Unterhaltsvereinbarung mit KV

  • Wer von euch hat eine Unterhaltsvereinbarung mit dem KV/KM geschlossen, wo wurde diese geschlossen (unter euch oder vor dem Jugendamt), welche Bedingungen enthielt diese, wonach richtete sich der Betrag (Düsseldorfer Tabelle oder selbst ausgemachter Betrag) und wie läuft es bei euch mit dieser Vereinbarung (wird sie eingehalten?). Ich meine jetzt NICHT den Unterhaltstitel als solchen sondern eine Unterhaltsvereinbarung zwischen euch als Eltern. Nehmt ihr zusätzlich soziale Leistungen (Wohngeld/Hartz IV) in Anspruch?


    Überlegungen stehen nämlich an, mit dem KV eine Unterhaltsvereinbarung zu treffen weil die Beistandschaft wie auch beim ersten mal als ich eine solche hatte, total querschießt und nicht wirklich nach dem handelt, was ICH möchte sondern nur, was das Jugendamt selbst will.

  • Nehmt ihr zusätzlich soziale Leistungen (Wohngeld/Hartz IV) in Anspruch?


    Überlegungen stehen nämlich an, mit dem KV eine Unterhaltsvereinbarung zu treffen weil die Beistandschaft wie auch beim ersten mal als ich eine solche hatte, total querschießt und nicht wirklich nach dem handelt, was ICH möchte sondern nur, was das Jugendamt selbst will.


    naja, das jugendamt wendet vermutlich die gesetze an und die arge wird auch nicht begeistert sein, wenn du einen niedrigeren unterhalt vereinbarst und sie den ergänzen soll :winken:

  • Darum geht es ja nicht. Ich will ja schon auf eine anständige Berechnung weiterhin bestehen nur will das Jugendamt mit allen Mitteln eine Pfändung durchsetzen, wodurch der KV aber seinen Job verlieren würde (steht kurz vorm Übernahmevertrag von Zeitarbeitsfirma zur regulären Firma und die reguläre Firma will mit Pfändungen nichts zu tun haben) und das interessiert das Jugendamt aber nicht. Es würde auch nicht darum gehen, die Pfändung komplett fallen zu lassen sondern sie nur auf Eis zu legen bis zu einem gewissen Punkt um zu sehen, ob der KV sich jetzt kümmert und er seinen Übernahmevertrag in der Tasche hat. Kümmert er sich nicht oder wieder nur verspätet, würde die Pfändung weiter laufen mit der Konsequenz dass er dann halt viel. seinen Job verliert aber dies muss man ihm nicht von vornherein verbauen (die Möglichkeit auf den festen Vertrag). Außerdem ist der Titel damals erstellt worden als das zweite Kind noch nicht auf der Welt war - von daher ist er zu hoch angesetzt. Angeblich war der KV schon beim Anwalt und hat sich den richtigen Unterhaltsbetrag ausrechnen lassen. Den würde ich selbst noch mal gegenprüfen lassen und wenn dann ein niedrigerer Betrag rauskommt als beim Titel würde eben dieser in Ansatz gebracht werden.


    Oder muss bei Inanspruchnahme von sozialen Leistungne der Titel weiterhin in Anspruch genommen werden, obwohl dieser von den Zahlen evtl. nicht mehr aktuell??


    Ich will weder Sozialbetrug begehen, mich sonstwie in die Nesseln setzen aber nun auf Teufel komm raus eine Pfändung zu bewirken, die evtl. den Arbeitsplatz vom KV gefährdet obwohl dieser nun zugesagt hat, alles zu regeln und nur einen kleinen Zeitaufschub benötigt um alle Unterlagen zusammen zu bekommen, ist auch nicht das wahre, oder?? Natürlich erzählt er viel wenn der Tag lang ist und dass weiß ich am besten aber deswegen wäre es auch nur eine Ruhendstellung für ein oder zwei Monate. Dies will das Jugendamt aber nicht und riskiert somit den festen Vertrag vom KV.

  • (steht kurz vorm Übernahmevertrag von Zeitarbeitsfirma zur regulären Firma und die reguläre Firma will mit Pfändungen nichts zu tun haben)


    ...wollte er nicht auch mal polizist werden :hae:


    will damit fragen, woher weisst du, dass diese behauptung jetzt zutrifft :hä


    warum sollte er jetzt plötzlich zuverlässiger zahlen?


    wenn er das getan hätte, würde es ja keine pfändungen geben...
    wegen des jobs soll er mit dem jugendamt reden (nicht dein problem)
    zitat:
    "obwohl dieser nun zugesagt hat, alles zu regeln und nur einen kleinen Zeitaufschub benötigt um alle Unterlagen zusammen zu bekommen"


    ...kann er ja dem jugendamt mitteilen :ohnmacht:


    :winken:

  • Es ist aber mein Problem wenn er den Job verliert und dann wieder nicht zahlungsfähig ist. Er wollte Polizist werden ja - dann kam aber die Pfändung und die Ausbildung wurde ihm verwehrt. Mit Pfändungsbeschluss kannst du kein Polizist werden.


    Ich denke er würde zuverlässiger zahlen, weil er jetzt gesehen hat, dass ich ernst mache mit den Pfändungen. Dadurch hat er ja schon seinen Polizistenjob nicht bekommen und nun steht sein weiterer Job auf dem Spiel. Er scheint sich nun wirklich zu bemühen. Und tut er es wieder nicht - läuft die Pfändung weiter. Ich hätte jetzt nichts zu velieren - nur er.


    Er redet auch mit dem Jugendamt - nur die Pfändung geht nur mit einvernehmlichen Einverständnis ruhig zu stellen.


    Aber wie gesagt, darum geht es hier jetzt nicht. Ich würde einfach nur gern Informationen haben von Leuten hier, die bereits Unterhaltsvereinbarungen mit dem anderen Elternteil geschlossen haben und nicht meinen Fall hier breittreten. Ist nicht gegen dich gemeint aber ich hab schon genug Gedanken im Kopf und will einfach mal geordnet vorgehen.

  • Ich denke er würde zuverlässiger zahlen, weil er jetzt gesehen hat, dass ich ernst mache mit den Pfändungen.


    Du machst doch gar nicht ernst? Er hat einen erhofften Job nicht bekommen und gibt Dir die Schuld dafür. Und das wo Du doch gar nicht gepfändet hast. Du ziehst Dir diesen Stiefel an und willst entgegen den Vorgaben des Jugendamtes jetzt doch wieder verzichten.


    Angenommen, der Job wäre so sicher gewesen, wie der KV rumgetan hat.
    Ich stell mir das grad mal so vor. Der Mann hat nen sicheren neuen Job als Polizist, geht hin um den Vertrag zu unterschreiben und sagt "weil ich so redlich bin, sage ich ihnen, dass ich keinen Kindesunterhalt zahlen möchte und deswegen wohl bald gepfändet werde."


    Ich frage mich, WARUM er dann wohl den Vertrag nicht bekommen hat.
    Pfändung (selbst wenn's schon ein Beschluss war) bedeutet nichts anderes als: Der Mann kommt seinen staatsbürgerlichen Pflichten nicht nach - er sollte wohl doch nicht einer der Hüter des Gesetzes werden.


    Sicher ist aber: Er hat Dich schon wieder soweit, für seine Probleme die Verantwortung zu übernehmen. Jetzt stellst Du Dich sogar zusammen mit ihm gegen das Jugendamt.


    (nicht böse gemeint - trotzdem wahr)

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • @marlene: Nein, ich ziehe mir diesen Schuh nicht an und ich lass mir jetzt hier auch nicht überstülpen, dass ich ihn mir angeblich anziehen würde. Mir ist klar, dass ICH NICHT SCHULD bin sondern er alleine, denn ER hat die Pfändung verursacht, NICHT ICH. Diesen Punkt können wir also mal getrost streichen.


    Und natürlich ist bereits bei ihm gepfändet worden sonst würde ich das nicht schreiben!! Es ist bereits zweimal gepfändet worden, letzten Monat und diesen Monat (letzte Woche!).


    Und die Gesichte mit dem Polizistenjob läuft eigentlich ganz anders: Ein Jahr vor Antritt machen sie die ganzen Test, ob fähig oder nicht. Bis zum Beginn (letztes Quartalsviertel aus dem nächsten Jahr) bekommen sie dann einen Monat vorher nochmal ein Schreiben, bei welcher Stelle sie wann anfangen werden. Meint ihr nich, sie durchleuchten in diesem einem Jahr ihre angehenden Polizisten nicht auf Herz und Nieren? Klar - sicher dürfen die das nicht aber mir kann keiner erzählen, dass sie nicht doch verdeckt alles nochmal überprüfen behördlich. Und da ist nunmal sicher auch (zu Recht) die Pfändungsgeschichte ans Tageslicht gekommen, weshalb der KV seinen Vertrag nicht bekommen hat. Und nochmal: ICH BIN NICHT DRAN SCHULD dass er den Vertrag nicht bekommen hat. Das weiß ich und ich zieh mir diesen Schuh auch nicht an. Das hat allein er zu vertreten.


    Zitat

    Sicher ist aber: Er hat Dich schon wieder soweit, für seine Probleme die Verantwortung zu übernehmen. Jetzt stellst Du Dich sogar zusammen mit ihm gegen das Jugendamt.


    Damit hast du teilweise recht aber ich sehe auch die Unterhaltszahlungen in Gefahr, wenn der KV seinen Job verliert weil das Jugendamt total dicht macht. Erst waren sie ja bereit die Pfändung nochmal ruhend zu stellen, ziehen dies aber plötzlich wieder zurück. Und eigentlich arbeitet das Jugendamt ja auf meinen Antrag hin und nicht gegen mich oder habe ich das falsch verstanden?? Ich denke nicht. Ich stelle mich nicht gegen das Jugendamt sondern versuche mit ihnen zu kooperieren, damit beide Seiten etwas davon haben.


    Mir ist es fast schon lieber, wenn ich mir einen Anwalt nehme. Ich hatte letztes Jahr schon Probleme mit dem Jugendamt als sie mich zwingen wollten den Vater wegen Unterhaltspflichtverletzung anzuzeigen OBWOHL er offensicht aufgrund nachgewiesener Arbeitslosigkeit und nachgewiesenen Bemühungen nach neuer Arbeit zahlungsunfähig war!


    Ich habe keinen Bock mich hier ständig verteidigen zu müssen sondern dachte eigentlich, dass ich hier ein paar Ratschläge wegen einer Unterhaltsvereinbarung bekommen würde! Sorry aber bei diesem Thema habe ich mittlerweile ein verdammt dünnes Fell. Ich muss mich ständig abstramplen, alles alleine bewältigt kriegen und von jeder Seite bekomme ich Druck gemacht und keiner hilft mir wirklich weiter.

  • Wenn ich Dir zu nahe getreten bin, tut mir das leid. Sorry dafür. :blume


    Und nochmal: ICH BIN NICHT DRAN SCHULD dass er den Vertrag nicht bekommen hat.


    GUT!


    Und eigentlich arbeitet das Jugendamt ja auf meinen Antrag hin und nicht gegen mich oder habe ich das falsch verstanden??


    Das Jugendamt arbeitet für das Kind im Normalfall.


    Aber vielleicht kriegst ja noch ein paar gute (bessere) Tipps hier.


    Ich drück Euch die Daumen! :daumen

  • Ja, das Jugendamt arbeitet eigentlich fürs Kind aber tun sich nicht das Gegenteil davon, wenn sie jetzt doch herausfordern, dass er den Job verliert?? Ich mein.. er steht nicht seit 2 Jahren in einem festen Anstellungsverhältnis, wo ihm diese Pfändung sicher nicht den Job kosten würde sondern er versucht beruflich wieder Fuss zu fassen. Dass er jetzt die Pfändung an der Backe hat: Sein Bockmist. Aber wenn er sich doch jetzt bemüht dass alles wieder auf die Reihe zu bekommen, dann sollten sie ihm doch schon entgegenkommen oder? Gut - sie haben die Pfändung letzten Monat nachdem sie einmal gepfändet haben, ruhend gestellt unter der Bedingung er kümmert sich und macht Rückzahlungsangebote. Die Frist verstrich, es wurde kein Unterhalt gezahlt und kein Angebot gemacht. Klar dass die Pfändung wieder aufgenommen wurde, was ich auch richtig fand und diese selbst auch veranlasst habe. Das Jugendamt hätte es wohl ohne meine Anmerkung gar nicht mitbekommen, dass schon wieder nicht gezahlt wurde! Allerdings hat der KV wohl dem Jugendamt mitgeteilt, dass er es unter der gesetzten Frist nicht schafft alle Unterlagen zusammen zu bekommen um sich vom Anwalt beraten zu lassen. Darauf wäre angeblich seitens des Jugendamtes nicht reagiert worden :frag . Keine Ahnung. Kann ich nicht nachvollziehen - mir sagen die ja auch nicht viel. So - nun ist mir halt auch erst zu Ohren gekommen, dass er eben mometan noch bei einer Zeitarbeitsfirma ist und kurz vorm Übernahmevertrag steht für die neue Firma - diese ihm aber wohl schon klar gesagt hätten, dass sie nichts mit Pfändungen etc. zu tun haben wollen. Scheinbar ist er dann aufgrund der ersten Pfändung (von der die neue Firma noch nichts mitbekommen hat) in die Pötte gekommen - aber wieder nen Tick zu langsam. Er hat schon immer ewig gebraucht für seinen Schriftkram und damit will ich ihn jetzt NICHT in Schutz nehmen. Das war schon damals immer ein Streitpunkt auch in der Beziehung! So - natürlich kann ich verstehen, dass das Jugendamt sagt, er erzählt viel wenn der Tag lang ist (wer weiß dass besser wie ich???) und sie keine Ruhendstellung mehr machen wollen ABER wie gesagt... sie handeln auch nicht im Sinne des Kindes, wenn sie meiner Bitte die Pfändung für zwei Monate nochmal ruhig zu stellen ignorieren und er den Job in der neuen Firma verliert (NICHT WEGEN MIR sondern weil er wieder zu lahm war) und dann wieder keinen Kindesunterhalt zahlen kann?


    Weißt du warum ich so dünnhäutig bin? Weil egal wie ich es mache es verkehrt ist momentan. Und jeder drückt und schiebt und keiner hilft.... . Da bin ich schon froh, dass es hier das Forum gibt wo man sich mal ausheulen darf, denn sonst habe ich hier niemanden, der die Situation versteht.

  • So, nu aber ich! :lach


    Mein Ex hatte bis vor einigen Monaten noch einen super bezahlten Job bei der Bundeswehr, tauschte den allerdings auch dann ein gegen einen schlechtbezahlterem Hausmeisterjob. Und das nachdem er nach der Trennung mehrere tausend Ero Schulden gemacht hat und der Unterhalt für irgendwann ja 2 Kinder auch immer seltener laut Titel kam!
    Nach der Trennung mußte er allerdings seine Freiheit erst einmal auskosten. Daher mein Mitleid auf Sparflamme! :schiel


    Nachdem einige Monate gepfändet werden konnte, war der Job auch nicht mehr aktuell... :ohnmacht:


    Nun ja, nun ist der KV halt Hausmeister, in der Privatinsolenz da die Schulden es nicht anders zuließen (nun ja)!
    Er möchte allerdings bald heiraten, seine Bald-Frau möchte im übrigen nach der Hochzeit beginnen zu studieren. Und da hat er auch schnell erkannt dem JA schon mal mitzuteilen das er bald auch ihr unterhaltspflichtig ist. Wunderbar, wofür Geld wiederum da ist! :schiel
    Ich frage mich gerade was passiert, wenn gerade in der Zeit der noch laufenden Privatinsolvenz es zur Trennung kommt! :devil::schiel


    So, nun hat der KV allerdings einen Anwalt eingeschaltet, seinen letzten hat er übrigens nicht bezahlt, und um Herabsetzung des Titels gebeten.
    Gleich allerdings noch seine neue Riesterrente in Abzug gebracht! :crazy


    Da er ja nun bedeutend weniger verdient wie noch zu Bundeswehrzeiten bin auch ich der Meinung, das der Titel so nicht haltbar ist. Zumal der Herr ja auch 2 Kindern unterhaltspflichtig ist und trotz allem auch noch was zum Leben haben soll! Vor Jahren hat er noch über meinen sozialen Abstieg gelästert, so viel Verbitterung habe ich nicht mehr übrig ihm das noch heute auf´s Butterbrot zu schmieren... ( Da staun ich manchmal über mich selber) :D


    So wurde jetzt mit dem JA eine Unterhaltsvereinbarung erarbeitet, mit Zusatzpunkten: Zahlung bis zum 15. des Monats, und gültig für ein Jahr dann wird sein Verdienst erneut überprüft! Na ja, und halt ganz fett die eigentliche Summe des Titels und die nun festgelegte Summe des Unterhalts!


    Beide Unterschriften drunter, fertig! Hoffte ich zumindest! Denn für September geb es bisher noch keinen Unterhalt! :wand


    Wenn ich dich so lese, erkenne ich mich aber oft darin wieder. Da fühle ich mich längst nicht so alleine, tut irgendwie gut zu wissen das es dir ja irgendwie genauso geht.
    :tuschel:knuddel

  • Danke Cath für deinen Bericht. Um wieviel EUR habt ihr den Unterhalt runter gesetzt? Der Titel damals wurde auch erstellt, da war er noch selbständig tätig und hat gut verdient. Tut er ja nun nicht mehr. Ich glaub zwischen dem damaligen Verdienst und jetzt liegen ca. 900 EUR netto! Wie hast du das mit dem Jugendamt geklärt und erhälst du mometan soziale Leitungen? Die vom Wohnungsamt (was ich ja auch verstehen kann) meinten natürlich zu mir, dass ich auf der einen Seite nicht verzichten kann, auf der anderen aber beantragen. Genau so sehe ich das ja auch aber wie gesagt.. keinem ist geholfen, wenn der KV seinen Job verliert aber ich möchte auch nicht weniger Wohngeldanspruch haben nur weil ich dem Vater entgegenkomme und dabei dann selbst Minus mache oder rechne ich da falsch?


    Ja... ich sag mir auch so oft: Hochmut kommt vor dem Fall denn bei unserem KV war es genauso wie mit deinem KV (Freiheit auskosten nach Trennung, viel zu teure neue Wohnung, Schulden gemacht, etc. mich aber im Gegensatz wegen meinen Hartz-IV-Zeiten belächeln) und naja.. wir sind zwar ständig am kämpfen aber dafür haben wir uns ein sicheres Gerüst gebaut. :D


  • Angenommen, der Job wäre so sicher gewesen, wie der KV rumgetan hat.
    Ich stell mir das grad mal so vor. Der Mann hat nen sicheren neuen Job als Polizist, geht hin um den Vertrag zu unterschreiben und sagt "weil ich so redlich bin, sage ich ihnen, dass ich keinen Kindesunterhalt zahlen möchte und deswegen wohl bald gepfändet werde."


    Marlene, ist es möglich, das Du Dich schon lange keinem Vorstellungsgespräch unterziehen mußtest? Es ist in vielen Firmen gang und gäbe, das man so eine Art Selbstauskunft ausfüllen muß, worin eigentlich auch immer nach Pfändungen gefragt wird.


    Und für AG machen Pfändungen mehr Arbeit, zumindest der Lohnbuchhaltung.


    Und wieso die Pfändungen da anstehen (ob nun selbstverschuldet oder nicht) interessiert in der Regel keinen potentiellen AG

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Das Jugendamt handelt einfach nur konsequent und das finde ich auch gut und richtig, denn an eine Spontanwandlung und Besserung glaube ich ehrlich gesagt nicht. Da läuft grad Euer altes Muster ab und Du schützt ihn. Eine Vereinbarung wird vermutlich das Papier nicht wert sein, auf das sie geschrieben wird.


    Ich verstehe sein Problem nicht. Warum ist er nicht in der Lage JETZT mit dem Jugendamt zu sprechen und überhaupt mal eine Zahlung zu leisten, um seinen plötzlich erwachten Willen zu zeigen?


    Es sollte alles nicht Dein Problem sein, denn es liegt doch allein an ihm. Du bist zu nett :troest


    Der lullt Dich grad wieder ein und bald fängst Du wieder von vorne an. Jobverlust ist schon ein sehr wirkungsvolles Druckmittel :kopf Für mich klingt es danach, als wenn das Jugendamt seine Masche durchschaut hat und bei dem Spiel einfach nicht mitmacht.

  • Ich finde gut, wenn Du ihm den Weg im Beruf nicht verstellst. Und ich sehe es wie Du, es nützt nichts, die Pfändungen fortführen zu lassen, wenn dadurch die Arbeitslosigkeit droht. Und außerdem ist das alles ja Deine Sache.


    Was andererseits natürlich nicht heißt, dass dafür dann die Allgemeinheit aufzukommen hat. Wenn Du Dich großzügig zeigen willst, und dazu hast Du jedes Recht, dann auf Deine eigene Kosten.


    DM
    Die weder Unterhalt oder irgendwelche soz. Leistungen in Anspruch genommen hat....

  • Also ich bekomme somit fast 90 Euro weniger fürs Kind.
    Neben Gehalt (was endlich gleichbleibend ist jeden Monat) beziehe ich zusätzlich aufstockend Hartz4 und Wohngeld.
    Wohngeld ist da weniger das Problem. Bisher hat auch dieses Amt alles mitgemacht: UVG, unreglmässige Zahlungen, Pfändungen...


    Und die ARGE? Ein Kapitel für sich! Für 2010 sind nur die Bescheide Januar- März richtig. Bei allen anderen ist Widerspruch eingelegt. :kopf Man hat es nicht geschafft mein Gehalt (damals noch unregelmässig) nicht richtig einberechnet werden kann. Für Oktober ist nun die Leistung angedroht worden einzustellen, da ich mein Einkommen für September nicht offen lege. Da dies keiner in der Firma kann, denn Geld gibt´s erst Mitte Oktober für September muss man deren Logik auch nicht verstehen!


    Die Unterhaltsvereinbarung ging ganz einfach: er zahlte mal wieder nicht, legte aber nach Jahren und mehrmaliger Aufforderung sein Nachweise vor. Da war klar, dasss der Titel so echt nicht haltbar war. Ich mein, so ein Schwein bin ich dann auch nicht! :rolleyes:
    Die SB vom JA erstellte ein mehrseitiges Schriftstück auf,also eigentlich war es ein Blatt, mit mehreren Durchdrücken! Unterschrift drauf, fertig!


    Nun ja, es scheitert, wie ja gestern schon berichtet an der Durchführung, wenn der KV noch nciht mal bereit ist das zu bezahlen! :radab:kopf


    Da muss ich mich allerdings bestimmt nicht rechtfertigen wieso der Vater nun weniger zahlt. Vor allem kommt für´s Amt sowieso das gleiche raus. Entweder beziehe ich nun UVG vom JA, oder bekomme Unterhalt vom Vater überwiesen. Mit der neuen Unterhaltsvereinbarung ist beides nun gleich hoch! :rotwerd Die Zahlen für die Ämter also die gleichen!

  • Zitat

    Da muss ich mich allerdings bestimmt nicht rechtfertigen wieso der Vater nun weniger zahlt. Vor allem kommt für´s Amt sowieso das gleiche raus. Entweder beziehe ich nun UVG vom JA, oder bekomme Unterhalt vom Vater überwiesen. Mit der neuen Unterhaltsvereinbarung ist beides nun gleich hoch! :rotwerd Die Zahlen für die Ämter also die gleichen!


    Genau so sehe ich das auch, sollte eine Unterhaltsvereinbarung zustande kommen (wenn der KV mir bzw. dem Jugendamt nun endlich seine Einkommensnachweise bzw. die Berechnungen des Rechtsanwaltes vorzeigt). Denn dann beziehe ich kein UVG mehr sondern wieder normalen Unterhalt und was das Wohngeld angeht: Das würde ich auch mit dem jetzigen titulierten Unterhaltsbetrag bekommen, weil das Geld vorne und hinten nicht reicht. Und es geht hier nicht darum, dem Vater bzgl. niedrigerer Zahlung entgegen zu kommen weil er auf Mitleid machen würde sondern die Pfändung evtl. ruhig zu stellen, damit er seinen Job nicht verliert und zahlungsfähig ist. Was wäre denn die Konsequenz davon, dass er den Job verliert? Die Allgemeinheit zahlt weiter für mein Kind wie hier immer so schön gesagt wird. Und sorry... dieser Spruch "die Allgemeinheit muss immer aufkommen" sößt bei mir nur noch sauer auf. Das ist jetzt nicht bös gegen irgendwen hier gerichtet aber es nervt echt gewaltig. Auch ich zahle meine Steuern und gehe arbeiten und jeder, dem das Geld nicht reicht, hat ein Recht auf soziale Leistungen. Wenn der KV nunmal nicht soviel zahlen kann wie im Titel steht weil dieser erstellt wurde, als der KV noch selbständig war und kein zweites Kind hatte muss man auch nicht auf Teufel komm raus, diesen Betrag verlangen und auf eine Pfändung beharren, womit er möglicherweise seinen Job verliert. Und man konnte es auch mehrfach in meinen Zeilen lesen: Ich stecke nicht mit dem KV unter einer Decke und mache gemeinsames Ding mit ihm sondern ich schaue auch, dass er eben zügig seine Unterlagen vorlegt, weil sonst gibts nix mit Ruhigstellung der Pfändung! Zeigt er wieder seine Unterlagen nicht, wird weiter gepfändet. Da kenn ich auch kein Pardon. Schließlich müssen wir auch sehen wo wir bleiben wenn er nicht kooperiert.


    Ach.. was rechtfertige ich mich hier eigentlich schon wieder? :hm...

  • Ach.. was rechtfertige ich mich hier eigentlich schon wieder? :hm...


    Siehste! :bldgt: Kannste dir gleich mal abgewöhnen! Du bist du doch nicht für die Finanzen deines Exes zuständig. So habe ich das mal der ARGE auch mitgeteilt und das sie mich damit in Ruhe lassen sollen! Natürlich, wenn er den Titel zahlen würde, würde ich mit Wohngeld (fast) kein Hartz4 Bezug mehr haben. Ist nicht so, was allerdings nicht meine Schuld ist! Mehr wie arbeiten kann ich nicht in einem Bundesland mit dem niedrigsten Lohn bundesweit! :tuschel

  • So - heute habe ich ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, dass ich ja wohl telefonischen Kontakt mit KV hätte und mich wohl mit diesem auch einigen wöllte und sie nun keinen Handlungsbedarf mehr sehen für meinen Sohn tätig zu werden. Wenn dies doch der Fall wäre, bräuchten sie freien Handlungsspielraum, denn schließlich seien sie nicht Vermittler zwischen uns Eltern sondern der Anwalt des Kindes.


    Ja hallo?? Ich hab doch nur gesagt, dass ich einverstanden wäre mit einer nochmaligen Ruhendstellung der Pfändung (und die Grüne aufgezählt) und diese dann im Dezember, sollte sich der KV nicht rühren, wieder aufgenommen werden soll. Mehr doch nicht! Hab ich denn bei einer Beistandschaft so überhaupt kein Mitspracherecht??? Ich dachte schon - scheinbar ist das Jugendamt hier aber anders eingestellt. Jetzt wollen sie mir schon wieder die Beistandschaft einstellen, nur weil ich mal Einwänder erhoben habe. Damals - als sie auf Teufel komm raus den Vater anzeigen wollten obwohl es keinen Grund gab (er war tatsächlich nicht leistungsfähig!) und ich da nicht mitgespielt habe, haben sie mir schon die erste Beistandschaft gekündigt!


    Und um die Fragen vorweg zu nehmen: Nein, der KV hat sich bis heute weder bei mir mit einem Zahlungsangebot gemeldet, noch hat er Unterhalt an mich gezahlt. Von daher werde ich die Beistandschaft auf jeden Fall weiter laufen lassen ABER ist es wirklich so, dass man Null Mitspracherecht hat???


    Ich find das nicht so in Ordnung.


    Gruß
    Gewitterhexe