Kontollierter Umgang

  • Hallo,



    ich bin neu hier und habe eine Frage zum kontrollierten Umgang.



    Das Gericht hat kontollierten Umgang angeordnet mit Einsetzung eines Umgangspflegers.



    Den Umgang führt aber wieder jemand anders durch.



    Mir wurde gesagt ,wenn erstmal ein Umgangspfleger eingesetzt ist,kann ich mich getrost zurücklehnen.Dazu muss ich sagen,das ich viel körperliche Gwalt auch im Beisein der Kinder erlebt habe.



    Leider muss ich die Kinder wieder zum Umgang bei einem freiem Träger bringen,wo der Vater auch da ist.


    Es wird alles daran gestzt,das ich wieder mit dem Vater Gespräche führe.


    Das will ich nicht,weil er ja jederzeit wieder ausrasten kann,auch wenn jemand anwesend ist.Das würde ihn nicht beindrucken.



    Wie kann ich mich schützen,ohne das die Kinder ihren Vater verlieren.


    Wenn ich mich weigere die Kinder selbst zu bringen,wird der Umgang aus Kostengründen nicht stattfinden.

  • Danke,liebe Grinsekatze für den Tip.Aber gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?



    Nein,keiner aus meinem Freundes und Verwandtenkreis möchte das übernehmen.Weil sie Angst haben.Es wurden einiger meiner Freunde schon bedroht.




    Mir wurde gesagt,das es meine Aufgabe ist und der Umganfspfleger nur als Puffer einspringt,falls es zu Problemen kommt.


    Wie gesagt ich stimme allem zu,nur ich möchte nicht aktiv mitwirken müssen.Da ist doch der Umgangspfleger überflüssig.

  • Hallo Chanelle,


    der Umgangspfleger hat weitreichende Rechte um den Umgang zu ermöglichen. Er bestimmt die Modalitäten, wobei es zunächst seine Aufgabe ist, zwischen den Eltern zu vermitteln. Ist dies nicht möglich, kann er bestimmen, wie der Umgang aussieht. Eine Umgangspflegschaft dient also nicht Deiner Entlastung sondern greift in Deine Rechte ein!


    Er kann Dich anhalten, das Kind für den Umgang bereit zu halten, er kann Dich aber nicht verpflichten, das Kind dem Vater zu übergeben.


    Du kannst sagen, dass Du ausschließlich bereit bist, ihm das Kind (in Abwesenheit des Vaters) zu übergeben.


    Allerdings finde ich das nicht für das Kind gut. Ich fände es besser, Du übergibst das Kind der umgangsbegleitenden Person, so ersparst Du dem Kind den Zwischenschritt. Mach das dann davon abhängig, dass Du dem Vater nicht begegnest.


    Überhaupt wirst Du Dir überlegen müssen, wie künftig mit den Umgangskontakten umzugehen ist. Denn alsbald wirst Du in der Situation sein, ihm das Kind übergeben zu müssen. Du wirst Dich hierauf (innerlich) vorbereiten müssen.


    Lass doch die gemeinsamen Gespräche beim Umgangspfleger zu. Wenn es da zu Übergriffen kommt, wird der Vater keine Chance haben, dass der Umgang überhaupt stattfinden kann. Er wird sich da schon zusammen reißen müssen.


    Der Kater :brille

  • Danke ,ich muss die Kinder ja zum Umgangsbegeiter hinbringen.Der Umgangspfleger ist nur beim ersten mal dabei.



    Das ist eine Wohnung,wo der Umgang stattfindet.Kontrollierter Umgang darf wohl nur innerhalb dieser Wohnung eines Trägers stattfinden.Der Vater soll 15 min früher kommen.



    Dann werde ich wohl die Kinder dort hinbringen und aufpassen,das er mir nicht auflauert. :(