OGATA Kosten???? Hammer....

  • Hallo Ihr,,


    mein Sohn ist jetzt in die Schule gekommen. Ich bin Berufstätig und habe lange um den Betreuungsplatz gekämpft. Ich bekam am Samstag die Rechnung. OH mein Gott :radab dachte ich.. 44 Euro fürs essen, Okay ist ja noch in Ordnung aber 110 Euro für die Betreuung. Ist das normal :ohnmacht: ??? Meine Frage ist gibt es ein Gesetz das der Vater sich an die Betreuungskosten dranbeteidigen muß???? 154 Euro da kann ich mir ja noch einen Job suchen.... Das kann doch nicht sein... :motz:


    Vielen Dank......

    Liebe Grüße


    Spiel :strahlen


    :wink Das Leben ist zur kurz um darüber nach zu Denken. :tanz

  • Wie lange sind die Betreuungszeiten ? Ich finde die Kosten normal.
    Du kannst den papa beteiligen und/oder die Kosten auf deiner
    Steuerkarte als Freibetrag eintragen lassen.


    Evtl. gibt es auch eine Kostenübernahme durch das Jugendamt-
    kommt auf dein Einkommen an.

  • OGATA=offene GanztagsSchule?


    Wieso müsst Ihr für die Betreuung zahlen, dann kannst Du ja gleich einen Hort in Anspruch nehmen.


    Hier kostet das Essen pro Tag 2,50, für H4 und gering Verdiener 0,50.


    Für die Nachmittagsbetreuung (verschiedene Kursangebote) zahlt amn in Hamburg nichts. Die Betreuung ist hier Montags Bis Donnerstag von 08.00 - 16.00 Uhr uund Freitags von 08.00 - 13.00 Uhr sichergestellt und das ohne weitere Kosten.


    Ob der Vater sich daran beteiligen muß, das kann ich nicht beantworten.

    :pfeif Vergeben :love
    an meine Kinder
    und
    Schatzi

  • Ich finde das viel!


    Bin eigentlich auch ein GUT Verdiener und zahle 40,00€. Da würde ich aber nachfragen!


    KV brauch sich nicht zu beteiligen da das Geld ja vom Unterhalt mit eingebracht wird dafür!

    Gelassenheit ist zur Zeit meine Stärke ;)

  • Ganztagsbetreuung hat mich hier bis vor Kurzem 370 Euro gekostet. Das Essen war inklusive. :daumen

  • Ich zahle für 5 Stunden Kernzeitbetreuung/Woche 44 € monatlich.
    Gegessen wird zuhause, obwohl die Betreuung ja inzwischen über Mittag, bis 13.15 Uhr geht. Kein Grund zum Meckern, also... :pfeif

  • ..ich finde den Betrag auch ein wenig hoch; ist es bei euch nach dem Einkommen gestaffelt?? irgendwie muß müssen ja die 154e zustande kommen.. :frag

  • Doch der andere Elternteil muss sich an den Betreuungskosten beteiligen und zwar werden die Kosten anteilig zum Nettoverdienst beider Eltern aufgeteilt.


    Das Essensgeld muss vom Unterhalt für das Kind gezahlt werden.

  • Ne, ist nicht nach dem Einkommen gestaffelt. Ich finde das sehr hoch. Es steht nur dabei wenn man Geld von der Arge bekommt braucht man nur den Bescheid einreichen. Dann zahlt man 15 Euro. Ich finde das Ungerecht. Ich denke das geht nach den Komunen. Gegen das Essensgeld da habe ich nichts. Aber das Betreuungsgeld 110 Euro ich frage mich gerade wofür??? :radab

    Liebe Grüße


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  • Bei uns übernimmt das JA anteilig die Kosten, je nach Verdienst. Frag doch mal bei der Schule nach, ob's das bei euch auch gibt.

  • Wofür ? Für die Betreuung deines Kindes ? Kannst du es abmelden ?
    Gibt es eine günstigere Betreuungsform ?
    Kann der Papa einen Zuschuß zahlen ?
    Antrag bei der Stadt/Jugendamt stellen - es gibt viele Eltern ind er Grauzone zwischen ALG II
    und Einkommen - da gibt es meist auch Zuschüsse.

  • Guten morgen,


    also mal wieder Zoff mit KV. Ich hatte ihn gefragt ob er sich an die Betreuungskosten beteiligt. Seine Aussage "NEIN". Meine Frage ist kann ich das irgendwie Geltend machen. Ich habe eine Beistandschaft. Ist es nicht so das sich beide Elternteile dran beteiligen müssen.
    Und wie mache ich das jetzt.????? :devil:

    Liebe Grüße


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  • Ich finde das schon seltsam, normal wird der Elternbeitrag immer nach dem Jahreseinkommen berechnet. Ganz grob wie es bei uns ist:


    bis 12.200-------> 0 €, bis 24.500------> 50 €, bis 36.800------> 80 €, bis 49.000------> 130 € usw. Der höchste Betrag ist 150 € bei einem Jahreseinkommen über 61.300.


    Dazu kommt nach das Essensgeld, pro Mahlzeit 2,56 € , ermäßigt 1,06 €.

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  • Also habe als allererstes mit dem KV gesprochen. Habe dann hier nach gefragt . Wie es aussieht. Ich habe dann dort beim Rathaus angerufen. Ich werde zuerst mal einen Antrag stellen, habe die Papiere schon zusammen. Lohnabrechnungen, Unterhalt und Kindergeldnachweise möchten die haben, unter anderem auch den mitvertrag. Finde ich komisch. Naja. Ich bin vor kurzen mit meinem Freund zusammen gezogen. Ich bin Schwanger und bin Berufstätig. Er geht auch arbeiten ist aber auch seiner 8 Jährigen Tochter Unterhaltspflichtig. Hat Kredite laufen. In wie weit wird er angerechnet? Wir teilen uns die Kosten. Falls ich denn ganzen Betrag alleine zahlen muß, kann ich mir noch eine Stelle suchen. Auch wenn ich in Elternzeit gehe werde ich auch Stundenweise arbeiten gehen müßen.


    Ich bin immoment ein bißchen wütend.... :flenn

    Liebe Grüße


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  • Das ist so unterschiedlich wie das Wetter - hier sind es 225 € Punkt - er sich das nicht leisten kann, muss einen Antrag beim Jugendamt stellen,
    dann wird das Grundeinkommen (Netto minus Miete, Anazhl der Personen usw. berechnet) und ein Zuschuß geleistet bzw. eine Vollkostenübernahme ausgestellt.


    Grundsätzlich muss niemand unter dem Existenzminimun leben - da gibt es Zuschüße - auch wenn die beim Amt nur ungern rausgerückt werden.


    google mal nach


    § 90 Abs. 3 SGB VIII

  • Danke. Ich werde jetzt denn Antrag fertig machen. Und hoffen. Mehr als eine Ablehnung kann ich ja nicht bekommen. Dann werde ich den KV ranziehen. Dieser Stur kopf. Ich habe nur Probleme mit Ihm. Kann so was nicht mal ohne Streit laufen. Nein ist nicht möglich... Ich hänge auf sämtlichen Kosten . Und er sagt ich zahl doch Unterhalt. Denn Kindergartenbeitrag habe ich auch all die Jahre selber gezahlt. Habe auch nie was von ihm verlangt. Aber das sind jetzt Kosten die kann ich nicht selber tragen. :rolleyes2:

    Liebe Grüße


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  • Ich habe da noch mal eine Frage. Wenn ich denn Antrag mit meinen Papieren zusammen stelle, muß ich auch Sachen von meinem Freund auch mit schicken??? Weil dann mache ich das sofort sonst geht der Briefverkehr wieder los????

    Liebe Grüße


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  • Ich bin vor kurzen mit meinem Freund zusammen gezogen. Ich bin Schwanger und bin Berufstätig. Er geht auch arbeiten ist aber auch seiner 8 Jährigen Tochter Unterhaltspflichtig. Hat Kredite laufen. In wie weit wird er angerechnet?



    Bei uns wurde nur die Miete verrechnet (also sein Anteil von den Mietkosten abgezogen). Das Einkommen spielte nie ne Rolle. Aussage der Sachbearbeiterin: Es ist nicht sein Kind und er deswegen auch nicht finanziell für sie verantwortlich.


    Die Bezuschussung des Beitrags für die Betreuung ist aber Sache der Kommunen und deswegen kann das sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Bei Wohngeld und Co spielt das Einkommen des Partners ja durchaus ne Rolle.


    Hast du dem zuständigem Amt gesagt, dass du mit einem Partner zusammenlebst? Wenn die dann nicht gesagt haben, dass du seine Einkommensnachweise vorlegen musst, brauchst du dir vermutlich keine Gedanken zu machen....


    Ach... bei uns zählen auch Sachen wie Haftpflicht/ Hausratversicherung, Riesterrente und Unfallversicherung fürs Kind mit rein....