ZitatSeit wann ist die Duldung von Gewalt ok?
Habe nirgedwo geschrieben, dass ich Gewlat dulden würde.
Für Dich ist das aber offenbar ok, denn du wendest sie ja selber an....
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Und die anderen Methoden, Kind wegsetzen ist z.B. eine Strafe mit Liebesentzug, auch nicht nett und auch eine Form struktueller Gewalt.
Ich sehe da keinen Liebesentzug, sondern würde das als notwendige Trennung zwischen "Täter" und "Opfer" sehen sowie als Missachtung/Missbiligung falschen Verhaltens.
ZitatZiel ist doch gar nicht dem Kind Gewalt anzutun,
warum tust du es dann?
Zitatsondern die Goldene Regel klarzumachen. Beim Beissen ist die Gleichheit von "Strafe" und Fehlverhalten einfach und harmlos erreichbar, das auch ein Kind in der Größe das kapiert.
Lerneffekt: Gleiches mit Gleichem vergelten.
Dann wird die Schwester denmächst auch zurückbeißen.
ZitatUnd man muss auch nicht 100 Mal zubeissen. Einmal reicht meistens, man kann sogar vorher das noch fragen: möchtest du gebissen werden?
Wenn man das Kind vorher fragt und es "ja" sagt, dann kann ich eine Ausnahme in sofern akzeptieren, dass hier das Kind einmal die Erfahrung der anderen Seite macht.
Die Situation muss aber unbedingt den Charakter haben, dass hier mit beiderseitigem Einverständnis etwas ausprobiert wird.
Bei einem Kleinkind von 16 Monten denke ich aber, dass es zu früh ist um den komplexen Sachverhalt "was du nicht willst das man dir tu das füg auch keinem anderen zu" verstehen kann.
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Du hast einen sehr schmalen Gewaltbegriff. Üblicherweise beruht Durchsetzung wenn sie nicht mit Vernunftgründen oder Bestechung möglich ist (und beides hilft nicht immer) darauf, dass du zumindest auf vorhandene Gewaltmittel verweisen kannst, z.B.: wenn du jetzt nicht mit XY aufhörst, dann gehen wir sofort nach Hause (was du dann auch körperlich durchsetzen musst), gibt es morgen keinen Kuchen, lese ich heute Abend nicht vor, schmusen wir jetzt nicht mehr um mal die weniger drastischen Dinge aufzulisten.
Hier muss man die Mittel genau differenzieren.
In dem einen Fall entziehe ich dem Kind privilegien. Das zähle ich nicht zu Gewalt.
Sondern es handelt sich um ein gewisses Miteinander. Ich bin z.B. nicht verpflichtet meine Zeit aufzuopfern um mit dem Kind auf den Spielplatz zu gehen.
Ich tue es aber, weil ich mein Kind liebe und ihm etwas gutes tun will, dafür habe ich dann aber auch ein Recht darauf, dass das Kind sich anständig benimmt und nicht z.B. mit Steinen nach anderen wirft. Es ist ein "Ich tue etwas für Dich, Du tuste etwas für mich" Verhältnis, welches bei nichteinhalten aufgekündigt werden darf.
Dann muss noch zwischen passiver und aktiver Gewalt unterschieden werden.
Passive Gewalt wäre z.B. das Festhalten, damit das Kind einem anderen nichts tun kann.
Freiheitsentzug zm Schutz anderer in weiterem Sinne.
Aktive Gewalt sind sowas wie Schläge, Beißen, Treten...etc.
Hier füge ich dem Kind absichtlich körperliche Schmerzen zu.
Ich entziehe ihm also keine Privilegien, sondern greife in sein Recht auf körperliche Unversehrtheit ein.
ZitatMit Vorbildfunktion bist du am Ende, wenn ein Kind sich entscheidet sich über moralische Schranken hinwegzusetzen und entdeckt, das es damit durchkommt. Es hat dann eine wichtige Regel gelernt: ich darf zwar nicht meine Schwester beissen, ich kann aber meinen Kopf durchsetzten wenn ich es trotzdem tue und mir passiert dabei nix. Es erlebt dann seine eigene Macht, was man an dieser Stelle nicht dulden kann.
Du hast Recht damit, dass die Vorbildfunktion als alleiniges Erziehungsmittel nicht ausreicht. Wenn ich mich immer vorbildlich verhalte, mein Kind aber ansonsten machen lasse was es will, dann mache ich definitiv etwas falsch.
Dies habe ich aber nirgendwo propagiert. Das Kind lernt nicht "ich kann aber meinen Kopf durchsetzten wenn ich es trotzdem tue und mir passiert dabei nix" sondern es lernt, "ich kann aber meinen Kopf durchsetzten wenn ich es trotzdem tue und mir passiert : ein missbilligendes NEIN, ich werde aus der Situation genommen, meine Schwester bekommt Trost und Aufmerksamkeit ...etc."
Ich habe wirklich nirgendwo geschrieben, dass das falsche Verhalten geduldet werden soll. Ganz im Gegenteil.
Es geht hier um das Mittel mit dem reagiert werden soll.
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Sieh das mal nicht so negativ. Der Erwachsene interagiert mit dem Kind (scheinbar) auf Augenhöhe, das ist etwas das Kinder sehr schnell kapieren. Natürlich begibt man sich nicht auf dieses Niveau herab, es wird ja wie ABC schrieb kontrolliert gehandelt und nicht aus Wut oder zur Durchsetzung irgendwelcher partikularer Interessen. Dieses Niveau muss man als Elternteil oft betreten, anders kann man gar nicht gemeinsam spielen.
Es stimmt, das Verhalten Spiegeln ist in vielen Situationen sinnvoll. Das Kind macht so die Erfahrung wie sein Verhalten auf es selber wirkt.
Ich mache das manchmal, wenn mein Sohn quengelt, komisch herumhampelt, wie ein Löwe brüllt...etc.
Eben bei Verhalten welches unschön oder nervig ist.
Ich würde soetwas aber niemal bei Dingen tun, die absolutes NoGo sind. D.h. eine bestimmte Grenze überschreiten.
Und dazu gehören Schlagen, Beißen, Treten, Lügen, Stehlen, ...etc.