ALG 2 und Unterhalt vom Vater!?!

  • Hallo gleich mit einer Frage!


    Also der Vater meines Sohnes verdient 800-900 netto.
    Davon zahlt er seiner Tochter 250 Euro Unterhalt und nun auch unserem Sohn 150 Euro.
    Wir leben nicht zusammen haben dieses auch ersteinmal nicht vor.
    Allerdings kommt er so 2-3 mal die Woche abends und schläft auch hier.
    Meine Frage ist, muß er mehr zahlen obwohl ich schon nen Hammer finde das er uns so viel zahlt, weil das Amt das will?
    Oder wird dem Amt das reichen?
    Und die zweite Frage ist:
    Reicht ein formloses Schreiben vom KV das er monatlich die 150 Euro zahlen wird oder brauchen die vom Amt was von der Unterhaltsvorschusskasse?
    Bin da etwas Hilflos weil bei meinen 2 ersten habe ich Unterhaltsvorschuss bekommen da der Vater nicht zahlen wollte/konnte wie auch immer.


    Liebe Grüße und ich hoffe ich konnte verständlich machen was ich an Hilfe brauche naja an Antworten

  • 1. Er ist ein Mangelfall. Muss nichts bezahlen.
    2. Was möchtest Du eigentlich? Frage verstehe ich nicht.

  • von seinen 900€ zahlt er 400€ unterhalt. wovon lebt er? das kann ich mir nicht vorstellen, und das amt wird sicher auch nachfragen, wie das geht und wird nicht angegebene nebeneinkünfte vermuten

  • Also was die lästigen Sachbearbeiter "im Amt" fordern dürfen und sollen, ist hier näher beschrieben:


    Wieviel Unterhalt muss ich nun bezahlen?


    Du möchstest Unterhaltsvorschuss bzw. andere öffentliche Leistungen haben, also musst der Vater nachweisen, dass er selbst (nicht) fähig ist, seine Familie zu versorgen.

  • @marlene
    Nein ich will nichts von irgendwelchen Ämtern haben!
    Den Link schau ich mir gleich mal in Ruh an..
    Danke fürs antworten


    @paulaken
    Das geht, glaube mir er zahlt eben nur eine ganz kleine Miete und ausser arbeiten tut er nichts...
    Naja hier und da mal was kleines...
    Ich hatte lange Zeit auch nur 250 Euro monatlich mit zwei Kindern und habe davon leben können...Man muss dann halt echt haushalten!


    Nettchen84
    das mag sein aber er will halt zahlen, weil er seinem Sohn gegenüber eben auch eine Verantwortung hat


    @vatertochterduo
    Reicht ein formloses Schreiben vom KV das er monatlich die 150 Euro
    zahlen wird oder brauchen die vom Amt was von der
    Unterhaltsvorschusskasse?


    Hm also die Frage ist muss er seine Finanzielle Lage preisgeben obwohl wir nicht zusammen leben oder reicht es das er ein formloses Schreiben an das Amt schickt und ich Kontoauszüge sodass sie sehen das er wirklich zahlt?


    Danke an die bisher eingegangenen Antworten
    Oljamila

  • an das Amt


    Welches Amt meinst Du denn nun? :frag


    Und warum wollen die vom Vater oder von Dir irgendwelche Nachweise, wenn Du doch nichts von irgendwelchen Ämtern haben willst?

  • Also wie schon oben geschrieben beziehe ich derzeit Harz 4
    In wie weit will das Jobcenter Unterlagen vom Vater wenn wir nicht zusammen leben und er nun eigenmächtig endschieden hat dem kleinen monatlich 150 Euro zu überweisen die ich als Unterhalt anzusehen habe!?!
    Reicht ein formlosen Schreiben von dem Vater oder was werden sie haben wollen?

  • Erstmal mußt du diese 150 euro natürlich melden. (Ist dein Zahlungseingang, also auch deine Pflicht, ihnen das mitzuteilen). Da brauchst du auch erstmal sonst garnichts von dem KV.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Wenn du Glück hast, reicht ein formloses Schreiben!



    Ich gehe mal davon aus, dass das Amt nicht weiß, dass du mit dem Vater schon eine etwas merkwürdige "Beziehung" führst? Seid ihr ein Paar und er übernachtet regelmäßig bei euch? So ein Fall ist ziemlich schwierig, wenn du ALG 2 beziehst!

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich gehe mal davon aus, dass das Amt nicht weiß, dass du mit dem Vater schon eine etwas merkwürdige "Beziehung" führst? Seid ihr ein Paar und er übernachtet regelmäßig bei euch? So ein Fall ist ziemlich schwierig, wenn du ALG 2 beziehst!


    nein, ist es heutzutage nicht mehr. Es zählt nur noch, ob der KV da tatsächlich gemeldet ist. Egal, ob gemeinsames Kind oder nicht, das spielt keine Rolle.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • gehe zum Jugendamt und lass es Dir bestätigem mit dem Kindsvater das Er Summe XY zahlt


    das Geld was Du bekommst Für deine Kinder wird angerechnet beim Amt


    meine Meinung dazu ist das ist eigentlich das Geld für die Kinder und wird vom Amt wieder weggenommen finde ich persönlich nicht ok


    aber das ist ne Regelung vom Alg2 Amt

  • Kannst du ganz ganze durch Kontoauszüge belegen? Dann reicht völlig ein formloses Schreiben, Kontoauszug in Kopie dran und fertig!
    FERTIG!

  • meine Meinung dazu ist das ist eigentlich das Geld für die Kinder und wird vom Amt wieder weggenommen finde ich persönlich nicht ok


    wieso nicht? Wenn kein Unterhalt fließt, kommt die ARGE dafür komplett auf (bzw. ARGE und JA). auch da ist das Geld komplett für die Kinder, also warum sollte die ARGE dann das Geld, dass rein kommt nicht wieder abziehen?


    Übrigens: mal so Hut ab für einen KV, der Utnerhalt zahlt, obwohl er es eigentlich nicht bräuchte, weil er selbst kaum genug Geld zum Leben hat.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • nein, ist es heutzutage nicht mehr. Es zählt nur noch, ob der KV da tatsächlich gemeldet ist. Egal, ob gemeinsames Kind oder nicht, das spielt keine Rolle.


    Bist du sicher? Da könnte ja theoretisch jeder, der Kinder hat AE-Zuschlag beziehen, wenn sich ein Partner einfach ummelden würde... kann ich mir nur sehr schwer vorstellen :hae:

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • campusmami
    Was auch immer merkwürdig daran ist das der KV 2-3 Nächte hier schläft. :hae:
    Wir haben eben gerade einen Sohn bekommen er hat seine eigene Wohnung und wenn er es schafft dann kommt er halt mal her!(Manchmal kommt er auch ein zwei Wochen garnicht)
    Ich habe eine sehr kleine Wohnung und somit ist hier eben kein Platz das er hier wohnen könnte.
    Unabhängig davon haben wir beide beschlossen das wir nicht zusammen ziehen wollen, weil es verschiedene Problematiken gibt die ein zusammen leben erschweren würden!


    Rovena
    Ein formloses Schreiben von ihm ist schon da.Danke für deine Antwort!


    jesse85
    Okay dann mach ich es so...


    Einen wunderbaren Tag noch an alle
    Oljamila

  • Der Kindsvater zählt unter Mangelfall bei den aufgeführten Einnahmen. Er müsste nichts zahlen. Seine Zahlung jedoch musst Du angeben als Einnahme. Diese Summe wird Dir vom "Hartz" abgezogen. Es ist letztlich so, dass der Kindsvater - sehr löblich - der Allgemeinheit Geld spart. Du und die Kinder sind durch sein Zahlen oder Nichtzahlen derzeit finanziell gleichgestellt.


    "Das Amt" wird von Dir verlangen, dass Du den Kindsvater ob seiner Zahlungsverpflichtung überprüfen lässt. Theoretisch könnte es ja sein, dass er viel verdient und hohen Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt zahlen müsste... Da reicht keine nette schriftliche Erklärung, sondern es reichen nur durch Belege nachgewiesene Fakten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bist du sicher? Da könnte ja theoretisch jeder, der Kinder hat AE-Zuschlag beziehen, wenn sich ein Partner einfach ummelden würde... kann ich mir nur sehr schwer vorstellen


    Doch, theoretisch funktioniert das. Das "Zahnbürstengesetz" gilt schon lange nicht mehr. Denn umgekehrt müßte man dann ja bei jeder Beziehung sofort oder zumidnest nach einem gewissen Zeitraum ein zusammenleben unterstellen, wenn derjenige da übernachtet, und entsprechend von ihm auch einen Einkommensnachweis fordern bzw. fordern, dass er den ALG II Empfänger finanziell unterstützt. Abgesehen davon ist niemand verpflichtet, der ARGE mitzuteilen, mit wem man eine Beziehung führt und wie oft derjenige da übernachtet.


    Eine Bekannte von mir hat seit mittlerweile 3 1/2 Jahren einen Freund, der quasi da wohnt, offiziell aber noch seine eigene Wohnung hat. Tatsächlich ist selbst seine Katze schon seit fast anfang an bei ihr, er übernachtet in seiner Wohnung praktisch garnicht, sie kocht udn wäscht für ihn. Und trotzdem wohnt er nicht offiziell da, also kann die ARGE nichts machen (Sie bezieht ALG II). Selbst, wenn es jemand melden würde. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das verbietet.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...