Entscheidung in Karlsruhe!

  • Karlsruhe kippt Hartz-IV-Sätze

    Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.


    :party

    Die Tugend wäre eine verhältnismäßig einfache Sache, wenn man sie nicht dauernd üben müßte. Sharon Stone

  • na, wer weiß, ob die unter verfassungswiedrig nicht verstehen, dass eltern jetzt genausowenig wie ihre Kinder bekommen sollen.......

  • ... wow.... mal sehen was nun wird. Ob die jetzt auch die Verfassung ändern, weil die Kosten so hoch werden, dass der 3%- Satz der EU nicht mehr gehalten werden kann???? :D (Ironie off).


    Abzuwarten bleibt, wie lang sich die Politik Zeit lassen wird, diese Sätze anzupassen. Und dann... diese unsägliche Diskussion, um das Lohnabstandsgebot.... Die Firmen zahlen imemr weniger und lassen sich ihre Billigarbeiter vom Staat sponsorn und "Stammtischdeutschland" hackt auf die Leistungsempfänger los, dass die zu viel haben.... Aber an die Firmen ght keienr ran und fordert, weil die ja so furchtbar arm sind.... Mindestlohn geht ja angeblich auch nicht, weil dann diese ganzen gesponsorten Arbeitsplätze wegfallen würden.... und die Firmen reellen Lohn für reelle Arbeit nicht zahlen können..... angeblich....


    Das wird spannend....

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Und nun?
    Bekommen die Kids mehr? Oder die Eltern weniger?
    Und ab wann? Wenns dieses Jahr noch passiert, wäre es ja gut, aber so wie ich das kenne, dauert es dann noch eher ein paar Jahre!
    Weil sich so viele dagegen währen würden!


    LG

  • Soweit ich das verstanden habe ist die undurchsichtige Berechnung der Hartz IV Sätze verfassungswidrig und nicht die Regelsätze selbst.


    Ob sich da jetzt wirklich was ändert bleibt abzuwarten. Vielleicht werden die Sätze jetzt auch einfach von ein paar Zahlenschiebern so "transparent" hin- und hergeschoben, das am Ende alles bleibt wie es ist.

  • http://wirtschaft.t-online.de/…swidrig/id_21671888/index




    Guggt ihr mal hier... Das wird ein groooooooooosses Hick Hack werden.... mal schaun, was da raus kommt.




    Einer der Witschaftsweisen hat ja schon einen Vorschlag gemacht, den Satz generell um 30% zu kürzen, und die Zuverdienstmöglichkeiten zu steigern... Ab 200€ darf man dann behalten, was man verdient, bis zu einer Grenze... damit ganz schlimmes Dumping unterbunden wird, so seine Idee... Er schlägt auch vor, dass all die Leute, die da immer noch faul sind endlich bei den Wohlfahrtsverbänden und Kommunen all die liegengebliebene Arbeit machen sollen... wie z.B. Altenbetreuung und Kinderversorgung.... Toll, ne??? Er ist strikt gegen Mindestlöhne, weil das diese Miniminiminigeldjobs ja vernichten würde und die armen Menschen dann ja nur dröge zu Hause sässen und Däumchen drehen würden.... Schlecker und Co wirds freuen, die könnten dann endlich auf ein Heer von willigen, billigen, allzeitbereiten Leuten zurückgreifen...


    Gebildete Leistungsempfänger (KUNDEN der ARGEn) kann man ja dann zur Steigerung der Bildung aller Kinder in die Hausaufgabenbetreuung einchecken... so für 200€ im Monat, dass sie eben auch das Existenzminimum haben dürfen... Man hat sie ja schliesslich nicht um sonst jahrelang ausgebildet.


    Ach ja... die ganzen faulen AE`s werden nach dem Konzept dann auch endlich so unter Druck gesetzt, wie sie`s brauchen.... Die Diskussion über Teilzeit und so einen Schnick Schnack erledigt sich dann von selbst. Denn wer hungert wird schon alles annehmen, damit wenigstens die Kinder was zu essen haben.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • Karlsruhe kippt Hartz-IV-Sätze

    Die Hartz-IV-Regelsätze sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.


    :party


    Ich befürchte, nein. Wenn ich die mündliche Begründung richtig verstanden habe, ist die "Berechnung" der Regelsätze nicht verfassungskonform.
    Ausdrücklich wurde gesagt, dass derzeit "offensichtlich" kein Mangel zu erkennen sei bezüglich der Höhe der Sätze.
    Der Regierung ist auferlegt, bis Ende Dezember die Berechnung für den Hartz-IV-Satz auf eine bessere, fundierte Basis zu stellen. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass der Satz für Kinder eine Veränderung erfährt. Denn der ist nie auf eine Bedarfsgrundlage gestellt worden, sondern immer prozentual vom Bedarf der Erwachsenen runtergerechnet worden.
    Karlsruhe hat nicht gesagt. XY Euronen müssen es mindestens sein, sondern einzig: Regierung, hol Dir fundiertere Daten.
    Das hat die Regierung wohl bald und wird dann den Satz festlegen - und dann gehen die Klagen erneut los ... vermute ich mal.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • http://www.tagesschau.de/inland/hartvierurteil102.html


    "Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe". - so steht das in dem o.g. Link.


    Die Sätze für Kinder sind aufgrund der Berechnungsgrundlage und der Art und Weise wie sie entstanden sind verfassungswidrig. - Wie war das mit Jammer auf ekelerregend hohem Niveau?, insbesondere wenn man bedenkt, dass ab sofort ALG-II-Bezieher bis Ende des Jahres ergänzende Leistungen beanspruchen können, soweit diese zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. Schon allein aus diesem Anspruch läßt sich ableiten, dass die Beträge zu niedrig sind, sonst wäre dieser nicht eingeräumt worden.

  • Wenn ich die mündliche Begründung richtig verstanden habe, ist die "Berechnung" der Regelsätze nicht verfassungskonform.
    Ausdrücklich wurde gesagt, dass derzeit "offensichtlich" kein Mangel zu erkennen sei bezüglich der Höhe der Sätze.
    Der Regierung ist auferlegt, bis Ende Dezember die Berechnung für den Hartz-IV-Satz auf eine bessere, fundierte Basis zu stellen. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass der Satz für Kinder eine Veränderung erfährt.


    Genau - so wurde es auch in der Nachberichterstattung interpretiert. Da war außerdem davon die Rede, dass die Sätze für SCHULkinder sich anzunehmender Weise ändern werden.

  • Die Sätze für Kinder sind aufgrund der Berechnungsgrundlage und der Art und Weise wie sie entstanden sind verfassungswidrig. - Wie war das mit Jammer auf ekelerregend hohem Niveau?, insbesondere wenn man bedenkt, dass ab sofort ALG-II-Bezieher bis Ende des Jahres ergänzende Leistungen beanspruchen können, soweit diese zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. Schon allein aus diesem Anspruch läßt sich ableiten, dass die Beträge zu niedrig sind, sonst wäre dieser nicht eingeräumt worden.


    Aufgepasst, hier kommt Juristendenken zum Tragen. Ob die Höhe des Regelsatzes richtig ist, scheint Karlsruhe nicht entschieden zu haben. Die Richter sagen: Die Höhe des Regelbetrags wurde nicht richtig ermittelt, sondern halt zu sehr geschätzt. Damit ist bis zur Neufestsetzung auf einer verfassungskonformen Basis die Möglichkeit offen der Einzelfallentscheidung. Das wird in der Praxis bedeuten: Bedürftiger beantragt. Amt genehmigt oder lehnt ab. In letzterem Falle: Klage - um das Schulbuch, die Theaterkarte, die Waschmaschine, das täglich Brot.


    Will sagen: Vermutlich viel heiße Luft und keine Änderung im Alltag ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Will sagen: Vermutlich viel heiße Luft und keine Änderung im Alltag ...


    Aber halt Warenkorbmodell, da kann man dann gut drüber reden (kritisieren) was hinein gehört. Das ist ein Vorteil, vielleicht nicht für Leute die derzeit die Leistungen nötig haben, aber für Leute die sie mal bekommen werden. Das ganze läßt sich nämlich damit offen politisch diskutieren.

  • Die Harz-Reform ist also hier gescheitert.
    Mit sofortiger Wirkung ist das Prinzip Sozialhife, wie es vor der Reform galt, wieder eingeführt. Einzelfallentscheidungen sollen die Lücke bis 2011 schließen. Na bravo!
    Und dann? Was kommt wohl in den Warenkorb, Biofleisch aus Artgerechter Haltung oder doch eher das Fleisch vom Discounter aus Massenhaltung wie von Thilo Sarrazin vorgeschlagen? Sozialhifeempfänger sind und bleiben Kunden ausgerechnet der Firmen die über ihren Kostendruck vernünftig bezahtle Arbeitsplätze in Herstellung und Produktion vernichten.
    Die Spirale wird sich weiter drehen und um die Richtung zu erkennen braucht es keinen Propheten: abwärts.


    Gute Nacht Sozialstaat :winken: , mit deiner Akzeptanz des Niedriglohns wirst du das Heer der Arbeitslosen schon schön auf einem arbeitgeberfreundlichen Niveau halten. :dribbel



    Volker


    Edith hat noch ein "t" gefunden und merkt noch Anglerlatein an: Der Fisch stinkt immer vom Kopf her. :D

    Einmal editiert, zuletzt von druide ()

  • Ich bin mal gespannt ob der Bedarf von Kindern die kein HartzIV beziehen sondern Unterhalt, auch angegeglichen wird. Das müsste dann ja Millionen Unterhaltsberechnungen auch kippen..

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Ich sage euch was kommt.
    Gibt es mehr Geld dann wird die Mehrwertsteuer oder sonst eine Steuer erhöht.
    Dann jammern wieder alle.
    Trifft es das arbeitende Volk mit Erhöhung von Einkommenssteuer dann wir gegen H4 gewettert.


    Jede Geldausgabe des Sozialstaates erfordert eine Geldeinnahme.


    Urteil besagt das nicht die Höhe ungültig ist sondern wie man auf diese gekommen ist. Hier wurde jedoch auch nicht bemekelt das Statistische Daten zu Grunde gelegt wurden sondern nicht durchgehend vorhandene Daten verwendet wurden sondern in manchen Bereichen geschätzt wurde.
    Auch würde festgestellt das H4 nicht nur das Überleben sichern soll sondern auch die Teilnahme am öffentlichen Leben.
    Ob die jetzige Höhe ausreicht wurde nicht gesagt.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()