beim Umgang wird der KV benachteiligt

  • Hallo zusammen, bin eigentlich eher ein stummer Leser, jedoch hab ich aktuell ein großes Problem.



    Folgendes:


    Meine zukünftige Ex-Frau arbeitet beruflich in Teilzeit im Schichtdienst.


    kommendes Wochenende muss sie Freitag und Samstag Arbeiten, dh sie kommt sonntag früh um 6 von der nachtschicht heim und schläft dann erstmal.


    das wochenende drauf arbeitet sie samstag und sonntag.


    an diesen beiden wochenenede ist das gemeinsame kind (beide volles sorgerecht) komplett bei ihrer Mutter abgegeben. Da ich regulär den Zwerg immer Sonntags habe, bekam ich die Antwort:


    "siehst ihn halt nicht, oder besuchts ihn dort."



    das jugendamt hat sich bereits eingeschaltet, jedoch schaltet sie dort auf stur und macht weiterhin was sie will.



    welches recht hab ich überhaupt bei solch einem fall ? bzw. muss ich die entscheidung von ihr so hinnehmen ?



    Lg

  • Kann den Zwerg nicht von Freitag bis Sonntag bei Dir bleiben ? Dann hast du mehr vom Kind und Mama kann ungestört arbeiten gehen.


    Ich bin ja eher in der Lage das sich KV zu wenig bis gar nicht kümmert, also weiss ich nicht welche Rechte du hast, aber ich kann mir vorstellen das da noch mehr drin ist für Dich ! Nur nicht locker lassen !

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Hallo :wink


    wie alt ist denn der Kleine? Gibt es einen Grund dafür, dass er nicht bei Dir übernachtet? Ist etwas vorgefallen?
    Sonst würde sich doch anbieten, dass er an den Wochenenden, an denen die KM arbeitet, dann komplett bei Dir ist, anstatt bei der Oma.


    Mannomann, mir tut das immer so leid - es gibt so viele Väter, die möchten ihre Kinder sehen und bekommen nur Steine in den Weg gelegt.
    Und dann gibt es die, (so wie bei uns) die ihre Kinder seltenst bis überhaupt nicht abholen oder sonstwohin umziehen oder einfach kein Interesse haben.
    Beides traurig :(


    Viele Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Finde das sehr schade von deiner Ex. Wenn es so ist, das der Junge bei der Oma ist an dem Wochenende, Du ihn aber Sonntags immer hast, sehe ich das so, das Du den Jungen dann halt von der Oma abholst, anstatt bei deiner Ex...das wäre auch der einzige Unterschied. Und da dürfe keiner was dagegen haben.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Wer das Kind gerade hat, hat natürlich die Macht. Der eine gibt das Kind zum Umgang nicht raus, der andere bringt es nicht zurück... Rechtlich ist die Situation klar: Ihr seid beide gleichberechtigt. Du könntest das Kind sogar bei Dir leben lassen und der Mutter den Umgang ermöglichen... so ihr nicht schon einen Gerichtsentscheid habt über das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Du könntest mit allem Recht der Welt das Kind von der Schwiegermutter abholen - Du bist ihr gegenüber weisungsgebend, wenn die Mutter nicht das ABR hat ... Aber das lässt die Situation natürlich eskalieren. Wichtig ist es jedoch für dich zu wissen: Rechtlich biost Du auf Augenhöhe mit der Mutter. Das bedeutet, Ihr müsst Euch einigen. Anders, als es die Mutter hier versucht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Solche Sprüche würden bei mir dazu führen, dass ich das ABR anstreben würde!!! :amok: Da wäre es dann sogar von Vorteil, wenn sie weiterhin auf stur schaltet und macht was sie will :brille .



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Danke für die vielen Antworten.


    Ich hab mit meinem Arbeitgeber bereits über das Thema gesprochen.


    Wenn ich den Zwerg z.B. Freitag nachmittag von der Tagesmutter holen würde, bekäme ich ab Freitag 13 uhr frei. und von meiner Seite her spricht nichts dagegen, das der Schlump das komplette Wochenende bei mir ist. Im Gegenteil; dann hätten wir sogar mehr voneinander.



    - Ich darf ihn erst Sonntag früh um 10 holen
    - er muss um 19 Uhr spätestens zurück sein ...



    Dies schreib die KM vor. Lt. Jugendamt darf sie mir erstmal überhaupt nichts vorschreiben;


    hatte bereits ein sehr langes Gespräch mit dem JA.


    Dort hatte die KM vergangene Woche ein Gespräch, worin unsere Betreuerin der KM untersagte, absofort SMS wie "bring mir 100 euro mit oder du kriegst den zwerg nicht mit" oder ähnliches zu schicken -> ist Erpressung.


    Ergebniss:


    Meine Ex schaltete auf stur, unterstellte der Betreuerin parteisch zu sein, unterstellte ihr Unfähigkeit bei ihren Entscheidungen.


    Aussage meiner Ex gegenüber dem JA:
    " wenn es nach mir ginge würde der Rabenvater sein Kind nie wieder sehen und müsse nur noch zahlen."


    So - da jedoch das Jugendamt ja "nur" Ratschläge und Unterstützung anbieten kann, muss die 100%ige Entscheidung vor Gericht geklärt werden. und bis sowas geklärt ist ... muss ich wirklich auf das kind solang verzichten???? oder gibt es vom Gesetz her eine Vorgabe???


    Hab extra für das JA einen Plan erstellt, wie meine Ex Schicht hat; wo ich Urlaub habe etc, damit kann man zum Wohle des Kindes die nächsten Monate/Jahre sogesehen planen.





    -> kurzum - meine Ex lässt sich null sagen, auch vom Jugendamt nicht.


    Das schlimme dabei, meine ex ist bei der Polizei ... sollte also vom Kopf her etwas weiter denken können ...






    und ich möcht kurz etwas zu den Müttern sagen, die auf den KV verzichten ...
    ich kenn auch viele die gerne mehr vom KV möchten. jedoch es ist teilweise wirklich besser, das sich der KV nicht meldet ... -> negativen einfluss auf das kind.

  • Hallo
    Wie alt ist den euer sohn? Wenn das JA bei deiner Ex nicht weiter kommt, würde ich eine Umgangsklage anstreben. Beantrage alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag und jede Wocher einen zusätzlichen tag

  • Hier fehlt viel Info!


    Wie alt ist das Kind?
    Seit wann hast Du Umgang mit dem Kind?
    Wie häufig? Wie regelmässig? Wie oft in der Woche?
    Hast Du irgendwelche Vorstrafen etc. weswegen die Einschränkung des Umgangs Sinn machen könnte?
    Welche Gründe nennt die KM?


    Und dann..... geht es wirklich nur um diesen einen Tag? Machst Du wegen einmal ausfallen so nen Aufstand oder kommt das öfters vor?

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • und ich möcht kurz etwas zu den Müttern sagen, die auf den KV verzichten ...
    ich kenn auch viele die gerne mehr vom KV möchten. jedoch es ist teilweise wirklich besser, das sich der KV nicht meldet ... -> negativen einfluss auf das kind.


    wahrscheinlich wolltest du damit ausdrücken, dass du Verständnis dafür hast, dass es manchmal besser ist, wenn das Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil hat, weil sonst das Kindeswohl gefährdet werden würde?


    mir ist es wichtig dazu, wie du es formuliert hast was zu sagen:


    es sind nicht die Mütter, die auf Väter verzichten, es sind die Kinder, denen ein Elternteil fehlt.
    ja, es gibt viele Mütter, und Väter, die sich wünschten, der andere Elernteil würde sich mehr einbringen.
    und ja, es gibt auch die, die besser nicht auf ein Kind losgelassen werden.
    Und dann gibt es noch die Familien, wo der eine Elternteil gar nicht im aktiven Leben auftaucht, weil er auf nem andern Kontinent lebt, weil er "im Himmel" ist, weil er zu krank ist und und und...


    da gilt es sauber zu trennen.

  • wenn es nach mir ginge würde der Rabenvater sein Kind nie wieder sehen und müsse nur noch zahlen."


    Hier fehlt viel Info!



    :hae: reicht das nicht? Klingt nicht nach gesunder Bindungstoleranz. :frag


    Warum ist das Kind überhaupt bei der Mutter und nicht beim Vater?



    lg von overtherainbow :rainbow:



    Edith sagt: das Kind sollte 13 Monate sein ;)

  • Wie alt ist das Kind?


    Seit wann hast Du Umgang mit dem Kind?


    Wie häufig? Wie regelmässig? Wie oft in der Woche?


    Hast Du irgendwelche Vorstrafen etc. weswegen die Einschränkung des
    Umgangs Sinn machen könnte?


    Welche Gründe nennt die KM?




    Lenni ist 13 Monate alt
    Umgang hab ich seit der Trennung - anfangs erst mal ein paar Stunden, immer wieder etwas gesteigert. Aktuell immer Sonntag von 10 - 19 Uhr- aber auch nur da sich das JA einmischte und ihr klar untersagte, das sie mir das Kind niht verbieten darf.
    Keine Vorstrafen etc.


    KM nennt als Gründe:
    1. meine neue SchXXmpe (hab seit März 2010 eine neue Partnerin die aber auch ein Kind mit 7 Jahren hat)
    2. ich hab "angeblich" kein Interesse am Kind, will mich nur damit rühmen
    3. hab ich keine Ahnung von Kindern
    4. mag mich das Kind eigentlich gar nicht (stimmt, deswegen kommt er immer zum Papa wenn er ihn sieht)
    5. will ich ihr nur schlechtes (mir gehts finanziell gut, sie ist hoch verschuldet)
    6. hab ich mich angeblich wegen dem Kind getrennt
    7. hab ich asoziale Freunde (sie hat keine Freunde)




    so - das sind nur wenige Punkte.


    Kurzum; ich hab mich wegen ihrer krankhaften Eifersucht getrennt. sie durchwühlte meine Unterlagen, spionierte mir hinterher, durchsuchte meinen computer/Handy, unterstellte mir zig Affären (war aber nachweislich auf Arbeit) etc. irgendwann war das fass einfach voll. am anfang ging es mir jedem neu-papa -> überfordert mit der situation und wusste nicht wie ich mit dem zwerg umgehen sollte ...


    jedoch jedes mal werd ich mehr und mehr papa. jetzt kann er laufen, wir spielen zusammen (oder zu dritt oder zu viert wenn meine partnerin mit ihrem sohn dabei ist). man wächst mit den aufgaben und sorry, es ist noch nie ein meister vom himmel gefallen ...



    im grunde gehts mir darum, ob es vom gestz her irgendwie vorgeschrieben ist, wielang udn wie der KV mit dem Kind umgehen darf ...

  • Ich würde sagen, hier muss ein Mediator ran. Alles andere dürfte im Moment nicht wirklich zielführend sein.

  • So - da jedoch das Jugendamt ja "nur" Ratschläge und Unterstützung anbieten kann, muss die 100%ige Entscheidung vor Gericht geklärt werden. und bis sowas geklärt ist ... muss ich wirklich auf das kind solang verzichten???? oder gibt es vom Gesetz her eine Vorgabe???


    im grunde gehts mir darum, ob es vom gestz her irgendwie vorgeschrieben ist, wielang udn wie der KV mit dem Kind umgehen darf ...


    Es gibt zwar keine gesetzliche Vorgabe im Sinne von "von xx:xx Uhr Freitags bis xx:xx Uhr dann und dann", aber es wäre ihr Pflicht Umgang zu fördern. Aber:


    Wer das Kind gerade hat, hat natürlich die Macht.


    deshalb würde ich wohl versuchen, dem Rat hier zu folgen:


    Ich würde sagen, hier muss ein Mediator ran. Alles andere dürfte im Moment nicht wirklich zielführend sein.


    Trotzdem würde ich mich mal damit für mich, ohne den Blick auf dritte (z.B. eine Next), auseinander setzen, was denn so meine Ziele sind. Reicht Dir Umgang oder willst Du dass das Kind bei Dir lebt?


    Kannst Du Dir vorstellen, dass ihr als Eltern langfristig funktioniert, wenn sie die "Macht" hat?
    Wie würdest Du Dich verhalten, an ihrer Stelle?


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • also etz zurück zu meinem thema ...


    meine ex rückt das kind nicht mehr freiwillig raus.


    er ist eher bei ihren eltern als bei mir. Gründe siehe oben !!



    so - welches recht/gesetz sagt; da beide volles sorgerecht haben, wie ich den zwerg sehen darf.


    muss ich wirklich warten bis ein gericht entscheidet ?