Steuerklassenwechsel

  • Hallo,


    Mein Mann und ich waren gestern bei einer Anwältin und haben unsere Scheidung besprochen. Da kam das Thema mit dem Steuerklassenwechsel auf. Sie hat uns geraten, da wir uns ja trennen, schnellstmäglich die Steuerklassen zu wechseln. Von IV/IV auf I/I. Das habe ich zum Thema im I-Net gefunden:


    Lohnsteuerklassenänderung aufgrund Ehescheidung:
    Die Änderung der Lohnsteuerkarte auf die Steuerklasse I oder Steuerklasse II ist erst ab dem nächsten 01.01., der auf die rechtskräftige Scheidung folgt, möglich. In diesem Fall kann die Lohnsteuerkarte einer steuerpflichtigen Person (ohne die des geschiedenen Ehegatten) allein bearbeitet werden. Eine Änderung im Jahr der Scheidung ist nicht möglich. Ersatzweise kommt für dieses Jahr lediglich ein Steuerklassenwechsel (z.B. von der Steuerklassenkombination III/V auf IV/IV) in Betracht, wofür allerdings beide Lohnsteuerkarten und eine entsprechende Erklärung beider Personen notwendig sind.


    Wie versteh ich das??? Der Wechsel ist erst ab dem 01.01.2012 wirksam? Und noch was. Ab der Geburt im Juli, wollte ich ja eigentlich in Steuerklasse II wechseln. Geht das denn überhaubt?

  • Also bei uns war es so, dass im Trennungsjahr noch immer die gleichen Steuerklassen galten, in dem Trennungsjahr haben wir auch noch gemeinsame Steuererklärung abgegeben. Das war aber bei III / V zum Vorteil so, weil der Ex mehr verdiente und somit weniger Abgaben hatte - und nach diesem Netto der Trennungs- und Kindesunterhalt gezahlt wurde. Im Jahr darauf wurde dann gewechselt (er in I und ich in II) und jeder hat seine eigene Steuererklärung machen müssen.


    Ob das nun gut ist, bei IV / IV so beizubehalten glaub ich nicht so recht, weil du ja ab Geburt wirklich die II bekämst.


    Aber genaueres kann dir das Finanzamt sagen. Die haben mir auch ausgerechnet ob ich was nachzahlen muss u.s.w.

  • Ich dachte immer - so wurde es mir gesag - dass im Jahr der Trennung die SK beibehalten wird, im Jahr nach der TRENNUNG, wird geändert.


    Also wenn du dich im Februar 2010 getrennt hast, kannst du ab 1.1.11 die LSK ändern... So wurde mir das gesagt. Jetzt bin ich etwas irritiert.


    Ich war LSK 5 und habe auf 400 Euro Basis gearbeitet. Jetzt fange ich in Teilzeit an und möchte natürlich in eine andere LSK. Und die beim Finanzamt meinten, das würde jetzt gehen. Nicht erst nach der Scheidung.

  • In der Regel ist es sinnvoll während der Trennung im verbleibenden Kalenderjahr die Steuerklassen und das gemeinsame Veranlagen beizubehalten.
    Wenn sich nicht viel an den vorhandenen Einkommen ändert.


    Klar kann man die Steuerklassen im Jahr wechseln. Es kann ja auch in der Ehe passieren das der andere Partner jetzt der Hauptverdiener ist.


    Auch kann man auf getrennte Veranlagung bestehen und mehr Steuern bezahlen. Wenn man das will.