Hallo zusammen,
wie sieht es aus, wenn sich die getrennt lebenden Eltern gemeinsam 50/50 um das gemeinsame Kind kümmern. Wir arbeiten beide im Schichtdienst mit Nacht-, Früh- und Spätschichten. Es bleibt somit nicht aus, dass unser Kind bei beiden Elternteilen wohnen und schlafen wird und muss.
Kann unser Kind zwei Hauptwohnsitze haben und gleichberrechtigt bei beiden wohnen? Wer bekommt dann den KU? Es würden ja in unserem Fall beide gleichwertig für unser Kind sorgen und aufkommen. Also dürfte der Gerechtigkeit halber kein KU fällig sein. Sonst wäre es ja so, einer bekommt KU und der andere zahlt, obwohl er für das Kind sowieso aufkommt, wenn es bei ihm ist, wie gesagt, nicht als Besuch sondern die Hälfte der Betreuungszeit.
Kann in dem Fall überhaupt einem Elternteil das ABR zugesprochen werden?