Wohngeld oder Hartz4????

  • Mein Mann zieht im März aus. Ich habe 5 Kinder im Alter von 13,11,9,4 und 1.


    Als Einkommen habe ich das Kindergeld für 5 Kinder(972 Euro) und Unterhalt (850 Euro).Ich arbeite nicht.Kann ich ohne Arbeitseinkommen auch Wohngeld beantragen oder muss es Hartz4 sein?Was wäre für mich günstiger?


    Die Rechner im Net spucken alle was anderes aus.Wenn ich mit Wohngeld auskommen würde wäre mir das natürlich lieber wie Hartz4.


    Beim Amt war ich schon. Zahlen bekomme ich dort ohne Anträge nicht richtig.

  • Anspruch auf Wohngeld besteht meines Wissens nur, wenn kein Anspruch auf ALG II besteht. Korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege. Meiner Meinung nach müsste erst der Anspruch auf ALG II geprüft werden.

    LG m_m_h
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    Wer sich auf die Suche nach einem Tiger begibt, muss sich nicht wundern, wenn er einen Tiger findet. (indisches Sprichwort)


    Das Leben ist zu kurz für schlechten Kaffee.

  • mama mit Herz: Wohngeld hätte Vorrang vor alg II, nicht umgekehrt. Also im Zweifel erst Wohngeldanspruch prüfen.


    sonja:: das wird hier viel komplizierter. Du wirst nämlch zu beiden Ämtern hinmüßen.


    Ganz einfach: Kindergeld ist nicht dein Einkommen, sondern das Einkommen des jeweiligen Kindes, udn wird auch für das Kind angerechent. Ähnlich verhält es sich mit dem Unterhalt: KU wird dem jeweiligen Kind angerechnet als Einkommen, nur eventueller Unterhalt für dich ist auch wirklich DEIN Einkommen.


    Letzten ENdes wird dann für dich und jedes deiner Kinder der Bedarf errechnet. Und dann bei jedem Kind das Einkommen mit einbezogen. Letzten Endes gehe ich davon aus, das für deine Kinder kein ALG II BEdarf besteht, aber evtl. Wohngeld. Umgekehrt wirst du für dich kein Wohngeld bekommen, hast aber dann Anspruch auf ALG II. (Einkommen, das über den Bedarf eines Kindes hinausgeht wird dann übrigens bei dir abgezogen. Letzten Endes heißt das aber alles nur, das du das Geld aus mehreren Töpfen bekommst.).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Mir wurde mal berichtet (ist allerdings schon was her), dass man mindestens 80% seiner Lebenshaltungskosten selbst bestreiten können muss, um Wohngeld zu bekommen (die haben Tabellen für den Bedarf). Liegst du unter 80%, ist Hartz 4 angesagt.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Danke Rovena. Das hab ich nicht gewusst. Wieder was gelernt. Vielen Dank. :thanks:

    LG m_m_h
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  • 850 € für 5 Kinder Unterhalt ? Da würde ich nochmal mit dem Jugendamt sprechen evtl. Unterhaltsvorschuß für die 3 jüngsten?
    Hast du Kosten für Hort usw. ? Dann versuch eine Kostenübernahme beim Jugendamt.
    Ansonsten würde ich erst Kinderzuschlag, dann Wohngeld, dann ergänzendes H4 versuchen.


    Bei mir wurden Kinderzuschlag und Wohngeld abgelehnt, H4-Leistung unter 100 € aber bewilligt... warum auch immer.

  • Unterhaltsvorschuss bekommt man doch nur wenn der vater gar nicht zahlt, oder nicht?wurde mir so gesagt.


    kinderzuschlag ist ohne einkommen gar nicht drin,oder?


    betreuungskosten hab ich keine.


    tut mir leid wenn ich so doofe fragen stelle :anbet

    Lg Sonja und Kids

    Einmal editiert, zuletzt von sonja72 ()

  • das sind keine doofe Fragen, sondern berechtigte :) wenn jeder allles wüßte, wäre das Leben auch langweilig.


    also zum UV (Unterhaltsvorschuss): wenn dein Ex für ein Kind nicht komplett zahlen kann, kannst du auch ergänzenden UV erhalten für dieses Kind. Da ich die Zahlen nicht kenne, müßte das hier mal jemand anderes ausrechnen. Wirst du auch dann beantragen müßen, bevor du ALG II beziehst müßen alle möglichkeiten ausgeschöpft werden.


    Kinderzuschlag weiß ich nicht

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Bei Kinderzuschlag brauchst du ein Mindesteinkommen von 600 € - aber da würde ich mich erkundigen was dazu alles zählt...
    Unterhaltsvorschuß würde ich prüfen für die 3 Kids unter 12. 850 € : 5 = 170 € pro Kind - wer hat den Unterhalt berechnet ?

  • Ich glaube, ich muss noch einiges erklären. Ich bin zum zweiten mal verheiratet.Aus meiner ersten Ehe kommen die 3 ältesten. Der Unterhalt wurde vom Anwalt berechnet. Für die 3 bekomme ich 411,- Euro. Aber ich lasse gerade neu prüfen und denke, es wird mehr.


    Die beiden kleinen Kinder kommen aus meiner 2. Ehe. Für die beiden bekomme ich 395,- Euro. Wurde vom Anwalt berechnet.


    Ich bekomme gar keinen Unterhalt.

  • Also mein Rat wäre wirklich: Ab zur ARGE. Ich vermute, es wird im Endeffekt genau darauf hinauslaufen: ALG II für dich, Wohngeld für die Kinder. (Naja, je nachdem,w as morgen der BGH entscheidet ). Denn DEIN Einkommen beträgt zur Zeit: 0,00 Euro. Die Kinder haben ein Einkommen. Inwiefern sie damit über dem "Satz " liegen wirst du dann bei der ARGE Sehen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...