Vater möchte zum 6. Geburtstag gemeinsames Sorgerecht

  • Hallo,


    nach dem Karlsruher Urteil letzter Woche hatte ich gleich Nachricht: sofortiges gemeinsames Sorgerecht oder Gerichtsstreit, um neues Gesetz durchzusetzen! Also: Vater ist nach 10 Monaten weggegangen, also hatte ich alleiniges Sorgerecht bisher- habe eine Negativbescheinigung. Vater zahlte nie betreuungsunterhalt und erst später Unterhalt, der Umgang wird seit 1 Jahr regelmäßig eingehalten, da er gerichtlich festgelegt wurde.


    Geht esjemandem ähnlich. Die Mutter verliert nun das alleinige Sorgerecht, obwohl vater sich nie bzw. kaum fast 6 Jahre lang "sorgte"??? Und weil er streitet, darf ich mich wieder an den Gerichtskosten anteilig beteiligen...wenn er nungeminsame sSorgerecht erhält, geht er gleich wieder mit der Schulentscheidung wieder vor gericht...ansonsten hat er gar keine Vorteile davon---nur streitsüchtig un dwill Geld ausgeben, um mich zu ärgern (formuliert e rauch so9


    Was kann ich tun? Ihc habe keinen Anwalt...Jugendamt und Gericht äußern sich auf Anfrage gar nicht zum neuen Gesetz. :idee

  • Hallo,


    so auf den ersten Eindruck würde ich abwarten, ob er überaupt etwas unternimmt (und schon alleine das wäre für mich die Hölle)!


    Verlangen kann man(n) viel!


    Wenn er es wirklich versucht, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als Dir einen guten Anwalt zu nehmen.


    Ich drück Dir die Daumen, dass er nur heiße Luft von sich gegeben hat!

    Engel sind auch nur Geflügel .... :strahlen

  • Ich würde auch einfach mal abwarten ... Kein Mensch weiß, wie in nächster Zeit bei solchen Begehren gerichtet wird.


    Was hat er denn gegen die Schulentscheidung? Warum würde er da streiten wollen?

  • Ich würde mir, an deiner Stelle, jetzt schon einen guten Anwalt suchen und mich informieren...aber denke mal, den hast du sicher schon?
    Wünsche dir ganz viel Kraft und drücke dir die Daumen, dass der Herr nicht die nötige Energie aufbringen wird!!

  • Ja, habe es per sms und mail, bei Übergabe auch mündlich gesagt bekommen- ein Anwalt vom AE-Verband sagte, ich könne nichts tun- Urteil ist gefällt und alle Väter können nun das gemeinsame Sorgerecht einklagen und ich würde verlieren!


    Schulstreit habe ich schon bei meiner Tochter gewonnen...Er streitet immer- egal worum!

  • Urteil ist gefällt und alle Väter können nun das gemeinsame Sorgerecht einklagen und ich würde verlieren!


    Das ist meiner Meinung nach ein wenig voreilig. Aber er will klagen, also wirst Du es erfahren ....

  • Also so wie ich das mitbekommen habe wird bei dem gemeinsamen Sorgerecht vom Familienrichter immer nach dem Kindswohl entschieden. Wenn der KV sich also vorher nie wirklich gekümmert hat, zum Umgang gerichtlich gezwungen werden musste etc. da dürfte das gemeinsame Sorgerecht wohl kaum dem Kindswohl dienen.
    Ich würde mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

  • ein Anwalt vom AE-Verband sagte, ich könne nichts tun- Urteil ist gefällt und alle Väter können nun das gemeinsame Sorgerecht einklagen und ich würde verlieren!


    Kann ich mir so nicht vorstellen, dass würde ja heißen, dass die Begleitumstände gar keine Rolle mehr spielen würden! Nee, bei aller Liebe, ... ich denke, dass die Gerichte jetzt ganz viel zu tun bekommen, und auch bei den Entscheidungen vorsichtig sind!

    Engel sind auch nur Geflügel .... :strahlen

  • Er streitet immer- egal worum!


    Wenn du das beweisen kannst, wag ich mal eine Prognose :D .
    Dann wird er auch einen Sorgerechtsprozess verlieren ;).


    Im übrigen: Es gibt nur ein Urteil das besagt, ob ein nichtehelicher Vater am Sorgerecht beteiligt werden kann, darf nicht ausschließlich von der Zustimmung der Mutter abhängen, sondern muss auch auf dem Rechtsweg überprüft werden können. Der Gesetzgeber ist daher in der Pflicht, diesen Paragrafen zu ändern.


    Wie dieser geändert wird und ob selbst der Kläger (Vater) dieser Verfassungsbeschwerde tatsächlich am Sorgerecht seines Sohnes beteiligt wird, steht noch in den Sternen :rainbow:

  • Du sagst: er streitet IMMER


    Menschen streiten nicht um des Streites willen, sie wollen damit etwas erreichen.


    Den Kontrahenten verunsichern, quälen, sorgen, dominieren, blamieren, usw.


    Wenn du das zulässt, indem du schon bei der bloßen Ankündigung eines Streites "am Rad drehst" - tja, dann wird er immer weiter streiten um dich so richtig in Wallung zu halten.


    Versuch doch mal etwas anderes, als (für ihn deutlich sichtbar) die Panik zu bekommen.


    Gib dich cool, sage "okay, tu was du nicht lassen kannst, wer vor Gericht geht, der bekommt ein Urteil, was solls."


    Wir dir nicht leicht fallen, aber so nimmst du dem Streiter den ganzen Spaß am stänkern, nerven und kämpfen.


    Was ihm dann noch bleibt ist Schreibkram, Anwaltsgedöns, Kosten und ein ungewisser Prozess.


    Lauter ödes Zeug und kein Grinsen über den/die flatternde Gegenseite.


    Pokerface machen Lady, sonst kennt jeder deine Karten.


    :brille

    Nicht durch Worte, nur durch ihre Taten kann man Menschen kennen lernen, denn das Leben ist kein Streichelzoo.

  • Naja. Der ein oder andere hat es kommen sehen, das es zu solchen Fällen kommt: Hauptsache Streß machen :rauchen


    Hm. Das mit der Schule verstehe ich nicht so ganz. Ist sie denn schon in der 1. Klasse? Ich würde sicherheitshalber noch ein Konto und ein Kinderausweis mit Foto ausstellen lassen, sofern noch nicht vorhanden. Frau kann ja nie wissen. Im besten Fall kann er sich dann erst beim Wechsel zu weiterführenden Schule mit dir weiterzanken. Ich denke aber auch nicht, das er so schnell da ran kommt.


    Edit: Weise Worte vom Altem Eisen :D

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Auch ich wage mal eine Prognose:


    Unterhaltszahlung hat damit nichts zu tun. Ob er nun gezahlt hat oder nicht spielt keine Rolle


    Er kümmert sich seit einem Jahr. Auch wenn es eine gerichtliche Umgangsregelung gibt spielt die nicht unbedingt negativ eine Rolle denn diese haben viele Eltern.


    Kindeswohl ist vermutlich dadurch nicht gefährdet.


    Wenn er klagt könnte es also 50/50 ausgehen.

  • Hi,

    Wenn er klagt könnte es also 50/50 ausgehen.

    m.E. hat er sogar bessere Chancen ... aber vor Gericht und auf hoher See .... ;) ....dann gibt´s ja noch das OLG !
    Hier spricht nix gegen das Kindeswohl !


    Streitigkeiten auf Paarebene interessiert keinen ....juckt keinen....auch den Richter nicht.


    Die billigste Methode ist, GSR beim JA vereinbaren.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • m.E. hat er sogar bessere Chancen ...


    Ich wollte nicht ungelegte Eier legen. 50/50 hört sich besser für TS an als wenn ich meine richtige Meinung sage.
    Da wird man ja auch dann immer angefeindet obwohl ich damit ja eigentlich keine Probleme habe.
    Den Machtmissbrauch kann es auf beiden Seiten geben aber wenn er sich seit einem Jahr kümmert ist das ein sehr gutes Zeichen. Andere AE-Frauen hier würden sich eine Arm ausreißen wenn sie sowas hätten.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Sorgerecht ist mutmaßlich auch in der "neuen Form" zukunftsorientiert. Allein das Wollen, sich an der Sorge mit zu beteiligen, ist schon zukunftsorientiert, damit eine wichtige Voraussetzung. Die Klage/der Antrag ist damit bereits positiv für den Vater zu werten. Er will die Sorge ausüben. Das wäre der von außen sichtbare Fakt.


    Den Nachweis, er will die Sorgeberechtigung nur, um Macht auszuüben - den müsstest Du erbringen. Und das ist, gelinde gesagt, sehr schwierig. Über Schule lässt sich bestens streiten mit zahlreichen Argumenten. Niemand weiß, was besser ist ... Da sind wenig Punkte zu gewinnen.


    In der Sache würde ich ihm den Schwarzen Peter zuschieben. "Du, ich habe keine Ahnung, wie die Gesetzeslage derzeit zu interpretieren ist. Wenn Du da Änderungen willst, mach Dich doch bitte sachkundig und mach mir einen Vorschlag, wie zu handeln wäre. Ich habe da derzeit keine Zeit zu. Das könntest Du doch gut übernehmen. Jugendamt könnte da ein Ansprechpartner sein. Die Caritas. Das Diakonische Werk ..." Dies am besten schriftlich. Dann muss er ran. Klagt er, kannst Du mit diesem Schreiben nachweisen, dass Du eine gütliche Einigung haben wolltest, die Klage unberechtigt ist. Die Kosten seien deshalb voll von ihm zu übernehmen. Deutlich würde auch, dass er den Streit sucht, nicht die einvernehmliche Einigung.
    Ein Anwalt hilft Dir im Moment auch nicht so sehr. Bis zu den ersten Urteilen stochern alle nur im Nebel rum und können Meinungsäußerungen abgeben. Nimmst Du jetzt den Anwalt, wird deutlich, dass Du eher die streitige Auseinandersetzung suchst. So würde die Gegenseite locker argumentieren, könnte ich mir vorstellen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Leider ist es so, dass weder Jugendamt noch das Amtsgericht irgendwelche Aussagen derzeit machen- gebe ich ihm freiwillig das GSR, dann klagt er trotzdem die Schule ein- habe ich also trotzdem Gerichtskosten, von denen wird man nicht befreit, auch wenn nur er immer klagt und ich Prozesskostenhilfe habe. Bis 4 Jahre später muß ich mein Vermögen offenlegen...und nun wäre dies der 3. Streit vor Gericht, den er anzettelt.


    Seine "Verfehlungen" hatte ich alle aufgelistet, aber Richterspruch: "Die Vergangenheit zählt nie, nur Gegenwart und Zukunft- die Mutter ist IMMER in der Pflicht...so siehts aus in D.


    Angst habe ich nie gehabt- nur kein Geld für seine Anwaltssachen und Zeit für diese ganzen Termine. Beim Schulstreit war von vornherien klar, dass er ihn verlieren wird--trotzdem stritt er. So wird er es dieses mal auch tun. Er erhält wohl das gem. Sorgerecht un dklagt dabnn die Schulentscheidung ein.


    Ich habe gar keine Wahl. ODER? Gibt es shcon ähnliche Fälle? :kotz


  • Schulstreit habe ich schon bei meiner Tochter gewonnen...Er streitet immer- egal worum!


    Verstehe ich nicht :hae:


    Du hast bisher alleiniges SR, und es gab gerichtlichen Schulstreit? Bei alleinigem SR eigentlich völlig unmöglich....ich stehe grad auf dem Schlauch, und verstehe diese Aussage nicht :hilfe

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  • Wenn er sowieso klagt und dadurch schon aufgefallen ist, würde ich sicher keine Sorgererklärung unterschreiben. Da würde ich es drauf ankommen lassen. Wer gibt schon jemandem das Sorgerecht, wenn der Streit vorprogrammiert und noch mehr wird?

  • gebe ich ihm freiwillig das GSR, dann klagt er trotzdem die Schule ein-


    Ohne GSR kann er nix einklagen, ausser das Umgangsrecht (bis zum erwähnten Urteil) da passt was nicht, sorry

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