Nachnamensänderung?

  • Falls es das falsche Topic ist dann bitte verschieben. Fand keinen Besseren.
    Also, ich habe habe seid mehr als 6 Jahren das alleinige Sorgerecht für meine uneheliche Tochter. Sie selbst ist 10. Seid sie auf der Welt ist lebt es bei mir. Da es kaum einen Kontakt gibt zur Mutter wollte ich fragen wie es mit dem Nachnamen ist. Die Mutter kommt wenn überhaupt nur 1x im Jahr für ne Stunde vorbei.
    Sie hat auch öfter gesagt das sie meinen Nachnamen haben will. Muss man das gerichtlich beantragen und welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
    Danke euch schon mal^^

  • ich geh dann mal davon aus , das du AE-vater bist...
    wie ist das sorgerecht geregelt?


    soweit ich weiß , ist das ganz entscheidend ... aber hier gibt es reichlich experten , die genaueres wissen ( na ja , vielleicht nicht unbedingt um diese uhrzeit ;) )

  • ich geh dann mal davon aus , das du AE-vater bist...
    wie ist das sorgerecht geregelt?


    soweit ich weiß , ist das ganz entscheidend ... aber hier gibt es reichlich experten , die genaueres wissen ( na ja , vielleicht nicht unbedingt um diese uhrzeit ;) )


    Ja genau. Also ich hab das alleinige Sorgerecht ^^. Ich weiss halt unter anderem nicht ob ich die Zustimmung der Mutter brauche oder ob ich das alleine regeln kann. wie wo bla und so^^

  • du brauchst auf jeden fall die zustimmung der mutter, da es ja ihr name ist, der abgelegt werden soll. dazu kommt wahrscheinlich ein gutachten, weil das mädel schon 10 ist...
    beantragt wird es an unterschiedlichen stellen, je nach ort. da einfach mal in der stadtverwaltung anrufen und nachfragen.


    aber mach dir keine hoffnungen, die chancen sind so gut wie null das durchzubekommen.

  • na ja , so ganz aussichtslos würde ich es nicht betrachten ...


    klar muß die mutter zustimmen! wie steht sie denn zu der änderung?


    in meiner stadt müßtest du zum standesamt gehen und es dort beantragen ( im idealfall mit der mutter zusammen)


    in deinem fall wäre es vielleicht gut , wenn du einmal bei eurem zuständigen amt vorbeigehst und genaus nachfragst


    ( meine persönlichen erfahrungen mit namensänderungen beziehen sich nur auf eine "einbenennung" als ich geheiratet habe... auch dafür brauchte ich die zustimmung des leiblichen vaters)


  • Ja das mit dem Amt gehen sollte ich eh machen. Wie die Mutter datu steht kann ich nicht sagen. Habs noch nie angesprochen. Ich seh sie ja nur 1x im Jahr. Meine Tochter fragt halt die ganze Zeit wann sie den namen ändern kann. Deshalb komm ich auch jetzt damit.

  • @rübli
    eine einbenennung ist keine namensänderung ;) und damit deutlich leichter. hier soll aber ein name geändert werden und ohne zustimmung der mutter geht das nur über den nachweis, dass das psychische wohl des kindes ohne die änderung gefährdet ist. dazu kommt erschwerend, dass das kind seit 10 jahren mit dem namen lebt und (nach gesetz) ihre wurzeln damit verliert.


    nachzulesen hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/N…s_bei_Minderj.C3.A4hrigen


    teil über öffentlich-rechtliche namensänderung.

  • @rübli
    eine einbenennung ist keine namensänderung ;) und damit deutlich leichter. hier soll aber ein name geändert werden und ohne zustimmung der mutter geht das nur über den nachweis, dass das psychische wohl des kindes ohne die änderung gefährdet ist. dazu kommt erschwerend, dass das kind seit 10 jahren mit dem namen lebt und (nach gesetz) ihre wurzeln damit verliert.


    nachzulesen hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/N…s_bei_Minderj.C3.A4hrigen


    teil über öffentlich-rechtliche namensänderung.


    Welcher Teil sagt das mit den Wurzeln und verlieren? *nicht gefunden hab*

  • ok @ paulaken .. deshalb verwies ich ja auf die experten ;)


    @ tricky: erkundige dich beim zuständigen amt und sprich vor allen dingen zunächst mal mit der mutter ...
    du wirst ja wissen , wo sie wohnt und wie du in kontakt zu ihr treten kannst

  • ok @ paulaken .. deshalb verwies ich ja auf die experten ;)


    @ tricky: erkundige dich beim zuständigen amt und sprich vor allen dingen zunächst mal mit der mutter ...
    du wirst ja wissen , wo sie wohnt und wie du in kontakt zu ihr treten kannst


    Ja das sowieso ^^. Mal sehn was sie Tricky vom Amt sagen.:O

  • ui,das wird glaub schwierig.



    Man muss gute Gründe anführen,oft gehts übers Gericht.


    Schlupfloch wäre , Du heiratest jemanden mit Deinem Namen und ihr nehmt dann beide den Namen an :D . Nein im ernst,wenn Du heiratest und den Namen Deiner Frau annimmst dann könnt ihr beide den neuen Namen tragen.



    Ich hoffe morgen bekommst Du gute Gründe zur Argumentation geliefert.Kannst ja hier schonmal schmökern


    http://www.gesetze-im-internet…srecht/nam_ndg/gesamt.pdf


  • Ha ha ha XD
    Ok mal zusammenfassen
    Trickys Liste für die NNÄ
    (x) OK von mir
    (X) Ok von Tochter
    ( ) OK von Mutter
    ( ) Verheiratet sein
    ( ) Gutachten
    (X) alleiniges Sorgerecht
    So das ist der Stand vonm 7.11. 2010 01:33 Uhr
    Kann sich ändern^^

  • Schlupfloch wäre , Du heiratest jemanden mit Deinem Namen und ihr nehmt dann beide den Namen an :D . Nein im ernst,wenn Du heiratest und den Namen Deiner Frau annimmst dann könnt ihr beide den neuen Namen tragen.


    Nein, auch hier nur mit Zustimmung der Mutter.
    Ausser eben ein Gericht erkennt darauf, dass das Kind durch das Tragen dieses Namens Schaden erleidet.



    Falsch.
    Okay von der Mutter und selbst dann ist es nicht einfach.

  • Hallo und einen guten Morgen



    Da ich das Thema gerade hinter mir habe, kann ich schonmal sagen, dass es nicht ganz leicht aber auch nicht fürchterlich schwer sein sollte, den Namen von dir anzunehmen.


    Benötigen tust du in jedem Fall ein Schreiben vom Jugendamt dass du alleinige Sorge trägst.
    Dann brauchst du natürlich eine Begründung warum es jetzt so wichtig erscheint sie umbenennen zu lassen.
    Aber auch hier sehe ich genug Gründe vorliegen.
    (Mutter hat kein Interesse am Kind,Kind fühlt sich nicht zugehörig zur Mutter, Kind will Nachnamen da sie mit Papa zusammen lebt)


    Was ich sagen will:
    Geh auf die psychische Ebene und erkläre den Leuten vom Standesamt oder war es das Rechtsamt? :hae: die Situation.
    Fakt ist die Mutter muss einwilligen denn sonst geht garnichts.
    Der Vater meiner Mädels musste auch einwilligen, dass er einverstanden damit ist, dass seine Kinder seinen Namen tragen sollen!
    Es ist nicht aussichtslos und du hast gute Chancen wenn die Mutter mitspielt...


    Ich bin derzeit einfach Stilldement und weiß viele Kleinigkeiten nicht mehr kann deswegen nicht mit Urteilen und Paragraphen um mich schlagen....


    Viel Glück

  • Hallo MarlenE,




    da hab ich mich wohl unglücklich ausgedrückt.Es setzt immer das Einverständnis des anderen Elternteils voraus-trotz alleinigem Sorgerecht.Für mich war es die Umgehung der Nennung für Gründe.Bis 5J ,ist es einfacher.Ab 5 J wird das Kind dazu befragt.Da wäre eine Namensänderung durch Heirat mit Einverständnis aller noch am einfachsten zu bekommen.


    Ich sehe es wie Du.Es wird nicht einfach werden.

  • Nein, auch hier nur mit Zustimmung der Mutter.
    Ausser eben ein Gericht erkennt darauf, dass das Kind durch das Tragen dieses Namens Schaden erleidet.



    Falsch.
    Okay von der Mutter und selbst dann ist es nicht einfach.


    MarleneE ich glaub Tricky meint damit (das angekreuzte) was er hat... also zur Namensänderung hat er bisher.


    Tricky,


    einfach mal beim Standesamt anrufen, die müssten Dir die komplette Prozedur ja aufdröseln können, wie das funktioniert und welche Wege Du gehen mußt.


    Ich kenne nur einen Fall eines 10 jährigen Mädels wo es vor Gericht abgewiesen wurde, trotz Zustimmung des leiblichen Vaters.


    Mutter heiratete neu, hieß fortan X-Y (Doppelname), ihr Ehemann hieß Y, gemeinsames leibliches Kind hieß ab Geburt wie der Vater Y, Tochter aus erster Ehe hieß X (Mutters Name aus erster Ehe) und wollte gern X-Y heißen.
    Die Richterin sah keine Notwendigkeit zur Namensänderung.


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Es ist nicht richtig das ein Kind ab dem 5 ten Lebensjahr befragt wird!
    Also zumindest wurde weder meine damals 6 noch die 8 jährige befragt!


    Ist das von Landkreis zu Landkreis verschieden?
    Hmmm ich denke eher nicht...
    Aber auch hier lass ich mich gern eines besseren belehren.


    Oljamila
    P.S. Aber selbst wenn wäre es ja nicht wirklich schlimm denn dann wissen sie gleich aus Kindes Mund warum es ihr So "wichtig" ist

  • Hy Tricky,


    eine Namensänderung in Deinem Fall findet nach § 3 NÄG statt. Der Antrag wird beim Standesamt (evtl. bei Ordnungsamt) gestellt.


    Die Entscheidung ist eine Verwaltungsentscheidung im Gegensatz zur sogenannten Einbenennung.


    Im Zuge des Antrages wird die Mutter befragt, ob sie zustimmt. Wenn sie zustimmt, ist es ausreichend, wenn die Behörde auf Grund
    Deines begründeten Antrages und der Äußerung des Jugendamtes feststellt, dass die Namensänderung dem Kindeswohl förderlich ist (weiche Anforderungen). Sollte die Mutter nicht zustimmen, geht die Namensänderung nur, wenn es für das Kindeswohl erforderlich ist (harte Anforderungen). Es muss also klar sein, dass eine Nichtänderung des Namens sich schädlich auf die Entwicklung des Kindes auswirkt!


    Da Du aber ganz offensichtlich das Kind nach einem Sorgerechtsentzug bekommen hast, bzw. weil es ihm bei Dir besser geht und das Kind es massiv bei Dir einfordert, sollten die "harten" Voraussetzungen erfüllt sein. Zumindest rechne ich Dir gute Chancen hierfür aus.


    Der Kater :brille