Erhöhung des Kindesunterhalt-läuft das automatisch?

  • Hallo,


    wenn jetzt der Kindesunterhalt erhöht wird. Wie läuft das? Muss der Unterhaltspflichtige das automatisch ändern? Muss ich das anfordern? Muss man das wieder über einen Anwalt machen?


    Danke für Eure Antworten.

    LG Pippilotta1
    Achter de wolken schijnt de zon

  • Ich habe eine Beistandschaft. Ex zahlt aber direkt an mich. Habe mit meinem Sachbearbeiter gestern gesprochen.


    Er ist gerade dabei die Briefe mit dem veränderten Unterhalt vorzubereiten und zu verschicken.


    Wenn du allerdings keine Beistandschaft hast, musst du das entweder selbst tun, oder deinen Anwalt beauftragen.

  • Es kommt
    1. darauf an, wie der bisherige Unterhalt zustande kam. Ist es
    a) eine private Vereinbarung zwischen den Eltern? - Dann musst Du aa) die alte Vereinbarung kündigen und neu verhandeln, wenn nicht ab) eine Dynamik auf Grund der DüTabelle vereinbart wurde
    b) eine Zahlung über die Beistandschaft Jugendamt? - Dann kann ba) das JA eine höhere Zahlung fordern bb) das JA eine höhere Zahlung fordern, nachdem die Laufzeit der (event.) ausgelaufen ist bc) die höhere Zahlung automatisch erfolgen, wenn eine Dynamisierung ereinbart worden ist.
    c) eine gerichtliche Entscheidung? Dann kommt es darauf an, ob ca) eine dynamische Vereinbarung getroffen wurde - erhöhte Zahlung kommt automatisch cb) eine Festvereinbarung getroffen wurde - es kommt keine Erhöhung


    Sprich: Wer Unterhalt bekommt, muss wissen, auf Grund welcher Grundlage er den Unterhalt bezieht und in die Gerichtsurteile, Bescheide, Vereinbarungen gucken.


    @ Nettchen: Yvonchen: Alles gilt auch für Dich. Nur: Wenn der Unterhaltspflichtige nicht greifbar ist, dann ist auch nichts zu machen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Eine Freundin von mir hat die gerichtliche Vereinbarung. Jetzt ist sie ja total gekniffen!!!



    Muss sie dann echt wieder zum Anwalt?




    Mein Lebensgefährte regt sich gerade voll auf: Das ist doch ungerecht! Wenn dann sollen doch alle mehr bezahlen. Jetzt erwischt es doch nur die die so "dumm" waren die beistandschaft unterschrieben haben.


    Ich kann das auch gut verstehen. ich finde gestern einen Brief zu bekommen dass man ab 1.1. 130,- mehr bezahlen muss ist echt daneben. irgendwo muss das Geld ja auch erstmal her kommen! Er ist ganz schön am rotieren!



    Nochmal edit:


    Mein Ex hat sich verpflichtet soundsoviel Prozent der Regelbeträge ("jeweils gültige Regelbetrag-Verordnung") zu zahlen. Das ist dann doch dynamisch, oder???

  • Hundini, "die" gerichtliche Verteinbarung gibt es nicht, wie oben bereits ausgeführt. Eine feste Vereinbarung bedeutet im Umkehrschluss übrigens, dass der Unterhaltspflichtige auch im Fall niedrigerer eigener Einkünfte den festgelegten Unterhalt zahlen muss - auch ungerecht?
    Man kann nicht beides haben. Und es ist ein Entscheid, der nach Vortrag beider Parteien vom Gericht getroffen wurde.


    Und natürlich, klagen kann man dagegen. Wichtig zu wissen ist: Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Vorschlag.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Klar du hast recht. Wenn er jetzt weiterzahlen müsste obwohl er z.B. arbeitslos wäre, wäre er gekniffen.


    Er hat nur gerade mit meinem LG gemailt und dabei kam dann so was wie "ätsch, ztahl du mal schön, ich hab's schlauer gemacht" rüber.


    Und für die Frau tut's mir leid. Die macht und tut ohne Unterstützung seinerseits, ich hätte ihr die Euronen gegönnt!



    Duu Baap: Habe ich denn dynamisch? (s.o.) büüttte!


    Dann lade ich sie wenigstens mal zum Frühstücken ein ;)

  • Ja, Hundini, mit der Formulierung profitierst Du von der Erhöhung lt. Düsseldorfer Tabelle.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • In das Gerichtsurteil muss ich noch mal gucken. Dachte erste, dass der Kindesunterhalt da rausgehalten wurde. Muss ich noch mal überprüfen. Bei meinem "Glück" haben sie den aber auch bis 2011 festgelegt.

    LG Pippilotta1
    Achter de wolken schijnt de zon

  • Ja, Hundini, mit der Formulierung profitierst Du von der Erhöhung lt. Düsseldorfer Tabelle.

    Wie schön, dann bleibt ja nach Abzug KiGa, Musikschule und Sportverein was übrig :wow

  • Also, in der Vereinbarung, die bei der Scheidung getroffen wurde steht: " Der Antragsteller verpflichtet sich für die gemeinsame Tochter x ab Rechtskraft der Scheidung monatlich eine dymanisierte und zum ersten eines jeden Monats im voraus fällige Unterhaltsrente ...zu zahlen..."


    Was bedeutet das jetzt? Profitiere ich?

    LG Pippilotta1
    Achter de wolken schijnt de zon

  • Ich denk' mal schon "dynamisiert" scheint mir das Codewort zu sein:-)


    Ich hab auch einen dynamisierten Titel, aber keine Beistandschaft.
    Dann müsste doch mein Ex von sich aus zum 01.01. mehr zahlen, oder? Oder sollte ich ihn anschreiben?

    "Was Du sagst, verweht im Wind. Nur was Du tust, schlägt Wurzeln."(Karl Heinrich Waggerl)

  • Gibts die nicht schon?
    Immerhin steht auf der Seite des Bmfsjf (oder wie das hieß) schon was vom neuen Unterhalt ab 1.1.´10

    "Was Du sagst, verweht im Wind. Nur was Du tust, schlägt Wurzeln."(Karl Heinrich Waggerl)

  • Die DüTa liegt im Entwurf vor und wird Anfang des Jahres beim Familiengerichtstag von Richtern und hinzugezogenen Fachleuten diskutiert und überarbeitet werden. Normalerweise ist das kein Ding. Dieses Jahr ist die vorgeschlagene Erhöhung allerdings eklatant. Da kann es zu reger Diskussion kommen. Düsseldorf ist frei in der Entscheidung, was sie veröffentlichen. Die Vorschläge der "Kollegen" werden jedoch meist berücksichtigt. In der Umkehr wird die DüTa von den meisten Gerichten als Grundlage genommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    am 6.1. sollen genaue Zahlen vorgestellt werden.


    Die Beträge werden aber nur vorläufig gelten, da das BVerfG über die Höhe des SB entscheidet.


    Quelle hier ...


    Ich frage mich sowieso, überall wird erhöht, aber der SB nicht :kopf
    Als Unterhaltspflichtiger würde ich mich erstmal zurücklehnen, und es auf eine Klage ankommen lassen, falls die Gegenseite nicht zu Verhandlungen bereit wäre. Diese Verhandlung würde ich dann versuchen rauszuzögern, bis das BVerfG entschieden hat.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Bmfsjf

    Häh?


    Ich frage mich sowieso, überall wird erhöht, aber der SB nicht


    Stimmt auch wieder!




    Kommt vielleicht auch auf den Einzelfall an. Mein lebensgefährte zahlt ab Januar 640,- für beide Kinder. Diese bekommen aber Taschengeld, Schuhe und einiges an Kleidung von seinen Eltern. Klassenfahrten, Zahnspange etc zahlt er komplett. Geburtstage etc hälftig, für die Nachhilfe des Großen zahlt er 100,- von 150,-. Dadurch dass die Kinder einfach so immer mal wieder bei uns sind müssen auch Geschenke ffür Kindergeburtstage etc. häufig dann besorgt werden. Zettel für's Kopiergeld bleiben auch schon mal in der Schultasche bis sie hier sind...


    Er ist schon ganz schön gea... finde ich. Das doofe ist, dass er immer ganz normal alles gezahlt hat, was sich irgendwie ergab und jetzt MUSS er tatsächlich anfangen zu diskutieren und zu rechnen, ob der Kindergeburtstag auf dem Reiterhof, oder der Kinobesuch mit Freunden der Kids mal so eben drin ist. Eigentlich schade finde ich!


    Ich habe seit 4 Jahren 199,- erhalten, hatte aber in den ersten zwei Jahren 400,- pro Monat für die tagesmutter zu latzen, seit zwei jahren 140,- davon für den GanztagsKiGa.


    Da ich keinen Bock auf weiteren Anwaltsstress hatte habe ich das auch einfach gemacht. Eine Erhöhung würde echt bedeuten, dass zum ersten Mal seit vier Jahren ein bisschen von der Kohle für anderes zur Verfügung stände. Und dass ohne dass ich diskutieren geschweige denn klagen müsste. Das wäre schon schön...


    Naja, schau'n wir mal!