Hartz IV und Freund?


  • es läuft grad fortzahlungsantrag und wenn der bescheid kommt, kann ich gegen den widerspruch einlegen


    Man kann immer Widerspruch einlegen, wenn man meint, dass man die Kriterien erfüllt.


    Man muss ich dementsprechend erklären und dann die Antwort abwarten.


    Wenn man mit der auch nicht einverstanden ist, dann man zum Sozialgericht gehen und es dort einklagen.


    Eine Garantie kann man nicht geben. Wenn du aber meinst, dass das bei ich widerrechtlich ist und ihr nicht gegenseitig über euer geld verfügt, keine gemeinsamen Kinder habt und deine nicht gemeinsam betreut, dann widerspreche doch.



    In den Durchführunsgnachweisen der BA steht, dass die Erklärung der Beteiligten genügt und es kein geeignetes Mittel gibt eine Einstehensgemeinschaft nachzuweisen. Auch nicht durch Hausbesuche.
    Das sagt die BA selbst. Nur halten sich die Argen nicht einmal an ihre eigenen Handlungsanweisungen.



    Natürlich kann man auch von vornherein die Segel streichen, weil es ein hätte, wäre, könnte, evtl, vielleicht gibt und man ggf. nicht sofort Recht bekommt.



    Sehr viele Bescheide der Aregn sind fehlerhaft, daher kann man auf die Auskünfte der Argen selbst nichts geben.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

  • Bis dahin glaube ich meinen SBs die bei der ARGE arbeiten ;)


    gut, du glaubst deinen, ich meinen .. incl. den verschiedenen fällen hier ;)


    Man kann immer Widerspruch einlegen, wenn man meint, dass man die Kriterien erfüllt.


    klar kann man.. aber das erste, was geprüft wird ist die Widerspruchsfrist. Wenn die abgelaufen ist, kann der Widerspruch noch so begründet sein, er wird abgelehnt. Und das zurecht.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()


  • klar kann man.. aber das erste, was geprüft wird ist die Widerspruchsfrist. Wenn die abgelaufen ist, kann der Widerspruch noch so begründet sein, er wird abgelehnt. Und das zurecht.


    Klar, aber sie sagte ja gerade, dass sie auf den Bescheid wartet.


    Mit immer meinte ich nicht den Zeitpunkt, sondern die Tatsache, dass man generell Widerspruch einlegen kann, wenn man meint, dass etwas falsch ist.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

    Einmal editiert, zuletzt von shawnee ()

  • Belle, Du bezeichnest Deinen Partner im Ausgangsthread als "Lebensgefährten". Das ist ja auch der eigentlich übliche Grund, weswegen man zusammenzieht. Damit unterliegt Ihr im (Sozial)Fall eines Falles auch den gesetzlichen Gegebenheiten: (Ehe)Partner haben sich zu unterstützen, bevor die Allgemeinheit zahlen muss. Das ist die Urabsicht des Gesetzgebers.


    Nun gibt es in der Praxis "Probezeiten". Man probiert aus, ob es klappt. Da sagt der Gesetzgeber: Für diese Erprobungsphase wird eine Höchstzeit von einem Jahr zugestanden. In dieser Zeit müssen dann aber noch besondere Voraussetzungen erfüllt werden. Die sind im Thread hier genannt. Bei Juristen jedoch ist es klar, weil eben vom Gesetzgeber so gewollt, dass ein Zusammenziehen von Partnern (jetzt nicht WG) zuerst einmal auf der Lebensgemeinschaftsbasis erfolgt. Alles andere muss ich erst einmal besonders beweisen und erklären.


    In der Praxis auf den Ämtern hat sich bis in die Ausführungsbestimmungen herauskristallisiert, dass eine Beweisführung schwierig ist. Wer also (noch) nicht in Verantwortung für den Partner treten will und kann, na gut, dann zahlt halt die Allgemeinheit.
    Solltest Du jedoch das Wort Lebensgefährte bei einem manchmal auch bei der ARGE vorhandenen "ausgebildeten" Mitarbeiter in den Mund nehmen, dann weiß der das juristisch richtig einzuordnen und die Gelder werden gestrichen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.