Bleibt es bei Steuerklasse II ???

  • Hallo zusammen,


    ich hätte da mal eine Frage:


    Wie manche vielleicht noch wissen, hatte mein LG einen Unfall mit darauffolgender OP und anschließender Reha. Nun hat sich rausgestellt, dass er nicht mehr ins Arbeitsleben zurückkehren wird, sondern ab November 2010 eine Rente bekommt. Diese ist nicht grad üppig. Leider hat er sich auch sonst nicht für einen solchen Fall abgesichtert, so dass sein jährliches Einkommen weit unter 10.000 Euro liegen wird.


    Mit Abschluss der Reha ist mein LG fest bei mir eingezogen und nun stellt sich mir die Frage, muss ich die Lohnsteuerklasse wechseln? Grundsätzlich müsste ich das ja, aber ich habe folgende Klausel für die Steuerklasse II gefunden:



    Mit sonstigen volljährigen Personen besteht keine Haushaltsgemeinschaft, wenn sie sich tatsächlich (Pflegebedürftigkeit mit den Pflegestufen I, II oder III oder Blindheit) und finanziell (Einkünfte und Bezüge unter 8004 Euro und Vermögen unter 15500 Euro) nicht an der Haushaltsführung beteiligen.



    Wie ist das zu verstehen? Muss er sich wirklich tatsächlich UND finanziell nicht beteiligen können? Oder reicht ein tatsächlich oder ein finanziell? Pflegebedürftig ist er nicht, und er hat nur 25% Schwerbehinderung angerechnet bekommen.


    Ich fürchte, ich muss also in die Lohnsteuerklasse I wechseln, obwohl er kein Einkommen hat, weil er sich aber (zumindest eingeschränkt) um die Kinder kümmern kann. Das wäre der finanzielle Supergau :crazy

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Ich denke, du wirst in Steurklasse I wechseln müssen, habe zumindest nichts anderes gefunden beim Suchen im Netz :hae:



    Aber korrigiert mich wenn ich da falsch liege: Der Unterschied von Klasse I zu II ist doch lediglich der Freibetrag, den ich im Rahmen der Steuer geltend machen kann oder? An den monatlichen Abzügen ändert sich doch nichts :hae:


    Na ja, ne große Hilfe bin ich ja nicht mit meinem Beitrag :rotwerd


    Gruß Rosa

  • Danke s_rosa.


    Ich habs grad mal durchrechnen lassen. Es wirkt sich schon auf die Abzüge aus, aber es ist wirklich kein soo großer Unterschied, macht bei meinem bescheidenen Einkommen grad mal knapp 30 Euro monatlich aus. Nur, wenn ich nicht wechsel, sondern es erst bei der Erklärung angebe, sinds dann doch 360 Euro, die ich nachzahlen müsste.



    Anscheinend ist es so, dass man trotzdem man einen Partner hat, noch in der Steuerklasse II bleiben kann, wenn dieser pflegebedürftig UND mit sehr niedrigem Einkommen ist.


    Na gut, beides trifft bei uns nicht zu, also werde ich wohl wechseln müssen.

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  • Na ja, dann ist das leider so.


    Aber gerecht finde ich dieses ganze Steuersystem nicht. Lebst du mit jemandem zusammen, gilt man nicht mehr als alleinerziehend (also Steuerklasse II), wird aber dennoch schlechter gestellt wie Verheiratete. Also kümmern darf sich der Partner, aber davon profitieren nicht :hae:


    Nun denn, vielleicht erschließt sich die Gerechtigkeit dieses Systems mir auch einfach nicht :-)

  • weil es ärgert das man in einer Partnerschaft lebt aber wie Jungeselle behandelt wird.
    Du bist nicht verheiratet lebst mit jemandem zusammen und hast eventuell eine Haushaltsgemeinschaft, schon wechselt man in eine andere Lohnsteuerklasse und hat Nachteile wenn man andere Hilfe in Anspruch nehmen möchte.
    Ist alles so Ungerecht....


    Aber es gibt einen §§ in unseren Steuergesetzen wo man unterstütsungsbedürftige bis zu einem Höchstbetrag von ich glaub was um die 8500€ abziehen kann das sind immer noch magere oder auch viele Euronen.


    Z.b. Du ziehst mit jemandem zusammen der Sozialehilfe in Anspruch genommen hat, bei einer Neuberechnung wird dann das Einkommen aller im Haushalt lebenden mit berechnet und dann kann es vorkommen das man weniger bekommt. Man ist eigentlich nicht Unterhaltspflichtig, nicht verheiratet und sonst auch nichts aber man lebt halt zusammen.


    Sollten irgendwelche Unterstützungen gekürzt werden egal in welcher Höhe, das braucht nur ein Euro weniger zu sein dann darf man gewiesse Beträge Steuerlich absetzen. Jetzt liegt es an eurem Erfindungsreichtum diese einzusetzen oder später sagen och hab ich nicht gewust.


    Ein Schreiben vom Amt reicht, nach dem Motto: Der Leistungen kürzen sich aufgrund der Eheänlichengemeinschaft weil Gemeinsamer Haushalt usw.


    Schaut mal nach, Konz Steuertricks hatte mal was gutes drin ich hab es damals benutzt und werde es noch mal raussuchen.


    ..und vielleicht kannst Du ähnliches auch anwenden.

    schöne Grüße
    Tom-Tom :winken:



    [align=center]"Sei stets vergnügt und niemals sauer, das verlängert deine Lebensdauer."
    :aetsch:aetsch:aetsch



    Ich "BILD" Dir meine Meinung !
    :hae:


  • Mod Mitteilung: Text wegen Urheberrechts entfernt. Der Text bezieht sich auf (§ 33 a Abs. 1 Satz 2 EStG) und kann nachgelesen werden unter Hier: vorletzter Absatz



    Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden.



    Also § 33a ist zu deuten wie auch immer, einfach mal frech sein und dumm stellen sind 8004€ wenn man sich traut den ganze Betrag anzugeben.


    Kürzen kann man ja immer noch. Ein Steuerberater spielt sowas aber nicht mit, der kennt sich aus.

    schöne Grüße
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    Einmal editiert, zuletzt von Segelpapa ()

  • Na ja, dann ist das leider so.


    Lebst du mit jemandem zusammen, gilt man nicht mehr als alleinerziehend (also Steuerklasse II), wird aber dennoch schlechter gestellt wie Verheiratete.



    Das stimmt eben nciht in jedem Fall... Man kann als nicht verheiratetes Paar Unterhalt für den Lebensgefährten auch als Außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Und damit ist man teils besser gestelt als Verheiratete.


    Das ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich und man muss genau rechnen....


    Aber ich kenne schon Leute die davon druchaus profitieren..

  • Damit ich es von der Steuer absetzen kann, muss ich aber erst mal die richtige Steuerklasse haben, oder?


    In unserem Fall wäre es jetzt eh so, dass ich ab November zusätzlich Wohngeld beantragen würde, da ein weiteres Haushaltsmitglied (verursacht ja auch Nebenkosten) ohne Einkommen von mir nicht mitgetragen werden kann.


    Ich muss aber auf jeden Fall in die Steuerklasse I wechseln, oder? :frag

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  • Nöö- welche Stkl du hast ist völlig egal. Die Endgültige Rechnung wieviel Steuern zu zahlen sind wird letztlich immer erst mit der Einkommensteuererklärung aufgemacht..


    Beispiel : ich hatte auch längere Zeit noch die 4 ( und ncith die 2 die mir zugestanden hätte ) nach der Trennung. Und mein Noch auch... Hat gar nichts gemacht, da wir beide Zruückbekommen haben und zwar für mehrere Jahre .. er wurde da nach 1 abgerechent und ich dann nach 2----


    Bie Dir würde ich aber sagen: da du jetzt die tendenziell bessere Stkl hast musst Du ändern -- alles andere könnte als Hinterziehung gewertet werden...


    Aber es gibt einen §§ in unseren Steuergesetzen wo man unterstütsungsbedürftige bis zu einem Höchstbetrag von ich glaub was um die 8500€ abziehen kann das sind immer noch magere oder auch viele Euronen.


    Vorsicht - Hier muss man die sog Opfergrenze beachten... Alles was über dieser Grenze liegt ( auch wenn die 8500 noch nciht erreicht sind ) wird nicht anerkannt vom Finanzamt...

    2 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Du musst mit Jahresanfang wechseln.
    Mache es aber besser jetzt denn sonst hast Du eine Nachzahlung und da ist das Finanzamt nicht zimperlich.

  • Ok, zum Jahresanfang :frag Aber er ist ja jetzt erst eingezogen. Heißt das, ich zahle für Januar und Februar dann nach? gut, iss ja net viel, aber nur damit i mi drauf vorbereiten kann...

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  • Ich lege mal Einspruch ein. Die Lohnsteuerklasse kann jederzeit gewechselt werden, nur eben zum neuen Monat. Das FA berücksichtigt dies beim Einkommensjahresausgleich - du siehst es auch auf der mtl. Lohnbescheinigung und es ist bei der jährlichen Meldung (egal ob vom AA oder vom AG) zu sehen und wird auch so zum FA geschickt.


    Bin erst selbst ab 1.2. in die Lst-Klasse II gewechselt. Generell find ich es schade, dass der Staat davon ausgeht, dass man alles Geld immer gleich in einen gemeinsamen Topf wirft, wenn man zusammen in einen Haushalt zieht. Würdet ihr nicht zusammen wohnen, wäret ihr wahrlich finanziell besser gestellt, was Unterstützung vom Staat angeht. Aber das muss jedem von vorn herein klar sein, das ist nunmal so und es nutzt nichts, hinterher zu schimpfen.


    Liebe Grüße Herzblume

  • Macht nix :blume


    Jetzt mal noch ne Frage:


    Ich hab grad bei uns in der Lohnbuchhaltung Bescheid gegeben, da sagte, die zuständige SB, ich müsse dazu zum Finanzamt, und solle vorher anrufen, zwecks Unterlagen, die ich eventuell bräuchte. Dann hab ich nachgeg**gelt, und gefunden:


    Es muss bei der zuständigen Gemeinde ein Antrag gestellt werden, dazu gibbet ein Formular. Außerdem muss ich hinreichend beweisen, dass der Sachverhalt jener ist, den ich beschreibe. Mein Freund hat aber seinen Wohnsitz noch nicht bei mir, er ist (und bleibt voraussichtlich noch 3 Monate) noch in seiner alten Wohnung gemeldet. Steuerklasse I.


    Wie soll ich denn jetzt beweisen, dass er bei mir dauerhaft wohnt??? Durch eine Erklärung seinerseits? Reicht das?


    Also, ich möchte in eine für mich schlechtere Steuerklasse wechseln, und muss beweisen, wieso? 8) Aha...

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  • Normalerweise muss man eher beweisen, daß man die Stkl 2 haben darf... Also das eben kein anderer Erwachsener bei einem gemeldet ist und das die Kinder bei einem leben.
    Das man das bei einem Wechsel in die 1 beweisen muss habe ich noch nie gehört . So weit ich weiß muss man das bei der Gemeinde nur erklären und gut ist.


    Ich musste auch nur erklären für die 2 daß das Kind bei mir lebt. Beweisen konnte ich es nicht , da der Vater im selben haus wohnt und damit auch keine Ummeldung stattgefunden hat....


    Man muss auch für ne Änderung der Stkl nicht zum Finanzamt - sondern zur Gemeinde - Einwohnermeldeamtbzw Ordnungsamt . ist hier eines


    Du holst also einfach deine Stkarte aus dem personalbüro , gehst damit zur gemeind und lässt wieder die 1 eintragen. Das gibt keinerlei probleme. Du kannst ja wenn Du unsicher bist noch mal vorher beim Einwohnermeldeamt anrufen was Du für die Eintragung der 1 mitbringen musst.... ( wird ncihts sein)---

    3 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Ich habe Anfang 2009 von II in I gewechselt. Ich musste auch zum Ordnungsamt, aber das ging ganz easy, ich musste keinerlei "Beweise" vorlegen :frag


    Im Januar bin ich von I auf II zurück gewechselt und musste dann ein Formular ausfüllen und unterschreiben, dass ich wirklich alleine mit den Kindern im Haushalt lebe. Und obwohl es schon Mitte Januar war, hat die nette Beamtin die Wirkung ab dem 01.01. festgesetzt :-)


    Wenn man jemanden bei sich wohnen hat, der ALG2 beantragt, ist man ziemlich gear..... Ich musste zur ARGE, meine fianzielle Situation offen legen (Kontoauszüge der letzten 3 Monate) und eine Eingliederungsbescheinigung unterschreiben. Mir wurde offiziell nahe gelegt, Vollzeit zu arbeiten oder mir einen besser bezahlten Job zu suchen :radab (inoffiziell sollte ich lieber bleiben, wo ich bin). Letzten Endes hatte ich weniger Nettoeinkommen durch die Änderung der Steuerklasse und sollte auch noch für meinen Freund finanziell aufkommen. Hätten wir getrennte Wohnungen gehabt, wären wir beide finanziell besser dran gewesen. Komisches Deutschland.

  • @ yarisha: Du kannst aber die Unterhaltsleistugen an Deine freund bis zu best. Grenzen von der steuer absetzen ! Das weißt Du schon ja ? Damit ist man u.U. sogar besser gestellt als ein Ehepaar in derselben Situation. ( einer arbeitet der andere nicht )


    Also bitte nicht jammern sondern erst mal rechnen..