Mutter-Kind-Stiftung: Erstausstattung!?

  • Hallo!! :wink


    Ich bin mir nicht sicher, ob das Thema so hier schon mal war und ich im richtigen Thread schreibe... Aber ich probier es mal. :rotwerd



    Ich hab in ein paar Wochen ein Termin bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle, ProFamilia! Dort wollte ich einen Antrag bei der Mutter-Kind-Stiftung für die Erstausstattung stellen und mich generell finanziell beraten lassen!



    Die Dame sagte mir am Telefon, ich soll mein Einkommen vorlegen können... Was zählt da zum Einkommen??? Ich studiere, ich bekomme weder Hartz4, noch etwas anderes vom Staat, einen Job habe ich auch nicht und auch kein Bafög und ich wohne bei meiner Mama. Das einzige was sie/wir bekommen ist Kindergeld für mich und Unterhalt von meinem Vater... Zählt das als mein Einkommen???
    Muss ich dabei den Vater des Babys in irgendeiner Weise angeben? Also wie viel Einkommen er hat etc? Ich habe den Kontakt abgebrochen, mit uns zu tun haben will er insoweit auch nichts... und ich frage mich ob ich da dann einfach angeben kann, dass ich alleinerziehend sein werde oder die irgendeinen "Beweis" brauchen?
    Muss ich dann noch irgendwas von meiner Mama vorweisen, da ich ja nicht alleine wohne?



    Ich will möglichst schon alles beim Termin dabei haben, damit das sich nicht noch weiter in die Länge zieht :Hm . Und es kann nicht schaden, wenn ich vorher schon grob Bescheid weiß.



    Und dann noch eine Frage, ich habe irgendwo mal gelesen, dass man bei kirchlichen Beratungsstellen mehr Geld von der Stiftung erhält, als wenn man das zB bei einer staatlichen Beratungsstelle wie ProFamilia beantragt, kann das sein???? :hae: :hae:



    Und noch was :D Kann ich neben diesem Antrag noch irgendwelche finanziellen Hilfen in Anspruch nehmen, während ich schwanger bin?



    Wäre super nett von Euch, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!!! Ich suche die ganze Zeit schon im Internet, verliere langsam aber sicher den Überblick und will schon alles "richtig" machen, weil mir ein finanzieller Zuschuss wirklich weiter helfen würde... :hilfe


    Liebe Grüße
    :sonne

    * * * *Es ist nur so lange alles schlecht, bis es dir egal ist :strahlen !

  • Hallo Bambus,


    für die Erstausstattung wende dich doch erst mal an den Vater des Kindes, früher oder später wirst du ihn eh nennen müssen.


    Vorausgesetzt dass er leistungsfähig ist, ist er sowohl dir als auch dem Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet.


    Ich kann mir gut vorstellen, dass die Beratungsstelle nach dem Vater fragen wird - zu recht.


    Viele Grüße
    maschenka

  • Ich werde ihn nach der Geburt angeben, mir hat der Stress am Anfang der SS gereicht! Ich will für mich keinen Unterhalt, mein Baby wird natürlich ein Recht darauf haben, sein Daddy zu kennen, ihn in der Geburtsurkunde stehen zu haben und dem KV stehen auch alle Rechte und Pflichten zu...


    Aber es ist ja so, dass selbst Paare Geld von der Stiftung bekommen, die Einkommen haben und ich möchte den Kontakt auch weiterhin bis zur Geburt wirklich nicht haben! Das tat mir und meinem Baby nicht gut... Ich denke das ist nicht falsch. Wollte nur wissen, worauf ich mich einstellen muss, die Dame fragte nämlich nur nach meinem Einkommen, nach dem ich ihr sagte, dass ich alleinerziehend sein werde und wollte halt wissen, ob die danach doch noch fragt.


    :tuedelue

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  • Wie die Beratungsstelle es handhabt, weiss ich nicht. Es ist eben so, dass auch die Landesstiftungen von irgendwo ihre Stiftungsgelder erhalten und erst dann zahlen (können), wenn es keine vorrangige Stellen (Bafög, Arge, Vater, Eltern) gibt. Sie müssen es nicht. Es wird von der Beraterin abhängen, ob sie deinen Standpunkt akzeptiert und unterstützt oder nicht.


    Wenn du für dich auf den Unterhalt verzichten möchtest, dann solltest du keine finanzielle Unterstützung durch die Allgemeinheit benötigen. Denn an diesen Stellen wird gefragt und ggf. ein fiktiver Betrag angerechnet werden.


    Damit Paare Gelder von der Stiftung bekommen können, müssen diese unverschuldet in die missliche Situation geraten sein und alles versucht haben, um diese zu ändern.


    Auf die Leistungen der Landesstiftungen besteht kein Anspruch!

  • Ich weiß, dass es keinen Anspruch auf diese Leistung gibt!


    Du kannst allerdings nicht verallgemeinern, dass ich nur weil ich keinen Unterhalt von dem KV für mich bekommen wollen würde (weil ich da keinen Sinn drin sehe, mich auch noch deswegen mit ihm zu streiten und ich diesen Stress NICHT mehr will, solange ich schwanger bin und zudem diese Regelung MEINER MEINUNG nach unfair ist ggü dem KV) keine Unterstützung von der Allgemeinheit benötigen darf! Es ist vorrangig für Frauen die sich in einer Notlage befinden. Und ja in dieser befinde ich mich.
    Ich danke dir für deinen Beitrag, du hast ja sicher schon Recht, aber es hilft mir nicht weiter in der Beantwortung meiner Fragen. :hae:
    Soll gar nicht so böse klingen.


    Ich wollte lediglich wissen, ob ich den KV angeben muss und das Einkommen relevant ist oder nicht.

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    Einmal editiert, zuletzt von Bambus89 ()

  • Wenn Dich das Große und Ganze nicht interessiert und Du ganz konkret diese Fragen in Bezug auf diese Stiftung beantwortet haben möchtest: Du solltest dort einfach mal anrufen. :daumen

  • Naja, so ist das auch nicht gemeint. Meine Situation ist nun mal so, wie sie ist, ich würde gerne umgehen, den KV da schon anzugeben. Vielleicht ist dies ja möglich?!!?!
    Auch wenn ich davon gelesen habe, dass der KV auch dafür aufzukommen hat, im Allgemeinen. Und das ist ja nun mal eine spezielle Situation und hätte ja sein können, dass dies auch schon andere erlebt haben :daumen und mir diese Fragen beantworten kann!



    Ich habe bereits angerufen, aber sie hat mir gesagt, dass ich mein Einkommen belegen muss, will dennoch wissen was ich noch benötige. Allgemein bin ich informiert, für kleine Fragen, die ich selbst nicht herausgefunden habe, hab ich mir Rat von Selbstbetroffenen erhofft :winken: .

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  • ich musste den kv damals angeben, aber wenn ich mich richtig erinnere reichten die normalen personendaten und meine aussage, dass er bafög bekommt aus. wurde auch nur in der beratungsstelle danach gefragt, die haben sich um alles übrige gekümmert.


    ich glaub nicht, dass ich einen einkommensnachweis vom vater brauchte, sonst würde ich vermutlich heute noch keine erstausstattung haben (der kv braucht immer ein winziges bisschen länger für alles ;) )

  • Willst du Geld von der Allgemeinheit, sei es aufgrund Gesetzeslage oder aufgrund von Stiftungsgrundlagen, hat die Allgemeinheit das Recht alle anderen Möglichkeiten als vorrangig zu betrachten. - Wird also bei Antragsstellung nach allen Einkommensquellen gefragt und du verschweigst den Vater, wird diese evtl. alle geleisteten Zahlungen zurückfordern.


    Bei einer Freundin wurde die Erstausstattung durch die Landesstiftung abgelehnt, weil der Vater des Kindes noch nicht zur Finanzierung aufgefordert wurde.
    Das ist richtig so.



    Solltest du dich dazu entscheiden, ein Semester zu pausieren und deshalb ALG II beantragen wollen, wirst du damit rechnen müssen, dass du den Betreuungsunterhalt einklagen sollst. Tust du dies nicht, wirst du weniger Geld bekommen.

  • Maschenka, gut du magst wohl recht haben.


    Aber ich habe keinen Anspruch auf BaFög. Keinen Anspruch auf Hartz4, da Studentin. Unterhalt bekomme ich ja. Ich weiß aber nicht mal genau wie hoch das Einkommen des KV ist, ein sonderlich gutverdienender ist er auf jeden Fall nicht. Werde ich dann wohl direkt mit der ProFamilia Beraterin besprechen müssen.
    Die Unterhaltspflicht bei leistungsfähigen KV für mich beginnt
    sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Da weiß ich nicht, wie das hier schon greifen kann??? Den Antrag muss ich schließlich lange vor der Geburt stellen müssen.


    Ich weiß auch nicht inwie weit es relevant ist, ob der KV die Vaterschaft anerkennen will? also jetzt zur Erstausstattung? Es ist ja (noch) nicht bewiesen, dass er der Vater ist, er will einen Vaterschaftstest.... Muss ich wohl auch noch mal genau mit der Beraterin besprechen.


    Ein Urlaubssemester werde ich nicht einlegen.

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  • Hallo Bambus89,


    da stellt man eine einfach Frage, und wird förmlich von manchen hier niedergemetzelt...
    Maschenka, fahr bitte mal halblang, musst den Leuten hier nicht gleich so über den Mund fahren...


    Ich war, als ich schwanger war, in einer ähnlichen Situation wie du, Bambus89, einziger Unterschied war, dass ich eine eigene Wohnung hatte, aber kein Einkommen, da ich von Sozialhilfe lebte.


    Ich bin damals zum Sozialdienst Kath. Frauen gegangen, wo ich alles Einkommen vorlegen musste, es wurde zwar nach dem Vater gefragt, aber da wir nicht zusammen waren und er auch nicht in derselben Stadt lebte wie ich, wurde auch nicht wegen seines Einkommens oder dessen Fähigkeit zum Unterhalt nachgefragt.


    Wenn du gar nichts hast, musst du halt, wie du schreibst, den Unterhalt von deinem Vater und das Kindergeld nachweisen, dass deine Mutter für dich bekommt. Was anderes hast du ja nicht. Obwohl das Kindergeld eher als Einkommen von deiner Mutter zählt. Aber frag da einfach nach beim Termin, und nimm auf alle Fälle diese beiden Unterlagen mit. Und ich glaube nicht, wenn du es so erzählst, wie es ist mit dem Kindsvater, dass dann genauer nachgefragt wird, ob er nicht zahlen könnte. Der Kindsvater muss meiner Ansicht nach nicht für die Erstausstattung aufkommen, er muss dann, wenn das Kind geboren ist, seinem Unterhalt nachkommen, aber vorher, ist das Sache der Mutter, und wenn sie nichts hat, kann sie eben Geld vom Sozialamt oder von einer Stiftung für die Erstausstattung beantragen.


    Ich wünsche dir viel Glück und ich bin mir sicher, dass du Anspruch auf eine Erstausstattung hast.


    Rosenherz

  • @Bambus,


    das Kindergeld steht ab Volljährigkeit dir zu und nicht deiner Mutter. Auch sie ist grundsätzlich erst mal barunterhaltspflichtig.
    Nach diesem Urteil ist die Erstausstattung u.a. Sonderbedarf.
    Auch wenn der Vater einen Vaterschaftstest verlangt, würde ich die Erstausstattung schriftlich bei ihm geltend machen. Du hast dann den Nachweis, den du auf Nachfrage auch vorlegen kannst.


    Vielleicht hast du doch Anspruch auf Bafög. Durch deine Schwangerschaft könnte es durchaus sein.
    Du kannst einen Antrag auf "Mehrbedarf wegen Schwangerschaft" stellen und evtl. einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung) beantragen.

  • Bei Stiftungsanträgen musst Du die Einkünfte des Vaters nur angeben, wenn er mit Dir in einem Haushalt lebt.


    Wenn Du bei Deinen Eltern lebst, musst Du deren Einkommen angeben.


    Die Stiftungsmittel musst Du für keine weiteren Anträge angeben. Es sind zusätzliche Leistungen und wie der Name schon sagt, Stiftungsmittel.


    Du kannst dort angeben:


    Schwangerschaftgsbekleidung
    Kinderwagen
    Babybett
    Ergänzung der Wohnungseinrichtung
    Babywäsche etc.


    Das was man dann am Ende bekommt, kann von Monat zu Monat unterscheidlich sein, es wird dann nach einem Schlüssel unter den Berechtigten geteilt.


    Dann lass Dich mal schön beraten.



    Der Kater :brille

  • Hallo!
    Unabhängig von dem Stiftungsgeld, steht Dir eventuell diese einmalige Beihilfe der ARGE zu. Ich hab mal meinen Brief kopiert:


    "Antrag auf einmalige Beihilfe zur Babyerstausstattung und Umstandskleidung nach §23 Abs. 3, SGB II


    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Ich erwarte voraussichtlich am ... mein Kind. Da ich zurzeit von Praktikumsgehalt (monatlich ... €) lebe, ist es mir nicht möglich die Erstausstattung zu finanzieren. Deshalb beantrage ich eine einmalige Beihilfe zur Babyerstausstattung und Umstandskleidung nach
    § 23, 3 SGB II.
    Bitte informieren Sie mich, wenn Sie noch zusätzliche Nachweise für eine Berechnung benötigen.
    Anlage Studienbescheinigung, Praktikumsvertrag..."


    Ich habe von der ARGE 540 Euro einmalig bekommen. Aber ich habe zu diesem Zeitpunkt allein gelebt und studiert. Kein Bafög.
    Von der Stiftung habe ich circa 900 Euro bekommen, weil ich wegen des Babys aus einem Studentenzimmer 12 m² umziehen musste in eine eigene Wohnung. Du solltest im Antrag so genau wie möglich die schwierige Situation beschreiben. Aber die Damen in der Beratungsstelle wollen Dir ja nix böses, also mach Dir da nicht so einen Kopf.


    Ab dem Moment der Geburt hättest Du auf jeden Fall Anspruch auf Wohngeld, wenn Du eine eigene Wohnung/Mietvertrag beziehen würdest.


    Im Übrigen kann es sein, dass die Kindergeldkasse sich nach der Geburt plötzlich an Dich/Deine Eltern wendet, weil Sie möchte dass der Dir betreuungsunterhaltspflichtige Vater für Dich und Dein Kindergeld aufkommt!!! Also mit dem Kindergeld für Dich nach der Geburt nicht unbedingt weiter rechnen!!! :tuschel


    Viel Erfolg! :schwanger

    Es ist nicht notwendig, die Laterne eines anderen auszublasen, damit die eigene heller scheine.

  • Vielen lieben Dank an prophetess, grinsekatze und rosenherz für die lieben Tipps und Hilfen! :thanks:


    Werde das alles nun in Angriff nehmen mit Hilfe der Tipps!
    :tanz


    Liebe Grüße und schöne Ostern noch :Flowers

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