Teilzeitjob+400€job zu anstrengend?

  • Hallo zusammen!
    Ich fange am 1.3.2010 als Pflegekraft auf Teilzeit an.Die Arge sagte, ich könnte ja noch einen 400 € Job machen, dann käme ich wohl ohne Hartz 4 aus.
    Mein Problem ist,das ich 5 Pubertierende Kids hab zu Hause.Nr 2 ist Geistig Behindert und braucht anleitung im Alltag.
    Es ist mir so schon zuviel irgendwie und muß schauen wie ich das packe mit dem TZ Job. :frag


    Bin gerade etwas durcheinander,allen kann ich eben nicht gerecht werden.Ich denke die Kids gehen noch etwas vor oder?


    lg

  • Könnte es vielleicht sein, dass du bei der ARGE nachgefragt hast, wie du aus ALG II wieder raus kommen könntest und dir deshalb diese Antwort gegeben wurde?

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Die ARGE sagt so manches.... :kopf


    Klar willst du aus ALG2 raus, aber überfordern mußt du dich und deine kids auch nicht, sonst biste schneller wieder zurück, weil du zusammenklappst.
    5 Kinder und Teilzeitjob - und dann noch in der Pflege, das mußt du erstmal organisiert kriegen.
    - das schaffst du sicher auch, aber es wird ne Umstellung werden. Und wenn dann alles prima läuft, ihr alle mit den neuen Verhältnissen klar kommt und du noch Kräfte hast, kannste ja vielleicht bei deinem Arbeitgeber bissle aufstocken oder dir immernoch was zusätzliches suchen.
    Ich würd mal durchrechnen, ob du mit deinem Teilzeitgehalt und Wohngeld nicht sowieso raus aus ALG2 kommst.

  • Das wird sich zeigen.Ich verdiene nicht die Welt,aber es ist mir eben wichtig etwas zu tun.
    Ich habe bei der Arge nicht nachgefragt,ob ich ohne Hartz 4 auskomme das kam von denen.
    Es wird eine Umstellung werden zumal ich Nachmittags arbeite bis zum abend.Die Oma übernimmt diese Zeit ist aber auch nicht mehr so belastbar.


    Auf alle fälle geht es jetzt erstmal Bergauf!



    lg claudia70

  • Von Nachmittag bis abends im Teilzeitjob arbeiten? Wann beginnst du mit der Arbeit? Bedenke, das du nur 15 Sdt die Woche arbeiten darfst auf 400€ Basis. Gehst du mehr wird dir das ALGII gestrichen.

  • Bedenke, das du nur 15 Sdt die Woche arbeiten darfst auf 400€ Basis. Gehst du mehr wird dir das ALGII gestrichen.


    s
    da verwechselst du gerade etwas. das mit den 15 Stunden ist ALG I. Sprich ab da gilst du nicht mehr als arbeitssuchend, und deswegen entfällt der Anspruch auf ALG I.


    Selbstverständlich darfst du auch mehr Stunden arbeiten und kannst trotzdem weiter sog. ergänzendes ALG II beziehen. Es gibt sehr sehr viele Menschen, die aufgrund der wahnsinnslöhne Vollzeit arbeiten und ergänzend ALG II beziehen müßen. Es kommt nur auf dein Einkommen an, nicht auf die Stunden.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ich hatte auch die Möglichkeit auf Teilzeitarbeit ,sprich auf 400€ Basis arbeiten zu gehn. Ich hatte mit der Arge gesprochen und sie hat mich ausdrücklich auf die 15 Std. hingewiesen. Diese Info kam wirklich von der Arge höchst persönlich und das von meiner Fallmanagerin von ALGII. Ich muss echt langsam anfangen mit :kicher , denn wie :dribbel sind die denn da auf den Ämtern. Wissen selbst nicht mehr, was an welche Stelle gehört... Stimmt es,das man von den 400€ nur 100€ behalten darf und der Rest von der Arge einbehalten / verrechnet wird?.

  • Stimmt es,das man von den 400€ nur 100€ behalten darf und der Rest von der Arge einbehalten / verrechnet wird?.


    100 € sind komplett frei, dann pro Kind noch mal ein kleiner anrechnugnsfreier Betrag ( glaub 10 euro ), und vom Rest darfst du 20 % behalten. (also zusätzlich zum ALG II).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • wahnsinn...da wird man ja richtig reich und spornt voll die Motivation an. Also irgendwie kommt mir langsam das Gefühl auf, bestraft zu sein das man ein Kind bekommen hat. All das ,was ihm zusteht wird als Einkommen verrechnet. Also kommt das Kind ( sprich deren Einkünfte ) zum Lebensunterhalt der Mutter auf? Ist das nicht dreiste Abzocke? Langsam frustriert es mich , je länger ich mich mit dem Thema Berechnungsbescheid befasse.
    Ich habe auch mehrfach von Kinderzuschlag gelesen. Ist das auch das gleiche ,wie Mehrbedarf von Alleinerziehung?

  • Also irgendwie kommt mir langsam das Gefühl auf, bestraft zu sein das man ein Kind bekommen hat. All das ,was ihm zusteht wird als Einkommen verrechnet. Also kommt das Kind ( sprich deren Einkünfte ) zum Lebensunterhalt der Mutter auf? Ist das nicht dreiste Abzocke?


    dir ist aber schon klar, das ALG II 1. nur dazu dient, das man nicht verhungert und ein Dach über dem Kopf hat, 2. von der Allgemeinheit bezahlt wird, und 3. nur die allerletzte Lösung sein kann und darf? Sprich nur, wenn nichts anderes mehr greift?


    Was bitte hat das mit Dreister Abzocke zu tun, wenn Gelder, die man anderweitig erhält angerechnet werden, um den Lebensunterhalt zu decken? Denn für nichts anderes ist ALG II da.


    Das Einkommen des Kindes ist in erster Linie erstmal dafür da, den Lebensunterhalt des Kindes zu decken, was bei deinem Kind ja durchaus der Fall ist. Dreist? Abzocke? Nein, Logisch, denn dafür ist Kindergeld und Unterhalt da! Das in deinem Fall jetzt auch noch soviel übrig bleibt, das teilweise dein Bedarf mit gedeckt wird ist ebenfalls logisch, denn ALG II ist immernoch GRUNDSICHERUNG.


    Sorry, aber genau solche Aussprüche sind es, weswegen ALG II empfänger sich permanent verteidigen müßen, warum sie gerade ALG II erhalten, und sich anhören müßen, das sie Schmarotzer sind :wand

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Nein, ich glaube ich wurde missverstanden. Ich meinte das es unfair sei,das das Geld ,was deoll, was ihm Kind zu gute kommen soll und dem Kind zu steht, dieses mit auf mich bezogen/ abgezogen wird vom Amt. Das mein Kind mit aufkommen muss für meine Grundsicherung des Lebensunterhalts. Denn mein Kind bekommt kein ALGII, eben weil er zuviel erhält. Die Gesetzgebung hinsichtlich zu dem was dem Kind zusteht und was davon ans ALGII abgezogen wird, das finde ich dreist. Wären die Gesetze anders, hätte das Kind sein Geld und der Elternteil. Eben das was dem Kind zusteht auch dem Kind bleibt. Bin ja selbst recht froh finanzielle Unterstützung zu bekommen, aber es könnte durch aus besser sein.

  • @ heike: ich hab schon verstanden, was du meinst, trotzdem ist es nciht "dreist", sondern logisch. "Dreist" im Zusammenhang mit "geschenktem Geld" zu benutzen ist in meinen Augen dreist. Mal so davon abgesehen, das das Wohngeld ja auch eine geschenkte Leistung für das Kind ist, nur aus einer andere Kasse. (Und das ist z.B: geld zum WOHNEN, wenn man es genau nimmt, also der Anteil an Miete!).


    Der Staat sagt: Summe x braucht der Mensch zum leben. Und das, was ihm dazu fehlt, das geben wir ihm. Du bildest nummal mit deinem Kind eine Bedarfsgemeinschaft, die zusammen mindestens diese Summe X benötigt. Ein Teil dieser Summe X wird aus anderen Töpfen gewährleistet, daher bekommst du vom Staat weniger geschenkt. Oder eben aus verschiedenen Töpfen, wie bei dir. (Wohngeld ist ja auch ein Geldgeschenk!).




    (Und nur so als Hinweis: ich bekomme selbst ALG II und bin froh, das es hier in D so etwas gibt.).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ihr seid aber eine BedarfsGEMEINSCHAFT! da wird nicht dem einen was abgezogen, sondern da wird geguckt, was ihr gemeinsam zum Überleben braucht.

  • Ich hatte auch die Möglichkeit auf Teilzeitarbeit ,sprich auf 400€ Basis arbeiten zu gehn. Ich hatte mit der Arge gesprochen und sie hat mich ausdrücklich auf die 15 Std. hingewiesen. Diese Info kam wirklich von der Arge höchst persönlich und das von meiner Fallmanagerin von ALGII. Ich muss echt langsam anfangen mit :kicher , denn wie :dribbel sind die denn da auf den Ämtern. Wissen selbst nicht mehr, was an welche Stelle gehört... Stimmt es,das man von den 400€ nur 100€ behalten darf und der Rest von der Arge einbehalten / verrechnet wird?.


    hallo,


    also teilzeit ist NICHT minijob, sprich 400-euro-basis! da gibt´s schon einen unterschied.


    teilzeit beginnt ab einer std zahl von 15std+ und ist sozialversicherungspflichtig. ab 401euro bis 800eur brutto einkommen spricht man daher von einem "midi-job" oder eben auch teilzeit.


    ich verdiene pro monat pauschal 400euro. als ich noch alg II empfänger war, wurden mir 260euro angerechnet, sprich ich hatte einen freibetrag von 140eur. da wird nix von der arge behalten, die rechnen das einkommen eben nur mit 260euro, obwohl es insgesamt 400euro sind.


    backtotopic:


    ich finde es schon recht anstrengend in deiner situation tz UND 400euro zu arbeiten! hut ab, wenn du das machst! mit 5kindern zu hause, altenpflege (die ja mental bestimmt auch nicht einfach so an dir vorbei geht!) und zusätzlich noch einen 400euro job.... :wow wann willst du denn die 400euro machen, wenn du nachmittags tz arbeitest? und die kids gehen dann in kita oder mittagsbetreuung? wie gesagt: ich zieh den hut vor dir.......


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • War eben bei der Bürgerberatung und mir wurde endlich erklehrt,wie ALGII gerechnet wird. Rovena, du hast recht mit dem was du sagst. Sorry das ich mich so in der Denk- und Ausdruckswahl vergriffen hab. War anscheinend zu unwissend. Hatte seit Tagen diese Bescheide versucht zu verstehen, aber die Zusammenfassung der Verrechnung der Bedarfsgemeinschaft war einfach zu komplex und undurchsichtig. Sogar die Mitarbeiter der Bürgerhilfe hatten zu tun um zu verstehen und es mir dann verständlich zu machen. Denn jede Sachbearbeiterin scheint wohl die Bearbeitungen der Berechnungen verschieden zu handhaben. Aber jetzt bin ich aufgeklärt.