Mein Ex.Partner will das Sorgerecht haben !

  • nein mein ex hat noch keinen kontakt zu seinem kind aufgenommen... ich habe ihm sofort nach der Endbindung geschrieben das sie da ist.. selbst darauf hin hat er sich nicht gemeldet sprich auch an den ganzen Feiertagen nicht auch bei der Taufe hat er sich nicht gemeldet.. meiner besten Freundin hat er erzählt das er keine Zeit hat ! ?? Ich meine Bitte seit 7 Wochen keine Zeit seine eigenes Kind zu sehen ??? so was kann ich nicht verstehen-- ich weiß die gründe nicht warum er sich nicht meldet ich bin in einer beratungsstelle seit der schwangerschaft.... erzahlt nur für das kind-- laut anwalt muss er für uns beide bezahlen...

  • laut anwalt muss er für uns beide bezahlen...


    Laut Anwalt..is klar, der muß ja auch was fordern, will er ja doch auch selber was verdienen..
    Und lt. Anwalt soll der Vater ja auch knapp 950 € für dich u Kind zahlen...sicher ne nette Zahl..aber ob er diese Summer überhaupt zahlen könnte zweifel ich doch sehr an, denn dafür müßte er schon mal ne wirklich nettes Sümmchen verdienen...



    Alles andere, bezüglich SR, würd ich mal sagen, das er da einfach recht wenig Aussichten hat, eher wie gesagt gegen Null..erst recht wenn er nocht nichtmals Kontakt bisher jemals zum Kind hatte..


    Allerdings bleibt dein Einstellung zum Umgang zweifelhaft..

  • Liebe Bela-Mia,


    ich war mit meinem Ex auch nicht verheiratet und habe daher auch das alleinige Sorgerecht - übrigens automatisch und ohne es eigens beantragen zu müssen. Bisher ist es in Deutschland so, dass der Vater bei unverheirateten Paaren nur dann das Sorgerecht erhält, wenn die KM es ihm überträgt. Unlängst gab es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass besagt, dass das in Deutschland bestehende Recht sittenwidrig oder gegen die Menschenrechte ist (ich weiß es nicht mehr so genau). Das bedeutet, dass unser bisheriges Gesetz wahrscheinlich irgendwann demnächst geändert werden wird. Das dauert aber noch bis das durch ist. Dann muss Dein Ex erst mal auf das gemeinsame Sorgerecht klagen, wenn Du es ihm bis dahin nicht freiwillig übertragen hast.
    In der Praxis kommt dem Sorgerecht jedoch gar nicht so viel Bedeutung zu, wie man zunächst annimmt. Der KV hat sowieso ein Umgangsrecht, genauer: Euere Tochter hat das Recht auf den Umgang mit ihrem Vater (Freu Dich doch auf die Zeit, wenn Du die beiden einmal allein lassen und Dich wieder mehr mit Freunden treffen kannst, während Du Deine Tochter bei einer vertrauten Person weißt).
    Das Sorgerecht bezieht sich vor allem auf Situationen, die nicht alltäglich sind, z.B. die Frage welcher Kindergarten oder welche Schule besucht werden soll, die Einwilligung zu Operationen etc. (aber wenn Dein Ex sich gar nicht um Eure Tochter kümmert, weiß ich auch nicht, warum ihm das auf enmal so wichtig ist).
    Dann allerdings kann ein geteiltes Sorgerecht schwierig werden, wenn die Eltern sich nicht einigen können. Meine Anwältin sagt, dass in den Fällen, in denen die Eltern grundsätzlich nicht mehr zu gemeinsamen Lösungen kommen können, heute schon bei Paaren, die das gemeinsame Sorgerecht haben, eine Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil stattfindet.
    Also: mach Dich nicht verrückt - zur Zeit kann er in dieser Sache nichts unternehmen, was Du nicht willst.


    Absoluter Quatsch ist, wie oben bereits mehrfach erwähnt, eine Verknüpfung des Sorgerechts mit eventuellen Unterhaltsfragen.


    P.S. Die Beobachtung, dass die Anwaltsschreiben der gegenerischen Seite immer am oder kurz vor dem Wochenende kommen (mit dem beabsichtigten Effekt, dass man sich völlig verrückt macht), kann ich nur bestätigen...

  • Hallo Bela,


    ich weiß ja nicht, was Dir andere hier empfehlen ... aber:


    Es ist schlicht und ergreifend so, dass Dir der Vater im regulären Verfahren nicht das alleinige Sorgerecht streitig machen kann. Wenn er sich mit dem EU-Recht richtig(!) auseinander gesetzt hat, müsste er das auch wissen.


    Ich denke mal, es geht da um Verunsicherung zur Unzeit und darüber solltest Du Dir keine Gedanken machen.


    Verfolge den Strang mit dem Unterhalt weiter und warte mal ab, wie zuverlässig oder unzuverlässig sich der Vater in Richtung Kontakte zum Kind gebärdet.


    Was die olle EU Entscheidung betrifft, gibt es bisher keinen einzigen Hinweis, in wie weit und auf welcher Ebene der Gesetzgeber die geltende rechtliche Situation verändern wird. Auf jeden Fall kann niemand damit derzeit etwas anfangen.


    Also --> Zurücklehnen und die Feiertage genießen!


    Der Kater :brille

  • Das neueste Urteil auf das sich der Herr bezieht ist erst mal nur ein Einzelurteil. Daraus wird irgendwann mal in Deutschland ein Gesetz werden. Man geht davon aus, dass nicht sorgeberechtigte Väter zukünftig wohl werden das GSR beantragen können und dass diesem Antrag unter gewissen Bedingungen dann stattgegeben werden kann. Das ist alles Zukunftsmusik. Ohne Deine Unterschrift bekommt der Vater kein gemeinsames Sorgerecht.


    das kann ich nur bestätigen. ich hatte ja gerade "meinen" prozess (8.12.) und hab bei der gelegenheit meinen anwalt gefragt; ein gesetz dazu gibt es noch lange nicht, sondern bisher eben nur einen präzedenzfall. und wenn das gesetz dazu dann irgendwann da ist (und das wird kommen, aber vermutlich noch dauern), werden "altfälle" davon vermutlich erstmal unberührt bleiben, sofern kein grund zur änderung der bisherigen regelung besteht.
    trotz des grundsätzlichen rechtes der väter wird dann überprüft werden, ob beim GSR eine verbesserung für das kind im vergleich zur bisherigen situation entsteht. -nur dass dann eben die väter nicht mehr auf den gutwill der mutter angewiesen sind, was ja auch richtig ist.


    für kinder, die NACH der verabschiedung des neuen gesetzes geboren werden könnte dann das GSR von anfang an beantragt werden, glaub ich. danach hab ich meinen anwalt aber nicht so genau gefragt, weils für mich ja nicht wichtig war..-ich werde sowieso erst wieder ein kind bekommen, wenn der vater dazu verantwortungsvoll genug ist, dass das GSR eh eine klare sache ist ;)


    Bela-Mia
    wie hier schon einige geschrieben haben; ob der vater zahlt oder nicht, ob er sich in der schwangerschaft gekümmert hat oder nicht..das alles spielt keine rolle. lerne loszulassen, diese gedanken helfen dir nämlich nicht sondern macht nur zusätzlich mürbe. kenne ich gut. lass den kv mit der kleinen spazieren gehen oder bring sie ihm nach hause und geh derweil in der nähe einkaufen etc. erst für kurze zeit, dann für länger, wenns klappt. irgendwann wirst du sie ihm länger mitgeben müssen und dann geht das kopfkino erst richtig los, wenn du bis dahin nicht die sicherheit hast, dass er das hinbekommt bzw. der vater für das kind noch ein fast fremder ist, weil die zwei zu wenig zeit miteinander verbracht haben.


    und falls er seine rechte später um jeden preis durchsetzen will, auch wenn er mit dem kind überfordert ist (wie du ja im moment erstmal nur befürchtest), kannst du das dann zumindest belegen. es wird den richter nämlich nicht interessieren, dass du überforderung befürchtest, aber aufgrund von zu wenig umgang nicht beweisen kannst.

  • Hallo Bela,


    nein, wie die anderen schon geschrieben haben, im Moment musst du noch nicht befürchten dass er das Sorgerecht bekommt.


    Ein Punkt, der wie ich finde hier zu kurz kam ist der, dass er nicht zu offiziellen Terminen kommt, sich nicht an Absprachen hält usw. Das wirft kein gutes Licht auf ihn. Und ganz offen gesagt, es gibt Väter, denen unter anderem exakt wegen solcher Verfehlungen das GSR wieder abgesprochen wurde! Und das obwohl es dafür in D schon triftige Gründe geben muss. Aber ein Vater, mit dem keine Einigung oder Absprachen möglich sind, der auch zu verabredeten Terminen einfach so nicht kommt, ist ein triftiger Grund! Weil die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts wenigstens ein Mindestmaß an Disziplin voraussetzt.


    Deine Einstellung zum Umgang kann ich teilweise verstehen, teilweise allerdings auch nicht. Ich denke nicht, dass man ernsthaft von einer Mutter verlangen kann ein nur wenige Wochen altes Kind, beim allerersten Kontakt dem Vater mitzugeben. Das ist schließlich keine Puppe und man darf davon ausgehen, dass es sich beim Vater um eine im Umgang mit Säuglingen (erstmal) unerfahrene Person handelt. Leider kann bei einem Säugling mehr passieren und man kann mehr falsch machen als bei einem älteren Kind. Alleine deswegen schon ist die Vorstellung haarsträubend. Aber wenn die Vater-Kind-Annäherung nach ein paar gemeinsamen Treffen geglückt ist, finde ich auch spricht nichts dagegen wenn Papa ein bißchen mit Kind und Kinderwagen spazieren geht und alleine Zeit mit seinem Kind verbringt.


    Es gibt kaum etwas schöneres, als wenn ein Kind auch eine gute Beziehung zum Vater hat! Für das Kind natürlich, aber auch für einen selbst als Mutter. :-) Leider gibt es nur unter Vätern ebenso wie unter Müttern solche und solche.


    LG, Joliena