wie kann man rausfinden, daß der KV noch lebt??

  • ich schreibe jetzt für eine Freundin, die kein Internet Anschluss hat:


    der KV ist verschwunden. Auf der Steuerkarte hat sie 0,5 Kind. Aber was ist wenn der Vater in der Zwischenzeit gestorben ist? Wo kann iman diese Auskunft bekommen? bei der Polizei? Anwohnemeldeamt??

  • Hi berry65,



    ich hab keine Erfahrung, überlege nur, wie ich vorgehen würde/könnte.



    Unter der Voraussetzung der der KV einfach nur umgezogen ist, ohne der KM Bescheid zu sagen, müsste er sich im Einwohnermeldeamt abgemeldet haben und dort müsste auch der neue Wohnsitz vermerkt sein.


    Auch wenn er sich an einem neuen Wohnsitz angemeldet hat, wird das Einwohnermeldeamt des alten Wohnsitzes eigentlich darüber informiert.


    Sollte er in der Zwischenzeit verstorben sein, müsste das hier auch bekannt sein.


    In wie weit die dort jedoch Auskunft geben bzw. auskunftspflichtig sind, weiß ich aber auch nicht. Vielleicht ist die Chance mit einem Beleg, das er der KV ist, größer.



    Gibt es dort jedoch keine Auskunft und falls die Möglichkeit besteht, das er nicht gefunden werden möchte, stelle ich mir die Suche in der Tat schwierig vor. In dem Fall evtl. die Polizei fragen oder vielleicht auch das JA ansprechen. Ich könnte mir vorstellen, das die auch ihre Erfahrungen mit solchen Fällen haben.



    Viel Erfolg bei der Suche.

  • Wenn es um die Steuer geht, auf zum FA immer bis zum 30.Nov und unterschreiben, daß der KV nicht bis zu 75% des Unterhaltes zahlt. Schwups hat sie ein ganzes Kind auf der Steuerkarte. Das kann aber auch bei der Lohnsteuererklärung nachgeholt werden.
    Sie sollte eine Beistandschaft beim JA machen. Da kommt zwar nach meinen Erfahrungen auch kein Unterhalt bei raus, aber die haben in der Regel den aktuellen Wohnsitz. So ist zumindest zu erkennen, er lebt noch. Denn wäre dies nicht so, käme ja die Halbwaisenrente in Betracht.

  • Was hat der 30.Nov. damit zu tun? :hae:


    Einfach in der Steuererklärung den Vollen Freibetrag beantragen.
    Das aber natürlich nur wenn man dadurch mehr zurück bekommt. (Hängt vom Einkommen ab.)
    z.B. der Testsieger bei den Steuerprogrammen (Steuer-Spar-Erklärung) kann das sofort berechnen.
    Nur um mal den Unterschied zu sehen. Sollte ich 1 beantragen habe ich um ca 400€ weniger Rückerstattung.

  • Die Eintragung in der Steuerkarte kann man jederzeit ändern lassen, einfach zum Finanzamt schicken, erklären, dass kein Unterhalt fließt, fertig.


    Das Einwohnermeldeamt kann die Adresse nur dann rausgeben, wenn keine Auskunftssperre besteht - aber wenn eine besteht, weiß man ja auch, dass der KV noch lebt.
    Im Todesfall hat man mir gesagt würde man benachrichtig, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat und in der Geburtsurkunde des Kindes steht. Wegen Erbansprüchen und so.

  • Die Eintragung in der Steuerkarte kann man jederzeit ändern lassen, einfach zum Finanzamt schicken, erklären, dass kein Unterhalt fließt, fertig.


    So einfach geht das nicht. Das Finanzamt besteht auf einen schriftlichen amtlichen Nachweis (Unterhaltstitel, aus dem hervor geht, das der KV nicht zahlt oder das Kind UVG erhält).
    LG

  • Eigentlich nicht. Das Fin-Amt müsste vom Gegenpart den Nachweis fordern, dass er Unterhalt zahlt. Einen Nachweis, es fließt kein Unterhalt, kannst Du ja gar nicht erbringen. Von wem auch?


    Der ermittlungstechnisch "beste" Weg, um ggfls. die Adresse zu bekommen, ist eine Anzeige bei der Polizei wg. Unterhaltspflichtsverletzung. Die müssen dann mit polizeilichen Mitteln versuchen, den anderen Elternteil aufzuspüren. Polizeiliche Möglichkeiten sind etwas besser als die vom Jugendamt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Eigentlich nicht. Das Fin-Amt müsste vom Gegenpart den Nachweis fordern, dass er Unterhalt zahlt. Einen Nachweis, es fließt kein Unterhalt, kannst Du ja gar nicht erbringen. Von wem auch?

    Darüber habe ich bereits mit 2 FA Beamten (bei zwei verschiedenen Finanzämtern) diskutiert.


    Die bestehen bei einem Eintrag im Lohnsteuerermäßigungsantrag auf einen schriftlichen Nachweis (ich habe den Unterhaltstitel dann vorgezeigt).

  • So einfach geht das nicht. Das Finanzamt besteht auf einen schriftlichen amtlichen Nachweis (Unterhaltstitel, aus dem hervor geht, das der KV nicht zahlt oder das Kind UVG erhält).


    Hab ich in 8 Jahren noch nie gebraucht!

  • So einfach geht das nicht. Das Finanzamt besteht auf einen schriftlichen amtlichen Nachweis (Unterhaltstitel, aus dem hervor geht, das der KV nicht zahlt oder das Kind UVG erhält).
    LG


    Mußte ich noch nie nachweisen