Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage:
Wie manche vielleicht noch wissen, hatte mein LG einen Unfall mit darauffolgender OP und anschließender Reha. Nun hat sich rausgestellt, dass er nicht mehr ins Arbeitsleben zurückkehren wird, sondern ab November 2010 eine Rente bekommt. Diese ist nicht grad üppig. Leider hat er sich auch sonst nicht für einen solchen Fall abgesichtert, so dass sein jährliches Einkommen weit unter 10.000 Euro liegen wird.
Mit Abschluss der Reha ist mein LG fest bei mir eingezogen und nun stellt sich mir die Frage, muss ich die Lohnsteuerklasse wechseln? Grundsätzlich müsste ich das ja, aber ich habe folgende Klausel für die Steuerklasse II gefunden:
Mit sonstigen volljährigen Personen besteht keine Haushaltsgemeinschaft, wenn sie sich tatsächlich (Pflegebedürftigkeit mit den Pflegestufen I, II oder III oder Blindheit) und finanziell (Einkünfte und Bezüge unter 8004 Euro und Vermögen unter 15500 Euro) nicht an der Haushaltsführung beteiligen.
Wie ist das zu verstehen? Muss er sich wirklich tatsächlich UND finanziell nicht beteiligen können? Oder reicht ein tatsächlich oder ein finanziell? Pflegebedürftig ist er nicht, und er hat nur 25% Schwerbehinderung angerechnet bekommen.
Ich fürchte, ich muss also in die Lohnsteuerklasse I wechseln, obwohl er kein Einkommen hat, weil er sich aber (zumindest eingeschränkt) um die Kinder kümmern kann. Das wäre der finanzielle Supergau :crazy