen

  • Hey, sorry Süße, daß ich dir noch nicht geantwortet habe auf deine mail... hatte ne harte Woche :( Hab mein Kätzle "einschläfern" lassen... und es war furchtbar!!!


    Och nö :troest Tut mir leid, auch wenn man drauf gefasst ist und weiß, dass der Tag kommt, ist es trotzdem schlimm. :(


    Nach der Geburt, oder noch während der Schwangerschaft?


    Soweit ich weiß unbedingt vor der Geburt.


    Er soll halt mal beim Standesamt nachfragen, ob er gleich einen Termin ausmachen kann oder noch etwas warten soll. Nachdem sie schon so lange getrennt und sich einig sind, dürfte die Scheidung doch zackig über die Bühne gehen.

  • Zitat

    Durch eine Vaterschaftsanerkennung kann allerdings nicht die bestehende Vaterschaft eines anderen Mannes verdrängt werden (§ 1594 Abs. 2 BGB), wenn nicht folgende Ausnahme gegeben ist: soweit das Kind geboren wurde, während die Ehe der Kindesmutter noch nicht geschieden oder aufgehoben war, die Eheleute aber bereits die Scheidung eingereicht haben (§ 1567 BGB), gilt das Kind zwar zunächst als Kind des Ehemannes (§ 1593 BGB). Mit dessen urkundlichen Zustimmung wird aber eine Vaterschaftsanerkennung des tatsächlichen Vaters rechtswirksam (§ 1599 BGB). Hierdurch kann eine vorher sonst nötige Vaterschaftsanfechtung vermieden werden.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanerkennung

  • Noch-Frau schwanger vom neuen Freund. Sie sind zu dritt zum Standesamt gewackelt und dort hat Ex die Vaterschaft aberkannt und der leibliche Vater anerkannt.


    Das Ganze kann man auch beim Jugendamt machen... allerdings nur -so hat sich die Gesetzeslage im Oktober 2009 geändert- wenn die Scheidung bei Gericht VOR Geburt des Kindes anhängig ist.


    Wird das Kind in die Ehe hinein geboren -und die Scheidung noch nicht eingereicht-, dann muß das Jugendamt im Namen des Kindes (als gesetzlicher Vertreter) eine Anfechtung der Ehelichkeit durchführen!
    Theoretisch ist dies nur möglich, wenn der gesetzliche Vater (in dem Fall Dein Kumpel) ein Abstammungsgutachten erstellen lässt, kostet natürlich wieder Geld, genau wie die Verhandlung. Danach kann der leibliche Vater anerkennen! (mit oder ohne Test)


    Wäre bei uns theoretisch auch so gewesen, allerdings hat unsere Richterin irgendein Schlupfloch gefunden, das wir dies umgehen konnten (Abstammungsgutachten). Hab unser Urteil (das es ohne Abstammungsgutachten ging) irgendwo hier in ner Kiste rumliegen. Ich weiß nicht ob man dies als Grundsatzurteil nehmen kann, das es auch ohne Abstammungsgutachten geht, die Ehelichkeit anzufechten.



    LG Carina


    PS: Wie das mit Anwaltswechsel und Co ist, dazu kann ich leider nichts sagen!



    Edit sagt: -und die Scheidung noch nicht eingereicht- damit macht mein Posting nun auch Sinn ;)

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

    Einmal editiert, zuletzt von Bernstein ()

  • 1. kann er im laufenden Verfahren den Anwalt wechseln? Wie sieht es dann da mit der Gerichtskostenbeihilfe aus? Die hat er ja bewilligt bekommen, bzw. erhält noch die jetzige Anwältin.


    da er schon beratungshilfe in anspruch genommen hat, wird er auf die kosten des nächten anwalts hocken bleiben. da ich davon ausgehe, das der erste anwalt schon den beratungsschein eingereicht hat.


    2 beratungsscheine, für ein problem (Beratung) wird ihm keiner bezahlen. wenn er den anwalt wechseln möchte, wird der erste anwalt über den schein seine kosten abrechnen, und somit war es das dann.


    L.G.
    Thomasc