Fahrtkosten des KV für Besuche vom Unterhalt abziehen?

  • Moin, wie ist das eigentlich mit den Fahrtkosten die der KV hat wenn er doch sein Kind besuchen will? Kann er diese vom Unterhalt abziehen? Und ab welcher Strecke bzw. km geht das? Ist ja eigentlich nicht das Problem des Kindes dem der Unterhalt zusteht, wie der Vater hin und her kommt und von was er das bezahlt oder?
    Meinte irgendwo sowas in der Art gelesen zu haben.

  • hallo, ich wüsste jetzt nicht, warum er die fahrtkosten vom unterhalt abziehen sollte, wenn mein ex das machen täte, dann würde ich nichts bekommen, da er immer soviel an spritkosten haben will.


    leider kann ich dir da nichts genaueres sagen, sorry

  • @ redbiest,
    der Unterhalt hat nichts aber auch garnichts mit den Kosten zu tun, die entstehen, wenn der KV sein Kind besuchen möchte. Für diese Kosten muss er selbst aufkommen. Das wäre ja so, als würde er die Kosten für ein Geburtstagsgeschenk vom Unterhalt abziehen.

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Nein, das darf nicht vom Unterhalt abgezogen werden.
    Der Umgangsberechtigte Elternteil muss auch für die Fahrtkosten aufkommen.


    Zumindest soweit wie ich informiert bin.


    Ich hole den Kleinen zwar ab und an vom KV ab oder wir treffen uns auch mal auf halber Strecke, aber die Entfernung ist ja auch nicht so gross.

    "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel."
    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • @ moni,
    das siehst du richtig


    @ redbiest,
    habe mich mal schlau gemacht, wie die Rechtsprechung ausschaut:


    Grundsätzlich hat der Umgangsberechtigte die durch die Ausübung des Ungangsrechts entstehenden üblichen Kosten zu tragen.
    Die üblichen Kosten sind
    die Fahrtkosten,
    eventuell entstehende Übernachtungskosten für des Kind und/oder den Umgangsberechtigten,
    Verpflegungskosten
    und eventuell anfallende Betreuungskosten



    Auch ein großer Zeitaufwand stellt keinen Grund dar, daran etwas anzufechten (3,5 h fürs abholen und 4 h fürs zurückbringen sind angemessen)
    In dem Fall, dass der KV wirtschaftlich in schlechter Lage ist, können die Umgangskosten auf den Unterhalt zum Teil angerechnet werden, jedoch findet eine Erstattung der Fahrtkosten nicht statt.

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

    Einmal editiert, zuletzt von elseberta ()

  • Hallo
    habe gerade das mit der Bringrpflicht gelesen und bin ehrlich ein bißchen verwirrt!
    Wie ist das mit der kostenbeteiligung des KV,wenn dieser kein Sorgerecht hat!


    Der Kv und ich haben nie zusammen gewohnt und er hat sich 1 1/2 Jahre überhaupt nicht um Mj gekümmert?
    Ich habe vom Anfang an das Sorgerecht,wobei er jetzt kommt und will auch das Sorgerecht haben!


    Wir sind letztes Jahr von RlP nach NRW gezogen und ab den zeitpunkt,wo er vom Umzug erfuhr kümmert er sich regelmäßig alle 4 Wochen um Mj!


    Unser Sohn ist jetzt 2 Jahre alt! Muß ich mich an den Fahrkosten beteiligen(es sind insgesamt ca.280 km) oder muß die der KV selbst tragen?


    Bis jetzt hat er nix gesagt(ich werde keine schlafenden Hund wecken) :pfeif
    Mein Ex muß nur 127 euro Unterhalt zahlen!

    Danke für evtl. Antworten!


    Kerstin

  • Die Kostenfrage hat genauso wie das Umgangsrecht nichts mit dem Sorgerecht zu tun.


    Üblicherweise muß der Umgangsberechtigte die Kosten der Fahrt zum Kind allein tragen, auch wenn die Mutter mit dem Kind weiter weg zieht. Es wurde noch nicht umgezogen um dem KV die Kontaktmöglichkeiten zu erschweren.


    Im Einzelfall können diese Kosten bei der Berechnung des unterhaltsfähigen Einkommens mindernd berücksichtigt werden, sodaß u. U. ein geringerer Unterhalt gezahlt werden muß.


    Da der KV bei dir lediglich den Mindestunterhalt zahlt, brauchst du dir m. E. keine Sorgen machen. Insoweit würde ich - auch wenn er fragen sollte - erst einmal jegliche Kostenbeteiligung ablehnen ;).

  • werde das Thema mal aktualisieren, da ich akut das gleiche Problem haben werde


    Lt. meinem Anwalt können jetzt Fahrtkosten angerechnet werden und zwar mit 30 Cent pro KM und zur Minderung des Einkommens lt. Tabelle führen


    Bei mir z.b. werden es bals alle 2-3 Wochen 800 km (Freitags hin&zurück, sowie Sonntags hin&zurück) - der Durchschnitt liegt bei 150-200€ im Monat - der auf Antrag angerechnet werden kann

    !!Belohnung!!
    Licht am Ende des Tunnels