Hallo,
Mein Mann und ich waren gestern bei einer Anwältin und haben unsere Scheidung besprochen. Da kam das Thema mit dem Steuerklassenwechsel auf. Sie hat uns geraten, da wir uns ja trennen, schnellstmäglich die Steuerklassen zu wechseln. Von IV/IV auf I/I. Das habe ich zum Thema im I-Net gefunden:
Lohnsteuerklassenänderung aufgrund Ehescheidung:
Die Änderung der Lohnsteuerkarte auf die Steuerklasse I oder Steuerklasse II ist erst ab dem nächsten 01.01., der auf die rechtskräftige Scheidung folgt, möglich. In diesem Fall kann die Lohnsteuerkarte einer steuerpflichtigen Person (ohne die des geschiedenen Ehegatten) allein bearbeitet werden. Eine Änderung im Jahr der Scheidung ist nicht möglich. Ersatzweise kommt für dieses Jahr lediglich ein Steuerklassenwechsel (z.B. von der Steuerklassenkombination III/V auf IV/IV) in Betracht, wofür allerdings beide Lohnsteuerkarten und eine entsprechende Erklärung beider Personen notwendig sind.
Wie versteh ich das??? Der Wechsel ist erst ab dem 01.01.2012 wirksam? Und noch was. Ab der Geburt im Juli, wollte ich ja eigentlich in Steuerklasse II wechseln. Geht das denn überhaubt?