Welche Möglichkeiten an Hilfe stehen mir zu?

  • Meine Tochter (15), die bisher bei meiner Exfrau lebt, will jetzt zu mir ziehen. Mein Sohn (14) bleibt bei seiner Mama.


    Ich verdiene zur Zeit nur 1090,- Euro Netto und zahle davon ca 137,- Euro Unterhalt für meine Kinder. Da meine Exfrau leider von Hartz 4 leben muss, werde ich wohl auch nach dem Umzug meiner Tochter zu mir diese Summe weiter zahlen müssen.


    Mein Problem ist jetzt:


    Ich wohne noch in einer 1-Zimmer-Wohnung, muss also was größeres suchen und dann natürlich auch mehr Miete zahlen, ganz abgesehen von den Umzugskosten, die mir dann bevorstehen. Genauso wenig weiß ich, wie ich dann mit meiner Tochter zurecht kommen werde, denn wenn ich eine Miete von 500,- Euro als Grundlage berücksichtige, dazu dann noch Strom, Telefon, Auto (alleine rund 200,- Euro monatlich für Fahrten zur Arbeit) usw bleibt ja nicht mehr allzu viel zum Leben übrig. Wie wohl alle alleinerziehenden wissen, sind Kinder nicht gerade eine preiswerte Angelegenheit, schon alleine was Schule und Klamotten betrifft.


    Welche Möglichkeiten habe ich für Hilfe, angefangen bei dem Umzug (Umzugskosten, Renovierung, Kaution, Möbel) bis hin zum allgemeinen Lebensunterhalt? Bei der ARGE will ich nicht nachfragen, da ich zu denen keinerlei Vertrauen mehr habe, denn die fordern seit Jahren mehr Unterhalt von mir als ich zahlen KANN und wollten meine Exfrau sogar zwingen, mich trotz meines geringen Einkommens auf mehr Unterhalt zu verklagen (was sie abgelehnt hat, denn wir haben ein ausgesprochen gutes Verhältnis zueinander)


    Ich wäre für jeden Tipp dankbar

  • Hallo
    ich würde dir empfehlen Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen, wenn deine Tochter bei dir wohnt. Eigentlich hast du bei dem Netto noch Anspruch auf ergänzendes ALG II aber das willste ja nicht beantragen. Also bleiben nur die 2 Möglichkeiten.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • auch die Steuerklasse II steht Dir zu, und das Kindergeld für das bei Dir lebende Kind-


    ansonsten muss der Unterhalt für das bei der Mutter lebende Kind ggf. neu berechnet werden- hier würde ich mich an das JA wenden...
    ebenso hast Du ja (zumindest theoretisch) Anspruch auf KU- den würde ich auf jeden Fall geltend machen, auch, wenn wenig Aussicht auf Erfolg besteht-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo
    ich würde dir empfehlen Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen, wenn deine Tochter bei dir wohnt. Eigentlich hast du bei dem Netto noch Anspruch auf ergänzendes ALG II aber das willste ja nicht beantragen. Also bleiben nur die 2 Möglichkeiten.


    Gruß
    Igrainne


    Von Kinderzuschlag hatte ich noch nie was gehört, danke für den Tipp :-)


    ALG II will ich schon beantragen, wenn es nötig ist, ich will mich nur im Vorfeld nicht bei der ARGE informieren

  • Hallo,
    solltest du ALG II beantragen und bekommen,stehen dir noch 100 Euro jährlich für die Schulsachen zu,muß dich selber drum kümmern.Ich stelle immer einen formlosen Antrag per mail an den Sachbearbeiter von arge,dann muß ich die ganzen quittungen zuschicken und bekomme das geld,teilweise auch in voraus.

  • Denke mal das du kein AlgII beanntragen mußt. Wie schon beschrieben lass dann Steuerkarte auf 2 ändern dann hast du schon etwas mehr an Nettogehalt. Dann wenn eins bei dir lebt erhöht sich auch der Selbstbehalt ( Du+1 Untahltsplichtige Person in deinem Haushalt liegt dann so um die 1350,-, dann steht dir das Kindergeld zu. Eventuell kannst du nun noch Wohngeld beantragen. Das du aufstockend Hartz 4 beantragen mußt glaube ich nicht, denn da liegst du drüber so wie es aussieht.

  • Ich denke, das wichtigste wurde schon gesagt: Kindergeld für Tochter an dich auszahlen lassen, eventuell den Zuschlag beantragen, Wohngeld beantragen und Steuerklasse ändern.
    Aber darf ich mal fragen, wieso du 500€ für die Miete veranschlagst?
    Wir leben hier zu dritt und haben mit Strom und Gas 530€ an kosten, Wohnung hat 67qm. Ich denke, da kannst du auf jedenfall mit wenige rauskommen. Oder ist bei dir der Wohnraum so teuer?

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • ja, also haben meine Vorredner ja schon gesagt... Steuerklasse ändern, Alg II beantragen und alternativ Wohngeld und Kinderzuschlag.. Anspruch haste bei dem Einkommen auf jeden Fall...


    Was den Unterhalt betrifft... wenn ein Kind bei dir und eins bei deiner Exfrau lebt, dann ist das meistens so, dass die Unterhaltsforderungen sich gegeneinander aufheben, vor allem ja auch, weil du ja im Grunde auch von - wenn auch ergänzenden - Sozialleistungen lebst...


    Auch was den Umzug betrifft müsste die Arge finanziell helfen, u. Umständen auch mit Geld für Möbel die neu angeschafft werden müssen ( Einrichtung für das Zimmer deines Kindes)...


    Es ist schade, dass du kein Vertrauen mehr zur arge hast, denn die könnten dich genauer informieren, was dir eventuell zusteht, aber ansonsten geh doch mal zu ner Beratungsstelle ( Caritas oder sowas), die können dir auch sagen, was du alles noch so beantragen kannst...

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Was den Unterhalt betrifft... wenn ein Kind bei dir und eins bei deiner Exfrau lebt, dann ist das meistens so, dass die Unterhaltsforderungen sich gegeneinander aufheben, vor allem ja auch, weil du ja im Grunde auch von - wenn auch ergänzenden - Sozialleistungen lebst...


    das hab ich noch nie gehört...
    auch wenn es eigentlih die einfachste lösung wäre

  • Ich denke, das wichtigste wurde schon gesagt: Kindergeld für Tochter an dich auszahlen lassen, eventuell den Zuschlag beantragen, Wohngeld beantragen und Steuerklasse ändern.
    Aber darf ich mal fragen, wieso du 500€ für die Miete veranschlagst?
    Wir leben hier zu dritt und haben mit Strom und Gas 530€ an kosten, Wohnung hat 67qm. Ich denke, da kannst du auf jedenfall mit wenige rauskommen. Oder ist bei dir der Wohnraum so teuer?

    die kaltmiete für eine 60 qm wohnung wird von der ARGE schon mit 308 euro kalt veranschlagt... dazu kommen leider ziemlich hohe nebenkosten (ist hier in dem bereich eineder teuersten städte deutschlands :( )... ich könnte auch unter 500,- kommen, aber dann nur in den wohngegenden, in denen ich meine tochter nicht alleine raus lassen würde.. dann tret ich lieber etwas kürzer


  • Unterhalt hebt sich nicht gegeneinander auf, ist leider nur ein Mythos. Es gibt dazu keine rechtliche Regelung. Wenn eine Seite Unterhalt fordert MUSS er gezahlt werden und da meine Exfrau Hartz 4 bezieht, fordert die ARGE das Geld ein...



    Mein Vertrauen wurde in den letzten Jahren zerstört, sowohl aus den Erfahrungsberichten anderer wie auch aus meinen eigenen Erfahrungen und ich habe seit 1,5 Jahren mit der ARGE Ärger, obwohl ich nichts beziehe und meine Unterhaltsleistungen so wie es mir möglich ist und wie es auch der Gesetzgeber fordert erfülle... und trotzdem fordern die immer mehr als gerechtfertigt ist. Vor ein paar Jahren musste ich bei der ARGE Hartz 4 beantragen und musste mir dann auch Hilfe bei einer Beratungsstelle suchen, weil die mich regelrecht über den Tisch ziehen wollten. Die haben hier in der Stadt einen ausgesprochen schlechten Ruf... ich weiß das es in anderen Städten auch besser läuft

  • das hab ich noch nie gehört...
    auch wenn es eigentlih die einfachste lösung wäre


    Die Aussage ist auch absolut nicht korrekt.


    Jeder der Eltern muß zahlen, je nach Leistungsfähigkeit. Der eine verdient vielleicht so gut, das er gut zahlen kann, der andere lebt vielleicht unter dem Zahlungsatz.


    Heißt::


    Jeder muß so zahlen, wie er kann...Ansprüche können nicht aufgewogen werden ( wohl aber zwischenmeschliche vereinbarte, falls man auf diesem Niveau schon kommunizieren kann)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • mit Strom und Gas 530€ an kosten, Wohnung hat 67qm




    Uiiii....für das Geld habe ich hier 80m².


    Allerdings ist der BVB auch weiter weg... ;)



    (Sorry, ich weiß- hat nix mit dem Thema zutun.... :rotwerd )

    "..live is very short, and there´s no time, for fussing and fighting,my friend..."

    C.deB."Footsteps"

  • Gehe mal die ganzen Rechner im Internet durch...


    http://www.wohngeldrechner.nrw.de
    http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner
    http://www.sozialhilfe24.de/ha…lg-ii-2/alg2-rechner.html


    Hier noch die KDU-Richlinien (runterscrollen bis deine Stadt kommt)
    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    Hier noch ein interessanter LINK
    http://www.hamburg.de/kap03/126834/start.html


    * zu § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
    * zu § 23 Abweichende Erbringung von Leistungen


    Diese Richtlinienen für Umzug und abweichende Leistungen sind woanders ähnlich.


    Ansonsten mal die entsprechenden §§ des SGBII googln


    Mir sieht es danach aus, dass Du ergänzende Leistungen bei der ARGE beantragen mußt.
    Laß Dich bloß nicht von einen zum anderen Amt scheuchen...


    Den Unterhalt müssen die letztendlich übernehmen, wenn die vorher darauf gepocht haben, dann hat sich die ARGE-Katze selbst in den Schwanz gebissen!


    Das Theater habe ich gerade auch. Meine EX muss mich gerade verklagen auf höheren Unterhalt. Wenn es so durchkommt, steht mir ergänzendes ALGII zu. Heute hatte ich Scheidungstermin und ein ausführliches Gespräch über diesen Schwachsinn mit ihrer Anwältin. Beide können nichts dafür, die ARGE will es halt so....ansonsten bekommt sie die Leistungen gekürzt.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • hm..also das mit der Aufrechnung des Unterhaltes habe ich vom Jugendamt... das haben die mir so gesagt... aber vielleicht hab ich da auch was nicht richtig mitbekommen...

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Geh doch gleich mal zu dieser Beratungsstelle, bei der du schon warst, und lass dich im Vorfeld beraten, was dir zustünde.
    Diakonie, Caritas Sozialdienst z.B.

  • hm..also das mit der Aufrechnung des Unterhaltes habe ich vom Jugendamt... das haben die mir so gesagt... aber vielleicht hab ich da auch was nicht richtig mitbekommen...


    Aufrechnung, gibt es nicht!
    Sie hat ALGII - automatisch nach BGB 1603 nicht Leistungsfähig
    Er hat etwas mehr, also leistungsfähig, obwohl das eigentlich insbesondere wegen des Umgangsrechtes in Frage zu stellen ist (hier gibt es auch ein Urteil vom BGH aus 2005 zu).


    Beide Kinder kommen in einen Topf bei seinen Einkommen und das was über den 900 Euro Selbstbehalt übrig bleibt, wird verteilt.


    Ob beim ALGII eine höhere Warmmiete in den Richtlinien z. B. steht interessiert dann keinen mehr. Für den Pflichtigen gibt es nur die 360 Euro warm, welche anerkannt werden (es gibt zwar Ausnahmen, aber schwer durchzusetzen). Hier zählt das Unterhaltsrecht.


    Für den Mehrbedarf über den 900 Euro, kann ich nur wiederum empfehlen sich auf den Passus zu berufen aus der Düsseldorfer Tabelle:


    Eine angemessene Erhöhung des Selbstbehalts kommt in Betracht, wenn z.B. die in den jeweiligen Selbstbehalten enthaltenen Wohnkosten nach den Umständen unvermeidbar erheblich überschritten werden...


    Dieser scheint aber in der Praxis vor dem Familiengericht schwer durchzusetzen sein. Da der Unterhaltspflichtige nunmal sein letztes Hemd abgeben muss, insbesondere bei Mangelfällen (Bitte keine Steinigung hier veranlassen, es ist leider so). Die Fälle mit geteilten Kindern bei den Eltern, scheinen leider nicht genügend geklärt zu sein bei den Familiengerichten. Auch gibt es leider kein vernünftiges Beispiel im Anhang der Düsseldorfer Tabelle.


    Außerdem werden voraussichtlich die Selbstbehalte im nächsten Jahr auf 1000 Euro angepaßt. Im Bezirk des OLG Frankfurt bereits geschehen.

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