Zumutbare Entfernung für Kinds-Besuche

  • Insbesondere wenn der Besuch nur ca für 4 Stunden angesetzt ist.

    Das ist aber sehr wenig, warum ist das so ?

    Er ist umgezogen. Er will den Umgang nicht verweigern, er will dass ich das Kind bringe.

    Sein Pech. Dann ist er auch für die Fahrtkosten alleine zuständig.

    mich des Kindsentzuges zu beschuldigen, wenn ich ihm nicht entgegen komme

    Eine billige Drohung die mit Sicherheit keinen Erfolg haben wird. Da er umgezogen ist und nur 50km entfernt, würde ich mir sowas gar nicht reinziehen. Ich kann mir auch nicht vorstellen das irgendeine Stelle ihm damit recht geben würde. Lass Dir keine Schuldgefühle reindrücken. Sag ihm klipp und klar das er selbst diese Entfernung zu verantworten hat. Ggf., aber das weiss ich ja nun nicht könnte man die komische 4 Stunden Regel erhöhen.

  • mich des Kindsentzuges zu beschuldigen, wenn ich ihm nicht entgegen komme


    Ja natürlich darf er Dich beschuldigen!






    ...... Richter haben schon auch Humor! :D

  • 50km ist zumutbar.Wenn der Herr sie denn auch fahren möchte!
    Ansonsten kannst Du ihr leider nicht dazu zwingen.
    Es ist sein Problem und gleichermaßen im Endeffekt das Problem des Kindes irgendwann ...

    Richtig. Und das möchte man als betreuendes Elternteil natürlich möglichst verhindern.


    Deshalb: die betreuenden Elternteile sollen gefälligst froh und dankbar sein, wenn das Umgangselternteil sich überhaupt kümmert!
    Ist nämlich lange noch nicht selbstverständlich, dass man sich um sein Kind kümmert, nur weil man Vater oder Mutter ist!
    Also: als betreuendes Elternteil immer schön die Klappe halten und froh gelaunt den Umgang fördern - völlig egal, welche Fürze das Umgangselternteil gerade quer sitzen hat!


    Könnte ja durchaus möglich sein, dass zum Beispiel der oben genannte Herr eines Tages keine Lust mehr hat, diese wahnsinns Entfernung von 50 km für den Umgang zurück zu legen. Und er dann leider nicht mehr so oft kommen kann - es sei denn, die Mutter gibt ihm einen Zuschuss zu den immensen Spritkosten. Zwingen kann ihn ja schließlich niemand. Wäre ja echt noch schöner! :nanana


    Natürlich hat die Mutter in diesem Fall auch mehrere Möglichkeiten. Sie soll ja schließlich nicht erpressbar sein! Sie kann sich völlig frei entscheiden, ob sie:


    - ihm Geld gibt
    - das Kind zu ihm bringt und abholt
    - und natürlich steht ihr auch vollkommen frei zu sagen: "Ja schade, dann kannst du leider nicht mehr so oft kommen. Natürlich werde ich unserem Kind auf kindgerechte Weise begreiflich machen, dass du verhungern musst, wenn du diese Distanz überwindest und ich nun mal zu geizig und störrisch bin, um einen regelmäßigen Umgang weiterhin möglich zu machen."


    ...


    Sorry für meinen Sarkasmus. Aber ohne den ist diese ständige Duckmäuserei kaum auszuhalten...



    Zitat

    von Sarek: Nun Ihr macht es Euch zu einfach. Ich weiß den Grund für den Wegzug ja nicht.
    Weg zur Arbeit oder günstiger Miete ... kann ich ja nur erahnen. Also einen Grund muß er dem Richter ja genannt haben.

    Weder / noch. Im Gegenteil. Der Grund für den Umzug war die "Notwendigkeit" für eine größere Wohnung (für die übrigens auch der Selbstbehalt um weitere 100,-€ angehoben wurde). Die neue Wohnung ist weiter weg vom Arbeitsplatz.
    Bei manchen richterlichen Entscheidungen spielen deren persönliche Erfahrungen durchaus eine Rolle. Das Jugendamt hat für unsere Kinder Klage erhoben. Und ein solches Urteil hat selbst der Jugendamtsmitarbeiter noch nicht erlebt.
    Erklärbar ist das möglicherweise dadurch, dass der Richter selbst vielleicht Unterhalt für seine eigenen Kinder zahlen muss und sich darüber ärgert...

  • mich des Kindsentzuges zu beschuldigen, wenn ich ihm nicht entgegen komme


    Na da hast du ja ein herziges Früchtchen.


    Es ist wie alle schon sagen: fordern kann er was immer er will. Das Recht ist auf deiner Seite! Er hat die Hol- und Bringpflicht und dafür auch die Kosten zu tragen. 50km sind wirklich nicht die Welt. Er soll mal lieber die Füße still halten. Wenn du dich sicherer fühlst, dann ruf beim JA an, die werden dir genau das bestätigen. Ich habe mich bei vielen Dingen immer gerne dort Rückversichert und fast immer kompetente Auskunft bekommen.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Ich würde eh sicherheitshalber mal beim Jugendamt anrufen und die Situation schildern, damit sie schon vorab Deine Version kennen, falls der Kindsvater wirklich auf so irrsinnige Ideen kommt und Dich wegen Kindesentzug anschwärzt (wie lächerlich!).


    Rechtlich ist ja schon alles gesagt. Ich würde mal an den Kindsvater appellieren, ob er wirklich möchte, dass sein Kind irgendwann mitbekommt, dass der Vater zu geizig, zu stolz, zu dumm ist, die 50 km Entfernung, die er selbst zwischen sich und das Kind bringt, zu überbrücken... selbst wenn man Kindern sowas nicht sagt (was man auch tunlichst vermeiden sollte), irgendwann sind sie alt genug, das selbst zu checken.

  • Ich würde mal an den Kindsvater appellieren, ob er wirklich möchte, dass sein Kind irgendwann mitbekommt, dass der Vater zu geizig, zu stolz, zu dumm ist, die 50 km Entfernung, die er selbst zwischen sich und das Kind bringt, zu überbrücken... selbst wenn man Kindern sowas nicht sagt (was man auch tunlichst vermeiden sollte), irgendwann sind sie alt genug, das selbst zu checken.

    Richtig - irgendwann mal checken sie das.


    Und was ist bis dahin? Was ist, wenn der Vater in diesem Fall eben nicht darauf eingeht? Sich ständig streiten? Zum Jugendamt und notfalls bis zum Gericht laufen? Und in der Zwischenzeit? Ausreden für den Vater erfinden? Kind anlügen? Oder auf's Kind abwälzen und sagen:" Ich weiß nicht, warum der Papa heute nicht kommt. Frag ihn selber." Damit verantworten, dass das Kind doch mit hinein gezogen wird. Papa vielleicht erzählt:" Ich hab leider kein Geld im Moment und Mama will mir nicht helfen."


    Bis zu dem Punkt, an dem die Kinder das irgendwann mal checken, kann viel passieren.

  • die 4 Stunden sind immernur eine Ausnahme, wenn z.B er den Kleinen von der Kita abholen soll und ihn dann bist zur Schlafenszeit


    betreuen soll


    Ansonsten ist immer ein ganzer Tag angesetzt.

  • mich des Kindsentzuges zu beschuldigen, wenn ich ihm nicht entgegen komme


    Und als nächstes droht er dir dann, dich des versuchten Mordes durch verhungern-lassen zu beschuldigen, wenn du nicht auf deine Kosten für ihn einkaufen gehst und ihm diese Einkäufe bringst? (sorry, leicht überspitzt, aber ich denke, es ist klar, was ich meine...).


    Ganz ruhig, drohen kann er gerne und viel. Ich würde mich zwar auch schonmal beim JA melden und da alles schildern, falls er tatsächlich seine Drohung umsetzt. ( So dämlich, das damit zu begründen, das du ihm das Kind nicht bringst und wieder abholst wird er ja leider nicht sein... und wenn doch... haben die vom JA wengistens was zu lachen.). Ich finde es bisher jedenfalls sehr amüsant, über deinen EX zu lesen... gibt es noch mehr Geschichten? :D

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Und als nächstes droht er dir dann, dich des versuchten Mordes durch verhungern-lassen zu beschuldigen, wenn du nicht auf deine Kosten für ihn einkaufen gehst und ihm diese Einkäufe bringst? (sorry, leicht überspitzt, aber ich denke, es ist klar, was ich meine...).


    :lgh

  • Schade, dein Ex scheint ein guter Komiker zu sein :D


    sorry, für dich ist das natürlich gerade alles super schwer, aber so von außen betrachtet kann ich den Kerl nicht ernst nehmen und habe über das oben geschriebene gut gelacht.



    Also nicht böse sein wegen den "Storys", das war nur als Scherz gemeint

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ich war gestern beim Anwalt.



    Dort habe ich bestätigt bekommen, dass Fahrtkosten nicht so ohne Weiteres abgezogen werden können.


    Es sei denn Der Umgangsberechtigte zahlt schon mehr als den Mindestsatz und es bleibt ihm im Monat weniger als der Selbsterhalt über.


    Dann darf er kürzen aber nur bist zum Mindestsatz von 225 €.


    200 € zahlt er Momentan.


    Dies steht dem Kind auf alle Fälle zu.



    --> Jetzt möchte er 25€ nicht zahlen, weil ich nicht seinen Umgangsforderungen zustimme.


    --> Er fordert weiterhin von mir, dass ich ihm sein Kind bringe.


    --> er verweigert die Übernahme der anteiligen Betreuungskosten (dank meiner Behördenrennerei wären es für ihn nur 60 €)


    --> für die kommenden 2 Monate möchte er die Unterhaltszahlungen gänzlich aussetzen, da er dann evtl die Elternzeit wahrnimmt und


    rein theoretisch die Versorgung des kleinen ganz übernehemn könnte.....


    .


    ...so ein Schwachsinn :wand




    Wozu gehe ich denn zum Anwalt, wenn er mich nicht ernst nimmt? Was fordert er denn da heraus?


    Will er wirklich, dass wir uns vor Gericht einigen müssen???



    Das braucht man wirklich wie einen Kropf!



    LG

  • Es sei denn Der Umgangsberechtigte zahlt schon mehr als den Mindestsatz und es bleibt ihm im Monat weniger als der Selbsterhalt über.


    Dann darf er kürzen aber nur bist zum Mindestsatz von 225 €.



    Gibt es so eine Kombination denn überhaupt: Mehr als den Mindestsatz zahlen und gleichzeitig unter dem Selbstbehalt liegen? Macht doch kein Mensch...






    Er kann nicht einfach Unterhalt kürzen, weil du nicht so willst wie er. Der Kerl scheint ja wirklich völlig schmerzbefreit zu sein...


    Ist denn abgesprochen oder vereinbart oder irgendwie festgelegt, dass er sich an den Betreuungskosten beteiligt?


    Ist das mit der Elternzeit abgesprochen?


    Sprecht ihr überhaupt miteinander?




    Wozu gehe ich denn zum Anwalt, wenn er mich nicht ernst nimmt? Was fordert er denn da heraus?


    Will er wirklich, dass wir uns vor Gericht einigen müssen???


    Ja, scheint so...


    Wie wäre es mit einem Mediator, bevor ihr eure Anwälte reich macht? Wäre das eine Altenative?


    LG
    ww

  • Zitat

    von franka: nächste Woche haben wir ein Jugendamttermin zu Einigung betreffend des Umgangs.

    Das ist doch schon mal ein Anfang. Ich glaube, es ist notwendig, dass einmal jemand die etwas verzerrte Wahrnehmung deines Exmannes zurecht rückt... ;)


    Die Betreuungskosten würde ich dort noch einmal ansprechen und die Absprachen schriftlich festhalten.


    LG
    ww

  • die Hoffnung habe ich aufgegeben... er kommt immer und überall damit durch!

    Das verstehe ich gut!


    Mein Exmann versucht das auch. Immer und immer wieder. Bisher ist er auch immer durchgekommen, auf meine Kosten oder auf Kosten der Kinder (gemeinsame Schulden, Unterhalt, Ferienbetreuung usw usw usw).


    Das ist alles sehr zermürbend und irgendwie kommt niemand zur Ruhe. Er selbst ja auch nicht...
    Alles reden hat bisher nichts genutzt.


    Wenn ich es mir leisten könnte, hätte ich schon längst aufgegeben.

  • Was wirklich interessant ist an diesen Männern ist die Tatsache das sie wirklich immer eine finden die sie bemitleidet und zu ihnen hilft, zumindest bis nach zwei drei Jahren auch dieser Frau die Augen aufgehen.