Kindergeldstaffel 3. Kind- zählt leiblich oder im Haushalt lebend?

  • Du bekommst das Kindergeld für deine beiden Kinder und der Papa für sein Kind.
    Nicht mehr und nicht weniger.

  • Ich glaube das es da um die Familienzugehörigkeit geht.
    Aber die Angaben sind ohne Gewähr. Sonst ruf doch einfach mal bei der Auszahlstelle an.
    Die können wir das sicher ganz leicht beantworten. Denn Kindergeld könntest du ja therotisch auch für ein Kind beantragen, das nur in deinem Haushalt lebt.

  • Soweit ich weiß reicht es, wenn die Kinder im gleichen Haushalt leben. Dafür muß halt nur einer das gesamte Kindergeld beantragen. Wenn jeder von für "sein(e)" Kind(er) beantragt, rechnet es sich wie gehabt: einmal 1. plus 2. Kind, und einmal 1. Kind.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Wir haben deswegen an der Kindergeldkasse angerufen.


    Ihr könnt sein Kind als 3. Kind beantragen. Dabei ist es egal, ob es von euch beiden ist. Hauptsache ist, das es bei euch im Haushalt lebt.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Es kann hier nur einmal KG:


    Für ein erstes u ein zweites Kind geben..


    Und
    ..für ein erstes...




    Es kann NICHT KG für ein erstes, zweites u drittes Kind KG geben..
    Denn:
    Die Kids haben eigene Eltern u das KG ist sozusagen damit abhängig, welche "Geburtenfolge" es gab..u nicht durch Zusammenzug zweier Eltern unterschiedlicher Kinder werden mit mal ein oder mehrere Kinder die Kinder des anderen Partners.

  • Doch Jens.


    Es reicht, dass einer der im Haushalt zusammenlebenden Partner zum Kindergeldberechtigten ernannt wird und dann bekommt man das Kindergeld unabhängig davon, wessen leibliches Kind es ist, einfach nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Im Fall der TS dann eben für das 3. Kind den erhöhten Betrag. Nennt sich dann "Zählkind".